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Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-10-31 21:40:18
von WeltWeit
Hallo wurde schon jemals einer von Euch unterwegs bei einer Kontrolle gewogen?
Ich habe die Befürchtung das wir die 7,49t überschreiten auf was müßen wir uns gefaßt machen.

Gruß Karin

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-10-31 21:46:04
von AL28
Hallo
In Österreich oder Schweiz , grob 1€ pro Kilo .
Gruß
Oli

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-10-31 21:47:08
von jelte
moin! fahr auf ne waage und rechne dann aus, wen und was du an der kontrollstelle zuruecklassen musst!!! :joke: :joke:
anders ist das orakeln im nebel.

gruessle
jelte :D :D

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-10-31 21:47:43
von OliverM
Immer mal wieder .
1,- Euro/Kilo kann schon hinkommen aber viel lästiger ist das Auspacken um weiter fahren zu können.

Gruß

Oliver

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-10-31 21:47:54
von jelte
----doppelt------ :eek: :angel:

gruessle
jelte :D :D

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-10-31 22:14:02
von WeltWeit
Östereich und Schweiz fahren wir nicht. Deutschland und Frankreich sind aktuell.
Abladen die 125ger und ein Fahrer vieleicht noch was in einen Rucksack könnte dann hinkommen.

Karin

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-10-31 22:31:40
von Rastlos18280
Hallo Karin,

Sufu und Gewichtskontrolle gibt da so einige Ergebnisse.

Und das sieht dann so aus:
cookie hat geschrieben:
Ein Generator ist sicher günstig, aber den Platz hab ich nicht, den Krach mag ich nicht und das Gewicht will ich nicht. (Musst leider bei einer Gewichtskontrolle an einer Mautstation feststellen, dass ich jetzt schon 7520kg wiege).

Grüße,
Jan
kawahans hat geschrieben:
Abgesehen von der Gewichtskontrolle bei unserer jährlichen Überprüfung, aber da könnte man ja ausräumen und Wasser ablassen.

Liebe Grüße aus Graz!

kawahans
cookie hat geschrieben:
Wombi, so "leer" war der nicht, als ich auf der Gewichtskontrolle am Gerlos-Pass stand (übringes ne günstige alternativ seine Karre automatisch wiegen zu lassen).

Grüße,
Jan
Kontrollen gibt's und in der Schweiz sollen die wohl auch ein bisschen gängiger sein als in Deutschland. Persönlich noch nie reingeraten aber doch schon einige Male im Forum gelesen. Das kann bei Grenzübertretungen schon interessant werden wenn die Maut nach Gewicht berechnen.

Einerseits ist da natürlich die rechtliche Seite wo die Fahrzeugerlaubnis erlischt wenn das Fahrzeug mit mehr als dem eingetragenen ZGG unterwegs ist wo dann natürlich auch die Versicherung nicht mehr zahlt. Das kann einem manchmal noch egal sein. Dann ist da die technische Seite was die Fahrzeugmaterie angeht. Ein 8 t Fahrgestell mit 12 t zu fahren tut dem nicht so sonderlich gut. Wie ihr das so oft hier nachlesen könnt wenn es ums Gewicht geht, warum sich mit 7,49 t einengen? Der einzige Unterschied sind 20 km/h auf der Autobahn und Landstrasse und wenn man da mit 11 t ein bisschen schneller unterwegs ist als die Regeln erlauben passiert schon. Aber irgendwo Zeugs abladen weil einer 'nen schlechten Tag hat ist nicht so das Wahre.

Was fahrt ihr denn und wie schwer ist es denn?

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-10-31 22:56:54
von Speed5
Du irrst, wenn das Fahrzeug überladen ist, ist das kein fahren ohne Führerschein.

Gruß Michael

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-10-31 23:07:11
von WeltWeit
wir fahren einen Iveco 110/17 abgelastet auf 7,49t, Reisegewicht knapp 8t mit ner 125ger 3 Pers. und viele dinge für betürftige Senegalesen.
Unser Fähre geht am 05. Dez. ab Setè nach Tanger fährt da zufällig noch jemand und könnte noch ein paar Kilo unterbringen? (vom Raum Bamberg bis nach Setè)

Gruß Karin

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-10-31 23:07:27
von Rastlos18280
Nicht Fahrerlaubnis (steht ja auch nicht da), die Zulassungsbescheinigung, meinte ich, das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr zu bewegen erlischt weil es eben nicht wie geplant und zugelassen genutzt wird. Das Gleiche trifft zu wenn Du den Kat ausbaust oder die Bremsen "verbesserst".

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-10-31 23:11:46
von Rastlos18280
WeltWeit hat geschrieben:wir fahren einen Iveco 110/17 abgelastet auf 7,49t, Reisegewicht knapp 8t mit ner 125ger 3 Pers. und viele dinge für betürftige Senegalesen.

Gruß Karin
Würde ich mir nicht so sehr Sorgen drum machen, wird wahrscheinlich keiner nach gucken. Aber so hart am Limit ist eine Auflastung auf 10 t wahrscheinlich mittelfristig besser.
Viel Spaß!

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-10-31 23:14:41
von freki
Soweit wir wissen ist in Frankreich eine Überladung um 5% des zGG als Toleranz ‎zulässig. Eine Überladung darüber hinaus führt wohl unweigerlich zur Stilllegung, bis das zGG wieder erreicht ist.

Wir sind in Frankreich kontrolliert worden, als wir an einem Sonntag durch die Käffer tingelten. Allein die Diskussion mit den Gendarmen darüber, ob für uns als eingetragenes Womo überhaupt unter das Sonntagsfahrverbot fallen war müßig genug.  Gewogen haben sie uns nicht, weil wir eh mit 9t zGG unterwegs sind. Ich trau mich aber wetten, dass sie uns bei 7,5t zGG auf eine Waage geschickt hätten. DIE Diskussion hätte ich dann nicht mehr gerne geführt.

Gruss,
Alex‎


Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-10-31 23:17:48
von WeltWeit
ist diesmal die Ausnahme sonst haben wir immer Luft auf die 7,49t .
Auflasten geht nicht gibt mein Führerschein nicht her. :angry:
Karin

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-10-31 23:26:25
von advi
Notfalls die Sachen auf einen Anhänger packen ;)

Ansonsten einfach fahren und Gute Reise, ich fahr zu spät zum Treffen. Von daher wird es dieses Jahr in Marokko nichts

Gruß von Chris!

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-10-31 23:38:13
von WeltWeit
Hallo Chris und Frank,
wie lange seit Ihr in Marokko?
Wir kommen anfang bis mitte März wieder nach Marokko zurück.

Gruß Karin

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-01 2:55:27
von advi
Hi Karin,

Chris fliegt am 20. Januar wieder nach Hause und ich muss spätestens Ende Februar wieder da sein.

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-01 9:21:11
von Freddy
Moin,

also in D. wird die Überladung bis 30% ungewöhnlicherweise als Kavaliersdelikt behandelt, drüber kostets dann richtig Geld und Punkte.
In Frankreich meine ich mich zu erinnern, dass es auch nicht so schlimm war, einschlägige Wohnmobilforen wissen sicher mehr, der ADAC wohl auch.

Bei 7% Übergewicht würde ich mir keine großen sorgen machen, solang es nicht in die Alpenländer geht.

Gruß

Freddy

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-01 11:01:06
von marylin
WeltWeit hat geschrieben: und viele dinge für betürftige Senegalesen.
Gruß Karin
PS: Die Senegalesen haben zwar schon alles, nehemn aber immer genre um den Markthandel aufzufrischen.
weiterhin: "Gutes Gewissen + gute Fahrt"

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-01 11:18:35
von jelte
Freddy hat geschrieben:Moin,

also in D. wird die Überladung bis 30% ungewöhnlicherweise als Kavaliersdelikt behandelt, drüber kostets dann richtig Geld und Punkte.
In Frankreich meine ich mich zu erinnern, dass es auch nicht so schlimm war, einschlägige Wohnmobilforen wissen sicher mehr, der ADAC wohl auch.

Bei 7% Übergewicht würde ich mir keine großen sorgen machen, solang es nicht in die Alpenländer geht.

Gruß

Freddy
moin!!
schaut doch erst einmal, bevor ihr schreibt:
https://www.bussgeldkatalog.org/ueberla ... oCo4bw_wcB
geld kostet es ganz schnell, inbesondere als lkw!
fahrer + halterhaftung!

gruessle
jelte :D :D

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-01 11:26:53
von J.L.
Hallo
In D. werden 5% übergewicht toleriert, in Österreich 2%. Ich mußte einmal in Ö. nachts suf die Waage bei einer fest instalierten Station.
Wurde aber mit 4,2% Übergewicht weitergeschickt.

Johannes

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-01 17:39:04
von AndreasU2150
Hallo

Egal ob Womo oder LKW im Fz-Schein steht, ab 7,5to werden die Strafen sehr schnell sehr teuer. Mit über 5% bist Du schon um einen Punkt reicher. Strafe zahlen beim LKW immer Halter und Fahrer.
Mit Ausreden, wie habe ich nicht gewusst oder so brauchst Du garnicht erst um die Ecke zu kommen. Im Ausland stelle ich mir die Situation garnicht erst vor.
Wenn das Fahrzeug Abgelastet wurde ist ja schon mal von technischer Seite kein Grund zur Panik, soll heissen das Bremsen und Fahrwerk der Last gewachsen sind. Sonst ist wohl ganz Essig.
Die Frage die sich mir stellt, warum laste ich ein Fahrzeug ab und überlade es dann wieder?

Besonders gefällt mir der Satz weiter oben: Bis zu 30% Überladung passiert in D nichts, das war in den 70ern vielleicht mal so.

Antwort auf die Frage oben, ja wir wurden schon mal unterwegs gewogen.


Andreas

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-01 20:36:08
von Freddy
jelte hat geschrieben:
moin!!
schaut doch erst einmal, bevor ihr schreibt:
https://www.bussgeldkatalog.org/ueberla ... oCo4bw_wcB
geld kostet es ganz schnell, inbesondere als lkw!
fahrer + halterhaftung!

gruessle
jelte :D :D


Entschuldige meine ungenaue Ausrucksweise, natürlich kostet es immer einen gewissen Geldbetrag, dieser steigt oberhalb von 30% stark an, unterhalb empfinde ich diesen grade für Wohnmobile als ungewöhnlich wenig für deutscher Verhältnisse.

Viele Grüße

Freddy

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-02 11:55:45
von marylin
425€? Ist für mich jedenfalls viel, und ich könnte es nicht zahlen.

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-02 17:09:20
von visual
marylin hat geschrieben:425€? Ist für mich jedenfalls viel, und ich könnte es nicht zahlen.

eher 805€ wenn du Fahrer und Halter bist...
Finde ich jetzt auch nicht so wenig...

€:
und laut Bußgeldkatalog geht es bei über 30% auch nicht mehr höher...

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-02 18:05:20
von Mark86
visual hat geschrieben:
marylin hat geschrieben:425€? Ist für mich jedenfalls viel, und ich könnte es nicht zahlen.

eher 805€ wenn du Fahrer und Halter bist...
Finde ich jetzt auch nicht so wenig...

€:
und laut Bußgeldkatalog geht es bei über 30% auch nicht mehr höher...
Geht das nicht in Tateinheit unter?

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-02 18:26:06
von micha der kontrabass
Auch wenn es fuer den Fragesteller nicht wichtig ist, vielleicht fuer andere:
Schweden:
Ueberlast

konkret bedeutet das:
die Zuladung ist ausschlaggebend.

Bussen fuer Ueberladung
1-20 procent = 2 000 kronor
21-30 procent = 2 500 kronor
31-40 procent = 3 000 kronor
41-50 procent = 4 000 kronor
51 procent oder mer = Staatsanwaltschaft wird eingeschaltet und in gewissen Fällen gibt es eine Anzeige wegen Fahrlässigkeit im Strassenverkehr. (und die Polizei konfisziert das Fahrzeug zur Beweisfuehrung)
Quelle: Polisen

Also, hab ich eine Zuladung von 500kg (unabhängig vom zGG) und habe 260kg zuviel, endet die Reise an der Stelle.

Gewogen wird oft, es gibt an jeder grösseren Strasse (gerne auch nach Fähren) feste Kontrollplätze mit Waagen, aber auch mobile Waage. Ich selber war bisher nie betroffen, gesehen habe ich es schon oft. Hängt auch damit zusammen, dass die Steuer hier nach Gewicht berechnet wird (so man welche zahlt... :p :wub: )

Gute Reise

Micha d.k.
es schneit so schöööön...

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-02 20:04:47
von marylin
visual hat geschrieben:
eher 805€ wenn du Fahrer und Halter bist...
Nein, Wenn Du als Halter fährst, zahlst Du nur die Halterstrafe.

Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-02 20:09:31
von visual
marylin hat geschrieben:
visual hat geschrieben:
eher 805€ wenn du Fahrer und Halter bist...
Nein, Wenn Du als Halter fährst, zahlst Du nur die Halterstrafe.
Ah okay, das wusste ich nicht... dann ist es ja fast ein Schnäppchen :D

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-02 22:01:25
von seppr
Eure Rechnungen mit den 400 Euro Bußgeld verstehe ich nicht ganz.
Ihr nehmt da einen LKW über 7.5 Tonnen und eine Überschreitung um 30% des Gesamtgewichts an, also mehr als 2,25 Tonnen Übergewicht. Macht das wirklich jemand? Wenn ja sollte er die 400 Euro halt parat halten.

Wohnmobile unter 7,5 Tonnen sind doch keine LKW sondern laufen unter PKW (oder ist das falsch?) und wenn da 700 kg Überladung drauf sind kommen bei diesen 10% nur 30 Euro Bußgeld raus. Das kann man sich noch leisten.


Die Frage ist eher, ob man damit in Deutschland noch weiterfahren darf.

Sepp

Re: Gewichtskontrolle

Verfasst: 2016-11-02 22:13:06
von OliverM
seppr hat geschrieben:
Die Frage ist eher, ob man damit in Deutschland noch weiterfahren darf.

Sepp
Das liegt ganz im Ermessen des Ordnungshüters . Erfahrungsgemäß wird die Weiterfahrt aber erst dann erlaubt, wenn das ZgG wieder erreicht wird.

Gruß

Oliver