tacho für man l200le

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peter
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tacho für man l200le

#1 Beitrag von peter » 2010-04-15 22:19:10

ich suche einen tacho für einen man l2000le, bj 2006 ohne fahrtenschreiber. bei man ist das teil sauteuer.

hat jemand eine idee?

gruß peter

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Wombi
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#2 Beitrag von Wombi » 2010-04-16 12:13:53

Kaputt ? oder warum ???

Gruß, Wombi
Es ist an der Zeit, die Reste der Welt zu entdecken........

15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))

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peter
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#3 Beitrag von peter » 2010-04-16 17:03:03

wegen weil.... wo kein fahrtenschreiber drin, keine (oder weniger) blöden fragen von nichtdeutschen grünen männchen kommen.
ist so mein gedanke :angel:

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HildeEVO
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#4 Beitrag von HildeEVO » 2010-04-16 17:12:20

Hi Peter,

diesen Gedanken hatte ich vor unserer großen Reise auch! BIsher hat sich niemand um die Scheibe geschert!!! Sind nun durch 21 Länder und haben über 46.000 km hinter uns!!! Die Scheibe führe ich in Europa!!! Ist kein großer Aufwand!!!

Chris

P.S. Evtl. hast Du auch Scheibenpflicht ZZG >7,49 t???
Die echten Abenteuer sind nicht im Kopf, sie sind da draußen!

Ve-ge'ta-ri-er <[ve-] m.; s-, -> Bed. i.d. Sprache der Indianer, schlechter Jäger

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Wombi
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#5 Beitrag von Wombi » 2010-04-16 17:20:57

War gerade das 8. mal beim Tüv mit dem dicken..... interessiert keinen Menschen.

Gruß, Wombi
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peter
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#6 Beitrag von peter » 2010-04-17 10:15:42

na ja. der tüv macht keine probleme.
ich scheue eben das scheiben ausfüllen. reine faulheit :wack: geb´s ja zu.

aber eine günstige bezugsquelle hat sich bis jetzt noch nicht aufgetan :(

mabdt

#7 Beitrag von mabdt » 2010-04-17 10:54:31

Hallo,
den gewuenschten Tacho gibts bei Kienzle,kann in jeder Kienzle Instandsetzungswerkstatt(Bosch etc)bezogen werden.Habe son Ding mal bei jemanden eingebaut,gibts mit meilenanzeige innen,Km/h aussen/beleuchtungsfarbe wahlweise,weiss,gruen ,orange,Zeigerfarben etc.,wird nur getauscht ,angeglichen und fertig,und ist auch nicht teuer,ca.200euro.
Ps.
Paragraph 57a STVZO,Ausruestungspflicht fuer Fahrzeuge befreit nur in Eu-Laendern Wohnmobile,bzw.fuer Privatfahrten von der Pflicht des EG-Kontrollgeraetes,bzw.von der Benutzung.Wenn es verbaut ist braucht es nicht geprueft werden(par.57b.)aber es muss eine Scheibe eingelegt sein!!!(muss nicht ausgeffuellt sein,kann auch eine Blindscheibe sein)um den fehlerfreien Betrieb des Geraetes zu gewaehrleisten.Ohne eingelegte Scheibe(Papier/Plastik)kann die aufschriebnadel haken,und die Anzeige wird nicht korrekt angezeigt.
Soweit fuer Europa.Anders z.B.Russland,dort herrscht fuer fahtzeuge ueber 3,5to zGG.eine Pflicht fuer nicht russisch zugelasene Fahrzeuge...,auch fuer Womos usw.da es dort solche Fahrzeugarten nicht gibt.Ich wurde mehrfach in russland nach tachoscheiben gefragt,und auch kontrolliert,samt Einbauschild......
Eigentlich solltest Du kannst froh sein so ein Teil eingebaut zu haben,die Scheibe gilt als unanfechtbares Dokument,und kann schon bei Unfaellen helfen,...zumindest wenn es zu meinem Vorteil ist kann ich die Vorlegen.Anlieger haben mich mal bei der Polizei angezeigt,weil ich angeblich zu schnell durchs Dorf fahren wuerde,die lokale polizei hat mich anghalten,und mich freundlich gebeten doch langsamer zu fahren,weil irgendwelche Spinner meinen ich bin zu schnell(grosses Auto+etwas lauter wie en PKW=zu schnell).Kommentarlos habe ich den Schupos die Scheibe gezeigt,Kommentar":Oh Entschuldigung ,waren ja nur 40Km/h....
Naja,halt meine persoenlichen Erfahrungen,kann halt son teil nur jedem empfehlen.Spart halt Kopfschmerzen.bzw.Diskussionen,speziell imAusland.
Gesetzliche Vorgaben sind ueberigens in der STVZO Paragraph 57a nachzulesen.
Gruss Manfred

mabdt

#8 Beitrag von mabdt » 2010-04-17 11:06:58

Hallo noch eine Anmerkung,fuer privat genutzte Fahrzeuge,die eigentlich 57a pflichtig sind,braucht das Gerat nicht benutzt werden.
Egal ob Womo ueber 7,5 to zGG,unter 7,5 to.oder 40 to Lastzug....
Die Betonung liegt auf PRIVAT genutzte Fahrzeuge.Das heisst ,wenn ich mir den 40 Tonner von meinem Chef ausleihe,und fahre damit fuer mich privat zum Lidl einkaufen,bin ich nicht verpflichtet das EG-Kontrollgeraet zu betreiben...,weil ich somit keine gewerbliche Taetigkeit ausuebe,und somit auch nicht an die Lenk/Ruhezeiten,und ander Sozialvorschriften gebunden bin.Dies gilt zumindest nach deutschem Recht....
Gruesse
Manfred

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makabrios
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#9 Beitrag von makabrios » 2010-04-17 23:33:35

mabdt hat geschrieben:Hallo noch eine Anmerkung,fuer privat genutzte Fahrzeuge,die eigentlich 57a pflichtig sind,braucht das Gerat nicht benutzt werden.
Hallo,
im Prinzip ja! ....Würde Radio Eriwan senden :dry:

Wenn ein digitales Gerät, also mit dem Kartengedöns
( Erstzulassung nach Mai 2006) nötig ist, dann muß immer, also auch privat, bedient werden.

Wenn du noch den guten Scheibentacho hast, dann erhalte ihn!

Gruß
MAK

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peter
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#10 Beitrag von peter » 2010-04-18 9:06:41

danke für die tipp´s :bored:

ich bin geheilt :angel:

gruß peter

mabdt

#11 Beitrag von mabdt » 2010-04-18 9:37:41

Hallo,
nicht nur im Prinzip,das ist Gesetz!
Muss man eventuell manchmal etwas beharrlicher darauf hinweisen,liegt meistens an der Unwissenheit der Polizei/Kontrollorgane/BAG.Ich kenne genug "Kontrollorgane",die nicht in der Lage sind eine Tachoscheibe ordentlich auszuwerten...
Da das digitale Kontrollgeraet (VDO1381) die gleiche Aufgabe hat wie die "Scheibentachos"gilt auch dort das Gleiche.
Als Privatperson unterliege ich nicht den Lenk/Ruhezeiten/Sozialvorschriften,bin deshalb auch nicht verpflichtet das Geraet zu betreiben,das heisst ich kann auch 24H am Stueck fahren etc,wenn alle Vorraussetzungen dafuer erfuellt sind.
Kann man nachlesen in:
EG Nr. 561/2006
Gruss
Manfred

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