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Verfasst: 2007-02-26 11:31:24
von Ulf H
Nachdem ich immer wieder gefragt werde wie das mit den verscheidenen Schwerverkehrsabgaben in der Schweiz ist, hier ein link ind alte Forum, wo diese Sache allumfassend behandelt wurde.

http://www.maggie-deutz.com/iv/index.ph ... t&p=112139

Einen Bestätigung zwecks Befreiung von der Schwerverkehrsabgabe wegen H-Kennzeicvhen findet sich in diesen Thread auf Seite 4 im 8. letzten Beitrag (von Wilmaaa). eigentlich sollte ja jeder Grenzer diesen Wisch kennen, es hat sich aber bei mir als sehr vorteilhaft erwiesen diese vorlage auszudrucken und dann zusammen mit den Fahrzeugpapierenb vorzulegen, nach dem Motto, "für mein Auto das selbe". Damit ist die Schweiz (bis auf die knapp über unseren liegenden Dieselpreise) für H-Fahrzeuge ein wunderbares Reiseland, und eine wunderbare alternative zu den Go-geboxten österreichischen Halsabschneidern.

Gruß Ulf

Verfasst: 2007-02-26 16:17:15
von rocknroll
Ulf Helle hat geschrieben:.......... Damit ist die Schweiz (bis auf die knapp über unseren liegenden Dieselpreise)...............
Gruß Ulf
stimmt nicht! Diesel ist seit der Märchensteuer günstiger! Wenn auch nicht viel.
gruß
Rock

Verfasst: 2007-02-26 20:38:37
von Freeclimber
@Rock
Bist du dir da sicher ??? Was kostet bei euch der Liter derzeit in D, bzw. CH ?

Gruss Mike

Verfasst: 2007-02-26 22:19:20
von Ducati
Hi,
In der Schweiz liegt der Dieselpreis von CHF 1.58 in meiner Region Mittelland
bis CHF 1.75 in den Bergregionen.
Also der Durchschnitt liegt bei ca. 1 Euro und höher
(Durchscnittskurs berücksichtigt)

Gruss

Ducati

Verfasst: 2007-02-26 22:57:03
von captain T
Die Befreiung von der Schwerlastabgabe für "Veteranen" habe ich ins alte Forum schon mal eingestellt. Wer sie noch mal braucht einfach kurz bei mir melden .

viele Grüße

Rainer

Verfasst: 2007-02-26 23:12:07
von Wilmaaa
Hallo Rainer,

dazu muss man einfach auf Ulfs Link weiter oben klicken, und dann kommt man auch zum Link auf unsere Seite, wo Dein Dokument immer noch liegt. :)

Gruß,
Wilmaaa :cool:

Verfasst: 2007-02-26 23:30:35
von captain T
Aaaaah, jetzt hab ichs auch geschnallt. Danke :-)

Rainer

Verfasst: 2007-02-27 0:21:00
von rocknroll
Freeclimber hat geschrieben:@Rock
Bist du dir da sicher ??? Was kostet bei euch der Liter derzeit in D, bzw. CH ?

Gruss Mike
wie schon genannt, je nach kurs und Tanke 1€ je liter
Kurs bei uns an der Tanke 1 zu 1,6(fast genau) Preis 1.58-1.60 SFr(bei ner guten Tanke, bei ner schlechten auch gerne mal 1,70 SFr)
Diesel bei uns in Konstanz 1,07 €
Trotz Umrechnungskurs und so weiter kome ich billiger bei 500Liter Dieseltank im IFA
Noch günstiger wirds eh wenn du mit Karte Zahlst, da bekommst nen besseren Kurs als wenn du 500€ zur Wechselstube bringst. Und sie buchen es erst zum Nächsten Monat ab.

Nochmal die Frage wer will zum Straßenkreuzertreffen nach KN kommen zum tanken?
Gruß
Rock

Verfasst: 2007-02-27 9:32:32
von Wilmaaa
Ich hab gestern für 1.04 getankt. Und in die Schweiz ist's von Frankfurt ein bisserl weit, Umrechnungskurs hin oder her. ;)

Wilmaaa :cool:

P.S.: Ein Kollege fragte mich gestern, ob ich das nicht unverantwortlich fände, mit dem LKW zur Arbeit zu fahren. :mellow:

Verfasst: 2007-02-27 15:01:30
von Mogros
Hallo

Alles Wissenswerte steht bereits im Wiki:
http://allrad-lkw-wiki.de/index.php/Maut

nur das Formular ist dort noch nicht mit dabei (ist leider bei den Schweizer Behörden nicht online verfügbar).

@ capitain T
Darf ich das Bild auf Maggie-Deutz für das Wiki verwenden? Dann würde ich dies dort noch mit einfügen.

Gruss
Chrigu

Verfasst: 2007-03-06 14:26:42
von Murphy
Hallo !
Das passende Formular 15.91 PSVA ist bei den Schweizern sehr wohl ONLINE :
Ausdrucken, Ausfüllen und bei der ersten Einreise bezahlen
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... ml?lang=de

Gruß

Murphy

Verfasst: 2007-03-06 15:34:36
von Mogros
Hallo Murphy

Wir reden hier nicht von dem Formular 15.91 für die PSVA (welches ich auch bereits im Wiki verlinkt habe), sondern vom Formular 56.96 zur Befreiung von Oldtimern von der LSVA/PSVA.

Gruss
Chrigu

Verfasst: 2007-03-06 18:39:31
von captain T
Chrigu,

klar darf du das Bild verwenden. Wenn´s hilft ist immer gut.

viele Grüße

Rainer

Verfasst: 2007-03-06 20:34:22
von Freeclimber
Hmmm.... bin doch wieder etwas unschlüssig. Ich fahre seit Jahren in die Schweiz und hab bisher immer brav meine Schwerverkehrsabgabe bezahlt. Letztens meine ich gelesen zu haben, dass ich das gar nicht müsste. Mein Maggi ist (klar) über 30 Jahre alt und ist nicht als historisch eingestuft. Ich fahre ihn als So- Kfz Womo im Schaustellergewerbe. Muss ich nun die LSVA zahlen oder nicht ?

Gruss Mike

Verfasst: 2007-03-06 20:40:34
von Uli
Hi Mike,

als ich letztes Jahr durch die Schweiz bin hab ich ohne Probleme und ohne H die Befreiung bekommen.
Das mag u.A. daran liegen das es in den Schweizer Bestimmungen kein deutsches H-Kennzeichen gibt, sondern lediglich das Alter aussclaggebend ist.

Grüße
Uli

Verfasst: 2007-03-06 20:52:46
von Freeclimber
Hi Uli,
Wie hast du die Situation eingeschätzt, war das eine "willkürliche Begnadigung" oder gesetzlich?
Hintergrund: Ich fahre mind. 2-3x im Jahr für den guten Zweck mit der Kletterwand zu Schulen uns sozialen Einrichtungen in der Schweiz. Die Kletterwand ist als Sportgerät dabei schon abgabefrei. Wenn ich da noch erwähne, dass der Maggi auch noch frei ist geht denen dabei eventl. der Hut hoch....

Gruss Mike

Verfasst: 2007-03-06 22:47:09
von Uli
Hi Mike,
das war gesetzlich. Ich wurde ins Büro zwecks Schwerverkehrsabgabe geschickt und hab dort höflich nach der Befreiung gefragt. Da hat der Zöllner in seinem schlauen Buch nachgeschlagen und mir dann die Befreiung rausgeschrieben. War eigentlich ganz easy.
Von dem Formular wusste ich vorher gar nichts.
Grüße
Uli

Verfasst: 2007-03-07 10:10:08
von Freeclimber
Klasse, danke Uli.
Ich werde da mal hinfahren..... natürlich zunächst ohne Kletterwand. :D

Gruss Mike

Verfasst: 2007-03-07 14:31:36
von Mogros
Hallo Mike

Grundsätzlich gilt die Befreiung von der PSVA/LSVA nur für Fahrzeuge, welche als Veteranenfahrzeuge (oder das ausländische Äquivalent) im Fahrzeugausweis bezeichnet sind
aus den Bestimmungen der LSVA/PSVA hat geschrieben:Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als solche bezeichnet sind
Steht unter Ausnahmen auf der folgenden Seite.

Es kann natürlich trotzdem sein, dass dir die Zöllner so ein Formular geben und wahrscheinlich wirst du damit auch nie irgendwelche Probleme haben... aber gemäss Gesetzt fällst du halt nicht unter diese Ausnahme.

Gruss
Chrigu

Verfasst: 2007-03-08 11:31:34
von Ulf H
Am Zoll in WT-Koblenz wurde mir explizit gesagt, daß das Fahrzeug als Oldtimer in den Papieren eingtragen sein muß, um die Befreiung zu bekommen. Bevor ich das H hatte hab ich auch jahrelang brav PSVA bezahlt.

Gruß ulf

Verfasst: 2007-03-09 17:26:54
von captain T
Das kann ich bestätigen. Ich muss jedesmal erklären, dass das H bei uns in D für Historisch steht. Nur dann geht´s.

viele Grüße


Rainer

Verfasst: 2007-03-09 22:28:44
von makabrios
Hallo,
wie sieht das denn aus, wenn der LKW keine H Nummer hat, definitiv als LKW zugelassen ist, jedoch ausschließlich nicht gewerblich genutzt (im Fahrzeugschein vermerkt!) werden darf ?
Ich würde gerne Schwägerin/Schwager in Thun besuchen und evtl. einem Lastertreffen in Interlaken beiwohnen.

Verfasst: 2007-03-09 23:09:37
von Ulf H
LKW zahlt LSVA, leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe und das nicht zu knapp. Soweit ich weiß hilft es da nichts wenn er nicht gewerblich genutzt wird.
Im besten Falle wirst Du wie ein ordinäres Womo eingestuft und kannst dann die 10-Tageskarte PSVA pauschale Schwerverkehrsabgabe verwenden, kostet so um die 30 SFr und gilt für 10 frei wählbare Tage innerhalb eines Jahres.

Gruß Ulf

Verfasst: 2007-03-10 1:12:39
von Freeclimber
Danke euch, ich will morgen mal an einen benachbarten Rummel gehen und die Jung`s mal mal nach der Feinstaubverordnung befragen, vielleicht können die mich auch anderweitig beraten....

Ich geb bescheid..
Euer Mike

Verfasst: 2007-06-04 10:48:37
von cookie
Ich stöper gerade in alten Beiträgen ...

Mike, falls das mit den 30 Jahre alten Auto nicht klappt (da kein H-Kz), dann hier noch ein paar Tipps/Infos:
  • # Falls Du eine Eintragung als WoMo hast:
    CHF 3.25/Tag, minimal 25 CHF (siehe hier: click )

    # Du hast was von gemeinnütziger Aktion geschrieben:
    Unter Ausnahmen LSVA steht: Auf vorgängiges Gesuch an die Oberzolldirektion hin:
    Fahrten aus humanitären Gründen oder gemeinnützige, nicht kommerzielle Fahrten (siehe hier: click )

    # Und generell steht bei der Gültigkeit der LSVA:
    Sie muss für alle Motorfahrzeuge und deren Anhänger entrichtet werden, die
    • * ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen,
      * dem Gütertransport dienen und
      * im In- und Ausland immatrikuliert sind und das öffentliche Strassennetz der Schweiz befahren.
Ich denke mal da gibt evtl. doch ein paar Möglichkeiten.

Grüße,
Jan, der in 6 Wochen auch sehr wahrscheinlich durch die CH fährt...

Verfasst: 2007-06-04 10:53:33
von cookie
Nachtrag: Ich finde nirgends das Formular für Veteranenfahrzeuge unausgefüllt. Gibts das nicht als PDF oder so?!

Verfasst: 2007-06-04 11:22:11
von Ulf H
Das Formular gibt´s normalerweise nicht unausgefüllt, da es von der Zollbehörde am Einreisegrenzübergang auf das entsprechende Fahrzeug ausgestellt wird.

Bei mir hat es gereicht eines als Beispiel dabei zu haben um dann dasselbe auch für mein Fahrzeug zu bekommen.

Im Gegensatz zum ofiziellen Wortlaut auf diesem Papier gilt es jedoch nicht nur für eine Fahrt, sondern wurde seither bei mehreren Fahrten ohne Neuausstellung oder Stempelung akzeptiert.

Im schlimmsten Falle halt die 10-er Karte lösen.

Gruß Ulf

Formular für Befreiung

Verfasst: 2007-06-04 11:23:35
von laf710
Hallo zusammen,

wir sind erst kürzlich durch die Schweiz gefahren.
Weder in st. Margarethen noch in Como Ciasso wollte der Schweizer Zöllner uns dieses Berfreiungsschreiben für Veteranenfahrzeuge austellen. Ich glaube sie wollten sich die Arbeit sparen.Sie wußten aber sofort Bescheid und wir wurden einfach durchgewunken. Es ist allerdings von Vorteil denke ich eine Kopie dieses Formulars dabeizuhaben.
Fazit: Wir fahren so es geht keinen Meter mehr durch Österreich.

Vielen Dank an alle Eidgenossen

Verfasst: 2007-06-04 14:49:10
von Martin
Tach zusammen

Meine erfahrung am Schweizer zoll, die Leite kennen ihre eigen
Verordnungen nicht............. :eek:

War ja nun vor ner woche kurz in der Schweiz, nach einigem hin und her, meine frage zur Schwerverkehrsagabe
" fragen sie mal dort, nein hier sind sie falsch, fragen sie mal da"

Ich hatte auch das von Wilmaaa online gestellte formular mit, bin dann mit dem ausdruck an den letzten schlagbaum gefahren und wurde dort freundlich weiter geleitet.

" das formular ist ja gestempelt, gute fahrt " :angel: :angel:

Etwa ein kilometer weiter, ich fahre au den ersten Parkplatz will meine Papiere sortieren, klopft der freundliche Autobahnpolizist an die Tür,
" guten tag, führerschein, zulassung und nachweis über bezahlte LSVA " :mad: :mad:

Das ganze wieder: ich H-Kennzeichen und schweizer zoll usw.usw.

" dann muss ich tel."

Hat dann etwa 20m min. gedauert, der mensch wünscht mir nur noch
" gute weiterfahrt " :D :D

und verschwindet wie er aufgetaucht ist.

Mein rat,
packt diesen ausdruck vorsichtshalber mit zu den Fhz.papieren.

Vielleicht an anderen Grenzübergängen anders, in Rheinfelden
wußte keiner genaues........................

Grüße Martin

Verfasst: 2007-06-04 22:08:01
von Freeclimber
Na ich denke, ich werde wohl weiterhin brav meine Schwerverkehrsabgabe zahlen, der Hickhack ist mir dann doch zu blöd. Mit ca.3 € pro Tag ist das Ganze ja noch überschaubar....

Gruss Mike