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freigabe mit LKW auf sontag
Verfasst: 2014-08-26 20:24:37
von Dizze
Hallo wir gehen nach Polen gelandefahren mit unserem toy's auf ein LKW mit hanger und jetzt ist meine frage who bekomme ich eine ausnamegenemigung um sontags su fahren und mus ich dan im voraus meine route festlegen.
Dank im voraus Dirk
Re: freigabe mit LKW auf sontag
Verfasst: 2014-08-26 20:29:13
von Ingenieur
Hallo,
für Lebensmitteltransporte gibt es (teure) Ausnahmegenehmigungen.
...
Re: freigabe mit LKW auf sontag
Verfasst: 2014-08-26 20:32:29
von Bahnhofs-Emma
Hallo,
es soll gerüchteweise auch Ausnahmegenehmigungen für Fahrten zu Veranstaltungen geben, angeblich abhängig von der örtlichen Zulassungsstelle für um die 100€.
Das Problem ist nur, dass bei einer belgischen Zulassung die Zuständigkeit in Deutschland nicht ganz klar ist.
Grüße
Marcus
Re: freigabe mit LKW auf sontag
Verfasst: 2014-08-26 20:41:00
von Ingenieur
Hallo,
oder das Deutsche Problem umfahren:
Belgien -> Frankreich -> Schweiz -> Österreich -> Slowakei -> Polen
Außerdem spart es die Deutsche Autobahnmaut.
...
Re: freigabe mit LKW auf sontag
Verfasst: 2014-08-26 20:53:33
von pete
@Dizze:
Versuche es mal beim nächsten Landkreis in D.
Mit Genehmigung ist die Route egal.
Peter
Re: freigabe mit LKW auf sontag
Verfasst: 2014-08-26 20:54:40
von Flammkuchenklaus
Hallo
zuständig ist die Straßenverkehrsbehoerde
des Landkreises vom Grenzübertritt
Re: freigabe mit LKW auf sontag
Verfasst: 2014-08-26 21:27:31
von Fire Fox
Kommt doch auch auf die Tonnage an... ?!
Ach jetzt...mit Anhänger. Dann is klar.
Wer alles genau liest ....

Re: freigabe mit LKW auf sontag
Verfasst: 2014-08-27 6:11:15
von HildeEVO
Hi Dirk,
ist der Hänger an Deinem Wohnmobil??? Oder fährtst Du mit einem zur Güterbeförderung angemeldeten LKW nach Polen?
Wenn der Hänger an einem als Wohnmobil zugelassenen LKW hängt benötigst Du keine Genehmigung! Es ist immer das Zugfahrzeug entscheidend!
Wenn es ein gewerblicher LKW ist dann müssen noch andere Gesetzte eingehalten werden, z.B. Lenk- und Ruhezeiten, etc. pp.
Grüße Chris
Re: freigabe mit LKW auf sontag
Verfasst: 2014-08-27 8:11:36
von Flammkuchenklaus
Wenn es ein gewerblicher LKW ist dann müssen noch andere Gesetzte eingehalten werden, z.B. Lenk- und Ruhezeiten, etc. pp.
Wenn man mit einem LKW private Fahrten z.B Waschmaschine vom Elektromarkt oder auch der Aushub des eigenen Hauses durchführt ist Mann davon befreit.
Denn es geht in diesem Gesetz um dem Wettbewerb zu kanalisieren.
http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... ag#p478213
Re: freigabe mit LKW auf sontag
Verfasst: 2014-08-27 13:18:22
von Fire Fox
BAG.bund.de
Fahrverbote für Lkw
Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Deutschland
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in § 30 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Demnach dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger nicht verkehren.
Das ist mal die Reinfassung.
Wenn man genauer nachliest steht dann immer gewerblich genutzter LKW ... .
Ab 12t gelten dann in manchen Punkten noch andere Regelungen bezüglich Fahrtenschreiber und Ruhe-/Lenkzeiten.
Re: freigabe mit LKW auf sontag
Verfasst: 2014-08-27 15:23:37
von Flammkuchenklaus
Wenn man genauer nachliest steht dann immer gewerblich genutzter LKW ... .
Ab 12t gelten dann in manchen Punkten noch andere Regelungen bezüglich Fahrtenschreiber und Ruhe-/Lenkzeiten.
Füchschen du solltest dir die Gesetze die du ansprichst mal durchlesen,du wirfst einiges durcheinander.
Klaus
Re: freigabe mit LKW auf sontag
Verfasst: 2014-08-27 15:34:45
von Ulf H
... BAG ist für den gewerblichen Güterverkehr zuständig ... es wäre aber leichtsinnig daraus zu schliessen, dass Gesetze, die dort gelten (und auch dort verlinkt sind) für private nicht gelten ... Sonntagsfahrverbot gilt für ALLE LKW ... egal ob Privat, Oldtimer oder sonstewas ... für Anhänger mit Sportgeräten gibt es in einzelnen Bundesländern pauschale Ausnahmen bzw. werden entsprechende Vergehen nicht verfolgt ...
Gruss Ulf
Re: freigabe mit LKW auf sontag
Verfasst: 2014-08-27 17:45:33
von Fire Fox
Ulf das stimmt aber so nicht.. unter 7.5t gilt das Sonntagsfahrverbot nicht.
Und auch das sind LKW
Re: freigabe mit LKW auf sontag
Verfasst: 2014-08-27 17:51:35
von pete
§ 30 der StVO: Umweltschutz und Fahrverbot unterscheidet nicht zwischen privat und gewerblich.
Welche " Herren " haben dir das bestätigt? Mündlich oder schriftlich?
Peter
Re: freigabe mit LKW auf sontag
Verfasst: 2014-08-27 19:56:27
von Ulf H
... es geht hier um das Sonntagsfahrverbot MIT Anhänger ... und das gilt auch mit men 1-er Postgolf (LKW-Zulassung, ZGG 1200 kg oder so) als Zugfahrzeug vorm 400 kg Schubkarrenanhängerle ...
Gruss Ulf
Re: freigabe mit LKW auf sontag
Verfasst: 2014-08-27 22:06:14
von Fire Fox
Also.. BAG herrscht über Fahrverbot und setzt den §30 durch.
Wenn ich also mit einem 7,5 t gelasteten LKW, gewerblich angemeldet, aber privat fahre wende ich mich an das BAG.
Die sagen einem dann schon was man darf und was nicht.
Weil es ging mir da nicht nur um das Fahrverbot sondern auch um die Notwendigkeit einer Tachografennutzung.
Und jetzt hört auf einem das Wort im Mund rumzudrehen.
Dem Themenstarter ist damit nicht geholfen.
Also nochmal wie schon vorher gesagt:
LKW Fahrverbot AB 7,5 t (ohne Anhänger)
Wenn ein Anhänger dran ist klar ists was anderes.....aber das schrieb ich ja schon oben.
Das ist wohl für viele ja auch der Grund eine andere Fahrzeutypisierung zu bekommen.