Thema Überladung und was das kostet
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Thema Überladung und was das kostet
Ich find die Seite sehr informativ , ganz klar es ist wenig sinnvoll überladen zu fahren . Auch wenn das Fahrzeug das zusätzliche Gewicht locker trägt weil abgelastet wurde , bleibt immer eine teilweise drastische Strafe je nach Land + evtl fahren ohne Füherschein!
Schaut mal hier : https://campofant.com/wohnmobil-ueberladen/
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Re: Thema Überladung und was das kostet
Moin
ich habe mir gerade mal die Liste angesehen fürs Überladen,ist mir persönlich nicht Wert,fahre lieber vorher auf eine Waage,aber das mache ich schon seit ich mit Womo`s unterwegs bin.
Gruß Armin
ich habe mir gerade mal die Liste angesehen fürs Überladen,ist mir persönlich nicht Wert,fahre lieber vorher auf eine Waage,aber das mache ich schon seit ich mit Womo`s unterwegs bin.
Gruß Armin
Re: Thema Überladung und was das kostet
Nix fahren ohne führerschein, das ist n märchen...
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.
Re: Thema Überladung und was das kostet
So ist es .....
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....
Re: Thema Überladung und was das kostet
Was mich interessieren würde: Unsere Fahrzeuge sind ja oft ohne technische Änderung abgelastet, d.h. in der Zulassungsbescheinigung stehen 2 Werte:
F.1 - Technisch zulässige Gesamtmasse in kg hier das ursprüngliche zGG von z.B. 12.000 kg
F.2 - Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg also hier z.B. 7490 kg
Welcher Wert wird nun im Ausland herangezogen? Angenommen man hat den großen Führerschein, kann dann das in Deutschland abgelastete Fahrzeug im Ausland mit dem ursprünglichen zGG gefahren werden? Setzt natürlich voraus, daß man sich auch an die weiteren Regelungen für das höhere Gewicht hält, wie z.B. Gewichtsbeschränkungen für Straßen beachtet und ggfs. entsprechend höhere Maut bezahlt.
F.1 - Technisch zulässige Gesamtmasse in kg hier das ursprüngliche zGG von z.B. 12.000 kg
F.2 - Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg also hier z.B. 7490 kg
Welcher Wert wird nun im Ausland herangezogen? Angenommen man hat den großen Führerschein, kann dann das in Deutschland abgelastete Fahrzeug im Ausland mit dem ursprünglichen zGG gefahren werden? Setzt natürlich voraus, daß man sich auch an die weiteren Regelungen für das höhere Gewicht hält, wie z.B. Gewichtsbeschränkungen für Straßen beachtet und ggfs. entsprechend höhere Maut bezahlt.
LG
Harald
Harald
Re: Thema Überladung und was das kostet
Bei den Dumpingstrafen in Deutschland ist es kein Wunder, dass hier die "unter 7,5t" Diskussion von den klassischen Dickschiffen immer wieder aufkommt.
7490kg + 20% = 8988kg
Sprich, mit 8,9t WÄRE man gerade mal mit 35€ dabei. (Wäre, wäre, Fahrradkette...)
Für jemanden, der ohnehin nur auf seinen Exmo Geländereifen in Deutschland herumgondeln möchte, ist das sogar ein echtes Steuersparmodell! (Von Vorwürfen der vorsätzlichen Steuerhinterziehung in solchen Fällen habe ich noch nie gehört.)
Minimalausbau reingezimmert, Wohnmobilumschreibung auf unter 7,5t gemacht, dann weiter ausgebaut bis die Federn wieder satt einfederten. Nach einiger Zeit wird die Hütte inseriert und vielleicht von einem naiven Weltenbummler gekauft. (Da gehören natürlich immer 2 zu.) Und dann kommt der "Kuck ma Konica" Gesichtsausdruck am Brenner...
Jochen
P.S. Klick
7490kg + 20% = 8988kg
Sprich, mit 8,9t WÄRE man gerade mal mit 35€ dabei. (Wäre, wäre, Fahrradkette...)
Für jemanden, der ohnehin nur auf seinen Exmo Geländereifen in Deutschland herumgondeln möchte, ist das sogar ein echtes Steuersparmodell! (Von Vorwürfen der vorsätzlichen Steuerhinterziehung in solchen Fällen habe ich noch nie gehört.)
Minimalausbau reingezimmert, Wohnmobilumschreibung auf unter 7,5t gemacht, dann weiter ausgebaut bis die Federn wieder satt einfederten. Nach einiger Zeit wird die Hütte inseriert und vielleicht von einem naiven Weltenbummler gekauft. (Da gehören natürlich immer 2 zu.) Und dann kommt der "Kuck ma Konica" Gesichtsausdruck am Brenner...
Jochen
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Zuletzt geändert von Landei am 2019-11-05 20:31:26, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Thema Überladung und was das kostet
@nimrod
Hi, genau deshalb hat mir der SV das fehlende Typenschild dereinst als erheblichen Mangel attestiert, mit dem Hinweis, dass im Ausland danach santioniert wird, oder eben nicht.
Gruß Ernst
PS: Habe mir ein Blanko Mercedes Schild bei Ebay gekauft und dann per Laser beschriftet. (Die Fa. mit dem Laserbeschriftungsgerät lässt Ihren Brummi in der gleichen Wekstatt tüven
).
Hi, genau deshalb hat mir der SV das fehlende Typenschild dereinst als erheblichen Mangel attestiert, mit dem Hinweis, dass im Ausland danach santioniert wird, oder eben nicht.
Gruß Ernst
PS: Habe mir ein Blanko Mercedes Schild bei Ebay gekauft und dann per Laser beschriftet. (Die Fa. mit dem Laserbeschriftungsgerät lässt Ihren Brummi in der gleichen Wekstatt tüven
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Re: Thema Überladung und was das kostet
Was der Campofant in seiner netten Liste nicht erwähnt, ist, dass in Schweden die Prozente der Überladung nach der maximalen Zuladung berechnet wird.
Das macht die ganze Sache recht lustig, oder auch grotesk. Mein Wowa hat 240kg Zuladung, mit 48kg zu schwer bin ich schon bei 250€....
Gruß
Micha d.k.
Das macht die ganze Sache recht lustig, oder auch grotesk. Mein Wowa hat 240kg Zuladung, mit 48kg zu schwer bin ich schon bei 250€....
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schwedisches Sprichwort
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Re: Thema Überladung und was das kostet
Der hat auch lange drin gehabt, das man bei überladung ohne Fahrerlaubnis fährt, das übliche onlineyoutubeblock gelaber halt...
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.
Re: Thema Überladung und was das kostet
Ich kann nur allen empfehlen nicht mit einem übeladenen fahrzeug in der CH einzureisen.
Betreffend der frage von Nimrod: bei uns wird bei einer überprüfung IMMER das im fahrzeugschein eingetragene GG gültigkeit haben, egal ob technisch oder administratif abgelastet wurde.
Wenn ich also mit einem 18t LKW welcher auf 12t abgelastet wurde mit 14t auf der Waage stehe,habe ich 2t zuviel.
Dies ist in der CH auch mit viel geld nicht wieder gutzumachen,sowas passiert einem Fahrer sicher kein zweites mal
(der fährt ja dann auch eine weile nicht mehr)
Gruss John
Betreffend der frage von Nimrod: bei uns wird bei einer überprüfung IMMER das im fahrzeugschein eingetragene GG gültigkeit haben, egal ob technisch oder administratif abgelastet wurde.
Wenn ich also mit einem 18t LKW welcher auf 12t abgelastet wurde mit 14t auf der Waage stehe,habe ich 2t zuviel.
Dies ist in der CH auch mit viel geld nicht wieder gutzumachen,sowas passiert einem Fahrer sicher kein zweites mal


(der fährt ja dann auch eine weile nicht mehr)
Gruss John
Re: Thema Überladung und was das kostet
Ich kann nur allen empfehlen nicht mit einem übeladenen fahrzeug in der CH einzureisen.
Betreffend der frage von Nimrod: bei uns wird bei einer überprüfung IMMER das im fahrzeugschein eingetragene GG gültigkeit haben, egal ob technisch oder administratif abgelastet wurde.
Wenn ich also mit einem 18t LKW welcher auf 12t abgelastet wurde mit 14t auf der Waage stehe,habe ich 2t zuviel.
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(der fährt ja dann auch eine weile nicht mehr)
Gruss John
Betreffend der frage von Nimrod: bei uns wird bei einer überprüfung IMMER das im fahrzeugschein eingetragene GG gültigkeit haben, egal ob technisch oder administratif abgelastet wurde.
Wenn ich also mit einem 18t LKW welcher auf 12t abgelastet wurde mit 14t auf der Waage stehe,habe ich 2t zuviel.
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(der fährt ja dann auch eine weile nicht mehr)
Gruss John
Re: Thema Überladung und was das kostet
Ich weiß nicht, ob es stimmt
Neben der Problematik überschrittenes Gesamtgewicht, gibt es das Problem, das bei einem Unfall das technisch zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten sein darf
Weil sonst die Versicherung sagen kann, der Unfall wurde wegen "Überlastung " der Fahrzeuges ganz oder teilweise verursacht.
Und das man deswegen darauf achten soll, das technisch zulässige Gesantgewicht nicht zu ändern.
Also z.B 7,49 to in F1 und 10to in F2
Weiß jemand mehr?
Neben der Problematik überschrittenes Gesamtgewicht, gibt es das Problem, das bei einem Unfall das technisch zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten sein darf
Weil sonst die Versicherung sagen kann, der Unfall wurde wegen "Überlastung " der Fahrzeuges ganz oder teilweise verursacht.
Und das man deswegen darauf achten soll, das technisch zulässige Gesantgewicht nicht zu ändern.
Also z.B 7,49 to in F1 und 10to in F2
Weiß jemand mehr?
Frank
Unserer heißt Alladin und ist ein MAN LE220 mit ausgebautem Kühlkoffer
Ausbau siehe http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... 35&t=55758
Wie viel Expeditionsmobil ist nötig - unsere kommende 3,5 to Lösung viewtopic.php?p=824020#p824020
Unserer heißt Alladin und ist ein MAN LE220 mit ausgebautem Kühlkoffer
Ausbau siehe http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... 35&t=55758
Wie viel Expeditionsmobil ist nötig - unsere kommende 3,5 to Lösung viewtopic.php?p=824020#p824020
Re: Thema Überladung und was das kostet
Irgendwas kann die versicherung immer sagen, aber rein rechtlich kommt da nur was bei raus, wenn das a) bemerkt wurde, b) zum unfall beigetragen hat. Wenn es zum Unfall kommt weil dir einer aufs parkende Auto gefahren ist, wird das schwieriig.
Dazu zahlt deine haftpflicht dem anderen sein schaden eh, die interessiert meist nicht mal wenn ob besoffen warst...
Dazu zahlt deine haftpflicht dem anderen sein schaden eh, die interessiert meist nicht mal wenn ob besoffen warst...
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Re: Thema Überladung und was das kostet
Grundsätzlich gilt das eingetragene zGG und zwar in allen Ländern!
Das unter F2 eingetragene techn. mögliche Gewicht ist bei einer Kontrolle nicht relevant. Es werden je nach Fahrzeug dort oft Angaben genannt die sich nur ausserhalb der EU realisieren lassen im Strassenverkehr.
Bei der Überladung sollte man auch daran denken dass inzwischen immer öfter die Weiterfahrt untersagt wird bis zur Herstellung des zulässigen zGG . Oder wie es auch gerne in der Schweiz genommen wird eine Einreiseverweigerung. Das wird schnell zum Sprengsatz für den Urlaub. Ausladen,Spedition mit Transport finden und beauftragen usw das kostet oft mehr als die Strafe selbst.
Ich kenne da ein Nest am Alpenhauptkamm mit einer LKW Marken Werkstatt dort hat die Polizei öfters die Mobile Waage auf dem Hof, der Werkstattbetreiber eine Zelthalle und Stapler um einzulagern...
Ein Schelm wer weiterdenkt..
Hier die Vorgehensweisen bis 3,5 und über 3,5 To
https://www.reisemobil-international.de ... en-strafe/
Das unter F2 eingetragene techn. mögliche Gewicht ist bei einer Kontrolle nicht relevant. Es werden je nach Fahrzeug dort oft Angaben genannt die sich nur ausserhalb der EU realisieren lassen im Strassenverkehr.
Bei der Überladung sollte man auch daran denken dass inzwischen immer öfter die Weiterfahrt untersagt wird bis zur Herstellung des zulässigen zGG . Oder wie es auch gerne in der Schweiz genommen wird eine Einreiseverweigerung. Das wird schnell zum Sprengsatz für den Urlaub. Ausladen,Spedition mit Transport finden und beauftragen usw das kostet oft mehr als die Strafe selbst.
Ich kenne da ein Nest am Alpenhauptkamm mit einer LKW Marken Werkstatt dort hat die Polizei öfters die Mobile Waage auf dem Hof, der Werkstattbetreiber eine Zelthalle und Stapler um einzulagern...
Ein Schelm wer weiterdenkt..
Hier die Vorgehensweisen bis 3,5 und über 3,5 To
https://www.reisemobil-international.de ... en-strafe/
Re: Thema Überladung und was das kostet
Korrigiert mich, aber diese Tabellen beziehen sich auf Wohnmobile, ein nicht unerheblicher Teil der Fahrzeuge hier ist als LKW zugelassen. und hier sehen die Strafen anders aus und teilen sich unter anderem auf Halter und Fahrer auf... in wie weit die dann summiert werden weiss ich nicht.
Das technische Höchstgewicht ist interessant wenn ich z.B. einen Unfall mit Personenschaden habe und das Gericht einen Gutachter beauftragt. Der stellt dann fest das der Steyr mit 10,5t. zwar weit über seinem maximal zulässigem, aber immer noch deutlich unter dem technischem Höchstgewicht war. Das geht in Richtung Vermeidbarkeit des Unfalles in folge der Überladung durch Versagen der Bremsen etc. Ich hoffe man kann mir ohne vier Kaffee intus noch folgen.
Das technische Höchstgewicht ist interessant wenn ich z.B. einen Unfall mit Personenschaden habe und das Gericht einen Gutachter beauftragt. Der stellt dann fest das der Steyr mit 10,5t. zwar weit über seinem maximal zulässigem, aber immer noch deutlich unter dem technischem Höchstgewicht war. Das geht in Richtung Vermeidbarkeit des Unfalles in folge der Überladung durch Versagen der Bremsen etc. Ich hoffe man kann mir ohne vier Kaffee intus noch folgen.
Wir reisen aktuell mit einem RAM 1500 und einer Nordstarkabine
und einem MAN G90 8.150
und einem MAN G90 8.150
Re: Thema Überladung und was das kostet
Was im link schlecht / garnicht erklärt ist, ist der Rechenweg zu den "xx % überladen". Der ist länderweise unterschiedlich !!Flammkuchenklaus hat geschrieben: ↑2019-11-06 8:22:14Grundsätzlich gilt das eingetragene zGG und zwar in allen Ländern!
Das unter F2 eingetragene techn. mögliche Gewicht ist bei einer Kontrolle nicht relevant. Es werden je nach Fahrzeug dort oft Angaben genannt die sich nur ausserhalb der EU realisieren lassen im Strassenverkehr.
Bei der Überladung sollte man auch daran denken dass inzwischen immer öfter die Weiterfahrt untersagt wird bis zur Herstellung des zulässigen zGG . Oder wie es auch gerne in der Schweiz genommen wird eine Einreiseverweigerung. Das wird schnell zum Sprengsatz für den Urlaub. Ausladen,Spedition mit Transport finden und beauftragen usw das kostet oft mehr als die Strafe selbst.
Ich kenne da ein Nest am Alpenhauptkamm mit einer LKW Marken Werkstatt dort hat die Polizei öfters die Mobile Waage auf dem Hof, der Werkstattbetreiber eine Zelthalle und Stapler um einzulagern...
Ein Schelm wer weiterdenkt..
Hier die Vorgehensweisen bis 3,5 und über 3,5 To
https://www.reisemobil-international.de ... en-strafe/
z.B. für 3,5 to zgg / 3,1 to leer, also Zuladung 400 kg :
Deutschland: 150 kg zuviel -> 3,65 to -> (150/3500)= 4,3% überladen
Schweden: 150 kg zuviel -> (150/400) = 37,5% überladen

Udo
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Re: Thema Überladung und was das kostet
@Udo,
so isses.
Irgendwelche schwedische Wohnmobilklubbs lobben auch schon länger fuer eine Änderung.
Bisher erfolglos.
Diese Regel gilt aber nicht nur fuer Wohnmobile, sondern fuer ALLE Fahrzeuge.
Gruss
Micha d.k.
so isses.
Irgendwelche schwedische Wohnmobilklubbs lobben auch schon länger fuer eine Änderung.
Bisher erfolglos.
Diese Regel gilt aber nicht nur fuer Wohnmobile, sondern fuer ALLE Fahrzeuge.
Gruss
Micha d.k.
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Re: Thema Überladung und was das kostet
Mich würde noch das Thema Maut interessieren. Weiß da jemand was? Insbesondere wenn man statt 7,5 die Grenzen überschreitet. Gruß Guido, der schon bei halbem Umbau anfangen muß auf sein Gewicht zu achten,.... ich ess einfach zu viel. 



Iveco 90-16, gedämmte Doka mit 4 Einzelsitzen und 1 "Notbett"
Einzelbereifung 14,5er Sprengringfelgen schlauchlos
Hubdachkoffer 560mm Hub mit Gewindespindeln und Winkelgetrieben, Koffer ohne Radkästen (Höherlegung erf.)
Zulassung Sonder-KFZ Expeditionsmobil, mit H,...alles Eigenbau.
Einzelbereifung 14,5er Sprengringfelgen schlauchlos
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Re: Thema Überladung und was das kostet
Auch Maut geht nach zulässigem Gesamtgewicht, aber incl. Anhänger...
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Re: Thema Überladung und was das kostet
Hallo Fump,
ich bin ja bekennender Nichtkaffeetrinker aber den Satz verstehe ich trotzdem nicht.
Das Fahrzeug ist ja dann nicht technisch überladen, also sollte die Bremsanlage als Argument der Versicherung, des Richters oder Gutachters nicht durchgehen bzw. keine Rolle spielen.
Die Bremsanlage ist ja für die technische Nutzlast dimensioniert und weiß nichts von der Ablastung im Brief.
Odrrrrr?
Beste Grüße
madarajo
Re: Thema Überladung und was das kostet
genau das...
Hab ich die technische Höchstlast nicht überschritten kann ich in einer sowieso schon beschissenen Situation etwas entspannter sein. Die "Technik" des 7,5t. (abgelastet) war ausreichend dimensioniert (z.B. 12t.) Ich denke bei uns eher die Regel unterhalb des technischen Maximums.
Bei Wohnmobilen sieht es sehr schnell anders aus, oft passt in die Weissware neben dem Fahrer noch ne Kiste Bier.... dramatisch überspitzt.... um im Rahmen zu bleiben (und schlimmer) und trotzdem ist man voll beladen mit 2 Erwachsenen, 2 Kindern und Pedelecs deutlich über dem technischem Maximum unterwegs.... dann kann ein Gutachter die Unfallursache vielleicht beim Fahrzeug finden und es kann eklig werden...
Mein persönliches Highlight war ein Schweizer RAM 1500 mit knapp 4,5t. VA und HA 1,75 und irgendein WeisswarenWomo mit fast 5 statt 3,5 und völlig ohne Einsicht.
Ich kenne inzwischen auch sehr viele AllradLKWler mit 7,5t. die mit 8-9 unterwegs sind, aber alle unterhalb ihres technischen Maximums.
Hab ich die technische Höchstlast nicht überschritten kann ich in einer sowieso schon beschissenen Situation etwas entspannter sein. Die "Technik" des 7,5t. (abgelastet) war ausreichend dimensioniert (z.B. 12t.) Ich denke bei uns eher die Regel unterhalb des technischen Maximums.
Bei Wohnmobilen sieht es sehr schnell anders aus, oft passt in die Weissware neben dem Fahrer noch ne Kiste Bier.... dramatisch überspitzt.... um im Rahmen zu bleiben (und schlimmer) und trotzdem ist man voll beladen mit 2 Erwachsenen, 2 Kindern und Pedelecs deutlich über dem technischem Maximum unterwegs.... dann kann ein Gutachter die Unfallursache vielleicht beim Fahrzeug finden und es kann eklig werden...
Mein persönliches Highlight war ein Schweizer RAM 1500 mit knapp 4,5t. VA und HA 1,75 und irgendein WeisswarenWomo mit fast 5 statt 3,5 und völlig ohne Einsicht.
Ich kenne inzwischen auch sehr viele AllradLKWler mit 7,5t. die mit 8-9 unterwegs sind, aber alle unterhalb ihres technischen Maximums.
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Re: Thema Überladung und was das kostet
Wenn du einen Unfall hast und es wird festgestellt deine Gewichtsgrenzen sind überschritten hast du schlechte Karten .die techn. Grenzen sind nicht wichtig.
Denn auch mit deiner "großen" Bremse ist der Unfall passiert. Vorhaltung wird sein: bei Einhaltung zulässigem Gewicht könnte der Unfall nicht stattgefunden haben oder zumindest die Folgen wären geringer .
Denn auch mit deiner "großen" Bremse ist der Unfall passiert. Vorhaltung wird sein: bei Einhaltung zulässigem Gewicht könnte der Unfall nicht stattgefunden haben oder zumindest die Folgen wären geringer .
Re: Thema Überladung und was das kostet
Wenn, ja wenn, ja und wenn... wenn man so denkt beaucht man gar nicht losfahren...
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.
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Re: Thema Überladung und was das kostet
2001 wurden diese Themen in Österreich besprochen und in Gesetze gegossen
der Link wurde 2015 aktualisiert
Thema Überladung technisches Gewicht ,Gefährdung,und auch Schäden an der Straße.Ganz nett auch der Verweis auf die Handhabung in D.
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-han ... zeuge.html
Fazit Gewichte einhalten oder Auflasten
der Link wurde 2015 aktualisiert
Thema Überladung technisches Gewicht ,Gefährdung,und auch Schäden an der Straße.Ganz nett auch der Verweis auf die Handhabung in D.
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-han ... zeuge.html
Fazit Gewichte einhalten oder Auflasten
Re: Thema Überladung und was das kostet
Anbei ein Link betrifft mehr Wohnmobile
ist aber sehr interessant. Siehe am Ende Beitrag, Hersteller tricksen bereits bei den Gewichtsangaben....
http://womoguide.de/wohnmobil-kaufen/ge ... wohnmobil/
Beim Thema nicht zu unterschätzen; Nicht nur das zulässige Gesamtgewicht ist wichtig, auch die zulässigen Achslasten....
Gruß Puffi

http://womoguide.de/wohnmobil-kaufen/ge ... wohnmobil/
Beim Thema nicht zu unterschätzen; Nicht nur das zulässige Gesamtgewicht ist wichtig, auch die zulässigen Achslasten....
Gruß Puffi
"Freiheit beginnt wo Wege enden"
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Re: Thema Überladung und was das kostet
Ich hätte noch einmal eine Frage zu dem Thema:
- Habe LKW - Führerschein Klasse 2
- Fahrzeug ist normalerweise ein 9 t Fahrgestell (so auch im Fahrzeugschein eingetragen), aber
- abgelastet aus rein steuerlichen Gründen in Deutschland auf 7,5 t
- es steht sogar im Fahrzeugschein im Text, "Auflastung ohne technische Änderungen bis auf 9t möglich"
Wenn ich jetzt außerhalb Deutschlands innerhalb der EU unterwegs bin und ungefähr auf 7,6 - 7,7 t komme muss ich dann wirklich Strafe oder gar Stilllegung fürchten? Schließlich ist das Ganze ja nur eine rein deutsche , steuerliche Geschichte, oder?
Es erfüllt ja sowohl das Fahrzeug als auch der Fahrer die im Land geltenden Bestimmungen. Klar ist natürlich, dass ich auf die Art auch keine Maut in dem jeweiligen Land sparen darf- davon gehen wir jetzt mal aus.
SD
- Habe LKW - Führerschein Klasse 2
- Fahrzeug ist normalerweise ein 9 t Fahrgestell (so auch im Fahrzeugschein eingetragen), aber
- abgelastet aus rein steuerlichen Gründen in Deutschland auf 7,5 t
- es steht sogar im Fahrzeugschein im Text, "Auflastung ohne technische Änderungen bis auf 9t möglich"
Wenn ich jetzt außerhalb Deutschlands innerhalb der EU unterwegs bin und ungefähr auf 7,6 - 7,7 t komme muss ich dann wirklich Strafe oder gar Stilllegung fürchten? Schließlich ist das Ganze ja nur eine rein deutsche , steuerliche Geschichte, oder?
Es erfüllt ja sowohl das Fahrzeug als auch der Fahrer die im Land geltenden Bestimmungen. Klar ist natürlich, dass ich auf die Art auch keine Maut in dem jeweiligen Land sparen darf- davon gehen wir jetzt mal aus.
SD
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"Menschen werden schlecht und schuldig, weil sie reden und handeln,..." (schreiben und posten) "..., ohne die Folgen Ihrer Worte und Taten vorauszusehen"
- Franz Kafka -
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- abgefahren
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Re: Thema Überladung und was das kostet
Vergesst meine Frage, hab jetzt alles nochmal gelesen.
Ist trotzdem Schwachsinn - schließlich können es ja die Fahrzeuge und auch der Fahrer, wenn er den 2er hat.
SD
Ist trotzdem Schwachsinn - schließlich können es ja die Fahrzeuge und auch der Fahrer, wenn er den 2er hat.
SD
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Re: Thema Überladung und was das kostet
kann er ja auch ohne rechtliche Probleme , wenn er nicht zu knauserig ist und dadurch dann auch auf die Steuerhinterziehung verzichtetstonedigger hat geschrieben: ↑2020-06-15 15:03:53Vergesst meine Frage, hab jetzt alles nochmal gelesen.
Ist trotzdem Schwachsinn - schließlich können es ja die Fahrzeuge und auch der Fahrer, wenn er den 2er hat.
SD

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Re: Thema Überladung und was das kostet
Hat ja nicht nur (o.k. aber hauptsächlich) steuerliche Gründe:
1. Kann dann auch mal notfalls die Frau fahren - zumindest in Deutschland.
2. Hab ich 2 x 300L Diesel. Wenn zumindest einer davon leer ist, hab ich ja schon kein Problem mehr und auch die 120l Wasser sind schnell abgelassen. Ich pendele leer aber reisefertig so um die 7,3-7,4. Mit allen Tanks voll so bei 7,6 - 7,7. Daher werde ich garantiert nicht auflasten.
SD
1. Kann dann auch mal notfalls die Frau fahren - zumindest in Deutschland.
2. Hab ich 2 x 300L Diesel. Wenn zumindest einer davon leer ist, hab ich ja schon kein Problem mehr und auch die 120l Wasser sind schnell abgelassen. Ich pendele leer aber reisefertig so um die 7,3-7,4. Mit allen Tanks voll so bei 7,6 - 7,7. Daher werde ich garantiert nicht auflasten.
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Re: Thema Überladung und was das kostet
Wenn Du in Rosenheim-Reichenhall reinrauscht, wirst Du, wie rechtlich in Deutschland, mit vollen Tanks gewogen.stonedigger hat geschrieben: ↑2020-06-15 15:16:00Hat ja nicht nur (o.k. aber hauptsächlich) steuerliche Gründe:
1. Kann dann auch mal notfalls die Frau fahren - zumindest in Deutschland.
2. Hab ich 2 x 300L Diesel. Wenn zumindest einer davon leer ist, hab ich ja schon kein Problem mehr und auch die 120l Wasser sind schnell abgelassen. Ich pendele leer aber reisefertig so um die 7,3-7,4. Mit allen Tanks voll so bei 7,6 - 7,7. Daher werde ich garantiert nicht auflasten.
SD
Dann gibts keine Ausreden mehr ... und die Maschinerie läuft an.
Aber mit Deinen 200 Kg ist es ja noch anständig ... wenns denn dann vollgepackt auch dabei bleibt.
Gruß, Wombi
Es ist an der Zeit, die Reste der Welt zu entdecken........
15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))
Der Urlaub ohne Stress hat begonnen :-))) www.wombi-on-tour.de
15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))
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