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Fahrtenschreiber.
Verfasst: 2010-09-27 21:34:36
von Franz Meerstonk
Moin moin,ich brauche einen guten Rat für und über meinen alten Fahrtenschreiber.Ich habe kürzlich einen Magirus Mercur erwoben und er hat noch den alten,aber dennoch schönen Fahrtenschreiber.Nun meine frage_: Bei einen 125 ger Schaublatt Schreibt er immer bis 100 km/h obwohl der alte nur laut Zifferblatt bis 90 km/h geht.!Hängt das nun ab vom Schaublatt?bzw.Brauche ich da andere?Oder Muss ich mir einen anderen Fahrtenschreiber einbauen?Also nen ganz normalen bis 125 km/h? Ich mein mehr als 85 läuft er ja eh nicht.Von daher komisch finde ich.
PS: Muss ich denn eigentlich auch bei diesem alten Magirus überhaupt immer die Lenkzeiten einhalten?Wie es üblich ist?
Würde mich sehr über eine NAchricht darauf freuen.
Besten Gruss Franz.[/b]
Verfasst: 2010-09-27 21:46:38
von Filly
Privat genutzte Fahrzeuge bis 7,5t sind von der Fahrtschreiberpflicht befreit, ebenso privat genutzt Fahrzeuge über 7,5t mit Oldtimerzulassung.
Falls du wider Erwarten jetzt doch nicht von der Fahrtschreiberpflich befreit bist müsstest du theoretisch sogar die Lenk- und Ruhezeiten einhalten. In Deutschland mag man das noch wegdiskutieren können, im europäischen Ausland nicht mehr, da zählt einzig und allein die EG-Richtlinie 561:2006 oder was du an Schmiergeld aufbringen kannst.
Außerhalb der EU sollte es dann wieder ziemlich egal sein.
Der Fahrtschreiber muß natürlich mit einem passenden Schaublatt gefüttert werden. Der Durchmesser ist bei allen Scheiben gleich, die max. Geschwindigkeit ist immer der äußere Ring auf dem Schaublatt. Fährst du max. Geschwindigkeit, dann schreibt er auf den äußeren Ring, egal ob es eine Scheibe bis 100 km/h oder 125 km/h ist.
Soweit ich weiß gibt es für die alten 100er Tachographen keine Scheiben mehr.
Christoph
Verfasst: 2010-09-27 21:58:03
von olaf
In D sind privat genutzte Fahrzeuge auch von der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten ausgenommen, aber wie du schon schreibst, im EU Ausland (wahrscheinlich) nicht. Also besser Scheibe einlegen und darauf achten. Für 90km/h gibt es keine Scheiben mehr, für 100km/h schon -> Google.
Gruß
Olaf
Verfasst: 2010-09-28 6:41:58
von Garfield
Hm und was macht man wenn das Fahrzeug keinen Fahrtenschreiber hat ? In Deutschland ist es mir klar aber so wie Ihr schreibt im EG Ausland nicht .Es gilt doch eigentlich immer das Recht aus dem Land wo das Fahrzeug zugelassen ist.
Gruß Garfield
Verfasst: 2010-09-28 7:56:25
von egn
Dieser Beitrag enthält wegen der veralteten EG Verordnung falsche Informationen. Bitte meinen Beitrag weiter unten lesen.
Filly hat geschrieben:lls du wider Erwarten jetzt doch nicht von der Fahrtschreiberpflich befreit bist müsstest du theoretisch sogar die Lenk- und Ruhezeiten einhalten. In Deutschland mag man das noch wegdiskutieren können, im europäischen Ausland nicht mehr, da zählt einzig und allein die EG-Richtlinie 561:2006 oder was du an Schmiergeld aufbringen kannst.
Außerhalb der EU sollte es dann wieder ziemlich egal sein.
Die Richtlinie regelt die Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr.
In VO (EWG) Nr. 3820 / 85, in der die eigentlichen Lenk- udn Ruhezeiten festgelegt werden, steht:
Artikel 4
Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen mit
1. Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen nicht übersteigt;
2. Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, bis zu neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern;
3.Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung im Linienverkehr dienen, wenn die Linienstrecke nicht mehr als 50 km beträgt;
4. Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h;
5. Fahrzeugen, die von den Streitkräften, dem Zivilschutz, der Feuerwehr und den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräften selbst oder unter deren Aufsicht verwendet werden;
6. Fahrzeugen, die von den zuständigen Stellen für Kanalisation, Hochwasserschutz, der Wasser-, Gas- und
Elektrizitätswerke, der Straßenbauämter, der Müllabfuhr, des Telegraphen- und Fernsprechdienstes, des
Postsachenbeförderungsdienstes, von Rundfunk und Fernsehen oder für die Erkennung von Rundfunk- und
Fernsehübertragungen oder -empfang eingesetzt werden;
7. Fahrzeugen, die in Notfällen oder für Rettungsmaßnahmen eingesetzt werden;
8. Spezialfahrzeugen für ärztliche Aufgaben;
9. Fahrzeugen, die für Beförderungen im Zirkus- oder Schaustellergewerbe verwendet werden;
10. besonderen Pannenhilfefahrzeugen;
11. Fahrzeugen, mit denen für Zweck der technischen Entwicklung oder bei Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße gemacht werden, und neuen oder umgebauten Fahrzeugen, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind.
12. Fahrzeugen, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung für private Zwecke verwendet werden;
13. Fahrzeugen, die zum Abholen von Milch bei landwirtschaftlichen Betrieben und zur Rückgabe von Milchbehältern oder von Milcherzeugnissen für Futterzwecke an diese Betriebe verwendet werden.
Entscheidend sind die Punkte 2. und 12.
Es gibt übrigens im Forum hier unzählige Beiträge zu diesem Thema.

Verfasst: 2010-09-28 9:08:25
von Filly
Danke Emil, das muß ich mir merken.
An der ungarischen Grenze zählte leider nur EG 561:2006 bzw. "Between you and me, what can you give me?"
...
Verfasst: 2010-09-28 10:33:05
von mabdt
Hallo,
in Russland wurde ich auch oft nach der Tachscheibe gefragt,habe ich auch gemacht,kein Problem.
Ein Freund von mir hatte kein Kontrollgeraet verbaut,der musste zahlen(~50 Euro

)Ich habe auch in Russland schon mal fuer eine Lenkzeitueberschreitung bezahlt,hat 1,50Euro(mit Beleg) gekostet,und ich durfte weiterfahren

.
Aus eigener Erfahrung kann ich immer nur empfehlen im Ausland eine Scheibe einzulegen,ist halt ein Dokument,und es kann im Zweifelsfall helfen.Und die Tatsache das wir nicht Kontrollgeraet pflichtig sind,ist sicher richtig,aber doch sehr schwer einem auslaendischen Kontrollorgan zu vermitteln
Gruss
Manfred
Verfasst: 2010-09-28 10:59:47
von egn
Filly hat geschrieben:Danke Emil, das muß ich mir merken.
An der ungarischen Grenze zählte leider nur EG 561:2006 bzw. "Between you and me, what can you give me?"
...
Wir hatten an der ungarischen Grenze überhaupt kein Problem. Allerdings ist unserer als Wohnmobil zugelassen, und sieht auch so aus.
Davon abgesehen sollten solche Dinge in Europa zur Vergangenheit gehören.
Verfasst: 2010-09-28 11:06:23
von Garfield
Ich hätte auch ein Problem damit , mein Fahrtenschreiber funktioniert nicht mehr richtig , die Uhr bleibt stehen .Geeicht ist das Teil auch nicht mehr .Ob der überhaupt noch was aufzeichnet ? Tacho und Kilometer funktionieren müßte ich probieren.
Garfield
Verfasst: 2010-09-28 11:38:20
von makabrios
Hallo,
zu diesem Thema habe ich hier eh schon viel rausgelassen.
Der Ute (privat als LKW zugelassen und in den Dokumenten vermerkt) hat bekanntlich kein Kontrollgerät. Deshalb darf er seit nem Jahr keinen Anhänger mehr ziehen (nicht mal den neuen

)
Bis vor kurzem war noch im Umkreis von 50km Anhänger ziehen erlaubt.
Wenn hier jemand die Ausnahmeregelung für mich und einen größeren Anhänger, als den im Forum bekannten, findet, darf er/sie die gerne posten.
Gruß
MAK
Verfasst: 2010-09-28 11:48:54
von Wilmaaa
egn hat geschrieben:Davon abgesehen sollten solche Dinge in Europa zur Vergangenheit gehören.
Tja, bis gestern dachte ich auch, dass man, wenn man zu einem Konsulat eines EU-Landes geht, dort freundlich empfangen wird.
Zwischen "sollte", "müsste", "dürfte" und der Realität liegen leider oft immer noch Welten. Aber das ist ein anderes Thema
@Garfield: da Du unter 7,5 to bist, sollte es nicht generell ein Problem sein, aber Du musst schon gucken, dass der Tacho okay ist.
Verfasst: 2010-09-28 13:02:30
von Pirx
Garfield hat geschrieben:Hm und was macht man wenn das Fahrzeug keinen Fahrtenschreiber hat ? In Deutschland ist es mir klar aber so wie Ihr schreibt im EG Ausland nicht .Es gilt doch eigentlich immer das Recht aus dem Land wo das Fahrzeug zugelassen ist.
Gruß Garfield
mabdt hat geschrieben:Ein Freund von mir hatte kein Kontrollgeraet verbaut,der musste zahlen(~50 Euro )
Die Antwort auf die Frage von Garfield interessiert mich auch. Wie die meisten ehemaligen Feuerwehr-Fahrzeuge hat auch unser LAF1113B (abgelastet auf 7,49t zGG) keinen Fahrtschreiber, sondern einen ganz normalen Tachometer. Was ist nun bei Kontrollen im Ausland? Man kann ja wohl kaum verlangen, daß ich nach dem Grenzübertritt schnell den Tacho ausbaue und einen Fahrtenschreiber einbaue, eichen lasse und betreibe?
Wer kennt die Gesetzeslage? Daß es in der Realität (abhängig von der Tageslaune des Kontrollorgans) anders aussehen kann, ist mir klar.
Pirx
Verfasst: 2010-09-28 13:15:44
von Wombi
Wir hatten diesbezüglich noch auf keinen Reisen die Scheibe zeigen müssen....
Nach kurzer Erklärung ---> ah, ..... ein Wohnmobil.
Selbst in Rußland, wo wegen des Gewichtes eigentlich Scheibenpflicht bestand.
Gruß, Wombi
Verfasst: 2010-09-28 14:01:55
von egn
makabrios hat geschrieben:
Wenn hier jemand die Ausnahmeregelung für mich und einen größeren Anhänger, als den im Forum bekannten, findet, darf er/sie die gerne posten.
Ich muss meine Aussage von oben zurückziehen. Die Verordnung ist veraltet. Die neuere Version ist EG Nr. 561/2006. Hier sind doch ein paar gravierende Änderungen drin.
Es gibt wohl die Ausnahme in Artikel 3 h die auf Deinen LKW angewendet wird.
h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden.
In Artikel 13 stehen noch weitere mögliche Ausnahmen die ein Staat gestatten kann. Da ist aber wohl nichts passendes drin.
Das Problem ist irgendwie, dass wenn man nur diese Verordnung betrachtet nirgends klar drin steht dass diese Verordnung nur für gewerbliche Fahrten gilt. Die schweren Wohnmobile sind nicht betroffen weil in Artikel 2 ganz klar steht für welche Fahrzeug die Verordnung jetzt gilt:
- Fahrzeuge für den Güterverkehr mit mehr als 3,5 t.
- Fahrzeuge für den Personenverkehr zur Beförderung mit mehr als 9 Personen.
Im
Wiki steht erst was von gewerblich. Allerdings wird dies später für nicht-gewerbliche Fahrzeuge ab 7,5 t wieder zurückgezogen.
Bei der
BAG stehen die
Ausnahmen von der Fahrpersonalvorschriften. Allerdings gelten die wirklich nur im Geltungsbereich, d.h. für D!
Ich habe hier auch noch nichts Explizites bezüglich für nicht-gewerblicher LKW ab 7,5 t gefunden.
Fazit für mich bezüglich Privatfahrten ist momentan:
1. Wohnmobile > 7,5 t sind von Lenk- und Ruhezeiten befreit
2. LKW + Gespanne > 7,5 t müssen Lenk- und Ruhezeiten einhalten, ergo Kontrollgerät für den LKW, auch wenn er selbt weniger als 7,5 t hat.
3. Fahrtenschreiber ist grundsätzlich Pflicht ab 7,5 t des Kraftfahrzeugs
Wie es mit sonstigen KFz (außer Wohnmobil) aussieht, weiß ich nicht wirklich. Das könnte eine Grauzone sein.
Ist ein Wohnmobil zugelassen als Rallye Begleitfahrzeug ein Fahrzeug zur Personenbeförderung?
Was ist wenn auf der Ladefläche eine Kabine als Ladung ist?
Russland:
Wir wurden bei der Einreise nach Russland explizit nach den Scheiben gefragt. Da ich sowieso immer eine einlege, habe ich sie ausgehändigt. Sie wurden mir dann aber ungeprüft wieder zurück gegeben, nachdem ich den Kontrolleur überzeugt hatte sich bei seiner vorgesetzten Dienststelle bezüglich Wohnmobilen zu informieren.
Bei der Ausreise war es weit schwieriger, da wollten sie unbedingt das volle Programm abziehen. Die Kontrolleuse war ganz aufgeregt weil angeblich irgendein Papier fehlte, das eigentlich bei der Einreise ausgestellt hätte werden müssen. Das wurde aber natürlich nicht ausgestellt wegen Wohnmobil. Da die Kontrolleuse nur russisch sprach habe ich ich meinen Joker Swetlana angerufen, die die Kontrolleuse dann überzeugt hat. Ein freundlicher Litauer hat mich dann ganz schnell durch die Kontrollen geschleust.
Verfasst: 2010-09-28 14:03:05
von Garfield
Wilmaaa hat geschrieben:egn hat geschrieben:Davon abgesehen sollten solche Dinge in Europa zur Vergangenheit gehören.
@Garfield: da Du unter 7,5 to bist, sollte es nicht generell ein Problem sein, aber Du musst schon gucken, dass der Tacho okay ist.
Das Tacho selbst funktioniert also Kmh und Gesamtkilometer .Nur seit einiger Zeit streikt die Uhr .Das wirkt sich aber nur auf die Fahrzeit Erfassung aus .Ich bin davon ausgegangen , ist nur ein Schönheitsfehler , in Deutschland keine Pflicht also hab ichs ignoriert .Wenn ich das hier alles so lese werd ich wohl mal nachschauen müssen warum das Teil streikt .Jetzt fehlt nur noch , das Teil muß auch Geeicht sein .Was für ein Schei...
Garfield
Verfasst: 2010-09-28 14:08:41
von Wilmaaa
Garfield hat geschrieben:Jetzt fehlt nur noch , das Teil muß auch Geeicht sein .
Nicht zwingend. Zumindest hat die Antwort "wir fahren nur privat" bei den Fragen der aaSoP nach der Eichung bei uns in der Vergangenheit gereicht.
Verfasst: 2010-09-28 14:18:28
von AL28
Hallo
Falsch !
Fazit für mich bezüglich Privatfahrten ist momentan:
1. Wohnmobile > 7,5 t sind von Lenk- und Ruhezeiten befreit
2. LKW + Gespanne > 7,5 t müssen Lenk- und Ruhezeiten einhalten, ergo Kontrollgerät für den LKW, auch wenn er selbt weniger als 7,5 t hat.
3. Fahrtenschreiber ist grundsätzlich Pflicht ab 7,5 t des Kraftfahrzeugs
Siehe i.
Artikel 3
Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr
mit folgenden Fahrzeugen:
a) Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung im Linienverkehr
verwendet werden, wenn die Linienstrecke nicht
mehr als 50 km beträgt;
b) Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 40 km/h;
c) Fahrzeuge, die Eigentum der Streitkräfte, des Katastrophenschutzes,
der Feuerwehr oder der für die Aufrechterhaltung
der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräfte
sind oder von ihnen ohne Fahrer angemietet werden,
sofern die Beförderung aufgrund der diesen Diensten
zugewiesenen Aufgaben stattfindet und ihrer Aufsicht
unterliegt;
d) Fahrzeuge — einschließlich Fahrzeuge, die für nichtgewerbliche
Transporte für humanitäre Hilfe verwendet
werden —, die in Notfällen oder bei Rettungsmaßnahmen
verwendet werden;
e) Spezialfahrzeuge für medizinische Zwecke;
f) spezielle Pannenhilfefahrzeuge, die innerhalb eines
Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt
werden;
g) Fahrzeuge, mit denen zum Zweck der technischen
Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder
Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt
werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge,
die noch nicht in Betrieb genommen worden sind;
h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen
Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur
nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;
i) Nutzfahrzeuge, die nach den Rechtsvorschriften des
Mitgliedstaats, in dem sie verwendet werden, als
historisch eingestuft werden und die zur nichtgewerblichen
Güter- oder Personenbeförderung verwendet werden.
L 102/4 DE Amtsblatt der Europäischen Union 11.4.2006
Quelle
Ich wurde im Ausland noch nie nach einer Scheine gefragt .
Ich habe gar keinen Fahrtenschreiber .
Weder im AL noch in der Emma .
Gruß
Oli
Verfasst: 2010-09-28 14:24:25
von egn
Ja, historische Fahrzeuge sind ausgenommen, das wissen wir alle schon lange.
Ich habe mich aber eigentlich auf MAK bezogen und der hat kein historisches Fahrzeug.
Verfasst: 2010-09-28 14:29:56
von captain T
Franz Meerstonk - netter Nickname - immer auf Achse was :-)
Gruß aus dem Schwarzwald
Captain T
Mein Mercur hat auch den schönen alten Fahrtenschreiber drin zum Aufziehen. Sinnvoll für mich ist eigentlich nur die Uhr.
Verfasst: 2010-09-28 15:08:37
von Wilmaaa
Verfasst: 2010-09-28 15:21:06
von DäddyHärry
OT: Und "Schtonk" mit sch

Verfasst: 2010-09-28 16:17:31
von egn
Um nochmal OnTopic zu werden, hier eine Frage:
Angenommen der Fahrtenschreiber in einem als SoKfz Wohnmobil mit mehr als 7,5 tzugelassen Fahrzeug wird defekt.
Was muss man als Ersatz einbauen?
So wie ich verstanden habe dürfen nur noch EG-Kontrollgeräte eingebaut werden um die EG Verordnung zu erfüllen. Da aber ein Wohnmobil die EG Verordnung gar nicht erfüllen muss, bräuchte man auch kein solches Gerät einbauen. Ein normaler Tacho sollte auch nicht gehen da dann §57a StVZO nicht erfüllt werden kann.
Also was tun?
Ich habe von neuen Wohnmobilen über 7,5 t gelesen die wirklich nur einen Tacho eingebaut haben und damit eigentlich gegen §57a StVZO verstoßen.
Der TÜV hat sich übrigens weder bei der Zulassung noch bei der jährlichen Prüfung für den Fahrtenschreiber interessiert. Er wrude auch schon seit Jahren nicht mehr geeicht.
Verfasst: 2010-09-28 17:13:39
von Wombi
egn hat geschrieben:
Der TÜV hat sich übrigens weder bei der Zulassung noch bei der jährlichen Prüfung für den Fahrtenschreiber interessiert. Er wrude auch schon seit Jahren nicht mehr geeicht.
Genau wie bei mir auch......
Gruß, Wombi
Re: Fahrtenschreiber.
Verfasst: 2010-09-28 22:25:46
von Franz Meerstonk
Moin,und danke an alle das Ihr mir so schnell weiter geholfen habt.Prima jedoch bin ich heute wieder unterwegs gewesen,und ca 80 gefahren allerdings hat der Fahrtenschreiber wieder manchmal bis 100 km/h aufgezeichnet.?Kann man da irgendwas machen??Besten Gruss
Franz..

Verfasst: 2010-09-28 22:55:54
von Lobo
Verfasst: 2010-09-29 12:14:32
von Franz Meerstonk
Super danke..Besten Gruss Franz

Verfasst: 2010-09-29 12:21:18
von Lobo
Verfasst: 2010-09-29 12:21:23
von Lobo
Verfasst: 2010-09-29 12:31:48
von egn
Ich habe erst kürzlich Scheiben bei
http://www.diagrammscheiben.net gekauft.
Einfach mal anschreiben wenn man den gewünschten Typ nicht online findet. Die können fast alle Arten von Scheiben noch besorgen, weit günstiger als Kienzle. Ich habe jetzt genügend Scheiben für 1.100 Tage. Das wird wohl für eine längere Weltreise problemlos reichen.
Kienzle hat sich übrigens auf meine Anfrage vor fast 4 Wochen immer noch nicht gemeldet.
Verfasst: 2010-09-29 14:20:01
von Filly
egn hat geschrieben:Kienzle hat sich übrigens auf meine Anfrage vor fast 4 Wochen immer noch nicht gemeldet.
Hm... wieso Anfrage?
Ich bin mal zur Kienzle Filiale in Stuttgart-Hedelfingen gefahren und habe dort einfäch 2 Päckchen Diagrammscheiben für den KAT-Tachograph mitgenommen (125-3300-24 oder so). Kostete zwar 16 Euro pro 100 Stück Packung, aber die waren sofort verfügbar.
Christoph