ChristianNO hat geschrieben:Beule hat geschrieben:
wir sind ab 12.6. für 2-4 Monate in Schweden und Norwegen fahren aber über die Öresundbrücke und halten uns min 10 tage hier auf
und dann richtung Norwegen dann entfallen manche probleme mit dem Hund
gruß Joe
Hier staunt der Laie und der Fachmann wundert sich.
Die Tollwut und Bandwurmbestimmungen gelten genauso wie oben beschrieben, da du keinen dauerhaften Wohnsitz in Schweden hast.
Ich kann dann regelmässig Berichte aus der NMBU (Norges miljø- og biovitenskapelige universitet) formals NVH (Norges Veterinærhogskole) hier posten, wenn du das
möchtest. Britta meine Freundin ist während der Quarantänezeit dann die Laboruntersuchungen machen darf.
Deine Datenschutzfreigabe vorrausgesetzt stell ich dann gerne die Laborergebnisse und angefallene Kosten hier ein.
Schweden – Norwegen:
Sind Sie mit Ihrem Hund / Ihrer Katze gemäß den geltenden Einfuhrbestimmungen nach Schweden oder Norwegen eingereist, können Sie die schwedisch-norwegische Grenze frei passieren.
Neue Bestimmungen ab dem 11. März 2011: Wer mit einem Hund oder einer Katze von Schweden nach Norwegen reist, muss sein Tier vor der Reise entwurmen (Zwergbandwurm). Ausführliche Informationen dazu finden Sie in englischer Sprache auf der Homepage der norwegischen Behörde Mattilsynet:
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http://www.mattilsynet.no
jetzt finde ich das nur nicht mit dem Kontrollblatt das man selbst ausfüllen muß wegen der wurmkur
ich such nochmal
http://www.swedenabroad.com/de-DE/Embas ... Haustiere/
http://www.norwegen-angelfreunde.de/sho ... tzen/page6
In einem Telefonat mit der Königlichen Norwegischen Botschaft, wurde in darüber informiert, daß Hunde in Norwegen NICHT mehr einem Tierarzt vorgestellt werden müssen. Ich wurde auf deren Internetseite verwiesen(
www.norwegen.no), wo ich es schwarz auf weiß noch einmal nachlesen konnte. Die Dame am Telefon sagte mir, daß NUR DIESE INFORMATIONEN wirklich bindend sind für Norwegen.
Ich hab's mal kopiert :
Mit Tieren nach Norwegen
Neue Vorschrift 2012 für Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus EU-/EWR-Ländern nach Norwegen.
Aktualisiert 13.03.2013
Wenn Sie ein Tier aus einem EU-/EWR-Land nach Norwegen mitnehmen wollen, denken Sie daran, einen Veterinär/Tierarzt zu kontaktieren und dafür zu sorgen, dass das Tier folgende Anforderungen erfüllt:
Das Tier muss eine Identifikation/Microchip haben. Tätowierungen werden jetzt nur akzeptiert, wenn sie gut lesbar sind und das Tier damit vor dem 3. Juli 2011 versehen wurde (nach dem 3. Juli 2011 ist ein Microchip erforderlich). Das Tier muss eine Identifizierung haben, bevor es eine Tollwutimpfung erhält. Die Identitätsnummer muss in allen Veterinärattesten/Pass und allen Originaldokumenten angegeben sein.
Das Tier muss gemäß den Empfehlungen des Impfstoffproduzenten (normalerweise frühestens wenn es drei Monate alt ist) gegen Tollwut geimpft werden. Es kann nicht vor dem 21. Tag nach der Impfung eingeführt werden. Die Forderung nach einer Tollwutimpfung gilt auch bei der Einreise mit Tieren aus tollwutfreien Staaten.
Hunde müssen gegen Bandwurmbefall (Echinococcus multilocularis) mit einem anerkannten Präparat, zum Beispiel mit Praziquantel oder Epsiprantel, behandelt werden. Die Behandlung muss innerhalb 120 bis 24 Stunden vor der Einreise nach Norwegen und in dem Land aus dem das Tier einreist, erfolgen. Die Behandlung muss im Pass durch ein Veterinärattest tierärztlich bescheinigt werden. Katzen benötigen keine Bandwurmkur, müssen aber gegen Tollwut geimpft sein.
Informationen über den Namen des Tierbesitzers, das Identitätsmerkmal des Tieres, die Tollwutimpfung und die Behandlung gegen Bandwurmbefall muss in einem Veterinärzertifikat dokumentiert sein, welches von einem öffentlichen Veterinär im Absendeland unterzeichnet sein muss, oder durch einen in der EU anerkannten Pass (gilt für EU-/EWR-Länder).
Beim Passieren der Grenze müssen dem Zoll während der Öffnungszeiten das Tier und die notwendigen Dokumente zur Kontrolle vorgelegt werden.Wenn Sie aus der EU, oder aus Kroatien, Island, der Schweiz oder Liechtenstein kommen, muss das Tier und die Papiere unaufgefordert beim Zoll (rot) vorgelgt werden. Bei der Einfuhr von Tieren aus anderen Ländern müssen die Tiere beim Passieren der Grenze von der Lebensmittelaufsichtsbehörde untersucht werden. Wenn dies für Sie zutrifft, denken Sie daran, dass Sie die Aufsichtsbehörde mindestens 48 Stunden im Voraus über die Zeit und den Ort Ihrer Ankunft informieren müssen.
Diese Vorschriften gelten für die private Einfuhr von bis zu fünf Tieren pro Einreise. Wenn Sie mehr als fünf Tiere mit sich führen wollen, müssen Sie sich nach den Vorschriften für die kommerzielle Einfuhr richten.