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Ab wann Sicherheitsgurte im LKW
Verfasst: 2007-05-06 0:34:51
von holgi4474
Hallo,
weiss jemand zufällig ab wann genau Rückhaltevorrichtungen (Sicherheitsgurte) bei LKW Pflicht waren. §35a vor 1988 wäre das. Hab ich aber grade nicht zur Hand und google ist auch nicht hilfreich.
FZ ist Bj. 81
Gruss Holger
Verfasst: 2007-05-06 0:45:05
von Filly
Hallo,
wie wärs damit?
- Fz erstm. i. Verk. ab 1.4.1970: Sicherheitsgurte für Außensitze hinter Windschutzscheibe, sofern Fz mit Verankerungen ausgerüstet.
- Fz erstm. i. Verk. ab 1.1.1974: Verankerungen für alle Sitze (für mittleren Rücksitz in Fz ≤ 5 Plätzen erst für Fz erstm. i. Verk. ab 1.1.1975). Sicherheitsgurte für Außensitze hinter Windschutzscheibe.
- Fz erstm. i. Verk. ab 1.5.1979: Dreipunkt-Verankerungen und Dreipunkt- Sicherheitsgurte für Außensitze unmittelbar hinter Windschutzscheibe. Für übrige Sitze und alle Sitze in Fz mit offenem Aufbau, genügen Zweipunkt-Verankerungen und Zweipunkt-Sicherheitsgurte (Beckengurte).
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 01.01.92 gelten nochmal verschärfte Vorschriften.
Guckst du auch: §§ 35 a und 72, der StVZO.
Christoph
Verfasst: 2007-05-06 1:37:00
von holgi4474
Das sind die Vorschriften für Fz bis 3,5t. mich interessieren aber die über 3,5t und die finde ich nirgends mehr.
Verfasst: 2007-05-06 9:21:20
von Hackebaer
Art. 1 Nr. 13 i. V. m Nr. 43 Buchstabe f) der 15. VO zur Änderung der StVZO vom 22.06.1988. In Nr. 43 Buchstabe f) dieser VO wurde die Übergangsfrist für die Ausrüstung von LKW mit Gurten geregelt (= ab 01.01.1992).
Diesen Text habe ich beim Googlen zu dem Thema gefunden...
Gruß
Manfred
Verfasst: 2007-05-06 13:04:23
von Wilmaaa
Ich weiß nicht, wo es steht, aber für LKW gilt der 1.1.1992 als Stichtag. Als ich mit dem 170er zum Oldie-Gutachten beim TÜV war, erwähnte der Prüfer auch diesen Stichtag.
Wir wurden mal auf Rügen mit dem 170er von der Polizei angehalten, weil wir nicht angegurtet waren (noch hat er halt keine Gurte...). Ein Blick in den Fahrzeugschein genügte, und mit dem Kommentar "Was, so alte Autos fahrt Ihr?" waren wir entlassen.
Wilmaaa

Verfasst: 2007-05-06 14:36:28
von Filly
holgi4474 hat geschrieben:Das sind die Vorschriften für Fz bis 3,5t. mich interessieren aber die über 3,5t und die finde ich nirgends mehr.
Mist, da hast du wohl recht. Ich habe das zwar aus einer Zusammenfassung der StVZO geklaut, die sich speziell mit LKW befasst, aber der von mir zitierte Absatz gilt tatsächlich nur für Fahrzeuge unter 2,8t.
Für alle LKW gilt aber die verschärfte Vorschrift ab dem 01.01.92. Für ältere LKW schließe ich daraus, daß es keine Gurtpflicht gab. Es gilt lediglich der Satz aus der StVO: "Vorhandene Gurte müssen benutzt werden". Wenn in einem LKW älter als 1992 keine Gurte eingebaut sind, braucht man auch keine.
Christoph
Verfasst: 2007-05-07 1:09:19
von rheinpilot
Guten Tag !
Guckst Du hier : § 21 a StVO
" Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für ..... "
Zitat :
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_21a.php
dort steht auch: § 21 StVO
" §21 Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.... "
Mit anderen Worten: In unseren alten Schätzchen ( Erstzulassung vor 1992) muss man keine Sicherheitsgurte haben und auch wenn welche vorhanden sind, muss man sie nicht nutzen. ( Ausnahme: Kinder !)
Ich persönlich denke an das Leben und die Gesundheit meiner Insassen und deshalb fahren wir immer mit Gurten !
Sicher ist sicher !
Liebe Grüsse
Theo
Verfasst: 2007-05-07 11:40:24
von makabrios
Hallo,
dazu fällt mir noch folgendes ein:
Darf während der Fahrt jemand auf einer Liege im (Fernverkehr)Führerhaus sich ausruhen,
oder muß jeder brav angegurtet auf dem Sitz bleiben?
Verfasst: 2007-05-07 11:50:21
von Kami
@makabrios': das letztere': auch wenn evtl manchmal von der 'Pol tolleriert
'Gruss
'Kami
Verfasst: 2007-05-07 11:56:06
von Ulf H
Während der Fahrt dürfen nur die ofiziellen Sitzplätze besetzt werden.
Gruß Ulf
Verfasst: 2007-05-07 19:22:14
von Aulus
Hallo,
in dem Zusammenhang: Ich habe meine LKWs (Mercur, 404) mit Gurten ausgerüstet, die ich aber nach Gutdünken eingebaut habe. Was kann passieren, wenn ich diese Gurte bei einem Unfall angelegt hatte und verletzt wurde?. Immer vorausgesetzt, dass eine Gurtpflicht nicht gegeben ist! Kann man mir auf Grund möglicher Einbaumängel (Verstoß gegen DIN XYZ) einen Vorwurf machen? Ich gehe davon aus, angegurtet auf alle Fälle sicherer gefahren zu sein als ohne.
Gruß Gerd
Gurte im LKW
Verfasst: 2007-05-08 17:06:48
von 911er
Tach zusammen,
ich denke, angeGURTEt fährt es sich immer am besten........#
Grüssle
Iris & Hilmar