Irgendwie bin ich blind oder suche an der falschen Stelle; wo konkret steht die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen in Deutschland für Wohnmobile größer 7,5t?
§18 StVO steht bei 5(1)a für
=80km/hKraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
Wohnmobile sind aber Personenkraftwagen M1-SA.
Die anderen Unterpunkte sind für Fahrzeuge mit Anhänger, KOM oder Motorräder.
Im §3 StVO ist dagegen von Kraftfahrzeugen über 7,5t ganz allgemein die Rede somit gilt klar auf Landstraßen 60km/h für alle Fahrzeuge über 7,5t auch WoMo. Dort aber auch die Einschränkung
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1)