Mal wieder Gewicht in AT
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Mal wieder Gewicht in AT
Hallo,
bin eben in einem anderen Forum über einen Beitrag gestolpert der sich mit den Gewichtslimits in AT beschäftigt….
Sinngemäß war dort die Aussage:
…“ist ein LKW mit 3,5t zul. Gesamtgewicht typisiert, (tatsächliche technische Ausführung nicht beachtet) gilt dieses Gewicht auch als technisches Höchstgewicht. Ist nun dieses Fahrzeug überladen kann es auf Grund eines technischen Mangels an der Weiterfahrt gehindert werden bzw. zur Abnahme der Kennzeichen führen. Es beseht eine Übertretung des KFZG und der STVO. Hat der Lenker nur einen B-Führerschein wird’s heikel.
Wird ein LKW mit z.B. 4300kg als technisches Höchstgewicht typisiert und dann auf 3500kg abgelastet ( das sind die mit dem „E“, heißt im Gesetzestext „erniedrigt“ ) tritt folgende Situation ein: das Fahrzeug ist rechtlich ein 3,5t-Fahrzeug. Ist dieses Fahrzeug nun Überladen, ist dies kein technischer Mangel. Hat der Lenker dann auch noch eine Führerschein C1 und höher wird meist nur ein „Bearbeitungsbeitrag“ eingehoben“…
Hat das schon mal jemand hier so erlebt? Ist das wirklich so?
Grüße, Ralf
bin eben in einem anderen Forum über einen Beitrag gestolpert der sich mit den Gewichtslimits in AT beschäftigt….
Sinngemäß war dort die Aussage:
…“ist ein LKW mit 3,5t zul. Gesamtgewicht typisiert, (tatsächliche technische Ausführung nicht beachtet) gilt dieses Gewicht auch als technisches Höchstgewicht. Ist nun dieses Fahrzeug überladen kann es auf Grund eines technischen Mangels an der Weiterfahrt gehindert werden bzw. zur Abnahme der Kennzeichen führen. Es beseht eine Übertretung des KFZG und der STVO. Hat der Lenker nur einen B-Führerschein wird’s heikel.
Wird ein LKW mit z.B. 4300kg als technisches Höchstgewicht typisiert und dann auf 3500kg abgelastet ( das sind die mit dem „E“, heißt im Gesetzestext „erniedrigt“ ) tritt folgende Situation ein: das Fahrzeug ist rechtlich ein 3,5t-Fahrzeug. Ist dieses Fahrzeug nun Überladen, ist dies kein technischer Mangel. Hat der Lenker dann auch noch eine Führerschein C1 und höher wird meist nur ein „Bearbeitungsbeitrag“ eingehoben“…
Hat das schon mal jemand hier so erlebt? Ist das wirklich so?
Grüße, Ralf
Nein, das ist kein Defekt, das ist ein Special Effect!
- AndyAntony
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Re: Mal wieder Gewicht in AT
Servus,
ja, es könnte so exekutiert werden wie du es schilderst:
kurzer Blick in die Zulassung meines Wohnmobils:
- techn. zulässige Gesamtmasse: 11.200kg
- höchstzulässiges Gesamtgewicht: 10.000kg
- Eigengewicht: 8.760kg
Bedeutet vergleichend auf dein Beispiel:
- Fahre ich mit mehr als 11,2t sprenge ich den Rahmen der technischen Zulassung - dh. ich verwende das Fzg außerhalb der technisch zugelassenen Grenzen und überschreite die Betriebserlaubnis - ist wie wenn du am Fahrzeug was wesentliches umbaust.
- Fahre ich mit weniger als 11,2t aber mehr als 10t bin ich nur überladen und halte die für meine Zulassung festgelegten Gewichte nicht ein (für die ich auch Kraftfahrzeugsteuer bezahle - nämlich für die 10t).
bezüglich Führerschein - das ist (glaube ich) ein bisschen eine Urban-Legend: deinem Beispiel folgend - Überladung eines "heruntertypisierten" Fahrzeuges mit 3,5t und im Rahmen des technischen Gesamtgewichtes (z.B. 4,3t) und führen dieses Fahrzeuges mit dem FS B führt zu keiner Anzeige wg. Fahrens ohne entsprechender Fahrerlaubnis - das Fahrzeug ist ja als B Fahrzeug (3,5t) zugelassen - es ist halt nur überladen. Was anderes gilt auch nicht für dein erstes Beispiel - Fahrzeug hat nur 3,5t somit B. Du wirst halt nicht weiterfahren dürfen nur mit B - eventuell im Fall, dass du innerhalb des Rahmens der technischen Zulassung bist (innerhalb der zB. 4,3t) und min. C1 besitzt lässt dich der Polizist weiterfahren, Anzeige wegen der Überladung wirst du trotzdem bekommen. Ich möchte es jedoch nicht ausschließen, dass es Einzelfälle gibt, wo auch das Fahren ohne entsprechender Fahrerlaubnis angezeigt wird - meiner Erfahrung nach werden diese Anzeigen jedoch weitestgehend eingestellt, zumindest in den Fällen, wo es um eine reine Überladung geht - werden die Fahrzeuge auf Grund technischer Veränderungen schwerer als 3,5t, kann ich mir schon vorstellen, dass auch solche Anzeigen durchgehen...
LG
Andy
ja, es könnte so exekutiert werden wie du es schilderst:
kurzer Blick in die Zulassung meines Wohnmobils:
- techn. zulässige Gesamtmasse: 11.200kg
- höchstzulässiges Gesamtgewicht: 10.000kg
- Eigengewicht: 8.760kg
Bedeutet vergleichend auf dein Beispiel:
- Fahre ich mit mehr als 11,2t sprenge ich den Rahmen der technischen Zulassung - dh. ich verwende das Fzg außerhalb der technisch zugelassenen Grenzen und überschreite die Betriebserlaubnis - ist wie wenn du am Fahrzeug was wesentliches umbaust.
- Fahre ich mit weniger als 11,2t aber mehr als 10t bin ich nur überladen und halte die für meine Zulassung festgelegten Gewichte nicht ein (für die ich auch Kraftfahrzeugsteuer bezahle - nämlich für die 10t).
bezüglich Führerschein - das ist (glaube ich) ein bisschen eine Urban-Legend: deinem Beispiel folgend - Überladung eines "heruntertypisierten" Fahrzeuges mit 3,5t und im Rahmen des technischen Gesamtgewichtes (z.B. 4,3t) und führen dieses Fahrzeuges mit dem FS B führt zu keiner Anzeige wg. Fahrens ohne entsprechender Fahrerlaubnis - das Fahrzeug ist ja als B Fahrzeug (3,5t) zugelassen - es ist halt nur überladen. Was anderes gilt auch nicht für dein erstes Beispiel - Fahrzeug hat nur 3,5t somit B. Du wirst halt nicht weiterfahren dürfen nur mit B - eventuell im Fall, dass du innerhalb des Rahmens der technischen Zulassung bist (innerhalb der zB. 4,3t) und min. C1 besitzt lässt dich der Polizist weiterfahren, Anzeige wegen der Überladung wirst du trotzdem bekommen. Ich möchte es jedoch nicht ausschließen, dass es Einzelfälle gibt, wo auch das Fahren ohne entsprechender Fahrerlaubnis angezeigt wird - meiner Erfahrung nach werden diese Anzeigen jedoch weitestgehend eingestellt, zumindest in den Fällen, wo es um eine reine Überladung geht - werden die Fahrzeuge auf Grund technischer Veränderungen schwerer als 3,5t, kann ich mir schon vorstellen, dass auch solche Anzeigen durchgehen...
LG
Andy
Re: Mal wieder Gewicht in AT
Der Führerschein hat mit der Überladung nix zu tun.
B berechtigt zum Lenken eines Fahrzuges mit einem höchst zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 3500kg.
Und dieser Wert bleibt ja gleich, auch wenn das Fahrzeug 4100kg tatsächlich auf die Waage bringt.
Sonst könnte man ja umgekehrt auch argumentieren, das ich ein Fahrzeug mit B Lenken darf, das 5000kh höchst zulässiges Gesamtgewicht hat und im Moment, da unbeladen nur 3499kg.
Das.wird auch nicht vorm Polizist durchgehen.
PS.: eigentlich geht es um die Lenkerberechtigung, und nicht um das physische Teil ob aus Papier oder Kunststoff.
B berechtigt zum Lenken eines Fahrzuges mit einem höchst zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 3500kg.
Und dieser Wert bleibt ja gleich, auch wenn das Fahrzeug 4100kg tatsächlich auf die Waage bringt.
Sonst könnte man ja umgekehrt auch argumentieren, das ich ein Fahrzeug mit B Lenken darf, das 5000kh höchst zulässiges Gesamtgewicht hat und im Moment, da unbeladen nur 3499kg.
Das.wird auch nicht vorm Polizist durchgehen.
PS.: eigentlich geht es um die Lenkerberechtigung, und nicht um das physische Teil ob aus Papier oder Kunststoff.
Scheiß da nix, daun feut da nix!
(auf Deutsch, frei übersetzt: "Mach dir keine Sorgen, dann hast du keine!")
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Re: Mal wieder Gewicht in AT
Das Märchen bzgl Fahren ohne passenden Führerschein bei Überladung des Fahrzeuges taucht mit schöner Regelmäßigkeit hier immer wieder auf.
Seebser hat es schon klar erläutert. Ein Fahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse. Dieser Wert bleibt weiterhin rechtlich relevant, auch wenn das Fahrzeug tatächlich überladen ist.
Die Überladung kann einem zum Vorwurf gemacht werden, Fahren ohne passenden Führreschein jedoch nicht, auch wenn das der einen oder andere Staatsdiener versuchen sollte.
Meines Wissens handhabt die Executive in Österreich eine Überladung so, daß man erst weiterfahren darf, wenn die zulässige Gesamtmasse (nach Abladen der Last) wieder eingehalten ist.
Andernfalls geht das Fahrzeug auf einen Tieflader.
Die technisch zulässige Gesamtmasse spielt dabei keine Rolle.
LG
Sico
Seebser hat es schon klar erläutert. Ein Fahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse. Dieser Wert bleibt weiterhin rechtlich relevant, auch wenn das Fahrzeug tatächlich überladen ist.
Die Überladung kann einem zum Vorwurf gemacht werden, Fahren ohne passenden Führreschein jedoch nicht, auch wenn das der einen oder andere Staatsdiener versuchen sollte.
Meines Wissens handhabt die Executive in Österreich eine Überladung so, daß man erst weiterfahren darf, wenn die zulässige Gesamtmasse (nach Abladen der Last) wieder eingehalten ist.
Andernfalls geht das Fahrzeug auf einen Tieflader.
Die technisch zulässige Gesamtmasse spielt dabei keine Rolle.
LG
Sico
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Re: Mal wieder Gewicht in AT
Hm, genau dieser Sachverhalt wird eben im Post des anderen Forums anders dargestellt…sico hat geschrieben: ↑2025-03-03 10:10:42Meines Wissens handhabt die Executive in Österreich eine Überladung so, daß man erst weiterfahren darf, wenn die zulässige Gesamtmasse (nach Abladen der Last) wieder eingehalten ist.
Andernfalls geht das Fahrzeug auf einen Tieflader.
Die technisch zulässige Gesamtmasse spielt dabei keine Rolle.
Wenn die technisch zulässige Gesamtmasse überschritten, dann Tieflader weil ein Sicherheitsproblem…
Wenn die zulässige Gesamtmasse überschritten aber die technische Gesamtmasse unterschritten wird dann „Knöllchen“ aber weiterfahrt möglich…
So interpretiere ich den Text den ich in #1 wiedergegeben habe…
Man hat es wohl auf die vielen überladenen Camper und Wohnwagengespanne abgesehen die auch die technisch zulässige Gesamtmasse reissen und daher ein Sicherheitsproblem darstellen….
War mal auf Wiegeplatz, habe aber nicht nachgefragt dahingehend…. Wäre aber gut zu wissen und zu klären…
Grüße, Ralf
Nein, das ist kein Defekt, das ist ein Special Effect!
- Bad Metall
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Re: Mal wieder Gewicht in AT
Ein Bekannter, der vor ein paar Jahren mit einem Sprinter durch Östereich einen Umzug machte war bei einer Kontrolle 400 kg überladen und musste ausladen, damit er weiter fahren durfte.
Sein Sohn reiste dann mit PKW und Anhänger an um die Situation zu lösen. Die Strafe bezüglich überladen kam oben drauf. Von den Achslasten des Sprinters wäre das zusammengerechnet 4 t gewesen.
Das Problem der 3,5 t Grenze und der Maut. Wie das bei 7,5 t geregelt ist, möchte ich persönlich nicht ausprobieren.
Gruß Bernd
Sein Sohn reiste dann mit PKW und Anhänger an um die Situation zu lösen. Die Strafe bezüglich überladen kam oben drauf. Von den Achslasten des Sprinters wäre das zusammengerechnet 4 t gewesen.
Das Problem der 3,5 t Grenze und der Maut. Wie das bei 7,5 t geregelt ist, möchte ich persönlich nicht ausprobieren.
Gruß Bernd
Re: Mal wieder Gewicht in AT
In Österreich spielt die 7,5to Grenze keine Rolle...Maut ist ab 3,5to einheitlich für alle gleich, und Führerscheintechnisch ist es auch irrelevant.
Für Womo und Bus gibt es nur eine Ausnahme, dass die Anhängerachsen nicht dazu gezählt werden müssen.
Für Womo und Bus gibt es nur eine Ausnahme, dass die Anhängerachsen nicht dazu gezählt werden müssen.
Re: Mal wieder Gewicht in AT
Mein KAT war auf 12t abgelastet, normal hat der 14t zgg. Auf der Inntalautobahn nachts mit aufgeladenem Mercedes G gewogen, schwerer als 12t aber unter 14t. Keine Kosten, nur der Hinweis, dass die deutschen Kollegen nicht so kulant sind. Begründung: das Fahrzeug ist ja nur steuerlich abgelastet und nicht technisch. Deswegen keine Überladung im Ausland, da steuerlich nur in D interessant.
Mathias
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Re: Mal wieder Gewicht in AT
Hallo Mathias,
Das ist der Punkt: mir war nicht bewusst, dass hier in AT offensichtlich zwischen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGM bei dir 14to.) und der abgelasteten zulässigen Gesamtmasse (zGM bei dir 12 to.) unterschieden wird….
Und es in so einem Fall NICHT zu den oft zitierten Horrorscenarien auf Wiegeplätzen kommt wenn denn gilt: tzGM > zGM und man unter der tzGM bleibt…
Ticket wegen überschreitung der zGM aber hier und da dennoch möglich so wie man das hört, aber kleines Ticket….
Wenn die tzGM aber überschritten ist, dann wird`s übel da Sicherheitsrisiko…. Und das ist auch gut so, denn oberhalb der Masse des vom Hersteller freigegebenen Gewichts zu fahren ist sehr fahrlässig….
Wann ist dir das passiert?
GRüße, Ralf
Das ist der Punkt: mir war nicht bewusst, dass hier in AT offensichtlich zwischen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGM bei dir 14to.) und der abgelasteten zulässigen Gesamtmasse (zGM bei dir 12 to.) unterschieden wird….
Und es in so einem Fall NICHT zu den oft zitierten Horrorscenarien auf Wiegeplätzen kommt wenn denn gilt: tzGM > zGM und man unter der tzGM bleibt…
Ticket wegen überschreitung der zGM aber hier und da dennoch möglich so wie man das hört, aber kleines Ticket….
Wenn die tzGM aber überschritten ist, dann wird`s übel da Sicherheitsrisiko…. Und das ist auch gut so, denn oberhalb der Masse des vom Hersteller freigegebenen Gewichts zu fahren ist sehr fahrlässig….
Wann ist dir das passiert?
GRüße, Ralf
Nein, das ist kein Defekt, das ist ein Special Effect!
Re: Mal wieder Gewicht in AT
sico hat geschrieben: ↑2025-03-03 10:10:42Das Märchen bzgl Fahren ohne passenden Führerschein bei Überladung des Fahrzeuges taucht mit schöner Regelmäßigkeit hier immer wieder auf.
Seebser hat es schon klar erläutert. Ein Fahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse. Dieser Wert bleibt weiterhin rechtlich relevant, auch wenn das Fahrzeug tatächlich überladen ist.
Die Überladung kann einem zum Vorwurf gemacht werden, Fahren ohne passenden Führreschein jedoch nicht, auch wenn das der einen oder andere Staatsdiener versuchen sollte.
Meines Wissens handhabt die Executive in Österreich eine Überladung so, daß man erst weiterfahren darf, wenn die zulässige Gesamtmasse (nach Abladen der Last) wieder eingehalten ist.
Andernfalls geht das Fahrzeug auf einen Tieflader.
Die technisch zulässige Gesamtmasse spielt dabei keine Rolle.
LG
Sico
dennoch ist es in österreich so, dass du wenn du einen C schein hast weit weniger strafe zahlst als ohne : wirst mit
einem 3,5 tonner überladen aufgehalten und hat’s keinen C schein ist es fahren ohne führerschein was deutlich teurer und blöder enden kann - das kennen wir aus der eigenen firma und ist kein märchen ….
- netnomergn
- Schrauber
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Re: Mal wieder Gewicht in AT
Bei uns steht ja im Schein unter F1 (technisch zulässsige Gesamtmasse) 7,49to. Und unter F2 (zulässige Gesamtmasse) 7,49 to.
In den Bemerkungen steht: „zu F1 u. F2.: abgelastet ohne technische Änderungen, technisch zulässig 10,5 to.“
Waren gestern auf der Zulassungsstelle und haben unser Auto wieder zugelassen… Dabei den netten Herrn am Schalter dazu befragt….
Er würde uns auch unter F1 die technisch möglichen 10,5 to. eintragen und unter F2 die abgelasteten 7,49 to. belasssen da das Auto ja abgelastet zugelassen werden soll..
Wir sollten uns aber beim Zoll, Versicherung dazu kundig machen, da man dann bei einer solchen Eintragung schon vom Problemen gehört hat…
Evtl. guter Punkt:
1) Steuer zahlt man doch auf die zulässige Gesamtmasse, oder?…. Also bei uns die 7,49 to….
2) Bzgl. Versicherung ist im Versicherungsschein als „Gesamtmasse“ 7,49 to. genannt… Die bleibt ja aber da das auto nur 7,5 to. wiegen darf…
Mal schauen was die Herrschaften auf Nachfrage sagen werden??? Gibts hier dazu evtl. Erfahrungswerte?
Grüße, Ralf
In den Bemerkungen steht: „zu F1 u. F2.: abgelastet ohne technische Änderungen, technisch zulässig 10,5 to.“
Waren gestern auf der Zulassungsstelle und haben unser Auto wieder zugelassen… Dabei den netten Herrn am Schalter dazu befragt….
Er würde uns auch unter F1 die technisch möglichen 10,5 to. eintragen und unter F2 die abgelasteten 7,49 to. belasssen da das Auto ja abgelastet zugelassen werden soll..
Wir sollten uns aber beim Zoll, Versicherung dazu kundig machen, da man dann bei einer solchen Eintragung schon vom Problemen gehört hat…
Evtl. guter Punkt:
1) Steuer zahlt man doch auf die zulässige Gesamtmasse, oder?…. Also bei uns die 7,49 to….
2) Bzgl. Versicherung ist im Versicherungsschein als „Gesamtmasse“ 7,49 to. genannt… Die bleibt ja aber da das auto nur 7,5 to. wiegen darf…
Mal schauen was die Herrschaften auf Nachfrage sagen werden??? Gibts hier dazu evtl. Erfahrungswerte?
Grüße, Ralf
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- Pirx
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- Registriert: 2006-10-04 20:03:38
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Re: Mal wieder Gewicht in AT
Hallo Ralf!
Wie Du ja sicher hier und andernorts mitbekommen hast, wird die Maut (europaweit?) künftig nicht mehr nach dem tatsächlichen, eingetragenen Gesamtgewicht, sondern nach dem technisch zulässigen Gesamtgewicht berechnet.
Daher könnte die bestehende Eintragung in Deinen Fahrzeugpapieren vorteilhaft sein. Insbesondere in Ländern, wo das Kontrollpersonal kein Deutsch lesen kann, sondern nur nach den Werten in den Feldern F1 und F2 geht.
Pirx
Wie Du ja sicher hier und andernorts mitbekommen hast, wird die Maut (europaweit?) künftig nicht mehr nach dem tatsächlichen, eingetragenen Gesamtgewicht, sondern nach dem technisch zulässigen Gesamtgewicht berechnet.
Daher könnte die bestehende Eintragung in Deinen Fahrzeugpapieren vorteilhaft sein. Insbesondere in Ländern, wo das Kontrollpersonal kein Deutsch lesen kann, sondern nur nach den Werten in den Feldern F1 und F2 geht.
Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
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"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.
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"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.