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Seitliche Reflektoren - ab welchem Baujahr vorgeschrieben?

Verfasst: 2007-05-22 17:13:57
von Mykines
Hallo,

ab welchem BJ sind seitliche Reflektoren (STVo § 51a) vorgeschrieben? Hab trotz suchen nix gefunden....

Gruß Brian

Verfasst: 2007-05-22 17:26:24
von Ulf H
In der Broschüre LKW-Beleuchtung des TÜV-Süd steht´s drin. Hab ich jetzt grad nicht zur Hand, gab´s aber auch mal auf deren Internetseite zum downloaden.

Frei erinnert. Refelktoren ab Ende 70- / Anfang 80-er, Leuchten ab Mitte 90-er und das auch jewels nur, wenn die Karre löänger als 6 m ist.

@Mykines
Für das Bj. Deines Mercurs sicher nicht !!

Gruß Ulf

Verfasst: 2007-05-22 18:36:27
von Mykines
War ein HU-Thema........


Gruß Brian

Verfasst: 2007-05-22 18:49:40
von Ulf H
Hat der ein` an der Mütze ??? Diese "Jungspunde" kommen doch auf seltsame Ideen, wenn sie alte Schätzchen in der Mangel haben.

Da lob ich mir meinen Prüfer, der breit grinst, wenn das Bremslicht gelb ist !!

Ich such´s heut abend mal raus.

Gruß Ulf

Verfasst: 2007-05-22 19:28:54
von Filly
Ulf, immer locker bleiben :angel:

Die seitliche Kenntlichmachung nach § 51a ist erst ab EZ 01.01.1981 erforderlich.
Derlei Übergangsregelungen und Termine stehen im § 72 der StVZO.

Christoph

Verfasst: 2007-05-22 20:05:59
von Ulf H
Stimmt, vorgeschrieben erst ab EZ 01.01.81, zulässig sind diese Rückstrahler jedoch auch bei älteren Fahrzeugen.

Gruß Ulf, der seinen Hano freiwillig mit 4 gelben Rückstrahlern je Seite verziert hat und damit auchdas H bekommen hat.

Verfasst: 2007-05-22 20:23:30
von ud68
Tja, letzter Tüv:
Blaulichtabdeckung verschlissen, leuchtet durch :wack:
muss ich wohl mal neue Socken drüberstecken :blush:

Blinkerkappe vorn zu weißlich, Funktion beeinträchtigt :wack:
Schaun sie mal, ob Sie gelbe Blinkerbrinen bekommen :wack:
Zum Boschdienst hin: nee, gelbe Birnen haben andere Arretierung, die passen nicht in die Fassung. Für die Feuerwehr da?
Er geht in den Keller und holt 2 neue originalverpackte Blinkergläser für dünnes Geld :eek: :D

Verfasst: 2007-05-22 21:01:50
von wayko
ud68 hat geschrieben: Blinkerkappe vorn zu weißlich, Funktion beeinträchtigt :wack:
Schaun sie mal, ob Sie gelbe Blinkerbirnen bekommen :wack:
Kenn ich, stand beim Kauf meines Fahrzeuges auch in den mitgelieferten TÜV-Berichten. Bei der Vollabnahme zum H-Kennzeichen offensiv auf den TÜV zugegangen und ihn drauf angesprochen von wegen original und bla bla

Seine Antwort: Die Farbe des Glases ist mir egal, es muß nur gelb blinken. Schauen sie mal nach gelben Birnchen. Falls es nichts passendes gibt, existieren im Zuningbereich auch andere Lösungen, zu denen ich mich aber nicht weiter äußern werde.

Seitdem habe ich die Birnchen zur Hälfte mit Lampenlack bepinselt. Weder in der Vollabnahme noch bei der letzten HU gab es Probleme.


Dafür wollte aber ein anderer TÜV mal, daß ich meinen nicht originalen Motorradtacho eichen lasse :wack: