FH-Breite ist ja 2295 mm.
Außenspiegel sind weniger als zwei Handspannen, also etwa 30-35 cm.
Damit komme ich auf 2,9-3 m...
(Einfahrt Gewerbehof ist mit 2,80 m ausgeschildert, ich möchte verhindern, daß jemand auf dumme Gedanken kommt...

Gruß Härry
Moderator: Moderatoren
Die haben dort Räume gemietet
Wie macht sich das auf Welblech?
Keine Ahnung, musst du testen
Für diese Urteile gibt es bei meinem Verständnis, keine rechtliche Grundlagen !DäddyHärry hat geschrieben: ↑2024-12-17 0:07:23der Unterschied zwischen normativer und realer Breite kann recht teuer werden...
Nö, wenn die Fahrbahnbreite per Schild auf 2,55m begrenzt ist (genauso wie beim Auto auf 2Meter) darfst du mit dem LKW dort genauso wenig fahren wie mit dem PKW auf der kleineren Spur.Demian hat geschrieben: ↑2024-12-17 17:40:26Hallo Härry,Für diese Urteile gibt es bei meinem Verständnis, keine rechtliche Grundlagen !DäddyHärry hat geschrieben: ↑2024-12-17 0:07:23der Unterschied zwischen normativer und realer Breite kann recht teuer werden...
Hier darf auf eine 2,55m breite Spur, mit einem LKW, der an den Spiegel gemessen ca. 2,9m breit ist gefahren werden, wobei auf einer 2m Spur, Fahrzeuge die am Spiegel gemessen breiter als 2m sind, "abgezockt" werden.
Diese verhalten widerspricht, meines empfinden sogar gegen das Grundgesetz, indem Gleicheit garantiert wird.
Gruß Demian