Ich habe Mal ne kleine Anfrage

Im Zuge des Zulassungsmarathon wurde bei meinem Mercur, im 21er Gutachten der Kugelkopf nur zu "rangier Zwecken " eingetragen .
Geschuldet ist das wohl dem Eigenbau des Vorbesitzers ,
der eigentlich sehr massiv ist ....... aber nicht original.
Nun ja , es war gut gemeint . Alternative wäre ganz demontieren

In seinen Augen war die Unterfahrschutz Wirkung besonders wichtig.( Verständlich - habe auch keine lust das mich son Sportwagen von hinten aus den Federn hebt )
Rein fiktiv, darf ich sie jetzt noch für nicht Anhängergebrauch nutzen ???
Zum Beispiel Fahrradträger/ Moped Träger ?
Derzeit ist es halt ne Spaßbremse mit nur 20 cm Bodenfreiheit und nur ca 1 m breite.
Wie ist denn die rechtliche Handhabung wenn ich die Aufnahme als Eigenbau höher lege und verbreiter (besserer Unterfahrschutz)- muss das " abgenommen " werden oder doch irgendwas mit Zulassung sein ?
Bei einem eventuellen Unfall könnte ich gut auf Mitschuld verzichten weil da etwas was mit gut gemeinten Absichten montiert wurde , was mir da zum Verhängnis wird , weil es offiziell da nicht dran ist.
Ich freue mich auf eure Meinung / Erfahrung und Antworten .
Viele Grüße aus dem Sauerland