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SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-26 11:17:38
von Der gesetzlose Saarländer
Hallo Forum,
am 11.08. hab ich unseren Hanomag, zurück aus Island, in Cuxhaven abgeholt. Leider mußte ich einen Schaden an der Hecktraverse samt Anhängekupplung feststellen. Den Schaden hab ich mir beim Abholen durch das Personal des Hafens schriftlich bestätigen lassen. Das Transportunternehmen stellt sich nun bei der Schadensregulierung quer und streitet alles ab!
Ist vielleicht ein Anwalt unter uns, der mit solch einer Sache Erfahrung hat. Hat sonst jemand schon mal einen Schaden bei der Verschiffung gehabt?
Unten die Fotos vom Schaden
Gruß der gesetzlose Saarländer
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-26 11:34:39
von pete
Vor ca. 20 Jahren bin ich mal mit einem DB- NG 2235 von Mukran nach Klaipeda und zurück.
Hin auf der deutschen Fähre , retour mit der litauischen Fähre.
Die Litauer wollten die Haken an der Stoßstange einhängen!
Konnte ich gerade noch verhindern.
Haben dann gemeinsam das Fahrzeug gesichert.
Dein Schaden wird bei der Fahrzeugsicherung auf dem Schiff entstanden sein!
pete
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-26 11:54:21
von Flammkuchenklaus
Hast du ein Zustandsprotokoll bei der Einlieferung im Hafen erstellt?
Damit kannst du etwas anfangen,sonst wird es schwer
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-26 12:03:33
von Der gesetzlose Saarländer
@pete
ich konnte leider nicht beim Verzurren dabei sein!
@flammkuchenklaus
die haben wohl das Protokoll alleine gemacht, da steht nur was von Kratzern und Dellen, darunter verstehe ich nur die Kratzer und Dellen an der Karosserie, nicht die Deformierungen durch falsches Verzurren am Rahmen!
Gruß
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-26 12:27:27
von Bluekat
Hallo,
also zunächst bist Du beweispflichtig!
Beweispflichtig dafür, dass der Schaden weder vor der Übergabe an das Transportunternehmen noch nach der Übergabe des Transportunternehmens an Dich bestand, resp. eingetreten ist.
Für die Tatsache, dass der Schaden nicht nach der Übergabe eingetreten ist, kannst Du ja allem Anschein nach Beweis antreten.(Schriftliche Bestätigung des Hafenpersonals).
Jetzt brauchst Du noch Beweise dafür, dass der Schaden nicht vor der Übergabe bestand. Dies können z.B. Zeugenaussagen, Urlaubsbilder etc. sein.
Diese Beweise sollten so stichhaltig sein, dass sie die durchaus naheliegende Schadenursache - nämlich eine vermutlich fehlerhafte Transportsicherung - tatsächlich beweisen.
Hilfreich wäre zu wissen, wie das Fahrzeug auf der Fähre gesichert war. Inwieweit hier die Mitarbeiter Aussagen machen können / wollen ist fraglich. Auch wäre die Frage zu klären, ob bei der Transportsicherung andere Verankerungspunkte an Deinem Fahrzeug hätten gewählt werden können.
Dies sind aber keine Beweise, sondern lediglich Indizien, welche die Beweisführung unterstützen.
Sollten Dir Beweise in o.g. Sinne nicht vorliegen, wird die Gegenseite ebenfalls einen Schadenhergang rekonstruieren können, wie z.B. die Bergung eines festgefahrenen Allrad-LKW´s auf Island etc.p.p. - was durchaus genauso plausibel klingt, wie Deine Transportsicherungstheorie.
Also, ohne hieb- und stichfeste Beweise: vergiss es! Alles Andere endet vor Gericht mit einem Vergleich, der Dir nichts bringt.
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-26 13:21:32
von Flammkuchenklaus
die haben wohl das Protokoll alleine gemacht, da steht nur was von Kratzern und Dellen, darunter verstehe ich nur die Kratzer und Dellen an der Karosserie, nicht die Deformierungen durch falsches Verzurren am Rahmen!
Und? war der Schden verzeichnet?

(wenn nein; wann ist er dann passiert?also wohl nach Abgage oder....)
Hast du es gegengezeichnet?
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-26 14:26:11
von landwerk
Moin ,
Falls Du mit Samskip verschifft hast.
Die zurren genau da ! Zugmaul vorne , Zugmaul hinten.
Mit Ketten ,die in der Mitte gegenläufige Gewinde zum spannen haben.
Da gehen die dann mit ca 80 cm Rohr rein und drehen das Fest.
Ich könnte mir gut vorstellen, das da einiges an Kraft zusammenkommt.
Normal sollten die Transporteure solche Fehler kulant regeln.
bessere Werbung gibt es doch nicht.
Passieren kann überall mal was . Nur sollte man dann einfach auch mal dafür gerade stehen.
Sind die nicht versichert ?
Dir auf jeden Fall viel Erfolg.
LG
Oli
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-27 9:00:29
von Der gesetzlose Saarländer
@Bluekat
Ich hab Zeugen die bestätigen können das ich das Fahrzeug ohne den Schaden an den Hafen gebracht habe, die haben den Hanno am Tag der Abgabe noch auf dem Campingplatz in Reykjavik, eine halbe Stunde vor Abgabe gesehen! Der andere Zeuge am Abend vorher!
@ Flammkuchenklaus
Der Schaden war nicht verzeichnet,ich weis nicht ob Du so ein Formblatt schon mal gesehen hast, die sind eher für PKW´s gedacht, ähnlich wie eine kleine Explosionszeichnung. Um den Schaden in meinem Fall sehen zu können, hätten die Sich auch bücken müssen um den Schaden zu sehen, wenn der bei der Begutachtung schon vorhanden gewesen wäre! Ich hab nix gegengezeichnet bei der Abgabe in Reykjavik.
@ landwerk
Beim verzurren auf dem Hinweg haben die Hafenarbeiter wohl die hintere Anhängekupplung benutzt, auch 2002 wurde bei einem andrern Unternehmen auch nichts beschädigt. Keine Ahnung ob die, die das in diesem Fall gemacht haben bei der Unterweisung wie man das richtig macht, nur aus dem Fenster geschaut haben?
Die wehren sich mit Händen und Füßen, was heist hier Kulanz, die haben was verbockt, die müßten nur dafür grade stehen!
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-27 10:32:14
von MaGna
@gesetzloser Saarländer,
ohne den genauen Wortlaut der Protokolle zu kennen, ist jeder Satz hier mehr oder minder Kaffeesatzleserei.
Gehen wir einmal davon aus, dass der Schaden auf dem Protokoll beim Einschiffen auch nicht "zwischen den Zeilen" zu lesen und auch nicht durch anwaltliche Überinterpretation des Protokolls heraus gelesen werden kann, dieser wohl aber im Abnahmeprotokoll vermerkt ist, so musst Du Dir keine besonderen Gedanken machen, denn dann liegt es auf der Hand, dass der Schaden beim Verzurren verursacht wurde. Dann musst Du auch nichts weiter beweisen, sondern der Gegner ist beweispflichtig, wenn er weiterhin abstreitet.
Hilfreich können durchaus auch (teure) Sachverständigengutachten sein, die Gerichte häufig anfertigen lassen, wenn eine der Parteien dies beantragt und zu erwarten ist, dass ein solches Licht in die Angelegenheit bringen wird. Zeugen kann ein gewiefter Anwalt schnell verunsichern und dann ist deren Aussage kaum noch etwas wert.
Sind die Protokolle, insbesondere das "Einschiffungsprotokoll", nicht eindeutig, kommt es mit Sicherheit auf ein Sachverständigengutachten und die Zeugen an.
Ein Problem ist die gerichtliche Zuständigkeit. Hast Du eine deutsche Firma beauftragt, mit Sitz in Deutschland oder ist eine ausländische Firma verantwortlich, so dass eventuell im Ausland geklagt werden müsste? Von Bedeutung sind auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Nach meiner Erfahrung bergen solche Verfahren in der Regel ein hohes Prozessrisiko, die häufig durch Vergleich beendet werden. Das lohnt sich, wenn man eine gute Rechtsschutzversicherung hat, die die anteiligen Verfahrenskosten, die man bei einem Vergleich immer tragen muss, abdeckt. Hat man keine Rechtsschutzversicherung - was ich beim Teilnehmer am Straßenverkehr für äußerst fahrlässig halte -, dann würde ich allenfalls bei einem sehr hohen Schaden und bei sehr geringem Prozessrisiko zu einem Rechtsstreit raten, der auch dann noch wirtschaftlich ist, wenn man anteilige Prozesskosten zu tragen hat.
Auf alle Fälle aber würde ich sämtliche Unterlagen einem Anwalt vorlegen, ihm den Sachverhalt schildern und von ihm eine Bewertung der Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits vornehmen lassen. Hier im Internet ist eine Beratung durch User immer suboptimal, weil diese oft kaum oder keine Rechtskenntnisse haben, zumindest aber verfahrensrelevante Unterlagen zwangsläufig nicht kennen.
Eine anwaltliche Rechtsberatung ist gerade bei einem hohen Schaden kostenmäßig überschaubar mit maximal € 190,00 zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer, mithin etwa € 230,00.
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-27 16:38:34
von cirrus75
Wenn der Gesetzlose mit seinem Anwalt vorm Richter geht, steht zu befürchten, dass dieser "contradictio in adiecto" entscheidet!
mfg
Cirrus

Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-27 18:10:20
von LutzB
Der Widerspruch läge doch nur im Saarland und nicht in Island.

Und die Isländer sind alle gesetzlos - frag dazu doch mal die Engländer und Holländer.
Lutz
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-27 18:46:31
von Bluekat
Ich hab Zeugen die bestätigen können das ich das Fahrzeug ohne den Schaden an den Hafen gebracht habe, die haben den Hanno am Tag der Abgabe noch auf dem Campingplatz in Reykjavik, eine halbe Stunde vor Abgabe gesehen! Der andere Zeuge am Abend vorher!
Die von Dir genannten Zeugen sind relativ wertlos.
Zum einen könnte der Schaden rein theoretisch auch zwischen der Abgabe auf dem Schiff und dem "Abend vorher", bzw in der "halben Stunde" passiert sein.
Um den Schaden in meinem Fall sehen zu können, hätten die Sich auch bücken müssen um den Schaden zu sehen
Genau hier würde ein gegnerischer Anwalt anfangen Deine Zeugen zu zerpflücken!!!
Ich gehe davon aus, dass Deine Zeugen sich nicht gebückt haben...
da steht nur was von Kratzern und Dellen, darunter verstehe ich nur die Kratzer und Dellen an der Karosserie, nicht die Deformierungen
Zunächst sind Dellen Deformierungen!
Was Du unter Kratzer und Dellen verstehst ist ja O.K., aber was versteht die Gegenseite unter Kratzer und Dellen?
Ich erkenne auf Deinen Fotos durchaus Kratzer und Dellen!
Ich weiss, ich habe hier nun einiges "an den Haaren" herbeigezogen. Aber bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung solltest Du wissen, dass so etwas auf Dich zukommen kann.
Wenn die eindeutigen Beweise fehlen, ziehen die Anwälte eben an den Haaren herbei!
Wenn Du - wie MaGna geschrieben hat - €190-230 investieren willst, dann gehe mit allen Unterlagen zu einem Anwalt bei Dir vor Ort und lasse Dich beraten.
Alles Andere hier ist tatsächlich Kaffeesatzleserei.
Gruß,
Rainer
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-27 20:05:58
von LutzB
Bluekat hat geschrieben:Um den Schaden in meinem Fall sehen zu können, hätten die Sich auch bücken müssen um den Schaden zu sehen
Genau hier würde ein gegnerischer Anwalt anfangen Deine Zeugen zu zerpflücken!!!
Ich gehe davon aus, dass Deine Zeugen sich nicht gebückt haben...
Da kann der generische Rechtsanwalt gerne mit dem Zerpflücken beginnen. Mindestens ein Zeuge hat sich gebückt und gesehen, dass der Rahmen unbeschädigt war.
Lutz
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-27 23:56:06
von SvenS
Bevor irgendjemand falsche Schlüsse zieht, möchte ich nur direkt sagen, dass die Verschiffung nicht über uns abgewickelt wurde.
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-28 0:12:00
von biglärry
Was ein Zirkus wegen dieser krummen Hecktraverse. Einfach richten und fertig. Wiedermal Gerichte mit sonem Kinkerlitz blockieren. Prozessieren um einen Schaden an einem Fahrzeug festzulegen dessen Wert nichtmal mehr zu berechnen ist. Klar ists ärgerlich, aber wie muss man gestrickt sein um sonem Pipifax hinterher zu laufen und sich verrückt zu machen anstatt die Hydraulikpresse anzulegen und das Teil zu richten? Sowas wär mir nichtmal nen Thread in nem Forum wert.
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-28 6:39:23
von magmog
guude,
auch wenn ich mit Dir, Biglärry, nicht immer einer meinung bin, danke, dass Du geschrieben hast, was ich zum thema denke, aber nicht zu formulieren wuste.
tschö! justus.
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-28 6:44:28
von MaGna
@biglärry,
einen Post aber schon
Mal im Ernst: es ist ja löblich, wenn Du die Möglichkeiten hast, den Schaden mit geringem und vor allem keine Kosten verursachenden Aufwand zu beheben, so dass Du keine Schadensersatzansprüche stellen müsstest. Aber solche Möglichkeiten hat nicht jeder, sondern ist auf Werkstätten angewiesen, die bekanntlich nicht für lau arbeiten. Aber vielleicht magst Du ja den Schaden des TE kostenfrei aber sachkundig richten.

Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-28 8:55:48
von kochi
So schade wie's nunmal ist,so würde ich mir doch überlegen ob ich prozessiere....
Wenn Du nicht absoluter Profi in Rechtsfragen bist,würde ich mir den Nervenkrieg sparen...
Die haben nen längeren Arm und die besseren Anwälte...Den Glauben an Gerechtigkeit hab ich längst verloren.Zumindest wenn's gegen Unternehmen geht.
Ich hab's mit der Bahn durch,nen Kollege mit Opel,meine Mutter mit ner Waschanlage...
Die zermürben Dich,aber zahlen tun die nicht
Wenn Du die Nerven aufbringst hoff ich Du hast Rechtschutz.
Man muß nich alles hinnehmen....aber es sind deine Nerven
MfG Sven
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-28 9:35:38
von LutzB
biglärry hat geschrieben:Was ein Zirkus wegen dieser krummen Hecktraverse. Einfach richten und fertig.
Nur zur Info: es ist nicht nur die Traverse "krumm", es sind auch die seitlichen U-Profile verdreht. Der Rahmen muss gerichtet werden und dazu muss auch der Koffer 'runter.
Lutz
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-28 9:53:48
von Ulf H
... egal wie einfach und billig der Schaden zu richten wäre, es kann einfach nicht sein, wenn ich eine Sache an eine "Profi" übergebe, dass ich sie hinterher kaputt wiederbekomme ... leider ist da der Rechtsweg sehr steinig und der Erfolg äusserst ungewiss ... einfach zum Kotzen sowas ...
Gruss Ulf, der immer froh ist, wenn er keine "Profis" beauftragen muss ...
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-28 10:03:26
von Lobo
wenn du ein Rechtsschutz hast die den Klageweg übernehmen würde dann Klag aber stell dich auf einen Nervenkrieg mit viel Zeit ein und zum Schluss auf einen Vergleich und wenn du keine Rechtsschutz hast lasse es Aufwand und Ziel sind in keinem Verhältnis dann
Maik
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-28 10:22:04
von LutzB
SvenS hat geschrieben:Bevor irgendjemand falsche Schlüsse zieht, möchte ich nur direkt sagen, dass die Verschiffung nicht über uns abgewickelt wurde.
Das hat ja auch nichts mit dem Agenten zu tun, wenn der Carrier unfähige Mitarbeiter hat. Auf dem hinweg ist ja vernünftig verzurrt worden - nur auf dem Rückweg nicht.
Im vorigen Jahr wurde mein Auto auch mit Samskip verschifft. Die haben die Ketten ordentlich an der Anhängerkupplung angeschlagen. Mit 'nem Kettenadapter für 2 Hakenketten. Weil die Hafenleute in Cuxhaven keine Lust hatten, ihn wieder aus dem Maul zu entfernen, ist es jetzt meiner. Zeigt aber, das es in Reykjavik Lader gab, die mitdachten.
Lutz
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-28 11:23:18
von biglärry
Aber das Schadensopfer kann eh nix unternehmen weil er ja "gesetzlos" ist also ausserhalb des Gesetzes steht. Es bleibt also nur noch den "Hanospanner" aufm Boot einfach abzuknallen oder bei nächster Gelegenheit ordentlich zu verprügeln.
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-28 11:34:13
von knuffi
mal zur vorbereitung für zukünftige fahrzeug-verschiffungen :
? welche chancen hat ein fahrzeugbesitzer ,
das verlaschte fahrzeug von allen seiten zu fotografieren ,
um evtl. schadensersatzansprüche im nachgang problemloser
lösen zu können ?
hat hier jemand reale erfahrungen ?
munter bleiben
nette grüsse
" der knuffi "
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-28 16:04:34
von SvenS
Das hat ja auch nichts mit dem Agenten zu tun, wenn der Carrier unfähige Mitarbeiter hat.
Das nicht, aber damit ob der Agent den Kunden mit dem Problem alleine lässt oder nicht.
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-28 16:06:01
von Der gesetzlose Saarländer
@SvenS
Denkst Du wenn ich den Hanomag zu Verschiffen bei Dir gebucht hätte, hätten die Tatverdächtigen Hafenfuzzi´s das nicht so schön krumm gemacht ???
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-28 16:08:34
von Der gesetzlose Saarländer
@SvenS
Der Agent ist in Urlaub und kümmert sich aber soweit seine Möglichkeiten sind auch von da aus um die Sache !!!
Außerdem ist sein Ansprechpartner bei dem Carrier auch grade in Urlaub !!!
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-28 16:13:41
von Der gesetzlose Saarländer
@biglärry
Ich baue mir doch nicht ein Fahrzeug auf um es mir dann von dem sehr teuer bezahlten Carrier zerstören zu lassen. Ich gewinne nicht regelmäßig im Lotto, Du vieleicht???
Muß arbeiten führ die Kohle!
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-28 16:55:16
von roman-911
B.L. halt mal wieder von sich auf andere geschlossen und da er Christ ist, hält er wahrscheinlich die andere backe auch noch hin...
nicht ärgern...da kann man nix machen...
hat den schon mal jemand einen schaden am fzg nach fährpassage geltend gemacht ?
wäre schon interessant, ich habs mal aufgegeben bei der GNV ein loch in der heckwand
bezahlt zu bekommen...mein auto ist aber auch alles andere als ein schmuckstück...
grüsse roman
Re: SCHADEN AM HANOMAG BEIM ABHOLEN IM HAFEN FESTGESTELLT
Verfasst: 2012-08-28 19:46:02
von biglärry
roman-911 hat geschrieben:ich habs mal aufgegeben bei der GNV ein loch in der heckwand
bezahlt zu bekommen...
Siehst Du, so weit liegen wir wohl dann doch nicht auseinander mit unserer Art zu handeln bzw. nicht zu handeln. Die Energie die man bei solch einem Kampf gegen Mauern verplempert, kann man denn gleich in die Reparatur stecken. Wenn man natürlich Anwälte mag und denen ein gutes Leben sichern will sollte man diese ruhig unterstützen.
So nebenbei, ich hab seit fast dreissig Jahren eine Rechtschutzversicherung bei der DAS und tu seither alles nur mögliche diese nie gebrauchen zu müssen.