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Fahrverbot Schweiz
Verfasst: 2007-03-29 22:45:22
von TomTom
Hallo,
mein Mercur ist als LKW, geschlossener Kasten, mit H-Kennzeichen angemeldet.
Das H-Kennzeichen befreit mich in der Schweiz von der Schwerverkehrsabgabe. Das ist super!
Wie sieht die Sache mit dem Sonn-/Feiertags und Nachtfahrverbot für LKW über 3,5 Tonnen in der Schweiz aus? Befreit mich das H-Kennzeichen evtl. auch von diesen Fahrverboten? Weiß da jemand genaueres?
Ich möchte gerne über Ostern an den Lago Maggiore / Italien fahren und müßte dazu durch die Schweiz. Das geht aber an den Osterfeiertagen nicht wegen dem Fahrverbot oder?
Gruß Thomas
Verfasst: 2007-03-29 23:05:07
von rocknroll
da gibts doch auch noch so ne Mautbefreiung für H-Kennzeichen oder irre ich mich da?
Rock
Verfasst: 2007-03-29 23:39:47
von reo-fahrer
rocknroll hat geschrieben:da gibts doch auch noch so ne Mautbefreiung für H-Kennzeichen oder irre ich mich da?
Rock
das beantwortet aber noch nicht die Frage nach dem Sonntags und Nachtfahrverbot...
MfG
Stefan
Verfasst: 2007-03-30 0:29:06
von Ulf H
zumidestens in D gelten ja trotz H die Regeln für die Fahrzeugart, sei es LKW, PKW oder Womo weiterhin.
Am besten mal beim Schweizer Zoll nachfragen. Einen link dorthin müßtest Du in dem vor einigen Wochen von mir begonnenen Thread zur Mautbefreiunng Schweiz finden.
Gruß Ulf
Verfasst: 2007-03-30 21:45:10
von captain T
Meiner ist auch als H-LKW zugelassen. Meines Wissens gilt zumindest das Nachtfahrverbot. Ich versuche mich auch daran zu halten. Ausnahmen gibt es glaub ich keine - da fällen alle LKW über 3,5 to drunter. Wenn s was neues gilt bin ich auch froh.
viele Grüße aus dem Schwarzwald
Rainer
Verfasst: 2007-03-31 15:31:41
von TomTom
So, jetzt habe ich mich mal durch die schweizer Behörden telefoniert. Zu bemerken ist, das sämtliche Gesprächspartner sehr freundlich und bemühr waren, aber die meisten keine Ahnung hatten.
Zuerst beim Zoll angefufen, dreimal weiter verbunden worden bis zur Oberzollbehörde in Schaffhausen. Dort sagte mir der zuständige, kompetente Herr, das den Zoll das Nachtfahr-,Sonntags-.Feiertagsfahrverbot nicht interessiert. Das ist Sache der Polizei!
Dort angefufen, auch dreimal weiter verbunden worden, dann eine klare Aussage vom Leiter der Autobahnpolizei in St. Gallen bekommen: Wenn in den Fahrzeugpapieren LKW steht, über 3,5 Tonnen, geht nichts! Dann gelten für dieses Fahrzeug oben genannte Fahrverbote! Auch mit "Veteranenzulassung"!
Er klärte mich auch gleich über die Konsequenzen des Nichtbeachtens auf. Da langen die Schweizer kräftig zu! Also Vorsicht!
Wenn WoMo in den Papieren steht, ist alles hinfällig, da kannst du fahren wann du willst.
Es gibt die Möglichkeit einer Sonderbewilligung im Einzelfall. Das ist dann Sache der Kantonsverwaltung und mit ca. 100,00 Franken auch nicht gerade günstig.
Tja, wird dann halt nichts mit Ostern am Lago Maggiore!
Gruß
Thomas
Verfasst: 2007-04-01 5:53:10
von Freeclimber
Hi Thomas,
Die haben in dem Fall schon Recht, LKW (egal ob historisch oder nicht) dürfen am Sonntag nicht fahren... (ich schon, hab Womo-Zulassung

) Ich kann euch anbieten, bei mir zu pennen, wohne gerade mal 13 km von der CH / D weg. Hilft euch das was ?
Gruss Mike
Verfasst: 2007-04-01 12:41:00
von makabrios
Hallo,
hab´schon mal die Frage gestellt, aber noch nichts greifbares darüber erfahren. Auch eine Mail an Schweizer Behörden blieb erfolglos.
Ich habe LKW-Zulassung, aber wegen fehlendem Tachograph in den Papieren vermerkt, daß ich keine gewerblichen Transporte durchführen darf.
Komme ich da mit der Schwerverkehrsabgabe billiger weg?
Verfasst: 2007-04-01 12:53:25
von Wombi
Hallo makabrios,
kann ich mir nicht vorstellen, denn bei denen zählt nur LKW, oder wie bei uns schwerer Motor-Wohnwagen.
Und da bei Dir LKW, ...ist glaube ich bei denen alles klar.
Soweit meine Erfahrung mit .... aha, schwerer Motor-Wohnwagen...
also nicht LKW......
Gruß, Wombi
Verfasst: 2007-04-01 13:36:07
von Der Staubauer
Hallo Thomas,
TomTom hat geschrieben:
Wenn WoMo in den Papieren steht, ist alles hinfällig, da kannst du fahren wann du willst.
kann ich so bestätigen. Wurde mir genau so erzählt als ich 2002 mit dem Hanomag unterwegs war. 4,5 to Gesamtgewicht als WoMo eingetragen ohne H. Kein Nachtfahrverbot und kein Sonntagsfahrverbot. Hatte keine Schwierigkeiten damit, musste allerdings natürlich Schwerverkehrsabgabe löhnen.
Gruß
Der Staubauer
Verfasst: 2007-04-02 10:08:47
von Markus
TomTom hat geschrieben:Dort angefufen, auch dreimal weiter verbunden worden, dann eine klare Aussage vom Leiter der Autobahnpolizei in St. Gallen bekommen: Wenn in den Fahrzeugpapieren LKW steht, über 3,5 Tonnen, geht nichts! Dann gelten für dieses Fahrzeug oben genannte Fahrverbote! Auch mit "Veteranenzulassung"!
Daraus könnte man dann im Umkehrschluss doch schliessen, daß nicht nur Womos kein Sonntagsfahrverbot haben, sondern alles was nicht "LKW" ist => also alle anderen So-KFZs auch. Hat damit jemand Erfahrung in der Schweiz?
Markus
Verfasst: 2007-07-06 10:22:53
von Bustreter
mal was konkretes gibt es da
http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_740_72/a15.html
und da
http://de.wikipedia.org/wiki/Sonntagsfahrverbot
...für mich stellt sich noch ne andere Frage:in meine H zulassung steht....lkw offener kasten UND!! ww. mit Orig. Kofferaufbau(dieser ist ein Womoaufbau..bin ich dann ein WOMO????wie erklär ich den tüveintrag nem schweizer polizisten?? es gibt ja kein foto!!
Verfasst: 2007-07-06 10:37:41
von rocknroll
Da gibt wohl seit kurzem nun was neues das man auf schweizer Autobahnen nun eine min km/h zahl haben muß von 80 statt wie früher 60.
Werde das mal in den nächsten Tagen eruieren.
rock
Verfasst: 2007-07-06 10:48:57
von Offroadfun
hi rocknroll
wenn du schon dabei bist, kannst du vielleicht auch licht ins dunkle bringen wie es bei SoKfz... (nicht WOMO) mit dem fahrverboten und nachtfahrverbote über 3,5t in der schweiz aussieht.
danke
offroadfun
in der Schweiz ist's ein bisschen anders ;-)
Verfasst: 2007-07-06 11:03:22
von reise-deutz
Hallo Gemeinde
Meines Wissens gib's in der CH folgende Kathegorien:
Schweres Womo (schwer, da über 3,5T)
Schweres ArbeitsMotorFahrzeug
Schwerer Lastwagen
Arbeitsmotorfahrzeug und Lastwagen unterliegen beide dem Nacht- und Sonntagsfahrverbot, Womo NICHT.
(für Frischdienst und spezielle Fahrten gibt's Ausnahmebewilligungen, sind aber teuer und müssen begründet/belegt werden)
Gruess Ben
Verfasst: 2007-07-06 11:17:54
von Ulf H
Wenn ich mein damaliges Gespräch mit Damian / MAN-Heizer noch recht erinnere, so gelten die diversen Fahrverbote NUR für WOMOS (schwere Wohnmotorwagen) nicht.
ALLE anderen sind betroffen.
Gruß Ulf