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Download, Werkstadthandbücher, Betriebsanleitungen, etc.

Verfasst: 2008-09-12 11:52:33
von aluka
Hallo Freunde,

Hier habt ihr wie versprochen verschiedene PDF Bücher auf einem fast Server ( Rapidshare) für alle Forumsmitglieder-- per direktlink.

Links administrativ entfernt.



Ich hoffe euch geholfen zu haben:

Saludos
Andreas :cool:

Verfasst: 2008-09-12 12:01:45
von Sharleena
hallo andreas,

bist du dir sicher, das es dabei keine copyright probleme geben kann ??

mercedes ging vor einigen jahren mal gegen solche veröffentlichungen vor (...).

Verfasst: 2008-09-12 12:45:58
von aluka
Die Uhrheberrechte schon längst verfallen,
saludos aus Barcelona

Hauptsache es hilft euch weiter



ok, hab verstanden.... :cold:

Verfasst: 2008-09-12 13:23:58
von Veit M
Praktisch so in elektronischer Form.

Ist aber das Werkstatthandbuch vom 413er, nicht vom 913er.
Da gibt es ein paar "kleine" Unterschiede zu beachten.
413er hilft mir nicht wirklich.

Ciao

Veit

Verfasst: 2008-09-12 13:36:37
von reo-fahrer
aluka hat geschrieben:und ausserdem ist es mir wurscht... ( können mich ja gerne suchen....)
Dir vielleicht schon, uns als Forenbetreiber nicht.

MfG
Stefan

Verfasst: 2008-09-12 13:42:10
von electroniclas
aluka hat geschrieben:Die Uhrheberrechte schon längst verfallen,
Geht's noch? Beleg das bitte!
ausserdem ist es nur ein link von dem wir uns alle selbstverständlich distanzieren
Wie, distanzieren? Man kann sich nicht "distanzieren", in dem man einfach erklärt, dass man es tun würde. Ich kann auch nicht sagen: "Hiermit fange ich einen Fisch", und den dann braten. Davon mal abgesehen hast Du die Links selbst gesetzt.
Wer in Spanien einen Rechtsfall hatte weiss wovon ich rede... :lol:
Das Forum wird in Deutschland betrieben.

Verfasst: 2008-09-12 14:05:00
von rocknroll
Ich weiß nicht ob auf die o. genannten Dokumente noch das Copyright besteht, aber ich kann mich da an eine Internetseite erinnern wo eine ganze Reihe von Magirus Mercur Unterlagen( Originale-eingescant) zum downloaden waren. Diese Seite wurde schon mehrmals verlinkt von unserem Forum aus.
Sind diese Unterlagen nun frei? Damals wars glaub vom Kami ders verlinkt hat.

Würde mich schon mal interessieren was da nun Sache ist.

Das Märchen vom „Link-Urteil“

Verfasst: 2008-09-12 16:22:14
von aluka
Einen Autor einer Webseite prinzipiell in Regress zu nehmen, nur weil sich am Ende einer Link-Kette, die vielleicht nur zufällig von seiner eigenen Seite ausging, illegales Material befindet, führt jegliches Verständnis der Materie ad absurdum (wenn man den Gedanken konsequent fortsetzt, könnte man so eine Verantwortung des Einzelnen für das gesamte Internet konstruieren - das macht die Unsinnigkeit einer pauschalen Haftung für Links relativ deutlich).

Man stelle sich noch einmal das oben gebrachte Beispiel vor: Nur, weil ich gesehen habe, wie jemand einen Diamantring eingesteckt hat, soll ich nun auch des Diebstahls strafbar sein, nur weil ich vergessen habe, die Haftung auszuschließen, für den Fall dass ich beobachte, wie jemand einen Diamantring einsteckt, der vorher die Haftung ausgeschlossen hat, für den Fall, dass er einen Diamantring einsteckt? Das kann es nicht sein.

Wer in Sachen Linkhaftung trotzdem ganz sicher gehen möchte, ohne aber auf den Disclaimer-Unfug zurückzugreifen, schreibt auf seine Seiten, dass er sich Inhalte anderer Seiten nicht zu eigen macht. Aber normalerweise reicht es völlig aus, wenn man deutlich erkennbar werden lässt, wann es sich um eigene, und wann um fremde Seiten handelt (was meist ohnehin der Fall ist), denn grundsätzlich ist jeder Anbieter nur für eigene Inhalte verantwortlich. Eine pauschale Haftungsprivilegierung nach §§ 8 ff. TDG oder §§ 6 ff. MDStV, wie oft im Zusammenhang mit Linkdistanzierungen gelesen, ist dabei nach aktueller Rechtsprechung in Bezug auf das Setzen von Links allerdings genausowenig möglich wie eine pauschale Verantwortlichkeit des Linksetzenden für Fremdinhalte.

http://www.knetfeder.de/recht/linkurteil/

adios

Andreas

Re: Das Märchen vom „Link-Urteil“

Verfasst: 2008-09-12 16:55:21
von reo-fahrer
aluka hat geschrieben: http://www.knetfeder.de/recht/linkurteil/

adios

Andreas
wenn du schon die Seite hier verlinkst, solltest du auch die relevanten Passagen lesen:
Ein Aspekt noch am Rande: Was soll mit denjenigen geschehen, die bewusst auf rechtswidriges Material verweisen, weil sie etwa zu Dokumentationszwecken Quellen zu negativen Beispielen oder Gegenmeinungen anbieten möchten? Sollen diese Webmaster nun pauschal dafür verantwortlich sein? Geht man nach der derzeitigen juristischen Lage, bewegt man sich hier sicherlich in einer Grauzone, doch genau für solche Fälle könnte das Hamburger Urteil ausschlaggebend sein. Ich denke, hier bestünde bei offensichtlichem Zweck der Linksetzung die Möglichkeit, sich von den fremden Seiten ausdrücklich zu distanzieren, wenn es eindeutig geschieht. Denn man „distanziert sich ausdrücklich von fremden Seiten“ nicht, indem man diesen Satz irgendwo dazuschreibt, sondern indem man sich tatsächlich ausdrücklich von fremden Seiten distanziert. Wie das auszusehen hat, muss „bei Bedarf“ jeder selbst für sich entscheiden.
[...]
Das Setzen eines Links zu einem rechtswidrigen Angebot kann dem Linksetzenden demnach nicht zur Last gelegt werden, wenn man davon ausgehen kann, dass er nichts von der Rechtswidrigkeit wusste und nicht anzunehmen ist, dass er den verlinkten Seiteninhalt gutheißt.

Die Kernaussage der hier gemachten Überlegungen lautet also: Ja, eine Haftung für fremde verlinkte Internetseiten ist im deutschen Recht selbstverständlich möglich (aber nicht „automatisch“ gegeben!), einen Schutz davor bietet jedoch nicht das Anbringen eines Haftungsausschlusses oder das (falsche) Zitieren von Urteilen, sondern nur das eigene, verantwortungsbewusste Handeln.
Und du verlinkst die Handbücher eben nicht als Negativbeispiel "das sind ganz böse Seiten, die dienen als Negativbeispiel, schaut sie euch nicht an" sondern bewusst als "ladet euch hier urheberrechtlich geschütztes Material herunter. Und für dieses Verhalten von dir ist die Haftung natürlich da.

MfG
Stefan

Jura ... ist nicht mein Fachgebiet...

Verfasst: 2008-09-12 17:01:24
von Slarti
Hallo,

Zu der Distanzierung von Links hast Du zwar mit dem Zitat für Verlinkungen Recht, aber Wikipedia schreibt unter Disclaimer, dass die Rechtslage gemäß Telemediengesetz noch ungeklärt ist. Zitat: "Das aktuelle Telemediengesetz normiert nach Ansicht vieler Autoren eine Haftungsprivilegierung in den §§ 8 und 9 für die Fälle, in denen der Linksetzer keine positive Kenntnis von unerlaubten Inhalten hatte, allerdings nur dann, wenn sich der Seitenbetreiber die Inhalte der Links nicht zu eigen macht. „Zu eigen machen“ heißt, den Eindruck zu erwecken, es handle sich um eigene Aussagen. Das lässt sich aber durch entsprechende Darstellung der Links problemlos erreichen. Wikipedia zum Beispiel markiert externe Links besonders. Der Bundesgerichtshof hat jedoch mit Urteil vom 17. Juli 2003, AZ: I ZR 259/00 – Paperboy [3] entschieden, dass die früher in § 5 Telemediengesetz geregelten Haftungsfreistellungen, denen die heutigen §§ 8 und 9 entsprechen, weder unmittelbar noch analog auf das Setzen von Hyperlinks anwendbar sind, da der Gesetzgeber bei der Novellierung des Teledienstegesetzes die Haftung für Hyperlinks bewusst nicht regeln wollte. Daher ist die Rechtslage weiterhin ungeklärt."

Weiterhin gebe ich mal zu bedenken:
Urheberrechte (des Autor) verjähren 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Selbst wenn man darauf spekuliert: Mein Auto ist erst 40 Jahre alt. :blush:

Und um diese "darf man"-Geschichte mit dem Diamantring in diesen Kontext zu setzen, müsste man den Ring in die Hand genommen haben und weitergereicht haben. DAS ist als Hehlerei strafbar (soweit ich weiß)! Das Problem ist doch das Immaterielle an den Unterlagen, bzw. die beliebige Vervielfachbarkeit elektronischer Medien. Bloß weil ich unbemerkt Kopien machen KANN, heißt das aber nicht, dass ich das auch DARF. Urheberrecht bedeutet das Recht der VERWERTUNG des Werkes. Und das ist eben auch durch eine (unberechtigte) Vervielfachung beschnitten.

Gruß, Hajo

Verfasst: 2008-09-12 19:44:56
von electroniclas
nochmal für anfänger: die disclaimer, die man auf webseiten findet, sind in der regel vollkommen nutzlos. das sollte einem schon in dem moment klar sein, wo man bemerkt hat, dass es den "disclaimer" nur im angloamerikanischen raum gibt, in deutschen texten findet man den nicht.

einen "haftungsausschluss" kann man sich auch nicht wie einen freibrief ausstellen. ich kann auch nicht über eine rote ampel fahren und dann sagen: "aber ich hatte für den moment meine haftung ausgeschlossen." das ist juristischer unfug und geistiger dünnschiss.

die diskussionen um verlinkungen drehen sich im wesentlichem um links auf naziforen u.ä., auf keinen fall aber geht es dabei um das anbieten von urheberrechtlich geschütztem material.

zu den unterlagen im speziellen:
meines wissens ist das urheberrecht auf bücher dahingehend eingeschränkt, dass diese kopiert werden dürfen, wenn sie vergriffen und mehr als 25 jahre alt sind. ob das hier der fall ist, ist schwer zu bewerten, da es sich nicht um romane, die man im laden kaufen konnte, sondern um technische dokumentationen handelt.

ein forenmitglied hatte wegen soetwas schonmal richtig dicke ärger, und ist nur deshalb einigermaßen glimpflich davongekommen, weil das unternehmen sich recht kulant gezeigt hat.

kurz gesagt: verteilt das zeug nicht über's forum.

das verteilen von datenträgern oder das kopieren per wlan auf'm treffen ist natürlich höchst unmoralisch und sicher genauso verboten. aber unheimlisch schwer zu kontrollieren, jaja...

Verfasst: 2008-09-15 2:40:59
von berntd
Nur nebenbei eine Frage.
Ebay ist scheinbar nicht verantworlich wenn da einer was illegas verlink und versteigert.
Wieso ist das bei denen anders als zum Beispiel hier?


Gruss
Bernt

Verfasst: 2008-09-15 7:43:03
von Thomas H
Hallo Bernt,

naja - es kommt nur darauf an seine Ansprüche richtig durchzusetzen... :D :D
Link zu Google

Gruß
Thomas

an berntd

Verfasst: 2008-09-15 21:38:27
von eisenfrosch
Hatte bei ebay mal eine Kopie der Betriebsanleitung für IFA L 60 angeboten und ebay hat das Angebot vorzeitig beendet - wegen des fehlenden Copy-Rechts wahrscheinlich.

Verfasst: 2008-09-16 0:22:14
von berntd
Thomas H hat geschrieben:Hallo Bernt,

naja - es kommt nur darauf an seine Ansprüche richtig durchzusetzen... :D :D
Link zu Google

Gruß
Thomas
Das ist aber nur in Frankreich und es steht noch immer nicht fest. Ueberall sonst hatte ebay glaube ich Recht bekommen oder?

Gruss
Bernt

Verfasst: 2009-02-22 19:12:17
von saschalotz
Also mir persönlich isses ehrlich gesagt scheißegal ob legal oder illegal .... :ninja: ich hätte gerne das WHB für meinen Mercur !! Gerne auch per MAIL an Info@blitzfahrer.de
Denn im Forum habe Ich nix gefunden :(

Als Hoster und Forenbetreiber kann Ich nur sagen dass Ich heil froh bin von Opel die Freigabe der Handbuchdownloads über meinen Server zur erhaltung der Fahrtauglichkeit für Forenmitglieder zum kostenlosen download erhalten zu haben :cool: Ok ich hab den Typrefferneten für alle Opel Blitz als MOD und Freund in meinem Forum :D kann schon sein dass das geholfen hat :angel:

Aber ohne ne Freigabe etc. würd ich sowas auch NIE anbieten !!

Verfasst: 2009-02-24 11:22:23
von berntd
Moin, noch eine Frage zu diesem Thema:

Wie ist das jetzt mit dem Copyright von alten Buechern und Dokumenten der Firma Daimler Benz Aktiengesellschaft?
Diese Firma existiert so weit ich weiss nicht mehr.


Gruss
Bernt

Verfasst: 2009-02-24 11:35:11
von wayko
berntd hat geschrieben:Moin, noch eine Frage zu diesem Thema:

Wie ist das jetzt mit dem Copyright von alten Buechern und Dokumenten der Firma Daimler Benz Aktiengesellschaft?
Diese Firma existiert so weit ich weiss nicht mehr.

Gruss
Bernt
Richtig, aber es gibt einen Rechtsnachfolger, auf den alle Rechte übergegangen sind.

Verfasst: 2009-02-24 23:34:02
von berntd
Ach so.

Passiert das automatisch oder muss sich da extra jemand drum kuemmern?

Gruss
Bernt

Verfasst: 2009-02-24 23:51:28
von saschalotz
Das ist bei Privatpersonen der Erbe bzw bei Firmen der Käufer oder wer auch immer den Rahmen und Mantel übenimmt

Verfasst: 2009-03-05 5:02:42
von berntd
Fuer das hier genannte Problem mit dem haften fuer Links auf Foren usw trifft das hier zu oder?


http://www.heise.de/newsticker/Haftungs ... ung/133979



Gruss
Bernt

Verfasst: 2009-03-05 7:57:25
von Wilmaaa
Du meinst, es trifft zu, dass in der Politik genauso heftig diskutiert wird wie hier im Forum? :search:

Foreninhaber haften nicht - Oberlandesgericht

Verfasst: 2009-03-22 23:21:34
von berntd
Moin moin

Das Oberlandesgericht Hamburg hat jetzt entschieden. Forenbetreiber haften nicht.

Hier:
http://www.heise.de/newsticker/OLG-Hamb ... ung/134962

Gruss
Bernt

Verfasst: 2009-03-23 6:49:20
von Uwe
Hallo,

ich wäre mit so einer umfassenden Interpretation vorsichtig, da steht durchaus noch was von eingeschränkter Haftung und von Pflichten des Forenbetreibers. Ich muss mir das mal in Ruhe durchlesen...

Grüße
Uwe

Verfasst: 2009-03-23 8:20:49
von Krusty
Und wenn man zufällig entdeckt das jemand .torrent Files seedet?? :ninja: :D

Verfasst: 2009-03-23 10:01:17
von reo-fahrer
Krusty hat geschrieben:Und wenn man zufällig entdeckt das jemand .torrent Files seedet?? :ninja: :D
dann wird man die natürlich nicht herunterladen und die Dateien auf alternativen Kanälen interessierten Personen zur Verfügung stellen.

MfG
Stefan

Verfasst: 2009-04-05 11:40:27
von Michael*
Hallo,

es gibt noch einen anderen Weg, der Rechte-Frage Herr zu werden. Einfach mal beim Hersteller/Rechteinhaber nachfragen, ob man das Zeug reinstellen kann. Da bekommt man oft erstaunlich positive antworten - gerade bei nichtkomerzieller Nutzung.

Ich habe das zwei mal mit Musikstücken gemacht, die ich als Untermalung für ein Fotoalbum im Netz brauchte. Ich habe beide male das OK bekommen.

Gruß

Michael*

der passende Ansprechpartner

Verfasst: 2009-04-13 11:28:23
von rumpelstilzchen
Wenn es um Rundhauber geht, dann ist aus Daimler Sicht das "Classic-Truck-Center in Alfeld der richtige Ansprechpartner. Mit einer freundlichen Nachfrage wurde mir bisher immer weiter geholfen. Einfach mal probieren!
Grüße, Thoms