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D-Wert 66kN

Verfasst: 2009-01-18 23:32:46
von x.l.
Moin,

Ich hab mich immer ein wenig gewundert warum ich an meine Rockinger nicht so richtig viel anhängen darf. Und so richtig komme ich nicht weiter, vielleicht kanns mir einer von euch erklären.

Die Fakten:
Fahrzeug: MB 1113A ehemals TLF16 mit Einleiter Bremse BJ 65.
Anhängerkupplung: Rockinger TYp TK226A

Auf dem Typenschild der Rockingerv steht D-Wert 66kN und max. zulässige Anhängelast 1200kg.

Bisher nahm ich an dass ich aufgrund der Einleiterbresme und der fehlenden Druckluftanschlüsse nicht mehr LAst ziehen darf. Was ja auch nachlesbar ist ind den Richtlinien das KBA.

Jetzt habe ich mir das Typenblatt der Anhängerkupplung angesehen (kann man ergoogeln) und da steht tatsächlich dass die max. Anhängelast 1200kg ist (Für FW nen bisschen höher). Dem D-Wert nach dürfte ich ja eine Last von etwa 18t bei einem max. Fahrzeuggewicht von 10.5t anhängen.

Man könnte jetzt noch argumentieren dass das FAhrzeugheck das nicht hergibt oder sonstige Herstellerbeschränkungen seitens MB. Die Beschränkung ist aber schon bei der Anhängerkupplung selbst.
Das gute Stück sieht auch nicht wirklich daanch aus als kännte man da viel mehr als 5t mit ziehen, trotzdem verstehe ich die Diskrepanz zwichen D-Wert und maximale Anhängelast nicht. Ich dachte das würde irgendwie zusammenhängen.

Woher kommts???

Ach ja, nen Datenblatt vom Fahrzeug hab ich bisher nicht, ist angeblich nicht vorhanden bei MB.

Gruß
Axel

Verfasst: 2009-01-19 3:36:01
von WEYN
Stell doch mal ein Foto des Typenschildes Deiner AHK ein.

WEYN

Verfasst: 2009-01-19 10:46:56
von x.l.
Moin,

hab ich gerade nicht zur Hand. MAcht aber nix, man findet sie hier.

Rockinger TK226 A

Gruß
Axel[/url]

Verfasst: 2009-01-19 10:51:01
von OliverM
Der D-Wert (Deichselwert) ist ein rechnerischer Vergleichswert
von auftretenden Kräften zwischen sich bewegenden Massen.
Der D-Wert ist nicht mit einer Anhängelast zu verwechseln.


Grüße
Oliver

Verfasst: 2009-01-19 11:03:29
von x.l.
Moin,

Oliver, deinen letzten Satz den hab ich schon mal gelesen und war mir sehr wohl bewußt. Weiß auch wie der sich berechnet.

Ich hatte immer gedacht dass der D-Wert mir angibt wieviel ich anhängen darf.

Allerdings mit dem Satz: "ein rechnerischer Vergleichswert
von auftretenden Kräften zwischen sich bewegenden Massen" bekommt das eine etwas andere Bedeutung wenn man sich das auf der Zunge zergehen lässt und sich Formel dazu ansieht.

Wahrscheinlich ist das schon die Erklärung und es gibt nicht viel mehr dazu zu sagen.

Hm, hab ich nix dazu gelernt, nur etwas anderes Verständnis.

Gruß
Axel

Verfasst: 2009-01-19 11:09:35
von HildeEVO
Hallo,

der D-Wert ist wie richtig gesagt ein Rechnerische Größe zu bestimmung der Anhängelast. Das ganze hat nur entfernt etwas mit der Bremsleistung des Anhängers zu tun!

Wir haben 2006 in der Frima einen 3-Achser Actros mit 26 T ZZG 3-Achsen gebaut. Bild
Bild
Der Anhänger wurde auf 1800 Kg limitiert! Kugelkopfkupplungen können bis 3,5 To. Kunde hatte sich aufgeregt aber es ging wegen Länge und Achslasten nicht!

Ganz verstanden habe ich das auch nicht iat aber so!

Greetz Chris

Verfasst: 2009-01-19 12:26:35
von Dieselsurfer
Hmmm, hab die gleiche Kupplung an meinem LAF 710, (zum Glück, weil der Koffer hinten bis über die Kupplung steht), bei mir steht ne zulässige Anhängelast von 1000kg :wack: . Aber in dem Typenblatt kann ich nix mit ner maximalen Anhängelast von 1200kg lesen, nur mit ner maximalen Stützlast... Naja, will trotzdem versuchen, die irgendwie auf 7,5t Anhängelast eintragen zu lassen... :cool: Gehen tuts auf jeden Fall, schon öfter mal ausprobiert :ninja:

Verfasst: 2009-01-19 13:06:24
von x.l.
Moin,

7.5t mit der Kupplung... das würd ich lassen!!

Wie gesagt... da steht was von 1200kg im Typenblatt und das nicht ohne Grund. ich dachte halt bisher dass das mit dem D-Wert irgendwie zusammmenhängt. Dem scheint aber nicht so zu sein.

Die Kupplung sieht auch nicht wirklich nach viel mehr aus. Mir gings mehr ums Gesamtverständnis...

Gruß
Axel

Verfasst: 2009-01-19 19:11:04
von Yankee
Also wenn ich die Zeichnung von der AHK mir so anschaue, denke ich das die Lastbeschränkung dadurch das die
Kupplung nach unten abklappbar ist zustande.

Wahrscheinlich gib es das gleiche Modell ohne Klappmechanismus und die darf dann entsprechend mehr ziehen ;)

Verfasst: 2009-01-19 19:29:59
von sico
ich zitiere mal aus meinen TÜV-unterlagen:
"die horizontale kraftkomponente in fahrzeuglängsachse wird durdh eine rechnerisch ermitteltevergleichskraft, den D-wert, dargestellt."

die rechenformel lautet:
D=gxTxR/(T+R) [kN]

mit
T=zGG zugfahrzeug
R=zGG anhänger
g=9,81m/sec²

dies bedeutet, daß, um den max zulässigen D-wert nicht zu übeschreiten, bei einem sehr schweren zugfahrzeug die zulässige anhängelast nur noch relativ klein ist.(siehe beitrag von hilde-evo).

das ganze hat mit abklappen nichts zu tun. bei den vertikalen kräften rechnet man mit der stützlast. das stützmoment der kupplung muß die stützlast tragen können.
grüße
sico

Verfasst: 2009-01-19 21:27:30
von tauchteddy
Die Stützlast und damit die Belastung des Klappmechanismus interessiert nur bei Starrdeichselanhängern. Und für die gelten wesentlich geringere D-Werte.

Verfasst: 2009-01-19 22:48:01
von Dieselsurfer
x.l. hat geschrieben:Moin,

7.5t mit der Kupplung... das würd ich lassen!!

Wie gesagt... da steht was von 1200kg im Typenblatt und das nicht ohne Grund. ich dachte halt bisher dass das mit dem D-Wert irgendwie zusammmenhängt. Dem scheint aber nicht so zu sein.

Die Kupplung sieht auch nicht wirklich nach viel mehr aus. Mir gings mehr ums Gesamtverständnis...

Gruß
Axel
Wo steht das denn mit den 1200kg? Ich finde das nich :search:

Verfasst: 2009-01-19 23:36:07
von Ingenieur
Hallo Chris,

das war definitiv die falsche Anhängekupplung.

Offensicht wurde ein Exemplar mit einem D-Wert von 17 ausgesucht.

Es gibt aber auch welche mit 25,1. Dann gehen auch Anhängelasten
mit ca. 2,7 to bei einem Zugfahrzeug mit 26 to.

Notfalls muß man sich wegen der Aufnahme etwas Gedanken machen,
und ggfs. Nachrechnen. Das kann natürlich eine Einzelabnahme
bedingen. Sowas habe ich schon erfolgreich durchgezogen.

...

Verfasst: 2009-01-20 0:13:24
von osterlitz
Hi,
selbst wenn man aus dem Link den Wert für Starrdeichselanhänger annimmt, bleiben es bei 10,5 Tonnen Fahrzeuggewicht immer noch 2,29 Tonnen Anhängelast. Das kann doch nicht das gleiche Datenblatt sein.

Wo hast du den Wert mit den 1200 kg denn nun her?

Grüße,
Stefan

Verfasst: 2009-01-20 1:02:12
von x.l.
Moin,

der Wert steht auf dem Typenschild. und damit auch in meinem Fahrzeugschein.

Man findet es auch hier
Seite 28 im pdf.

Ich hab noch kein Foto von dem Typenschild

Gruß
Axel

Verfasst: 2009-01-20 1:47:28
von WEYN
hab was altes ausgegraben

man beachte besonders die Worte von TOM.
(der hat richtig Ahung)

WEYN

Re: D-Wert 66kN

Verfasst: 2009-01-20 7:45:10
von Ulli
x.l. hat geschrieben: Auf dem Typenschild der Rockinger steht D-Wert 66kN und max. zulässige Anhängelast 1200kg.
Moins,

das passt nicht zusammen, stehen die 1200kg tatsächlich auf dem Typenschild der AHK?

Die 226 hat einen d-Wert von 66kN bei Drehschemelanhängern und 18,5kN bei SDAH bei einer Stützlast von 50kg.

Das bedeutet bei einem Zugfahrzeug mit 7,5to zGM eine theoretische Anhängelast von

57 to bei Drehschemelanhängern und
2,5 to bei SDAH

Der Satz, dass der d-Wert nichts mit der Anhängelast zu tun habe, ist insofern richtig, dass ohne Kenntnis der zGM des Zugfahrzeugs daraus keine Anhängelast abgeleitet werden kann.

Ich vermute vielmehr, dass die 1200kg in den Fahrzeugpapieren stehen, weil Traverse/Rahmen/Bremsen... nicht für höhere Anhängelasten ausgelegt sind.

Gruß Ulli

Verfasst: 2009-01-20 8:24:32
von HildeEVO
Ingenieur hat geschrieben:Hallo Chris,

das war definitiv die falsche Anhängekupplung.

Offensicht wurde ein Exemplar mit einem D-Wert von 17 ausgesucht.

Es gibt aber auch welche mit 25,1. Dann gehen auch Anhängelasten
mit ca. 2,7 to bei einem Zugfahrzeug mit 26 to.

Notfalls muß man sich wegen der Aufnahme etwas Gedanken machen,
und ggfs. Nachrechnen. Das kann natürlich eine Einzelabnahme
bedingen. Sowas habe ich schon erfolgreich durchgezogen.

...
Hallo Ing,

ich will mich nicht genau auf die 1200 Kg festlegen... Es war halt das Problem, dass der Kunde nun sein 3,5 Tonnen Anhänger für 3 weitere Pferde da nicht mehr dran hängen darf! Das hat ihn damals ziemlich genervt!

Ich konnte zwar nicht ganz verstehen weshalb er mit 9 Pferden aufs Turnier will, aber jedem das Seine!

Greetz Chris

Verfasst: 2009-01-20 8:30:12
von Bahnhofs-Emma
Hallo,
Ich konnte zwar nicht ganz verstehen weshalb er mit 9 Pferden aufs Turnier will, aber jedem das Seine!
Wieviele Pferde braucht man für 'ne Polo-Mannschaft? :D

Grüße

Marcus

Verfasst: 2009-01-20 9:53:14
von Wilmaaa
Bahnhofs-Emma hat geschrieben: Wieviele Pferde braucht man für 'ne Polo-Mannschaft? :D

Grüße

Marcus
Zunächst mal vier, wenn ich das recht in Erinnerung habe.

Aber das ist eine andere Geschichte und soll ein andermal erzählt werden. ;)

Wilmaaa :cool:

Verfasst: 2009-01-20 10:14:38
von Flammkuchenklaus
Ich vermute vielmehr, dass die 1200kg in den Fahrzeugpapieren stehen, weil Traverse/Rahmen/Bremsen... nicht für höhere Anhängelasten ausgelegt sind.
Oder der Zusatz "ungebremst" vergessen wurde was ich stärker vermute.
Ein Besuch bei einem kompetenten TÜV mit dem Datenblatt könnte dies wohl klären
Klaus

Verfasst: 2009-01-20 10:43:11
von Ulli
Moins,

nun hab ich es gefunden :D

In dem PDF von Titgemeyer steht es auf Seite 25 (nicht 28).
Die 1200kg Anhängelast gelten nur für SDAH wegen des Drehgelenks. Für Drehschemelanhänger gibt es neben dem genannten d-Wert keine weiteren Einschränkungen,
die dürften demnach eine zGM von 17,9to haben.
Aufgrund der Motorleistung sind aber nur noch max. 5,7 to möglich (130 PS und 10,5 to zGM des Zugfahrzeugs vorausgesetzt).

Gruß Ulli

Verfasst: 2009-01-20 12:05:48
von x.l.
Moin,

Hm... also doch komplizierter als ich dachte... :D

Also, nochmal: ja, es steht auf dem Typenschild der Kupplung und nicht(!) am Fahrzeugheck.

OK, also ist das Drehgelenk Schuld für die 1200kg, gehört also abgeschafft.

Fahrzeug hat 150PS (hab die Turbo-Variante). Jetzt wußte ich dass das Fahrzeugheck konstruktiv natürlich für die Anhängelast ausgelegt sein muss. Ebenfalls die Bremsanlage.
Logisch erscheint mir dass die Fahrzeugleistung auch mit reinspielen sollte. aber wie errechnet sich der Wert von 5,7t???
Aufgrund der Motorleistung sind aber nur noch max. 5,7 to möglich (130 PS und 10,5 to zGM des Zugfahrzeugs vorausgesetzt).
Fahrzeug ist auf 7.5t abgelastet, könnte aber 10.5t haben.

Gruß
Axel

Verfasst: 2009-01-20 13:04:27
von Ulli
Moin Axel,

die Motorleistung ist in §35 STVZO festgelegt. Danach sind je Tonne Gesamtzuggewicht 5kw erforderlich.
Ich hatte der Einfachheit halber mit 8 PS gerechnet.

Bei 150 PS (ca. 108kw, wenn ich das im Kopf überschlage) ergibt sich also ein zul. Gesamtzuggewicht von gut 21 to.
Davon die 7,5 to des 1113 abgezogen verbleiben 13,5 to technisch mögliche Anhängelast.

Inwieweit du diesen Wert tatsächlich ausnutzen kannst, hängt von der Freigabe von Daimler ab, da viele Nutzfahrzeug-Benze werksseitig eine erheblich niedrigere Anhängelast haben als gesetzlich zugelassen.

Gruß Ulli

EDIT: die 13,5 to sind natürlich nur der auf die Motorleistung bezogene, mögliche Wert, da bei LKW gilt, dass die Anhängelast max. das 1,5fache der zGM des Zugfahrzeuges betragen darf, ist bei 11,25 to gesetzlich Schluss.

Verfasst: 2009-01-20 13:13:24
von x.l.
Moin,

Danke Uli! Das hört sich nach fundiertem Wissen an!!!

beantwortet erstmal alle meine Fragen und lässt bei mir neue Phantasien von unglaublichen Anhängelasten an meinem antiqiertem Fahrzeug entstehen. :D

Gruß
Axel

Verfasst: 2009-01-20 20:35:30
von Dieselsurfer
yo, hab nochmal auf meiner Kupplung nachgesehen, da stehen bloss D-Werte 33 und was von 6tr bei Fahrzeugen Typ Unimog?! Oder jetz doch wieder falsch gemerkt :wack: Naja, jedenfalls ix von 1200kg... :D

Verfasst: 2009-01-21 16:49:33
von DäddyHärry
@Wilmaaa:
Eigentlich 2x4, da die Pferde (üblicherweise bei Profis) nach jedem Chukka gewechselt werden.
Darf ich untertänigst Euer wertes Augenmerk hierhin lenken, für den nächsten Berlin-Aufenthalt? :angel:

LG Härry
(Ich hätt da auch einiges zu erzählen...)

Verfasst: 2009-01-21 17:35:21
von Wilmaaa
@Härry: deswegen hab ich ja auch zunächst vier geschrieben. ;) :D

Rest per PN. ;)

Wilmaaa :cool:

Verfasst: 2009-01-23 14:47:55
von Dieselsurfer
Was ist eigentlich, wenn ein Einachser nach oben drückt, also praktisch eine negative Stützlast hat... Gibts dafür auch ne Beschränkung, also zB -50kg bei der TK226? :angel:

Verfasst: 2009-01-23 15:13:32
von tauchteddy
Meines Wissens nicht, vielleicht weil das nicht zulässig ist? Schließlich ist immer die Mindeststützlast des Anhängers angegeben.