Anhängelast eintragen wenn ABE-Schein vorhanden?

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Anhängelast eintragen wenn ABE-Schein vorhanden?

#1 Beitrag von Dieselsurfer » 2008-04-21 20:02:55

hi, hab ja vor, meine legal erlaubte Anhängelast zu erhöhen. Neulich hörte ich nun, das man die AHK gar nicht eintragen braucht, wenn man vom entsprechenden Modell einen Wisch mit der ABE drauf hat.

Stimmt das? Wäre ja sicherlich ein ganzes Stück stressfreier...

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#2 Beitrag von Kami » 2008-04-21 20:07:48

wenn die Anhängelast bereits eingetragen sit, kannst du eine beliebige Anhängekupplung mit ABE verbauen -allerdings wird die Anhängelast (sofern der D-WErt der Kupplung ausreichend sit) durch die eingetragene Anhängelast begrenzt.

Gruss

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#3 Beitrag von Dieselsurfer » 2008-04-21 20:16:32

ich kann also nicht die eigentlich beim Kurzhauber erlaubten 7,5t anhängen, wenn diese nicht im Fahrzeugschein stehen, auch wenn die ABE der Kupplung das zulässt? Also in meinen Papieren steht was von ner Tonne oder so, viel weniger als gehen würde und geht, haben wir ja schon ausprobiert :angel:

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#4 Beitrag von reo-fahrer » 2008-04-21 20:43:20

el sewano hat geschrieben:ich kann also nicht die eigentlich beim Kurzhauber erlaubten 7,5t anhängen, wenn diese nicht im Fahrzeugschein stehen, auch wenn die ABE der Kupplung das zulässt?
Nein, weil lies dir nochmal durch, was Kami geschrieben hatte:
Kami hat geschrieben:wenn die Anhängelast bereits eingetragen


Sprich wenn 7,5t im Schein stehen, kannst du beliebige Kupplungen mit ABE ans Fahrzeug bauen. entweder sind die 7,5t im Schein maßgeblich, wenn der D-Wert der AHK groß genug ist oder eben entsprechend weniger, wenn der D-Wert zu klein für die 7,5t ist.

Oder umgekehrt: Wenn in deinen Papieren 1,5t Anhängelast gebremst drinstehen, werden das nicht automatisch mehr, nur weil die AHK stabiler ist.

Außerdem: woher hast du die 7,5t? Passt das mit deiner Hecktraverse oder ist die dafür evtl. zu dünn?

MfG
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#5 Beitrag von Dieselsurfer » 2008-04-21 21:11:01

in der Bedienungsanleitung für meinen 710 steht 14800kg Gesamtzuglast. Da der Laster auf 7,4t eingetragen ist bleiben also 7,4t übrig. (ok, hab da 100kg draufgeschlagen)
Werd also doch den Onkel vom TüV überrreden müssen...

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#6 Beitrag von Kami » 2008-04-21 21:43:09

die 14,8t Höchstmögliches Gesamtzuggewicht entsteht lediglich hier durch deinen fetten 100PS Motor (5KW je Tonne Zuggewicht siehe STVZO)

ob deine Traverse das abkann sagt das noch lange nicht....

Gruss

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#7 Beitrag von Dieselsurfer » 2008-04-22 9:07:05

Läster Läster, da kommt ja noch ne andere pumpe rein, dann hab ich auch 150PS :D

Ja, diese Reglung kenn ich auch, aber die werden ja wohl kaum unterschiedliche Traversen verbaut haben, oder was? Wie dick muss denn ne Traverse ungefähr sein, damit man da 7,5t dranhängen darf?

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