StVO - wo steht die Autobahn Höchstgeschwindigkeit?

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querys
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StVO - wo steht die Autobahn Höchstgeschwindigkeit?

#1 Beitrag von querys » 2024-05-25 16:36:29

Hallo zusammen,

Irgendwie bin ich blind oder suche an der falschen Stelle; wo konkret steht die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen in Deutschland für Wohnmobile größer 7,5t?

§18 StVO steht bei 5(1)a für
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
=80km/h

Wohnmobile sind aber Personenkraftwagen M1-SA.

Die anderen Unterpunkte sind für Fahrzeuge mit Anhänger, KOM oder Motorräder.

Im §3 StVO ist dagegen von Kraftfahrzeugen über 7,5t ganz allgemein die Rede somit gilt klar auf Landstraßen 60km/h für alle Fahrzeuge über 7,5t auch WoMo. Dort aber auch die Einschränkung
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1)
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ClausLa
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Re: StVO - wo steht die Autobahn Höchstgeschwindigkeit?

#2 Beitrag von ClausLa » 2024-05-25 16:58:34

Moin,
ein M1-SA ist zwar ein Fahrzeug zur Personenbeförderung, aber eben kein PkW, sondern ein Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung. (sonstiges Kfz Wohnmobil)


Gruß Claus

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querys
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Re: StVO - wo steht die Autobahn Höchstgeschwindigkeit?

#3 Beitrag von querys » 2024-05-25 17:33:30

ClausLa hat geschrieben:
2024-05-25 16:58:34
ein M1-SA ist zwar ein Fahrzeug zur Personenbeförderung, aber eben kein PkW, sondern ein Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung. (sonstiges Kfz Wohnmobil)
Hallo Claus

Ja und nein, bei national geschlüsselten Wohnmobilen gebe ich dir recht, bei EU geschlüsselten Wohnmobilen sieht das anders aus und es gibt nur den PKW Eintrag.

Hier findest du einen 2020er Fahrzeugschein als Beispiel
https://campingkaufberatung.de/_Resourc ... 09x873.jpg

Dort steht quasi statt Kombi oder Cabrio halt Wohnmobil.
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ClausLa
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Re: StVO - wo steht die Autobahn Höchstgeschwindigkeit?

#4 Beitrag von ClausLa » 2024-05-25 18:08:49

Moin,
aber dann steht oben neben M! auch z.B. AC für Kombi oder AF für Mehrzweckfahrzeug

Auch bei Wohnmobilen ausserhalb D steht dann da das SA

(Zumindest in AT, da hab ich grad verglichen, selbe Unterbezeichnung wie in D)

Gruß Claus

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burkhard
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Re: StVO - wo steht die Autobahn Höchstgeschwindigkeit?

#5 Beitrag von burkhard » 2024-05-25 19:31:30

So wie Claus schon geschrieben hatte ist es auch bei EU geschlüsselten Wohnmobilen ein Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung und kein Personenkraftwagen. M1-Fahrzeuge gliedern sich nach dem Aufbautyp in Personenkraftwagen (Pkw) und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung, wozu nach dem KBA ein Wohnmobil gehört.

https://www.kba.de/SharedDocs/Glossarei ... zeuge.html

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Re: StVO - wo steht die Autobahn Höchstgeschwindigkeit?

#6 Beitrag von querys » 2024-05-25 20:34:33

Ja korrekt das sehe ich auch so, aber ein Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung ist bei einem Wohnmobil doch dann trotzdem ein PKW, wie in dem Feld aus dem Beispiel-Fahrzeugschein über den Feld V.1

Wir haben die grundsätzlichen Kategorien M, N, O
M1 PKW
M2/M3 KOM.

In der StVO sind alle Kategorien der Fahrzeuge klar benannt und auch das Wohnmobil wird mehrfach extra genannt.
Der Ausschluss von PKW in §18 schließt damit auch die Wohnmobile aus, die zu den PKW zählen.
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burkhard
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Re: StVO - wo steht die Autobahn Höchstgeschwindigkeit?

#7 Beitrag von burkhard » 2024-05-25 21:36:35

querys hat geschrieben:
2024-05-25 20:34:33
M1 PKW
Vorsicht, genau lesen was da steht. M ist eine EU Fahrzeugklasse für Fahrzeuge zur Personenbeförderung und nicht die Fahrzeugklasse Personenkraftwagen, die es als eigenständige Fahrzeugklasse gar nicht gibt. Personenkraftwagen sind nur eine Untermenge der Fahrzeuge zur Personenbeförderung und Wohnmobile gehören zwar zur Fahrzeugklasse für Fahrzeuge zur Personenbeförderung, sind aber keine Personenkraftwagen sondern eben Wohnmobile.

Daher schließt der §18 nur PKW aber keine Wohnmobile aus. Es steht dort Personenkraftwagen und nicht Fahrzeuge zur Personenbeförderung.

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Re: StVO - wo steht die Autobahn Höchstgeschwindigkeit?

#8 Beitrag von buckdanny » 2024-05-27 14:49:12

den Begriff Personenkraftwagen gibt es so eigentlich im Zulassungsrecht nicht mehr da sind die Eg-Fahrzeugklassen zu verwenden, eigentlich müsste in der StVO statt Personkraftwagen da stehen Fahrzeuge der Klasse M1 mit den Aufbauarten AA - AF bis auf AF wären das so die klassischen Pkw Formen
das Leben ist eher breit wie lang, und wir steh´n alle mittenmang!!

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Re: StVO - wo steht die Autobahn Höchstgeschwindigkeit?

#9 Beitrag von Egika » 2024-05-27 16:53:57

Also, um die Eingangsfrage zu beantworten: Es steht in der
"Zwölfte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (12. Ausnahmeverordnung zur StVO)"
Kurz "StVOAusnV 12"

direkt in §1:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo ... 00005.html
2021-2022: IVECO Eurofire 75E14 (www.egika.de/balticexpress)
2023: IVECO 80E18 (Rostlaube - gleich wieder verkauft)
ab 2024: IVECO Eurofire 95E18W

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Re: StVO - wo steht die Autobahn Höchstgeschwindigkeit?

#10 Beitrag von seppr » 2024-05-27 17:06:02

Die Eingangsfrage bezog sich aber nicht auf Wohnmobile mit 3,5 bis 7,5 Tonnen sondern auf diejenigen über 7,5 Tonnen.

Jerder wird sagen, na klar, 80 km/h natürlich. Was sonst.

Und wie ist es auf Landstraßen? Gelten da die 60 km/h der schweren LKWs, die zum Glück fast keiner einhält?

Sepp

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burkhard
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Re: StVO - wo steht die Autobahn Höchstgeschwindigkeit?

#11 Beitrag von burkhard » 2024-05-27 17:50:11

Die 60 km/h gelten für "Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t" und ein Wohnmobil ist ein Kraftfahrzeug. Es kann natürlich sein, das es in diesem Fall wieder eine gut versteckte Ausnahmeverordnung gibt.

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Re: StVO - wo steht die Autobahn Höchstgeschwindigkeit?

#12 Beitrag von querys » 2024-05-27 18:41:03

burkhard hat geschrieben:
2024-05-27 17:50:11
Die 60 km/h gelten für "Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t" und ein Wohnmobil ist ein Kraftfahrzeug. Es kann natürlich sein, das es in diesem Fall wieder eine gut versteckte Ausnahmeverordnung gibt.
Da gebe ich dir absolut Recht, dort steht es auch in §3 ganz eindeutig, weil dort unter 2.b.aa von "Kraftfahrzeugen über 7,5t" geschrieben wird.

In §18 steht es dort nicht so eindeutig, insbesondere wenn man den §3 noch als "Referenz" hernimmt, wo bei 3 steht "für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5".

Bei Autobahn §18 StVO wird halt nur von Personenkraftwagen geschrieben, das wäre für mich allgemein ein M1 Fahrzeug, egal welchen "Zusatz" es im Feld Nr. 4 steht.
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Re: StVO - wo steht die Autobahn Höchstgeschwindigkeit?

#13 Beitrag von Uwe » 2024-05-27 19:20:19

querys hat geschrieben:
2024-05-27 18:41:03

Bei Autobahn §18 StVO wird halt nur von Personenkraftwagen geschrieben, das wäre für mich allgemein ein M1 Fahrzeug, egal welchen "Zusatz" es im Feld Nr. 4 steht.
Das ist doch oben schon erklärt...
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Re: StVO - wo steht die Autobahn Höchstgeschwindigkeit?

#14 Beitrag von querys » 2024-05-27 19:42:51

Uwe hat geschrieben:
2024-05-27 19:20:19
querys hat geschrieben:
2024-05-27 18:41:03

Bei Autobahn §18 StVO wird halt nur von Personenkraftwagen geschrieben, das wäre für mich allgemein ein M1 Fahrzeug, egal welchen "Zusatz" es im Feld Nr. 4 steht.
Das ist doch oben schon erklärt...
Ich weiß, bin aber anderer Meinung.
In Kombination mit dem von Egika geposten Link sieht man aber, dass meine Meinung leider falsch ist.
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Re: StVO - wo steht die Autobahn Höchstgeschwindigkeit?

#15 Beitrag von Nordfranke » 2024-05-29 5:50:57

seppr hat geschrieben:
2024-05-27 17:06:02

Und wie ist es auf Landstraßen? Gelten da die 60 km/h der schweren LKWs, die zum Glück fast keiner einhält?

Sepp
Neben bei: Seit einiger Zeit beobachte ich immer mal wieder Blitzer an Bundesstraßen die es auf jene LKW abgesehen haben die schneller als die erlaubten 60 km/h unterwegs sind. Beim PKW lösen die bei Geschwindigkeiten innerhalb des Erlaubten nicht aus.

Einen aktuellen Artikel findet man beim shz zum Thema Blitzer am Kanaltunnel Rendsburg.

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