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Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-19 23:43:39
von kroening
Hallo liebe fachkundige Gemeinde
Ich bräuchte mal einige Kommentare von erFAHRENen Lkw-Fahrern.
Mein MB 1017A (Womo) ist aktuell auf 7,5 t abgelastet - Grund war alter Führerschein Klasse 3 (entsprechend C1E)
Da ich bei voller Beladung und allen Tanks voll fast bis 10 t kommen KÖNNTE (natürlich NIE gemacht), bin ich jetzt dabei den Führerschein Klasse C zu machen.
Damit besteht dann nicht mehr die Gefahr ohne FS zu fahren.
Nun stehe ich vor der Überlegung den MB 1017A wieder aufzulasten auf seine ursprünglichen 12 t oder es bei dem aktuellen Status zu lassen.
Zu meiner Nutzung des Fahrzeuges:
• KAUM in Deutschland und Österreich. Nur Transit.
• NICHT in der Schweiz.
• NICHT in Westeuropa
• Sehr viel in Süd- und Südost-Europa.
• Wahrscheinlich auch in Nahen Osten und Asien.
• U.U. ganz Amerika.
Das beutet nach meiner Meinung kaum auf die Waage gestellt zu werden. Oder?
Meine Überlegungen zu Vor- und Nachteilen:
• Bei Auflastung auf der GANZ sicheren Seite
• Kosten für die Auflastung
• Begrenzung auf etlichen Straßen durch Schilder von 7,5 t.
. Dadurch ergeben sich deutliche Einschränkunken beim Reisen.
. Wenn auch hier das tatsächliche Gewicht entscheiden ist, wird in den meisten von mir geplanten Ländern in die Papiere gesehen und NICHT gewogen
• Strafe bei festgestellter Überladung (bei 7,5t).
. Wie hoch in D?
. Wie hoch in A?
. Weitere Erfahrungen?
• In Deutschland ist das Parken in Wohngebieten bei 12t Zulassung verboten, 7,5 t nicht
• Beschränkung auf Landstraßen,
. 7,5 t - 80 km/h
. 12 t - 60 km/h
Die nächste Reise soll Richtung Kroatien, Albanien, und weiter südlich und östlich gehen.
Vielleicht könnt ihr mir mit euren Erfahrungen und euren Überlegungen zu Vor- und Nachteilen bzw. Chancen und Risiken helfen und diese hier zum Besten geben.
Eine Kernfrage:
Was passiert eigentlich beim Transit durch Österreich?
Bei der Maut: Wird man gewogen? Muss man dann den Schein vorzeigen? Was passiert, wenn ca. 15 % mehr gewogen wird als in den Papieren als zul. Gesamtmasse steht?
Führerscheinmäßig dürften ja auch hier keine Probleme entstehen. Oder?
Aber Strafe zu Überladung an Mautstation? Falls ja, wie hoch?
Danke für eure Kommentare und Meinungen.
Gruß
Detlef
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-20 7:56:08
von Flammkuchenklaus
Zu meiner Nutzung des Fahrzeuges:
• KAUM in Deutschland und Österreich. Nur Transit.
• NICHT in der Schweiz.
• NICHT in Westeuropa
• Sehr viel in Süd- und Südost-Europa.
OK
Wo fährst du wirklich?
Nicht Westeuropa,wo ist dann Deutschland?
Eine Kernfrage:
Was passiert eigentlich beim Transit durch Österreich?
Bei der Maut: Wird man gewogen? Muss man dann den Schein vorzeigen? Was passiert, wenn ca. 15 % mehr gewogen wird als in den Papieren als zul. Gesamtmasse steht?
Maut in A ab 3,5 To und nach Anzahl der Achsen und Schadstoffklasse.
Du kannst ja dem Polizisten beim Wiegen den Schein verweigern.Wirst schon sehen wie weit du kommst.....
Er kann dir die Weiterfahrt untersagen,oder umladen auf ein anderes Fahrzeug,dagegen ist die Strafe im Verhältnis zu den anderen Kosten Portokasse.
Viel SPASS dabei.
Klaus
Hier gehts weiter;
http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/ ... 39#p438939
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-20 8:23:22
von tauchteddy
kroening hat geschrieben:
• Strafe bei festgestellter Überladung (bei 7,5t).
. Wie hoch in D?
• In Deutschland ist das Parken in Wohngebieten bei 12t Zulassung verboten, 7,5 t nicht
Für die Überladung gelten in D die
hier genannten Sätze.
Das Parken mit Fahrzeugen über 12t in reinen und allgemeinen Wohngebieten ist nicht generell verboten, nur das regelmäßige. Also, mal dort stehen auf der Durchreise - kein Problem. Den eigenen LKW zuhause vor der Haustür im Wohngebiet - Problem.
Die Kosten für das Auflasten sind nicht sehr hoch, allerdings erhöht sich auch die Kfz-Steuer.
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-20 9:07:21
von Flammkuchenklaus
Da ich bei voller Beladung und allen Tanks voll fast bis 10 t kommen KÖNNTE
Bei 7,5To zGG sind das fast 30%.Bei einem Unfall hast du heftigen Ärger.
Deiner würde nicht der erste sein der nach einem Unfall auf die Waage muss.
Klaus
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-20 9:47:35
von OliverM
Hast du die Kiste mal leer gewogen(und zwar so , wie ein Womo gewogen werden soll)? ... wenn der Karren leer schon über 7,5 to. wiegt würdest du dann auch ohne BE unterwegs sein .
Grüße
Oliver
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-20 9:55:03
von Ulf H
... wenn Du eh den grossen Lappen hast, auflasten, etwas mehr zahlen, dafür immer legal und entspannt unterwegs ...
... in Deutschland, Schweiz und Skandinavien sind mir nur sehr wenige 7,5 t Begrenzungen begegnet ... meist wird gleich ab 3,5 t gesperrt, gernen auch ab 6 t und dann, vor allem in D 12 t gegen Mautflüchtlinge ...
Gruss Ulf
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-20 10:03:01
von Flammkuchenklaus
vor allem in D 12 t gegen Mautflüchtlinge ...
Und dann sind es sogenannte Durchfahrtsbeschränkungen siehe München oder Ulm/Neu Ulm A/ B28 neu nach Ulm West,Lieferverkehr,Regionalverkehr etc. ausgenommen.
WoMo in D soweit eingtragen auch über 12To Mautfrei.
Klaus
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-20 10:07:25
von TobiasXY
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-20 11:17:49
von advi
Wenn Du mit 10 Tonnen unterwegs bist, auflasten grosser Führerschein!
http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... 53#p438553 gibt übrigens Preise fürs Ausland

Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-20 12:26:27
von uraljack
Klar, ist doch keine Frage! Ich finde die immer wieder hochkommenden Diskussionen wegen Ablastung 7,5 Tonnen und / oder großer Führerschein bei vorhandenen passenden Fahrzeugen für müßig, da wir doch alle ein großes Interesse daran haben sollten, auf unseren Urlaubsreisen sicher und entspannt unterwegs zu sein. Nein, manche mögen wohl den Reiz des Verbotenen oder des Risikos, bin ich jetzt über 7,5 Tonnen, werde ich erwischt, usw..
Blöd!

Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-20 13:15:15
von jonson
Wenn Du 30% überladen rumfahren kannst, können Dir die Durchfahrtverbote über 7,5 Tonnen doch am Arsch vorbei gehen... Die sind eh ganz selten und interessieren egal in welchem Land eh niemanden... Gewogen wirst Du nur einmal mit 7,5 Tonnen Zulassung und aktuellen 10 Tonnen...Danach lastet Du Dein Fahrzeug eh auf, sofern es nicht beschlagtnahmt worden ist... ( Italien )..
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-28 13:40:13
von kroening
Hallo
Habe in Womobox.de den Hinweis bekommen:
In der Zulassungsbescheinigung gibt es ja zwei Felder
F.1. Technisch zulässige Gesamtmasse
F.2. Zulässige Gesamtmasse im Zulassungsstaat
Meine Entscheidung ist gefallen.
F.1. Technisch zulässige Gesamtmasse: 11950 kg (obwohl 12200kg möglich) - falls das Auto je gewerblich genutzt werden sollte
F.2. Zulässige Gesamtmasse im Zulassungsstaat 7490 kg (wie bisher)
Da ich eh den FS C mache, fahre ich dann auch im Ausland sauber. Bis zur Grenze muss ich dann die Tanks weitgehend leer haben und Vorräte erst in Östereich einkaufen.
Danke an alle Helfer. Ihr habt mir bei meiner Entscheidung sehr geholfen.
Beste Grüße
Detlef
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-28 14:00:37
von Flammkuchenklaus
F.2. Zulässige Gesamtmasse im Zulassungsstaat 7490 kg (wie bisher)
Da ich eh den FS C mache, fahre ich dann auch im Ausland sauber. Bis zur Grenze muss ich dann die Tanks weitgehend leer haben und Vorräte erst in Östereich einkaufen.
Kannst du mir das erklären?
F.1. Technisch zulässige Gesamtmasse: 11950 kg (obwohl 12200kg möglich) - falls das Auto je gewerblich genutzt werden sollte
Was hat das mit dem Gewerbe zu tun?
Ich kenne Fz mit 40 000Kg die würden im Eu-Raum nur mit Sondergenehmigung zugelassen haben aber dieses Techn.mögliche Gesamtgewicht eingetragen
.2. Zulässige Gesamtmasse im Zulassungsstaat 7490 kg
Solltest du mit 8 To gewogen werden bist du auch im Ausland überladen.(Österreich ist besonders teuer)
Klaus
Klaus
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-28 15:13:01
von Rumpelstielzchen
kroening hat geschrieben: Meine Entscheidung ist gefallen.
F.1. Technisch zulässige Gesamtmasse: 11950 kg (obwohl 12200kg möglich) - falls das Auto je gewerblich genutzt werden sollte
F.2. Zulässige Gesamtmasse im Zulassungsstaat 7490 kg (wie bisher)
Da ich eh den FS C mache, fahre ich dann auch im Ausland sauber.
Sorry, die Nummer fliegt nicht. F2 gilt, daran wirst Du gemessen.
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-28 15:33:25
von tdichris
Ich versteh die Diskussion nicht :
Wenn du mit 10 to unterwegs bist, auf 10 to oder mehr auflasten.
Ich schließe mich meinen Vorrednern an,
das geht alles solange gut, solange du nirgends auffällst,
wirst du gewogen, bist in einen Unfall verwickelt oder hast einfach einen z.B. netten österreichischen Beamten,
wirst du den Tag verfluchen an dem deine Entscheidung für 7,49to gefallen ist.
(Auch versicherungsrechtlicher Aspekt, du kannst voll Regresspflichtig werden )
PS: ich sehe die STVZO auch gerne als Kann-Verordnung, aber beim Gewicht ziehst du immer den kürzeren.
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-28 17:13:23
von kroening
Hallo,
Ergänzende Erklärungen:
im Zulassungstaat DEUTSCHLAND (F2) fahre ich natürlich nur mit max. 7,49t !!!
* Leere Wasser-, Abwasser- und weitestgehend leeren Dieseltanks. Keine Vorräte.
Meine flüssigen Kapazitäten, die dann leer bleiben:
Wasser: 800 l, Abwasser: 300 l, Diesel 780l.
Vorräte werden erst in Österreich gekauft und Tanks gefüllt.
Dann kann ich bis zu 12 to haben (F1 technisch zulässige Höchstmasse) - ist ja schließlich NICHT im ZULASSUNGSSTAAT Deutschland.
Hier brauch ich dann natürlich UNBEDINGT FS Klasse C (bzw. 2 alt).
Bin direkt vor der Prüfung dazu.
Bei Beschilderung (z. B. 7,5 t) zählt natürlich die tatsächlische Gesamtmasse bzw. Achslast.
Maut entsprechend der nationalen Gegebenheiten (z. B. Zahl der Achsen, Schadstoffklasse, ....)
mit "Gewerblich" war das Thema Maut angesprochen.
Nur dann, wenn ich das Fahrzeug verkaufen würde und jemand da wieder einen Laster (nicht Womo) draus macht, würde er keine Maut bei 11,9 t zahlen.
Ist allerdings eine Fehleinschätzung gewesen, da in D eh nur 7,49 t zulässig wäre und eine entsprechende Änderung der Zulassung erfolgen muss.
Gruß
Detlef
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-28 17:57:21
von Flammkuchenklaus
Dann kann ich bis zu 12 to haben (F1 technisch zulässige Höchstmasse) - ist ja schließlich NICHT im ZULASSUNGSSTAAT Deutschland.
Das ist einfach falsch.
Die 7.5To gelten auch im Ausland.
Hier brauch ich dann natürlich UNBEDINGT FS Klasse C (bzw. 2 alt).
Bin direkt vor der Prüfung dazu.
Dann frage doch mal deinen Fahrlehrer dazu.
mit "Gewerblich" war das Thema Maut angesprochen.
Gewerblich hat nichts mit der Maut zu tun,egal wie das Auto genutzt wird muss erst ab 12 To Maut gezahlt werden so es Mautpflichtig ist.
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-28 17:57:23
von Geishardt
kroening hat geschrieben:Hallo,
Ergänzende Erklärungen:
im Zulassungstaat DEUTSCHLAND (F2) fahre ich natürlich nur mit max. 7,49t !!!
* Leere Wasser-, Abwasser- und weitestgehend leeren Dieseltanks. Keine Vorräte.
Meine flüssigen Kapazitäten, die dann leer bleiben:
Wasser: 800 l, Abwasser: 300 l, Diesel 780l.
Vorräte werden erst in Österreich gekauft und Tanks gefüllt.
Dann kann ich bis zu 12 to haben (F1 technisch zulässige Höchstmasse) - ist ja schließlich NICHT im ZULASSUNGSSTAAT Deutschland.
Hier brauch ich dann natürlich UNBEDINGT FS Klasse C (bzw. 2 alt).
Bin direkt vor der Prüfung dazu.
Bei Beschilderung (z. B. 7,5 t) zählt natürlich die tatsächlische Gesamtmasse bzw. Achslast.
Maut entsprechend der nationalen Gegebenheiten (z. B. Zahl der Achsen, Schadstoffklasse, ....)
mit "Gewerblich" war das Thema Maut angesprochen.
Nur dann, wenn ich das Fahrzeug verkaufen würde und jemand da wieder einen Laster (nicht Womo) draus macht, würde er keine Maut bei 11,9 t zahlen.
Ist allerdings eine Fehleinschätzung gewesen, da in D eh nur 7,49 t zulässig wäre und eine entsprechende Änderung der Zulassung erfolgen muss.
Gruß
Detlef
Hallo,
mach Dich doch mal sachkundig, was alles zum Leergewicht zählt. Nach Deiner Aufzählung ist das Leergewicht mit großer Wahrscheinlichkeit größer als das zulassige Gesamtgewicht.
Zum Leergewicht gehören, die mit 90% gefüllten Treibstofftanks und zu 100% gefüllte Frischwasssertanks, nur das Abwasser bleibt außen vor, + 75 kg für den Fahrer.
Gruß
Bernd
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-28 17:59:25
von TobiasXY
Ich find es quatsch und eine Luftnummer...
Kannst innerhalb Europas nie dein "Potenzial" nutzen.
Noch etwas...
Dann kann ich bis zu 12 to haben (F1 technisch zulässige Höchstmasse) - ist ja schließlich NICHT im ZULASSUNGSSTAAT Deutschland.
Ist doch Quatsch oder ? Ich kann mir die Grauzone nicht wirklich vorstellen. Aber lasse mich natürlich gern eines Besseren belehren. Hat dazu denn jemand etwas Handfestes..Offizielles?
Wie kommst du dann eigentlich unter 7,5t? Wenn du das gerade so erreichst wenn die Kiste leer ist... Wurden die Dieseltanks/Frischwasser nicht mit reingerechnet?
Grüße
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-28 18:02:52
von TobiasXY
--Mercedes 1017 nur Fahrgestell ohne Pritsche ab 5200 KG.
Plus deine 1,5t Flüssigkeit bist doch schon bei mind. 6,7t OHNE Koffer...
selbst mit leichtem leeren Koffer bist theoretisch drüber
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-28 18:10:54
von Flammkuchenklaus
--Mercedes 1017 nur Fahrgestell ohne Pritsche ab 5200 KG.
Plus deine 1,5t Flüssigkeit bist doch schon bei mind. 6,7t OHNE Koffer...
selbst mit leichtem leeren Koffer bist theoretisch drüber
und dann sitzt nichtmal ein Fahrer drinn

Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-28 18:13:42
von AL28
Hallo
Im ausland sollte wohl das technische zulässige gesamt Gewicht gelten und nicht das Steuerliche .
Gruß
oli
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-28 18:14:20
von TobiasXY
Doch habe 100% Diesel gewählt, statt 90%, somit ist der Fahrer bei..
Grüße
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-28 18:18:08
von Flammkuchenklaus
Was so auf uns zukommt wird gerade getestet:
http://www.rosenheim24.de/rosenheim/ma ... 4678.html
Ich höhre nach dem Testlauf jetzt schon die Kassen klingeln.
Klaus
http://www.lkwrecht.de/Bussgeld/LKW_Ue ... und_Reifen
Hier wird der Unterschied zwischen den verschiedenen eingeragenen Gewichten angesprochen
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-28 18:42:27
von tdichris
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-28 18:53:27
von Wombi
Ich bin gaaanz ruhig, amüsiere mich aber köstlich.......
7,49 to Zulassung, und mindestens 9 to. Leergewicht.
@ Detlef,
mach Dich nochmal richtig schlau ..... Du fährst gerade so richtig ins Verderben.
Das von Dir aufgeführte ist zu 100 % purer Quatsch.
Gruß, Wombi
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-28 19:50:59
von Ulf H
... Du hast ein 12 t Fahrgestell ... Du hast Klasse C (oder zumindestens bald) ... Du willst mit dem Fahrzeug mit einem Gewicht von deutlich über 7,5 t unterwegs sein ... was hindert dich also daran die kiste entsprechend zuzulassen ...
Gruss Ulf
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-28 22:17:39
von TobiasXY
Die Geiz is Geil Mentalität...Anders kann ich es mir nicht wirklich vorstellen....aber bei der ersten ernsten Gewichtskontrolle wirst die gesparten € im Vgl. zur Strafe sehen und wünschst dir den kleinen Aufschlag zum jetzigen Betrag hinzu...
Geht dir doch um die Steuern als Womo oder? 7,49t 500€ und 11,900t 900 irgendwas oder?
Dies natürlich nur insofern kein H-Kennzeichen vorhanden ist...wenn dies vorhanden sei, dann...nunja...viel Spaß
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-28 22:19:08
von Pirx
Ulf H hat geschrieben:... Du hast ein 12 t Fahrgestell ... Du hast Klasse C (oder zumindestens bald) ... Du willst mit dem Fahrzeug mit einem Gewicht von deutlich über 7,5 t unterwegs sein ... was hindert dich also daran die kiste entsprechend zuzulassen ...
Gruss Ulf
Das hier hindert ihn:
kroening hat geschrieben:Meine Überlegungen zu Vor- und Nachteilen:
• Kosten für die Auflastung
• Begrenzung auf etlichen Straßen durch Schilder von 7,5 t.
. Dadurch ergeben sich deutliche Einschränkunken beim Reisen.
• In Deutschland ist das Parken in Wohngebieten bei 12t Zulassung verboten, 7,5 t nicht
• Beschränkung auf Landstraßen,
. 7,5 t - 80 km/h
. 12 t - 60 km/h
Pirx
Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?
Verfasst: 2013-02-28 22:25:57
von TobiasXY
http://www.lkwrecht.de/Bussgeld/LKW_Ueb ... und_Reifen
Fahrer :Mehr als 30 % 380 € 3 Pkt
In Deutschland
edit:
Ich verhalte mich auch immer etwas dämlich..eigentlich ständig, aber wenn man in Deutschland damit
Meine Überlegungen zu Vor- und Nachteilen:
• Kosten für die Auflastung
• Begrenzung auf etlichen Straßen durch Schilder von 7,5 t.
. Dadurch ergeben sich deutliche Einschränkunken beim Reisen.
• In Deutschland ist das Parken in Wohngebieten bei 12t Zulassung verboten, 7,5 t nicht
• Beschränkung auf Landstraßen,
. 7,5 t - 80 km/h
. 12 t - 60 km/h
ein Problem hat, weshalb holt man sich denn dann ein LKW, welcher mit Sicherheit über 7,5t wiegt? Das macht doch kein Sinn.
Und wenn man die Kosten für die Auflastung als Nachteil ansieht...dann is dat doch scho recht witzig
Wenn ich in der Umweltzone lebe, dann kauf ich mir doch auch nicht als Erstfahrzeug ein Dieselbenz von 1985...
Übrigens ist das Parken von 7,5t auch nicht in jedem Wohngebiet gestattet...da gibt es noch einmal viele Kleinigkeiten zu beachten..
Edit: Schatz weshalb müssen wir denn alle 100km tanken? Schatzi wird sind doch noch in Deutschland.
Schatz darf ich mir ein Apfel kaufen? Nein Schatzi erst in Österreich....
Schatz darf ich mir ein Wasser kaufen? Ja, aber erst gehst du aufs Klo...
Sorry, aber ist echt lächerlich..ich mein du wohnst ja auch nicht gerade an der Ösi-Grenze..