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Radstandsverlägerung
Verfasst: 2011-02-11 9:24:47
von laforcetranquille
Frage an die Spezies.
Von einem Aufbauhersteller ( Ross und Reiter will ich mal noch nicht nennen) wurde eine Radstandsveränderung vorgenommen. Dies erfolgte ohne Rahmenverlängerung durch Versetzen der Hinterachse.
Die Radstandverlängerung erfolgte über die Masse hinaus die vom Hersteller in der ABE für dieses Fahrzeug freigegeben sind.
Eine Freigabe des Herstellers wurde vom Aufbauhersteller nicht eingeholt, ist prinzipiell aber möglich.
Der Aufbauhersteller hat das Fahrzeug zu einer Vollabnahme beim TÜV vorgeführt , die Radstandsverlängerung aber verschwiegen.
Dort ist dies nicht aufgefallen, das Fahrzeug wurde abgenommen und zum Verkehr zugelassen sowie danach mehrfach dem TÜV ohne Beanstandung vorgeführt.
Hat das Fahrzeug noch eine Betriebserlaubniss ?
Wer ist Verantwortlich ? TÜV oder Aufbauhersteller ?
Verfasst: 2011-02-11 9:48:05
von unknow74
...keine schlafenden Hunde wecken und einfach weiter fahren

Verfasst: 2011-02-11 9:49:35
von knuffi
hallo ,
bitte mehr details :
1.) handelt es sich um ein deutsches fahrzeug ?
2.) handelt es sich um eine deutsche tüv-abnahme ?
3.) sicher , dass es eine VOLLABNAHME war ?
4.) wurde das fahrzeug in deutschland zugelassen ?
5.) wie lautete der schriftlich nachweisbare auftrag an den fahrzeugbauer ?
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auf den ersten blick würde ich meinen ,
der FAHRZEUGHALTER hat hier die a....karte gezogen .
nette grüsse
" der knuffi "
Verfasst: 2011-02-11 9:54:14
von knuffi
unknow74 hat geschrieben:...keine schlafenden Hunde wecken und einfach weiter fahren

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!!! das ist der grösste fehler , den man in diesem fall machen kann !!!
!!! im SCHADENSFALL stehst du ganz allein und OHNE HEMD da !!!
nette grüsse
" der knuffi "
Verfasst: 2011-02-11 10:47:33
von laforcetranquille
Deutsches Fahrzeug, Deutsche Zulassung, eindeutige schriftliche Auftragserteilung gem Kostenvoranschlag. Vollabnahme nach Umbau von Lkw auf So-Kfz- Wohnmobil durch Aufbauhersteller, anschliessend Tageszulassung auf seinen Namen.
Verfasst: 2011-02-11 11:38:47
von CU478
dann ists doch eindeutig. radstandsverlängerung eintragen lassen, gut ists. nicht dein problem sonder dem seins.
gruß jürgen
Verfasst: 2011-02-11 11:48:45
von laforcetranquille
Seh ich auch so. Aber nicht jeder der den Anschein eines ordentlichen Kaufmanns oder Handwerkers erweckt ist auch einer.
Verfasst: 2011-02-11 11:57:35
von CU478
schriftliche mängelrüge und nachbesserungsfrist auf freundliche art und weise, so das es nicht gleich "fronten" gibt und wenn das nicht hilft - anwalt, gutachter und "etwas" massiver werden.
Re: Radstandsverlägerung
Verfasst: 2011-02-11 12:00:39
von unknow74
...warum so kompliziert?
Die beschriebene Änderung am Fzg. wurde offensichtlich schon vor Jahren vorgenommen. Mich wundert die Aussage, dass die Radständsänderung verschwiegen worden sein soll? Die Karre ging danach jahrelang durch den TÜV - also wozu jetzt die Pferde verrückt machen?
Prinzipiell ist das ein Problem des aktuellen Halters, mit all dem Gerenne und Problemchen, die bei solch nachträglicher Änderung zu einer vor x-Jahren durchgeführten Vollabnahme versäumten Geschichte. Wenn's prinzipiell möglich ist (laut Fzg.-Hersteller), einfach den Mantel des Schweigens drüber legen und gut!
Wäre das so ne heiße Kiste, dass aufgrund der Radstandsänderung irgendwas schwerwiegendes passieren könnte, wäre er nicht durch die Vollabnahme gekommen - dafür ist's ne Vollabnahme gewesen!
Verfasst: 2011-02-11 12:13:44
von laforcetranquille
Die Aussage " Verschwiegen" kommt vom TÜV Ingenieur die die Abnahme seinerzeit durchgeführt hat. Also hätte man diese Umbaumassnahme wahrscheinlich anmelden müssen.
"Kleines" Nebenproblem für den derzeitigen Besitzer
ist, das der Hersteller des Fahrgestelles für die Ausnahmegenehmigung ein stattliches Sümmchen verlangt.
Verfasst: 2011-02-11 12:36:33
von unknow74
...mit Sicherheit sogar - irren ist menschlich, deswegen wunderte mich das "verschweigen" - will sagen, die dazu notwendige Prüfung hätte ja durchaus stattgefunden haben können und es fehlte der reine Eintragungsakt der Radstandsänderung...
Egal - wie lange ist denn das Fahrzeug so schon unterwegs und mit welcher Beladung? Ggf. kann man mit dem damaligen TÜVer einfach den Deal einer Einzelabnahme machen, aufgrund der Tatsache, dass jahrelang eben nix passiert ist am Rahmen, ggf. mit der Einschränkung, Gewichte etc. nicht weiter zu ändern. Offensichtlich hält ja diese Änderung!
Jetzt im Nachgang beim Fzg.-Hersteller die Freigabe zu erstehen, bloß um das eintragen zu können, halte ich für Käse - schon aus finanzieller Hinsicht. Sich ggf. mit der Aufbaufirma in einem ggf. jahrelangem Rechtsstreit um die Eintragungskosten zu streiten, halte ich auch für zweckundienlich.
Deswegen schrieb ich das mit den schlafenden Hunden - wird die Geschichte erstmal in den richtigen Kreisen publik, haste schnell ein nichtzulassungsfähiges Fzg. auf dem Hof stehen, was nur Kosten verursacht oder eben nix anderes als Schrottwert hat!
Verfasst: 2011-02-11 12:48:39
von laforcetranquille
Das mit den schlafenden Hunden ist längst passiert. Der Kontakt mit dem seinerzeit prüfenden TÜV hat stattgefunden, ebenso mit dem Fahrgestellhersteller.
Das Fahrzeug war drei Jahre problemlos im Dauerreiseeinsatz.
Aufgeflogen ist das Ganze nach dem Verkauf in die Schweiz anlässlich der Motorfahrzeugkontrolle. Wir haben alle ziemlich blöd dreingeschaut und wollten das zuerst nicht glauben. Das Kind ist in den Brunnen gefallen weil das Keiner, ausser dem Aufbauhersteller natürlich, wusste.
Verfasst: 2011-02-11 12:50:36
von Mike
Der TÜV hat bei seiner Vollabnahme nicht gesehen daß der Radstand verlängert war? Also da würde ich erst mal auf dem kleinen Dienstweg mit den Verantwortlichen sprechen, mit dem Angebot bei Uneinsichtigkeit die große Welle zu machen.
Gruß
der Mike
Verfasst: 2011-02-11 12:53:32
von unknow74
...der Rahmen ist nicht verlängert, es wurde lediglich die HA nach hinten versetzt.
Dann gibts da ganz klar den verantwortlichen Aufbauhersteller!
Verfasst: 2011-02-11 12:54:01
von laforcetranquille
Mike, der Rahmen ist garnicht verlängert worden. Die HA wurde im vorhandenen Lochbild versetzt, also Radstandsverlängerung. Der TÜV hat danach wahrscheinlich garnicht geschaut weil das ganze mit dem neuen Radstand völlig homogen wirkte.