Hilfe LKW aus Marokko abholen:legalisierte Vollmacht
Verfasst: 2020-10-21 18:17:12
Hallo,
vielleicht kann uns jemand weiterhelfen.
Ich möchte unseren Iveco 75-14 der seit Monaten in Casablanca steht und bei meiner Freundin im Pass eingetragen ist abholen.
Dafür benötige ich anscheinend eine "legalisierte Vollmacht" um den Wagen ohne Sie abholen zu können.
Hat jemand sowas gemacht? Wie habt ihr das gelöst? Ich komme hier gerade nicht weiter
Gruß gogette
P.S.:
Ich habe die letzten Tage folgendes am Telefon erfahren:
Die Botschaft in Berlin sagt: sie Legalisiert nur Dokumente vom Landesgericht Berlin,
diese wiederum nur Dokumente von Berliner Notaren,
die können eine Unterschrift beglaubigen (reicht das?), das könnte aber auch die Botschaft direkt machen .... mmmh.
Zitat der deutschen Botschaft Rabat:
https://rabat.diplo.de/ma-de
"
!!! WICHTIGE INFORMATION !!!
- 02.09. 12:00 -
Informationen zu Mitte März zurückgelassenen Fahrzeugen mit deutschem Kennzeichen in Marokko
Die „Admission temporaire“ für die in Marokko stehen gebliebenen Fahrzeuge läuft derzeit allgemein bis zum 31.12.2020.
Durch den marokkanischen Zoll wurde der Botschaft bestätigt, dass eine Abholung eines Fahrzeuges durch eine dritte Person möglich ist.
Dazu muss diese in Besitz einer legalisierten Vollmacht sein. Die Legalisierung muss durch eine marokkanische Behörde (marokkanische Botschaft oder Generalkonsulat in Deutschland) erfolgen, eine Legalisierung durch eine deutsche Behörde ist nicht ausreichend.
Es muss auch vor der Ausreise eine Genehmigung bei dem marokkanischen Zoll eingeholt werden, dass eine dritte Person, die nicht mit dem Fahrzeug eingereist ist, dieses aus Marokko ausführen darf.
Dabei ist jeweils die örtliche Zollbehörde zuständig, in deren Bereich Sie Ihr Fahrzeug stehen gelassen haben.
"
vielleicht kann uns jemand weiterhelfen.
Ich möchte unseren Iveco 75-14 der seit Monaten in Casablanca steht und bei meiner Freundin im Pass eingetragen ist abholen.
Dafür benötige ich anscheinend eine "legalisierte Vollmacht" um den Wagen ohne Sie abholen zu können.
Hat jemand sowas gemacht? Wie habt ihr das gelöst? Ich komme hier gerade nicht weiter

Gruß gogette
P.S.:
Ich habe die letzten Tage folgendes am Telefon erfahren:
Die Botschaft in Berlin sagt: sie Legalisiert nur Dokumente vom Landesgericht Berlin,
diese wiederum nur Dokumente von Berliner Notaren,
die können eine Unterschrift beglaubigen (reicht das?), das könnte aber auch die Botschaft direkt machen .... mmmh.
Zitat der deutschen Botschaft Rabat:
https://rabat.diplo.de/ma-de
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!!! WICHTIGE INFORMATION !!!
- 02.09. 12:00 -
Informationen zu Mitte März zurückgelassenen Fahrzeugen mit deutschem Kennzeichen in Marokko
Die „Admission temporaire“ für die in Marokko stehen gebliebenen Fahrzeuge läuft derzeit allgemein bis zum 31.12.2020.
Durch den marokkanischen Zoll wurde der Botschaft bestätigt, dass eine Abholung eines Fahrzeuges durch eine dritte Person möglich ist.
Dazu muss diese in Besitz einer legalisierten Vollmacht sein. Die Legalisierung muss durch eine marokkanische Behörde (marokkanische Botschaft oder Generalkonsulat in Deutschland) erfolgen, eine Legalisierung durch eine deutsche Behörde ist nicht ausreichend.
Es muss auch vor der Ausreise eine Genehmigung bei dem marokkanischen Zoll eingeholt werden, dass eine dritte Person, die nicht mit dem Fahrzeug eingereist ist, dieses aus Marokko ausführen darf.
Dabei ist jeweils die örtliche Zollbehörde zuständig, in deren Bereich Sie Ihr Fahrzeug stehen gelassen haben.
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