Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
Moderator: Moderatoren
Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
Hallo, ich wurde vor wenigen Tagen von einem Reisenden in Canada darauf hingewiesen, dass man nach 3 Jahren bei der Wiedereinführung des deutschen Wohnmobils Einfuhrumsatzsteuer bezahlen muss.
Hat da jemand weitere Informationen oder Erfahrungen dazu?
Hat da jemand weitere Informationen oder Erfahrungen dazu?
MfG Theomobil
Unterwegs im BIMOBIL-EX480 auf ATEGO 1023
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- Ulf H
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- Registriert: 2006-10-08 13:13:50
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Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!
Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!
Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.
Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.
Magirus-Deutz 170D11FA ... Bild in Cinemascope extrabreit, Sound in 6-kanal Dolby 8.5 ...
Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!
Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.
Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.
Magirus-Deutz 170D11FA ... Bild in Cinemascope extrabreit, Sound in 6-kanal Dolby 8.5 ...
Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
Hallo Ulf,
danke für Deinen Hinweis, aber da steht auch nichts was mir weiterhilft...
Ich habe beim Zollamt nachgesehen, und das gefunden:
Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat
:
Zoll und Steuern
:
Reisefreimengen
Eingeschränkte Reisefreimengen
Überschreiten der Reisefreimengen
Rückwaren
Service
Auskünfte
Formulare und Merkblätter
Publikationen
Vorschriften
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Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat
Zoll und Steuern
Rückwaren
Rückwaren
Das Reisegepäck, das Sie mit in den Urlaub genommen haben, können Sie bei Ihrer Rückreise auch wieder einfuhrabgabenfrei zurückbringen. Zollrechtlich werden solche Waren als "Rückwaren" bezeichnet.
Beispiel
Nehmen Sie ein teures Fahrrad mit in Ihren Urlaub, so können Sie dieses Fahrrad auf Ihrer Rückreise einfuhrabgabenfrei wieder in die EU mitbringen. Haben Sie sich jedoch während Ihres Urlaubs in einem Drittland ein gleichwertiges Fahrrad gekauft, müssen Sie bei Ihrer Wiedereinreise in die EU Einfuhrabgaben zahlen, sofern die Reisefreigrenze überschritten ist.
Bei der Mitnahme von wertvollen persönlichen Gegenständen (z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck) empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Gegenstände und einer damit verbundenen Abgabenerhebung bei der Rückreise, einen Nachweis vorzulegen.
Dazu sollten Sie sich vor der Ausreise bei der Zollstelle einen sogenannten "Nämlichkeitsnachweis" (= Nachweis, dass der nämliche wertvolle persönliche Gegenstand zurückgebracht wird) ausstellen lassen.
Als Nämlichkeitsnachweis dient das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329 - nur im Vordruckhandel erhältlich) oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland). Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt.
Sie sollten die Gegenstände so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist.
Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geräten. Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden.
Hinweis
Bei Flugreisen müssen Sie sich also um den Nämlichkeitsnachweis kümmern, bevor Sie Ihr Gepäck aufgeben. Nach der Gepäckaufgabe kann Ihnen kein Nämlichkeitsnachweis mehr ausgestellt werden.
Für Ihr privates Fahrzeug benötigen Sie keinen speziellen Rückwarennachweis. Dieser ergibt sich bereits aus den Zulassungspapieren.
Der letzte Satz ist für mich entscheidend!!!
Falls jemand andere "persönliche Erfahrungen" gemacht hat, bitte gerne um Info.
danke für Deinen Hinweis, aber da steht auch nichts was mir weiterhilft...
Ich habe beim Zollamt nachgesehen, und das gefunden:
Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat
:
Zoll und Steuern
:
Reisefreimengen
Eingeschränkte Reisefreimengen
Überschreiten der Reisefreimengen
Rückwaren
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Beispiel
Nehmen Sie ein teures Fahrrad mit in Ihren Urlaub, so können Sie dieses Fahrrad auf Ihrer Rückreise einfuhrabgabenfrei wieder in die EU mitbringen. Haben Sie sich jedoch während Ihres Urlaubs in einem Drittland ein gleichwertiges Fahrrad gekauft, müssen Sie bei Ihrer Wiedereinreise in die EU Einfuhrabgaben zahlen, sofern die Reisefreigrenze überschritten ist.
Bei der Mitnahme von wertvollen persönlichen Gegenständen (z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck) empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Gegenstände und einer damit verbundenen Abgabenerhebung bei der Rückreise, einen Nachweis vorzulegen.
Dazu sollten Sie sich vor der Ausreise bei der Zollstelle einen sogenannten "Nämlichkeitsnachweis" (= Nachweis, dass der nämliche wertvolle persönliche Gegenstand zurückgebracht wird) ausstellen lassen.
Als Nämlichkeitsnachweis dient das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329 - nur im Vordruckhandel erhältlich) oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland). Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt.
Sie sollten die Gegenstände so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist.
Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geräten. Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden.
Hinweis
Bei Flugreisen müssen Sie sich also um den Nämlichkeitsnachweis kümmern, bevor Sie Ihr Gepäck aufgeben. Nach der Gepäckaufgabe kann Ihnen kein Nämlichkeitsnachweis mehr ausgestellt werden.
Für Ihr privates Fahrzeug benötigen Sie keinen speziellen Rückwarennachweis. Dieser ergibt sich bereits aus den Zulassungspapieren.
Der letzte Satz ist für mich entscheidend!!!
Falls jemand andere "persönliche Erfahrungen" gemacht hat, bitte gerne um Info.
MfG Theomobil
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Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
Moin,
ich hab ja keine Ahnung aber warum hat das WoMo D verlassen?
Es war abgemeldet, nun wird es wieder angemeldet.
Mich hat auch keiner gefragt wo das Krad war als ich es nach 3 Jahren wieder angemeldet habe.
Grüße, Ingolf
ich hab ja keine Ahnung aber warum hat das WoMo D verlassen?
Es war abgemeldet, nun wird es wieder angemeldet.
Mich hat auch keiner gefragt wo das Krad war als ich es nach 3 Jahren wieder angemeldet habe.
Grüße, Ingolf
Flocken statt Feinstaub !
Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
Naja Ingolf,
du musstest mit deiner Karre ja auch nicht von einer Fähre runter und an einer Zollkontrolle vorbei . Von daher ist das Qualitativ ein großer Unterschied.
Gruß
Oliver
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....
Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
Die Theorie steht hier http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... _node.html
Rechtlich handelt es sich beim Fahrzeug und den sonstigen ursprünglich aus der EU stammenden Gegenständen (Werkzeug, Computer, Kamera etc.) um Rückwaren. Deren Wiedereinfuhr in die EU ist nur dann steuerfrei, wenn sie innerhalb von 3 Jahren nach der Ausfuhr erfolgt. Es gibt zwar Ausnahmen von dieser Bedingung, aber die greifen hier nicht.
Das ist die Theorie. Wie das in der Praxis gehandhabt wird kann ich Dir leider nicht sagen. In der Tat mag es besser sein über Antwerpen oder Rotterdam (wieder) einzuführen. Denn der größte Batzen der möglichen Abgaben ist die Einfuhrumsatzsteuer, die in D zu zahlen wäre und welches Interesse sollten die Beamten in NL oder B haben, diese einzutreiben.
Ich würde mich bei Verschiffern und Forwardern mit einschlägigen Erfahrungen erkundigen.
Rechtlich handelt es sich beim Fahrzeug und den sonstigen ursprünglich aus der EU stammenden Gegenständen (Werkzeug, Computer, Kamera etc.) um Rückwaren. Deren Wiedereinfuhr in die EU ist nur dann steuerfrei, wenn sie innerhalb von 3 Jahren nach der Ausfuhr erfolgt. Es gibt zwar Ausnahmen von dieser Bedingung, aber die greifen hier nicht.
Das ist die Theorie. Wie das in der Praxis gehandhabt wird kann ich Dir leider nicht sagen. In der Tat mag es besser sein über Antwerpen oder Rotterdam (wieder) einzuführen. Denn der größte Batzen der möglichen Abgaben ist die Einfuhrumsatzsteuer, die in D zu zahlen wäre und welches Interesse sollten die Beamten in NL oder B haben, diese einzutreiben.
Ich würde mich bei Verschiffern und Forwardern mit einschlägigen Erfahrungen erkundigen.
Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
na ja es fällt dann halt die Mehrwertsteuer in Belgien oder den Niederlande an
das Leben ist eher breit wie lang, und wir steh´n alle mittenmang!!
Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
Moin,
da steht doch ganz KLAR
Im übrigen - Gewerbetreibende können sich die MwSt wiederholen bzw. gegenrechnen.
Anzumerken ist auch, dass Gewerbetreibende für das Fahrzeug u.U. beim Erwerb keine MwSt gezahlt haben.
Ich hab "damals" auch den Fehler gemacht und fahre seit dem mit einem abgemeldeten Fahrzeug durch die Weiten Afrikas. Wenn ich erneut ein (D)Fahrzeug für längere Zeit ausserhalb der EU nutzen wöllte, würde ich ein Saisonkennzeichen mit 1 Monat Laufzeit wählen. So bleibt das Fahrzeug "ordentlich" registriertund hat und hat die nötigen "Zulassungspapiere"!
Kostet zwar im Jahr einen Monat Steuern und Versicherung, aber dieser Vorteil wiegt viele Nachteile auf.
Grüßle Frank
da steht doch ganz KLAR
Die Märchensteuer ist daher nur auf gewerblich angemeldete Fahrzeuge nach dieser Zeit zu entrichten da davon ausgegangen wird, dass ein Geschäftsfahrzeug auch im Ausland zu gewerblichen Zwecken genutzt wurde.Für Ihr privates Fahrzeug benötigen Sie keinen speziellen Rückwarennachweis. Dieser ergibt sich bereits aus den Zulassungspapieren.
Im übrigen - Gewerbetreibende können sich die MwSt wiederholen bzw. gegenrechnen.
Anzumerken ist auch, dass Gewerbetreibende für das Fahrzeug u.U. beim Erwerb keine MwSt gezahlt haben.
Ich hab "damals" auch den Fehler gemacht und fahre seit dem mit einem abgemeldeten Fahrzeug durch die Weiten Afrikas. Wenn ich erneut ein (D)Fahrzeug für längere Zeit ausserhalb der EU nutzen wöllte, würde ich ein Saisonkennzeichen mit 1 Monat Laufzeit wählen. So bleibt das Fahrzeug "ordentlich" registriertund hat und hat die nötigen "Zulassungspapiere"!
Kostet zwar im Jahr einen Monat Steuern und Versicherung, aber dieser Vorteil wiegt viele Nachteile auf.
Ich frag ich mich grad wie man ein Fahrzeug nach 3 Jahren Abwesenheit wieder in D anmelden kann - ich gehe mal davon aus dass du HU gemacht hast nach der Rückkehr des Krades nach D - weil OHNE HU keine Anmeldung....?!Moin,
ich hab ja keine Ahnung aber warum hat das WoMo D verlassen?
Es war abgemeldet, nun wird es wieder angemeldet.
Mich hat auch keiner gefragt wo das Krad war als ich es nach 3 Jahren wieder angemeldet habe.
Grüße, Ingolf
Grüßle Frank
Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
Bei der Einfuhr gibt es keine Unterscheidung zwischen Privat und Gewerblich, und das die Umsatzsteuer für Fahrzeuge immer im Verbrauchsland anfällt(betrifft ja nur Privatkäufe) ist nur für Neufahrzeuge.
das Leben ist eher breit wie lang, und wir steh´n alle mittenmang!!
Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
Wieso sind nur gewerbliche Fahrzeuge zugelassen?FSausS hat geschrieben: ↑2018-08-20 10:19:04Moin,
da steht doch ganz KLARDie Märchensteuer ist daher nur auf gewerblich angemeldete Fahrzeuge nach dieser Zeit zu entrichten da davon ausgegangen wird, dass ein Geschäftsfahrzeug auch im Ausland zu gewerblichen Zwecken genutzt wurde.Für Ihr privates Fahrzeug benötigen Sie keinen speziellen Rückwarennachweis. Dieser ergibt sich bereits aus den Zulassungspapieren.
Bei der Einfuhrumsatzsteuer, im Anfall, gibt es keine Unterscheidung zwischen Privat und Gewerblich
das Leben ist eher breit wie lang, und wir steh´n alle mittenmang!!
Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
Moin
mal ganz dumm gefragt,warum muss ich mit einem abgemeldeten Fahrzeug im Ausland her rum fahren ?Wäre es nicht besser mit einem in D- Land registriertem Fahrzeug unterwegs zu seien? Was spare ich dabei ausser der Steuer? Ich habe echt keine Ahnung,aber wenn ich hier so mit lese und das auch in anderen Tread`s ,scheint das nix als Unanehmlichkeiten zu geben .
Wie hoch ist den die Einfuhrsteuer.Ich habe jetzt nur mal meine Steuer gerechnet,das wäre für mich 2250€ in 3Jahren ,wenn ich von 19% E- Steuer ausgehe bei einem Wert von 20000€,
wären das 3800€ Einfuhrsteuer ,was habe ich da gespart ?
Vielleicht kann mir das jemand aus einander tüddeln.
Gruß Armin
mal ganz dumm gefragt,warum muss ich mit einem abgemeldeten Fahrzeug im Ausland her rum fahren ?Wäre es nicht besser mit einem in D- Land registriertem Fahrzeug unterwegs zu seien? Was spare ich dabei ausser der Steuer? Ich habe echt keine Ahnung,aber wenn ich hier so mit lese und das auch in anderen Tread`s ,scheint das nix als Unanehmlichkeiten zu geben .
Wie hoch ist den die Einfuhrsteuer.Ich habe jetzt nur mal meine Steuer gerechnet,das wäre für mich 2250€ in 3Jahren ,wenn ich von 19% E- Steuer ausgehe bei einem Wert von 20000€,
wären das 3800€ Einfuhrsteuer ,was habe ich da gespart ?
Vielleicht kann mir das jemand aus einander tüddeln.
Gruß Armin

Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
Die drei Jahres Regel hat nichts mit zugelassen oder abgemeldet zu tun
Du sparst ja nicht nur die Steuer, sondern auch die Versicherung
Bei einem Reisebudget von 1500€ pro Monat ist das schon nicht zu vernachlässigen
Der Gesetzgeber macht es dir ja auch denkbar einfach, einfach die Rubbelstelle im Schein und die Plakette am Nummernschild abrubbeln, schon kannst online dein Fahrzeug abmelden.
Wenn mal hinter Istanbul bist, versteht dass doch kein Mensch mehr, dass du mit entwertetem Schein und Nummernschild unterwegs bist
Rückreise, besonders über Land von Osten ist halt etwas heikler, hält aber viele nicht davon ab
Vorallem ohne h-Kennzeichen ist die Ersparnis in zwei oder drei Jahren schon beachtlich und du hast unterwegs ja keinerlei Nutzen, sondern nur Kosten
Gruß
Gruß
Du sparst ja nicht nur die Steuer, sondern auch die Versicherung
Bei einem Reisebudget von 1500€ pro Monat ist das schon nicht zu vernachlässigen
Der Gesetzgeber macht es dir ja auch denkbar einfach, einfach die Rubbelstelle im Schein und die Plakette am Nummernschild abrubbeln, schon kannst online dein Fahrzeug abmelden.
Wenn mal hinter Istanbul bist, versteht dass doch kein Mensch mehr, dass du mit entwertetem Schein und Nummernschild unterwegs bist
Rückreise, besonders über Land von Osten ist halt etwas heikler, hält aber viele nicht davon ab
Vorallem ohne h-Kennzeichen ist die Ersparnis in zwei oder drei Jahren schon beachtlich und du hast unterwegs ja keinerlei Nutzen, sondern nur Kosten
Gruß
Gruß
Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
neben der Kfz-Steuer spart man sich Versicherung des Fahrzeug, gilt ja auch nicht weltweit, dann noch die HU und die SP
Fällig werden wenn nicht als Rückware abgefertigt wir, der Zoll 10% bei Womo, und die EUSt 19% entspricht der normalen Mehrwertsteuer
Die Abgaben bei der Einreise werden nach dem Wert berechnt, mal fiktiv Fahrzeugwert 50.000 € sind bei 10% 5.000 € die Berechnunggrundlage für die Steuer ist Fahrzeugwert + Zoll also 55.000€ macht 10.450 €
insgesamt wären das dann 15.450 €
Fällig werden wenn nicht als Rückware abgefertigt wir, der Zoll 10% bei Womo, und die EUSt 19% entspricht der normalen Mehrwertsteuer
Die Abgaben bei der Einreise werden nach dem Wert berechnt, mal fiktiv Fahrzeugwert 50.000 € sind bei 10% 5.000 € die Berechnunggrundlage für die Steuer ist Fahrzeugwert + Zoll also 55.000€ macht 10.450 €
insgesamt wären das dann 15.450 €
das Leben ist eher breit wie lang, und wir steh´n alle mittenmang!!
Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
Stimmt. Hatte ich übersehen. Dann vielleicht besser nicht B oder NL da die Umsatzsteuer dort höher ist als in D.
Ich habe mir jetzt nochmal die einschlägigen Vorschriften angesehen und die Rechtslage ist klar: Fall die Wiedereinfuhr nach 3 Jahre erfolgt besteht keine Befreiung von Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer). Dabei kann es meiner Ansicht nach auch keinen Unterschied machen, ob das Fahrzeug während des Auslandsaufenthalts in D zugelassen war oder nicht. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass eine fehlende Zulassung das Risiko einer Prüfung durch den Zoll erhöhen könnte.
Bleiben also nur die "besonderen Umstände". Hier wäre die Praxis interessant.
- muecken_manni
- Schrauber
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Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
Hallo Gemeinde.....
Das Einfuhrgesetz ist leider eindeutig: nach drei Jahren ausserhalb der EU ist die Rückwaren Option "abgelaufen"
So jetzt die eigene Erfahrung:
Nach fast genau zwei Jahren haben wir unseren Toyota , der im Mai 2015 mit Seabridge nach Halifax, Kanada, verschifft wurde, jetzt aus Montevideo, Uruguay kommend, in Hamburg abgeholt.
Vor uns war ein Kollege beim Zollschalter. Ebenso Fahrzeugabholung. Aber: Länger als drei Jahre weg. Das Fahrzeug wurde ihm nicht ausgehändigt.
Die Berechnung des Zoll plus Einfuhrsteuer war noch nicht fertig. Aber man bereitetet ihn schon auf ein Sümmchen vor, er musste wieder gehen....
Er war ziemlich geschockt.
Wir standen direkt hinter ihm, und konnten das Gespräch (mea culpa, Datenschutz), verfolgen !
Das war Ende Juni 2017.
Grüsse,
Manne
Das Einfuhrgesetz ist leider eindeutig: nach drei Jahren ausserhalb der EU ist die Rückwaren Option "abgelaufen"
So jetzt die eigene Erfahrung:
Nach fast genau zwei Jahren haben wir unseren Toyota , der im Mai 2015 mit Seabridge nach Halifax, Kanada, verschifft wurde, jetzt aus Montevideo, Uruguay kommend, in Hamburg abgeholt.
Vor uns war ein Kollege beim Zollschalter. Ebenso Fahrzeugabholung. Aber: Länger als drei Jahre weg. Das Fahrzeug wurde ihm nicht ausgehändigt.
Die Berechnung des Zoll plus Einfuhrsteuer war noch nicht fertig. Aber man bereitetet ihn schon auf ein Sümmchen vor, er musste wieder gehen....
Er war ziemlich geschockt.
Wir standen direkt hinter ihm, und konnten das Gespräch (mea culpa, Datenschutz), verfolgen !
Das war Ende Juni 2017.
Grüsse,
Manne
Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
Vielfach in allen möglichen Foren diskutiert, bis heute ungeklärt.
https://panamericanaforum.org/index.php?id=17172
Gruß Puffi
https://panamericanaforum.org/index.php?id=17172
Gruß Puffi
"Freiheit beginnt wo Wege enden"
Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
"Freiheit beginnt wo Wege enden"
Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
Moin,
ist Ware=Handelsgut denn mit privatem/eigengenutztem Fahrzeug gleich zusetzen?
Grüßle Frank
ist Ware=Handelsgut denn mit privatem/eigengenutztem Fahrzeug gleich zusetzen?
Grüßle Frank
Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
Ware ist im Regelfall gewerblich, so würde ich das sehen.....
Bei Reisefahrzeugen müßte dann der ganze Plunder dann ja auch noch rückverzollt werden, nicht nur das Auto selbst. Die Fälle von denen man hört das es zu einer Wiedereinfuhrverzollung nach 3 Jahren kommt sind selten. Denke der Zoll wendet seine Paragraphen in diesen Fällen nicht korrekt an. Letztlich gilt es einmal genau zu klären was tatsächlich Sache ist, aber das heißt widerum schlafende Hunde wecken

Wer ganz sicher gehen will kann evtl. mit so einem Formular Streß und Nerven schonen.
https://www.logistik.marum.de/abwicklun ... 3-ruckware
Gruß Puffi
"Freiheit beginnt wo Wege enden"
Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
Im Ernstfall hilft das doch alles nix
Wenn in Hamburg beim Zoll stehst und die wollen dass du dein Auto nochmal verzollst, dann hat man halt Pech gehabt und wird nicht drum rum kOmmen
Wenn der Zöllner grad sein sadistischen Tag hat und die Spiegelreflex, die Kühlbox und das Navi auch noch verzollen will, dann wirst auch da nicht drum rum kommen
Und wenn der Zoll seine Regeln falsch auslegt, dann hilft einem das auch nix, weil der Zoll ist halt nunmal der Zoll
Wenn der Zoll Geld von dir will, dann nimmt er sich das einfach und da wird ratz fatz gepfändet wenn nicht kooperierst
Wer das Risiko möglichst ausschließen will, der muss halt auf dem Landweg zurück in die EU kommen
Gruß
Wenn in Hamburg beim Zoll stehst und die wollen dass du dein Auto nochmal verzollst, dann hat man halt Pech gehabt und wird nicht drum rum kOmmen
Wenn der Zöllner grad sein sadistischen Tag hat und die Spiegelreflex, die Kühlbox und das Navi auch noch verzollen will, dann wirst auch da nicht drum rum kommen
Und wenn der Zoll seine Regeln falsch auslegt, dann hilft einem das auch nix, weil der Zoll ist halt nunmal der Zoll
Wenn der Zoll Geld von dir will, dann nimmt er sich das einfach und da wird ratz fatz gepfändet wenn nicht kooperierst
Wer das Risiko möglichst ausschließen will, der muss halt auf dem Landweg zurück in die EU kommen
Gruß
- Lassie
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Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
Hallo zusammen,
ich versuche das Thema zu verstehen, scheitere aber gerade an dem Begriff 'Ware' - das sind nach meinem Verständnis und Rechtsempfinden Sachen und Güter, die gewerblich, d.h. mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft werden sollen. Meinen privaten Laster will aber nicht verkaufen, sondern damit rumfahren und drinnen wohnen. Also sind alle Diskussionen rund um 'Versteuerung von Waren' eigentlich unnötig, weil die rechtliche Voraussetzung nicht gegeben ist - oder sehe ich das falsch?!
Kleiner Hinweis: als wir nach 20 Jahren Leben und Arbeiten aus Asien mit unserem Umzugsgut (ein 40'-Container voll privatem Krempel) wieder nach D kamen, mussten wir zwar eine komplette Packliste, d.h. 278 Kartons und Packstücke mit detaillierter Aufstellung des Inhaltes, Volumen, Gewichtes und Wertes abgeben, haben aber - wenn ich es noch recht in Erinnerung habe - keine Einfuhrsteuer oder Zoll bezahlt, da eben unsere persönlichen Effekten keine Waren im rechtlichen Sinne sind, dh. nicht zum Verkauf bestimmt sind. Für die Transportversicherung musste der Wiederbeschaffungswert angeben werden. Da die Abwicklung eine große Spedition gemacht hat, bin ich mir nicht mehr ganz sicher, welche Formulare und Erklärungen abgegeben werden mussten.
Viele Grüße
Jürgen
ich versuche das Thema zu verstehen, scheitere aber gerade an dem Begriff 'Ware' - das sind nach meinem Verständnis und Rechtsempfinden Sachen und Güter, die gewerblich, d.h. mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft werden sollen. Meinen privaten Laster will aber nicht verkaufen, sondern damit rumfahren und drinnen wohnen. Also sind alle Diskussionen rund um 'Versteuerung von Waren' eigentlich unnötig, weil die rechtliche Voraussetzung nicht gegeben ist - oder sehe ich das falsch?!
Kleiner Hinweis: als wir nach 20 Jahren Leben und Arbeiten aus Asien mit unserem Umzugsgut (ein 40'-Container voll privatem Krempel) wieder nach D kamen, mussten wir zwar eine komplette Packliste, d.h. 278 Kartons und Packstücke mit detaillierter Aufstellung des Inhaltes, Volumen, Gewichtes und Wertes abgeben, haben aber - wenn ich es noch recht in Erinnerung habe - keine Einfuhrsteuer oder Zoll bezahlt, da eben unsere persönlichen Effekten keine Waren im rechtlichen Sinne sind, dh. nicht zum Verkauf bestimmt sind. Für die Transportversicherung musste der Wiederbeschaffungswert angeben werden. Da die Abwicklung eine große Spedition gemacht hat, bin ich mir nicht mehr ganz sicher, welche Formulare und Erklärungen abgegeben werden mussten.
Viele Grüße
Jürgen
....down-sizing vom U1300L zum U100L Turbo:
Die höchste Form des Glücks ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
Erasmus von Rotterdam
Die höchste Form des Glücks ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
Erasmus von Rotterdam
Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
Da steht dein Rechtsempfinden im Widerspruch zu so ziemlich allen Regelungen in Sachen Zoll auf dieser Welt. Ware sind einfach alle beweglichen Dinge plus, in Europa, der elektrische Strom, das ist in Sachen Zoll so selbstverständlich das es nicht mal definiert ist. Noch nie was für den Privaten Gebrauch in aussereuropäischen Ausland gekauft? Würde unter deine Definition fallen, und trotzdem ohne Probleme bezahltLassie hat geschrieben: ↑2018-08-26 12:19:08Hallo zusammen,
ich versuche das Thema zu verstehen, scheitere aber gerade an dem Begriff 'Ware' - das sind nach meinem Verständnis und Rechtsempfinden Sachen und Güter, die gewerblich, d.h. mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft werden sollen. Meinen privaten Laster will aber nicht verkaufen, sondern damit rumfahren und drinnen wohnen. Also sind alle Diskussionen rund um 'Versteuerung von Waren' eigentlich unnötig, weil die rechtliche Voraussetzung nicht gegeben ist - oder sehe ich das falsch?!
Andere Staaten sehen das auch so, warum das Carnet de Passage, warum die Fahrzeuge im Pass eingetragen, die Plicht nach einem Jahr das Fahrzeug auszuführen
Ja kein Zoll und keine Steuer weil es eine Befreiung von den Abgaben für Umzugsgut gibt. Wahrscheinlich habt Ihr Arbeitsverträge, Meldebestätigungen oder sonstige Nachweise über den Wohnsitz vorgelegt, und Ihr habt einen Bescheid bekommen das Ihr die Waren ein Jahr nicht verkaufen, nicht vermieten dürft.Lassie hat geschrieben: ↑2018-08-26 12:19:08Kleiner Hinweis: als wir nach 20 Jahren Leben und Arbeiten aus Asien mit unserem Umzugsgut (ein 40'-Container voll privatem Krempel) wieder nach D kamen, mussten wir zwar eine komplette Packliste, d.h. 278 Kartons und Packstücke mit detaillierter Aufstellung des Inhaltes, Volumen, Gewichtes und Wertes abgeben, haben aber - wenn ich es noch recht in Erinnerung habe - keine Einfuhrsteuer oder Zoll bezahlt, da eben unsere persönlichen Effekten keine Waren im rechtlichen Sinne sind, dh. nicht zum Verkauf bestimmt sind. Für die Transportversicherung musste der Wiederbeschaffungswert angeben werden. Da die Abwicklung eine große Spedition gemacht hat, bin ich mir nicht mehr ganz sicher, welche Formulare und Erklärungen abgegeben werden mussten.
Viele Grüße
Jürgen
das Leben ist eher breit wie lang, und wir steh´n alle mittenmang!!
Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
Ne der Rest hatte einfach Glück, das es noch sowenige sind, und das es deswegen nicht im Bewusstsein der Zöllner ist bei jedem zu klären wann die Ausreise war.
Das INF3 ist kontraproduktiv es dokumentiert ja sozusagen das man über den 3 Jahren liegt, man stösst ja den Abfertigungsbeamten direkt auf die ProblematikPuffi hat geschrieben: ↑2018-08-26 11:14:48Wer ganz sicher gehen will kann evtl. mit so einem Formular Streß und Nerven schonen.
https://www.logistik.marum.de/abwicklun ... 3-ruckware
Gruß Puffi
das Leben ist eher breit wie lang, und wir steh´n alle mittenmang!!
Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
Nach mehrmaligem Kontak mit dem sehr hilfsbereiten Zoll in Deutschland habe ich, zumindest für mich, jetzt Klarheit geschaffen:
Nach 38 Monaten „außerhalb“ der EU fällt bei der Einreise Zoll und Steuern an!
Hier die entscheidende Antwort des Zoll:
Sehr Sehr geehrter Herr Hxxn,
leider muss ich Ihnen bestätigen, dass Sie in beiden beschriebenen Fällen bei der Wiedereinfuhr des Wohnmobils Einfuhrabgaben entrichten müssen – auch wenn das Wohnmobil „persönliches Eigentum, in Deutschland angemeldet und versichert“ ist.
Sowohl beim Verschiffen nach Kanada als auch beim Verlassen des letzten Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) auf dem Landweg – z. B. über Polen, Lettland etc. – handelt es sich aus zollrechtlicher Sicht um eine Ausfuhr aus der EU.
Wenn das Wohnmobil 38 Monate außerhalb der EU bleibt, ist es keine Unionsware mehr und muss daher bei der Wiedereinreise als Nicht-Unionsware angemeldet und verzollt/versteuert werden.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Dresden
Verstehen und nachvollziehen kann ich das zwar nicht, aber so ist die Rechtslage!
Allzeit gute Fahrt und immer rechtzeitige „Heimkehr“
Nach 38 Monaten „außerhalb“ der EU fällt bei der Einreise Zoll und Steuern an!
Hier die entscheidende Antwort des Zoll:
Sehr Sehr geehrter Herr Hxxn,
leider muss ich Ihnen bestätigen, dass Sie in beiden beschriebenen Fällen bei der Wiedereinfuhr des Wohnmobils Einfuhrabgaben entrichten müssen – auch wenn das Wohnmobil „persönliches Eigentum, in Deutschland angemeldet und versichert“ ist.
Sowohl beim Verschiffen nach Kanada als auch beim Verlassen des letzten Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) auf dem Landweg – z. B. über Polen, Lettland etc. – handelt es sich aus zollrechtlicher Sicht um eine Ausfuhr aus der EU.
Wenn das Wohnmobil 38 Monate außerhalb der EU bleibt, ist es keine Unionsware mehr und muss daher bei der Wiedereinreise als Nicht-Unionsware angemeldet und verzollt/versteuert werden.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Dresden
Verstehen und nachvollziehen kann ich das zwar nicht, aber so ist die Rechtslage!
Allzeit gute Fahrt und immer rechtzeitige „Heimkehr“
MfG Theomobil
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Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
Kannst Du Dir denn bei der "Ausfuhr" dann auch die Umsatzsteuer und Zoll erstatten lassen? Das könnte ne Plusnummer werden, denn vor 38 Monaten hatte das Mobil noch mehr Wert, als bei der Einfuhr 38 Monate später. Daher müsste die Ausfuhrerstattung höher sein, als die Einfuhrabgaben.
Re: Wiedereinreise mit WoMo nach mehr als 3 Jahren
Hallo,
Nach 20 Jahren Afrika über Hamburg ganz normal durch den Zoll, aber mit Carnet de Passage ohne Probleme.
Lieben Gruß
Rainer
Nach 20 Jahren Afrika über Hamburg ganz normal durch den Zoll, aber mit Carnet de Passage ohne Probleme.
Lieben Gruß
Rainer