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Überstand Astabweiser

Verfasst: 2024-03-08 16:44:57
von Sash
Hallo Leute,
darf der Astabweiser nach vorn hin, etwas über die Fahrzeugkontur heraus stehen?

Gruß

Re: Überstand Astabweiser

Verfasst: 2024-03-09 9:29:17
von Mark86
Wenn du die neue Fahrzeuglänge eintragen lässt, ja.

Re: Überstand Astabweiser

Verfasst: 2024-03-09 9:53:50
von burkhard
... und am besten vorher mit deinem TÜV-Prüfer besprechen, wie er § 30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme der StVZO auslegt.

Re: Überstand Astabweiser

Verfasst: 2024-03-09 11:20:54
von sico
Das könnte nach Paragraph 30 StVZO als gefährliches Anbauteil eingestuft werden und ist somit verboten wegen Verletzungsgefahr von Fußgängern.
LG.Sico

Re: Überstand Astabweiser

Verfasst: 2024-03-09 11:28:41
von RandyHandy
LT Gesetz:
Ist das Fahrzeug über 2,50 Meter hoch, darf die Ladung vorne bis zu 50 Zentimeter über das Fahrzeug hinausragen.

https://www.vwfs.de/service/mobilitaets ... stand.html

Wie das bei fest verbauten Sachen aussieht?

Re: Überstand Astabweiser

Verfasst: 2024-03-09 13:03:35
von burkhard
RandyHandy hat geschrieben:
2024-03-09 11:28:41
Wie das bei fest verbauten Sachen aussieht?
Fest verbaute Sachen stehen nicht über weil sie zum Fahrzeug gehören und daher auch die geänderte Fahrzeuglänge entsprechend eingetragen werden muss. § 30 der StVZO gilt für fest verbaute Sachen und muss beachtet werden.

Re: Überstand Astabweiser

Verfasst: 2024-03-09 13:34:01
von hugepanic
Wie ist das mit Passantenschutz? (Eckige Rohre, schrauben...)
Oberhalb 2m Höhe egal?

Re: Überstand Astabweiser

Verfasst: 2024-03-09 14:06:39
von burkhard
hugepanic hat geschrieben:
2024-03-09 13:34:01
Oberhalb 2m Höhe egal?
Quelle in der StVZO ??? Ich finde im § 30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme der StVZO keine Stelle, in der steht, das der § 30 nur bis 2 m Höhe gilt.

Re: Überstand Astabweiser

Verfasst: 2024-03-09 17:22:16
von hugepanic
burkhard hat geschrieben:
2024-03-09 14:06:39
hugepanic hat geschrieben:
2024-03-09 13:34:01
Oberhalb 2m Höhe egal?
Quelle in der StVZO ??? Ich finde im § 30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme der StVZO keine Stelle, in der steht, das der § 30 nur bis 2 m Höhe gilt.
ich hab keine quelle. Mir war nur so das es "irgendwelche" regeln gibt die eben für passantenschutz unterhalb 2m höhe gelten. ---> wie bekommen denn die ganzen leute hier im forum ihre Astabweiser eingetagen? oder haben die alle einen aussenradius >= 2.5mm (RREG 74/483/EWG) ??


edit: sieht hier nicht nach 2.5mm aus, aber ich kann mich täuschen oder das wird noch oder das wird nix....

Re: Überstand Astabweiser

Verfasst: 2024-03-09 17:38:45
von burkhard
Der § 30c sagt ja nicht, das vorstehende Außenkanten wie sie ein Astabweiser nun mal hat, grundsätzlich verboten sind. Sie dürfen nur nicht "mehr als unvermeidbar gefährden".

Wenn der TE fragt, ob ein Astabweiser über die Fahrzeugkontur heraus stehen darf, hört sich das nach einer Konstruktion an, welche für die gewünschte Funktion eines Astabweiser nicht notwendig, also vermeidbar ist.
Schließlich gibt es genügend Beispiele bei denen sich der Astabweiser dicht an das Fahrerhaus anschmiegt.

Letztlich liegt es im Ermessen des TÜV-Prüfers, da der § 30c keine besonderen Maße oder Abstände vorschreibt, welche einzuhalten sind.

Daher mein Tipp, es besser vorher mit dem TÜV-Prüfer abzusprechen.

Re: Überstand Astabweiser

Verfasst: 2024-03-09 18:03:14
von hugepanic
Aber die Anforderungen an min. Aussen-Radius = 2,5mm gilt doch in jedem Fall, oder nicht?

Re: Überstand Astabweiser

Verfasst: 2024-03-09 18:07:06
von Wombi
Ich wüsste jetzt auf Anhieb keinen, der den Astabweiser eingetragen hat ... wofür ?
Beim Tüv Süd in München hab ich vor 20 Jahren ein,
sauber gemacht und schöne Rundungen an den Kanten geerntet.

Gruß, Wombi

Re: Überstand Astabweiser

Verfasst: 2024-03-09 18:18:03
von burkhard
hugepanic hat geschrieben:
2024-03-09 18:03:14
Aber die Anforderungen an min. Aussen-Radius = 2,5mm gilt doch in jedem Fall, oder nicht?
Im § 30c Absatz 4 für LKW steht "angebrachte Frontschutzsysteme müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen."
Letztlich musst du den Anhang finden und lesen was da drin steht.

Re: Überstand Astabweiser

Verfasst: 2024-03-09 20:51:27
von hugepanic
§ 30c Absatz 2 verweist auf Anhang I aus Richtlinie 74/483/EWG.

Hier ist zu lesen das der Mindestradius = 2,5mm für Aussenkanten an (Werkstoffen härter als Shore60A) anzuwenden ist.
ABER: Darin steht auch das der gesammte Inhalt des Dokument nur "unterhalb" 2m höhe gültig ist.

Re: Überstand Astabweiser

Verfasst: 2024-03-09 20:57:26
von burkhard
hugepanic hat geschrieben:
2024-03-09 20:51:27
§ 30c Absatz 2 verweist auf Anhang I aus Richtlinie 74/483/EWG.

Hier ist zu lesen das der Mindestradius = 2,5mm für Aussenkanten an (Werkstoffen härter als Shore60A) anzuwenden ist.
ABER: Darin steht auch das der gesammte Inhalt des Dokument nur "unterhalb" 2m höhe gültig ist.

Absatz 2 ist für Personenwagen, die selten höher als 2 m sind. Was ist denn an den 2,5 mm Kantradius so wichtig? Es ist doch nicht schwer Hohlprofile zu finden die das erfüllen.

Re: Überstand Astabweiser

Verfasst: 2024-03-10 10:54:11
von Bad Metall
Aluminium Rechteck und Quadratrohre sind scharfkanntig, Stahlrohre haben je nach Wandung einen Radius
Bernd

Re: Überstand Astabweiser

Verfasst: 2024-03-10 10:55:49
von burkhard
Ja, aber man muss ja nicht unbedingt die scharfkantigen nehmen wenn es auch andere gibt und es auch anders geht. Scharfkantige würden "mehr als unvermeidbar gefährden" wie es im § 30c steht.

Re: Überstand Astabweiser

Verfasst: 2024-03-10 11:18:22
von askari01
Moin,

mein Dachträger steht oben etwas über das Fahrerhaus über und wurde aus Vierkantrohren hergestellt. Der Träger befand sich zur Endabnahme nach §21 bereits auf dem Fahrzeug und wurde so abgenommen. Insgesamt haben sich de Fahrzeugmaße dadurch nicht geändert, da der Träger und die AstabweiseV nicht über die Stoßstange bzw. über die Seiltrompete überstehen.
Aluminium vierkanmaterial würde ich wegen der Scharfkantigkeit der Ecken nicht verwenden, dann lieber Rundmaterial.

VG Uwe