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Auflastung mal anders

Verfasst: 2009-03-13 9:25:07
von HildeEVO
Hi @ All,

diese information dürfte für alle Interessant sein die knapp an der 7,49 t Grenze rumeieren! Ich habe mir von MAN ein neues Typenschild machen lassen. Unsere Hilde ist ja bekanntlich ein 9.150 FAE also ein 9 Tonner derzeit abgelastet auf 7.450 Kg.

Da wir als Kampfgewicht um die 8,2 To haben, sehe ich die Fahrten immer etwas kritisch. Nach einer neuen EU-Regelung kann man nun mit den neuen Typenschilder 2 Gewichte eintragen.

1. Das ZZG
2. das technisch Zulässige GG.

Auf meinem Typenschild sind nun
1. ZZG 7.490 Kg
2. TGG 9.300 Kg.

Bild

In die Fahrzeugpapiere kann man dies auch eintragen lassen. Da ich den "großen" Schein habe wäre es bei mir kein Problem wenn ich gewogen werden würde. Da ich keine Überladung und keine Fahrt ohne gültigen Führerschein mache. Das Typenschild hat mich inkl. Gutachten für den TÜV 166,60 € gekostet. (MAN-Apotheken-Like! :wack: )

Greetz Chris

Verfasst: 2009-03-13 9:37:18
von Uwe
Hallo Chris,

formal bist Du mit den 8,2 t trotzdem überladen, das höhere technische GG bringt Dir wenn überhaupt nur im Widerspruchsverfahren etwas. Und inwieweit es da den Vorsatz aufwiegt, sei mal dahingestellt :angel:

Grüße
Uwe

Verfasst: 2009-03-13 10:30:37
von OliverM
Uwe hat geschrieben:Hallo Chris,

formal bist Du mit den 8,2 t trotzdem überladen, das höhere technische GG bringt Dir wenn überhaupt nur im Widerspruchsverfahren etwas. Und inwieweit es da den Vorsatz aufwiegt, sei mal dahingestellt :angel:

Grüße
Uwe
...das sehe ich genau so .

Grüße

Oliver

Re: Auflastung mal anders

Verfasst: 2009-03-13 10:31:21
von wayko
HildeEVO hat geschrieben: Da ich den "großen" Schein habe wäre es bei mir kein Problem wenn ich gewogen werden würde. Da ich keine Überladung und keine Fahrt ohne gültigen Führerschein mache.
Wer mit seinem 3er einen überladenen 7,5-Tonner fährt, macht keine Fahrt ohne gültigen Führerschein.
Wer einen leeren 13-Tonner, der in dem Moment nur 7t auf die Waage bringt mit einem 3er fährt, der fährt ohne gültigen Führerschein.
Ausschlaggebend für den Führerschein ist das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges, nicht das tatsächliche Gewicht. Wurde aber schonmal in einem anderen Thread geklärt. ;)

Verfasst: 2009-03-13 11:14:03
von HildeEVO
Hi @ Wilmaaa & Oli,

Fakt ist:

Ein Wohnmobilfahrer ist in Österreich mit seinem abgelasteten 10 Tonner in eine Kontrolle gekommen und wurde mit 8,6 To gewogen. Das Fahrzeug hatte eine ZZG von 7,49 To.

Er hatte auch keinen C/CE Schein... Was passierte:

Er wurde 1. wegen fahren ohne Führerschein und 2. wegen Überladen des ZZG angezeigt. Was nun folgte ist klar...

Enzug der Fahrerlizenz auch in D und das Womo musste auf 7,49 To. abgeladen werden und das Zuviel per Spedition nach Hause geschickt werden. Das Womo musste ein paar Tage abgestellt werden natürlich zu erst auf einem Tieflader zu einem Abschleppunternehmen.... Das FZG durfte nicht a n Ort und Stelle entladen werden... Danach musst für die Überführung nach D ein Fahrer angeheuert werden da der Fahrer keine Begleitung dabei hatte die sich das zutraute oder durfte!?!?! Egal welche Kosten dabei noch entstanden sind brauchen wir nicht diskutieren.

Hätte der Fahrer das Typenschild nach neuer Generation im Auto gehabt würde er zwar trotzdem laufen, weil er den richtigen Führerschein nicht zum Lenken hatte! Der Rest wäre Ihm jedoch zum Teil erspart geblieben.

Mein Freund der Bei MAN in München arbeitet hatte diesen Fall damals Bearbeitet weil der Besitzer hoffte, dass er sich etwas Freiraum verschaffen kann. Was jedoch im Nachhinein nicht mehr möglich war!

Er gab mir den Tiopp mit diesem neuen Typenschild...

In Deutschland wird mir das nicht soviel bringen als im Ausland... Dort interessiert das ZZG nämlich niemanden sondern Primär das Tastächliche und ob die Schoße glenkt werden darf oder nicht! Speziell unsere österreichischen Nachbarn ziehen mittlerweile viele Wohmos auf die Waage weil sie ja meißt, um Maut zu sparen, über Landstraßen und durch Ortschaften fahren!

Macht was Ihr wollt ist nur eine Anregung... Ich für meinen Teil fühle mich mit den Schild auf unserer halben Weltreise besser! In Russland oder Turkmenistan können Sie vielleicht die Papiere nicht lesen aber die Typschilder!!!

Greetz Chris

Verfasst: 2009-03-13 11:15:28
von Wilmaaa
Ich hab doch gar nüscht jesacht :angel:

Verfasst: 2009-03-13 11:38:13
von AL28
Hallo
Das mit dem Führerschein müsste normalerweise in Österreich genauso geregelt sein wie bei uns , oder täusche ich mich da .
Ob es dir wirklich in Österreich ( in den Land wo die Geschwindigkeit nur geschätzt werden muß um dich zu verdonnern ) hilft ?
Da diese Kontrollen nicht der Verkehrssicherheit dienen , sondern eine Einnahmequelle sind , würde ich sagen , du zahlst trotzdem .
Aber vielleicht kommst du um das Ablasten vor Ort rum , wäre auch schon mal ein riesen vorteil .
Aber auch nur , wen du glaubhaft versichern kannst , das die ganze Überladung ein versehen ist , und die Absolute Ausnahme . :angel:
Außerhalb der EU kann man mit einen Wenig Überredungskunst einen Polizisten versichern , das das eine das Gewicht für die KFZ Steuerklasse ist , und das andere das zulässige Gesamtgewicht .
So was ähnliches hat in den zwanziger Jahren auch schon mal mit PKW in Frankreich gegeben , Da gabe es die Leistung für die Besteuerung und die tatsächliche .
Gruß
Oli

P.S. In der Schweiz das selbe

Verfasst: 2009-03-13 11:45:47
von Kami
HildeEVO hat geschrieben: Enzug der Fahrerlizenz auch in D ...
Das möchte ich mal schwer bezweifeln.....

Gruss

Kami

Verfasst: 2009-03-13 11:48:06
von Seebser
AL28 hat geschrieben:Hallo
Das mit dem Führerschein müsste normalerweise in Österreich genauso geregelt sein wie bei uns , oder täusche ich mich da .
Ob es dir wirklich in Österreich ( in den Land wo die Geschwindigkeit nur geschätzt werden muß um dich zu verdonnern ) hilft ?
li

P.S. In der Schweiz das selbe
wo lebst du den?

gilt schon lange nicht mehr!
Was anderes ist nicht angepasste Geschwindigkeit, aber sowas wird es in De auch geben! (z.B. Auf der Autobahn bei geschlossener Schnee/Eisdecke 130 ist nicht angepasst!)

Verfasst: 2009-03-13 11:54:30
von ingolf
Hallo Oli,
Das mit dem Führerschein müsste normalerweise in Österreich genauso geregelt sein wie bei uns , oder täusche ich mich da
In diesem speziellen Land werden nicht einmal alle unsere Führerscheine anerkannt. Grau geht noch, aber nicht immer. Rosa geht eigentlich nicht, Eiskratzerformat nur, wenn der Wachtmeister schon zur Fortbildung war. Einzig immer gültige Fahrerlaubnis ist eine Gästekarte der jeweiligen Gemeine innerhalb dieser. Dann aber auch ohne weiter Papiere.
Wie immer: eigene Beobachtung, nicht aus der Presse.....


Die Idee con Chris ist gut: nur ganz selten kenn einer die genauen Vorschriften, da hilft so ein Schild schon weiter.

Grüße, Ingolf

Verfasst: 2009-03-13 12:45:05
von DieGrüneKuh
Moin,
war der ursprünglich schon einmal mit 9300kg zGG zugelassen oder noch nicht? Ich habe einen Anhänger mitsamt §21-Abnahme ablasten lassen und da wurde das technisch mögliche Gesamtgewicht gleich mit in die Papiere eingetragen. Und nur für ein neues Typschild sind 166€ doch ein wenig viel. :D
Gruß Stefan

Verfasst: 2009-03-13 13:54:26
von Bahnhofs-Emma
Hallo,

das sollte doch den Feldern F.1 und F.2 aus dem neuen Teil 1 der Zulassungsbescheinigung entsprechen. (Fahrzeugschein)

F.1 Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
F.2 Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg.

Damit sollte im Ausland - zumindest außerhalb der EU - ein Fahren mit dem in F.1 angfegebenen Gewicht zulässig sein. Oder liege ich da falsch?

Grüße

Marcus

Verfasst: 2009-03-16 8:33:40
von HildeEVO
DieGrüneKuh hat geschrieben:Moin,
war der ursprünglich schon einmal mit 9300kg zGG zugelassen oder noch nicht? .... Und nur für ein neues Typschild sind 166€ doch ein wenig viel. :D
Gruß Stefan
Hi Stefan,

das Fahrzeug war einmal mit 9.300 Kg zugelassen... Da war es allerdings noch im Besitz der britischen Armee in Berlin.

Als das Fzg. augsondert wurde ist es in München abgelastet worden. Januar 1995. Damals gab es sotwas noch nicht!

Also habe ich einen jungfräulichen Brief ausgegeben 1995 mit 2 eingetragenen Vorbesitzern. Baujahr war 04/1993.

166 € sind schon viel.. Aber das ist das was MAN dafür will... 60 € für das Typenschild und 80 € für das Gutachten. Netto!!!

Greetz Chris

Verfasst: 2009-03-16 13:46:02
von crutchy the clown
Der Tip mit der zweiten Gewichtsangabe kann auch weitere interessante Möglichkeiten eröffnen:

Vor der Erstellung eines Oldtimergutachtens möchte man das Fahrzeug natürlich nicht mehr ändern, d.h. die eingetragene Ablastung nicht rückgängig machen. Nach erfolgreichem Oldtimergutachten spielt die Steuerersparnis durch Ablastung keine Rolle mehr. Man kann das Fahrzeug also wieder im Originalzustand zulassen.

Selbst wenn man sich die neuen Typenschilder und die Kosten für das Gutachten spart, könnte der Hinweis auf diese Möglichkeit des höheren Gewichts beim Oldtimergutachten eine Auflastung ermöglichen.

oder auch so:
Zulassung als Oldtimer mit 7,49 t. Dadurch Parkmöglichkeit im Wohngebiet. Transporte mit voller Zuladung wie vor der Ablastung, z.B. für Vorführungen. Es entsteht dem Staat kein Steuerschaden, also ist es auch nicht verboten.

Verfasst: 2009-05-21 18:24:06
von MichaelW
Hallo,

kann ja schon sein, dass man das im EU-Ausland anders sieht, aber zumindest innerhalb der EU dürfte dir diese Eintragung auf dem Typenschild oder den Papieren erstmal wenig bringen.

Du bist trotzdem mit 8,2t deutlich über dem in den Papieren eingetragenen zul. Gesamtgewicht und somit überladen. Einzig bestätigt diese Angabe, dass dein Fahrzeug damit technisch nicht überfordert ist.

Du brauchst für das Fahrzeug immer nur den alten 3er bzw. neuen C1-Führerschein, selbst wenn es 15t auf die Waage bringt. Dafür zählt einzig und alleine die Eintragung in den Papieren.

Eine solche Angabe in den Fahrzeugpapieren war auch früher schon möglich und wurde bei Ablastungen auch oft in Textform in den Eintragungen angeben, z.B. "abgelastet ohne tech. Änderung, max. möglich 9.300kg" oder so ähnlich. Dies dient einzig und alleine dazu, bei evtl. später gewünschten Auflastungen den Aufwand möglichst gering zu halten.

Gruß,
Michael

Verfasst: 2009-05-21 19:08:50
von MartinK
Hei!

Wieso ist es so schwer für sein Fahrzeug die richtige Fahrkarte zu haben?

:wack:

Uwe, Wilmaaa und ich haben vor einigen Wochen gemeinsam darüber wieder mal den Kopf geschüttelt... :angel:

Gruss

MartinK, der seinen Ural nun von 13800 auf 9990 abtonnt weil unter 12t der TÜV billiger wird....