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Verfahrensfragen Schweizer Maut Schwerverkerhsabgabe

Verfasst: 2013-07-10 20:24:31
von stuesser
Ich habe folgende Ausnahme von der Schwerverkehrsabgabe gefunden:

"Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als solche bezeichnet sind "

Hat sich mit dem Thema schon mal einer beschäftigt und kann mir Tipps zum Ablauf/Antrag etc. geben. Ich habe vor noch einen kleinen 2 Tonnen Hänger hinter mir her zuziehen?
Ist eine Zulassung mit "07-er" Kennzeichnung als Anerkennung der Veteranenstatus ausreichend???

Vielen Dank für hilfreiche Beiträge :-)

Verfahrensfragen Schweizer Maut Schwerverkerhsabgabe

Verfasst: 2013-07-10 21:50:53
von Mogros
Relevant ist der Teil "im Fahrzeugausweis" - und imho trifft dies bei dir mit 07-er Nummer nicht zu :(

Gruss
Chrigu

Re: Verfahrensfragen Schweizer Maut Schwerverkerhsabgabe

Verfasst: 2013-07-10 21:54:57
von Ulf H
... H gilt zu 99% als Veteran, es soll mal einen Fall gegeben haben wo die Befreiung trotz H verweigert wurde ... ganz manchmal reichten Alter und Aussehen (wobei da hochglanzpolierte Hauber klar im Vorteil sind) ... 07 kann ich nix sagen, kenne auch keinen der das schon mal probiert hat ...

... Anhänger zahlt, da unter 3,5 t im keinem Falle Schwerverkehrsabgabe ... zur Autobahnbenutzung wird aber eine Vignette fällig ...

Gruss Ulf

Re: Verfahrensfragen Schweizer Maut Schwerverkerhsabgabe

Verfasst: 2013-07-10 22:02:01
von Filly
Es gibt ein Formular für die Mautbefreiung von Veteranenfahrzeugen, ähnlich dem Passierschein A38. Es hat sich bewährt ein Musterexemplar (von einem anderen Fahrzeug) in Kopie dabei zu haben, damit der Grenzer dieses mit der Dokumentennummer schneller findet. Dann dauert der Akt max. 10 Minuten.
Die Mautbefreiung muß eigentlich bei jedem Eintritt in die Scheiz neu beantragt werden. Es gibt aber auch welche, die schon seit Jahren mit dem gleichen Wisch unterwegs sind.

Christoph

Re: Verfahrensfragen Schweizer Maut Schwerverkerhsabgabe

Verfasst: 2013-07-10 23:40:09
von Woldipolet
Es kann auch ,wie von mir erlebt, zu Diskussionen kommen ob der Eintrag "Oldtimer" in den Papieren dem Veteranenfahrzeug gleichzusetzten ist. Das war dann eher eine Kabarettnummer :totlach: :totlach: :totlach: :totlach:

Re: Verfahrensfragen Schweizer Maut Schwerverkerhsabgabe

Verfasst: 2013-07-10 23:45:30
von Pirx
Bei mir zweifelte der schweizer Beamte, ob die tatsächliche Verwendung des Fahrzeugs (in diesem Fall als Wohnmobil) der Anerkennung als Veteranenfahrzeug entgegenstehen würde.

Sein schließlich herbeigeholter Kollege erklärte ihm, daß ausschließlich der Eintrag in den Fahrzeugpapieren als Veteranenfahrzeug (in diesem Fall das deutsche H-Kennzeichen) maßgeblich sei.

Pirx

Re: Verfahrensfragen Schweizer Maut Schwerverkerhsabgabe

Verfasst: 2013-07-11 7:20:03
von Rumpelstielzchen
Es ist also wie überall die nackte Willkür des Beamten maßgebend.
Richtlinien sind wohl eher empfehlender Natur, es kommt auf den Nasenfaktor an.

Re: Verfahrensfragen Schweizer Maut Schwerverkerhsabgabe

Verfasst: 2013-07-11 8:26:46
von AL28
Hallo
Ich habe auch schon erlebt , das ein Schweitzer Grenzbeamter verzweifelt nach der Höhe der Gebühr gesucht hat ( das es nichts kostet , hat er mir nicht geglaubt ) . Erst nach längeren suchen und mehreren Telefonaten musste er ungläubig feststellen , das es in der Schweiz auch was umsonst gibt . :totlach:
Ich habe ihn zum abschied noch den Tip gegeben das er einen Verbesserungsvorschlag schreiben sollte , er wird sicher angenommen und er bekommt eine Beförderung .
Gruß
Oli

Re: Verfahrensfragen Schweizer Maut Schwerverkerhsabgabe

Verfasst: 2013-07-11 9:50:27
von Ulf H
...hier: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... marke10_12 ... gibts weitere informationen, unter anderem die, dass mit der 10 -Tages-PSVA-Karte ALLE Aufenthaltstage in der Schweiz zählen, ausdrücklich auch solche an denen das Womo aufm Campingplatz steht ...

... den Vordruck zur Befreiung finde ich grad nicht, wenn den jemand verlinken könnte wäre es nett und der Thread mal wieder vollständig ...

Gruss Ulf

Re: Verfahrensfragen Schweizer Maut Schwerverkerhsabgabe

Verfasst: 2013-07-11 12:49:41
von Pirx
Rumpelstielzchen hat geschrieben:Es ist also wie überall die nackte Willkür des Beamten maßgebend.
Richtlinien sind wohl eher empfehlender Natur, es kommt auf den Nasenfaktor an.
Das kann ich so nicht bestätigen.

Ich habe die schweizer Grenzbeamten als äußerst korrekt und höflich erlebt. Daß sich aber ein jüngerer Kollege mit einem solchen selten vorkommenden Sonderfall nicht auskennt und erst Auskunft einholen muß, halte ich für normal.

Pirx

Re: Verfahrensfragen Schweizer Maut Schwerverkerhsabgabe

Verfasst: 2013-07-11 14:42:20
von stuesser
Erstmal vielen vielen Dank an Alle, die sich so zweckdienlich an meiner Recherche beteiligt haben. Auf meiner eigenen Suche bin ich auf ein Formblatt für die Ausnahme der Schwerverkehrsabgabe allerdings nur für Schausteller und Zirkus gestoßen. http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... ml?lang=de

Nach einem Formblatt für mein eigenes Fahrzeug suche ich noch und stehe mittlerweile auch in Kontakt mit den Schweizer Behörden, weil ich es vermeiden möchte an einem vollen Grenzübergang zu diskutieren :-(

Aus der 07-er Zulassung erhoffe ich kein Problem, da auf der Rückseite ebenfalls das Wort "Oldtimer" steht.

Re: Verfahrensfragen Schweizer Maut Schwerverkerhsabgabe

Verfasst: 2013-07-11 15:01:49
von Ulf H
hier: http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... it=schweiz
im 2. und 3. Beitrag findet sich das gesuchte Formulääär ...

Gruss Ulf

Re: Verfahrensfragen Schweizer Maut Schwerverkerhsabgabe

Verfasst: 2013-07-11 15:11:06
von AL28

Verfahrensfragen Schweizer Maut Schwerverkerhsabgabe

Verfasst: 2013-07-11 15:33:45
von Mogros
Hi

Bezgl. des Anhängers hat Ulf im dritten Beitrag wahrscheinlich bereits die Richtige Antwort geschrieben. Auch bei Anhängern gilt die Schwerverkehrsangabe erst ab einem zGG > 3.5t - darunter muss, egal ob H, 07 oder Oldtimer,der Anhänger eine Vignette haben.

Gruss
Chrigu

Re: Verfahrensfragen Schweizer Maut Schwerverkerhsabgabe

Verfasst: 2013-07-11 17:56:35
von stuesser
nochmals vielen vielen Dank.
Ich bin in anderen Foren auch wahrscheinlich mit der identischen .pdf fündig geworden. Ich hab`s als pdf nicht angehängt bekommen. Resümee ist m.E. nach, dass die Mitnahme eines Ausdrucks an der Grenze sehr hilfreich sein kann. Also, wer eine .pdf als Datei haben will, versende ich diese gerne.