Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz - wie genau?

Reisen, Camping, Fernweh, Navigation, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Dieselsurfer
abgefahren
Beiträge: 2247
Registriert: 2007-09-17 18:46:46
Wohnort: Leipzig

Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz - wie genau?

#1 Beitrag von Dieselsurfer » 2018-01-29 21:34:24

Ahoi, also wir fahren jetzt wirklich nach Sizilien (Juhuuuuu:D) und durch die Schweiz, weil ich da mit meinem H kostenlos über die Bahn düsen darf. Wenn ich die Befreiung von der Schwerlastabagabe hab. Und daher auch die Frage: Wie genau geht das? Ich halte am Schweizer Grenzhäuschen an, stürme enthusiastisch mit gezücktem Fahrzeugschein hinein und bitte den diensthabenden Zöllner freundlich um eine entsprechende Bestätigung, welche er mir mit einem Lächeln auf den Lippen überreicht. Oder muss/kann ich da zuhause schon was vorbereiten?
"wer eine Regierung zu brauchen glaubt, sagte Stiggins, ist ohnehin eine unrettbar gescheiterte Lebensform "

Jasper Fforde "Thursday Next - Es ist etwas faul"

Benutzeravatar
Biersieder
LKW-Fotografierer
Beiträge: 113
Registriert: 2016-04-15 10:52:19
Wohnort: Balve Sauerland

Re: Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz - wie genau?

#2 Beitrag von Biersieder » 2018-01-29 21:51:07

Hallo Dieselsurfer,

genau so, einfach mit den Fahrzeugschein mit H Zulassung zu dem Zöllner.
Die füllen dann das Formular für die Veteranen aus .... Stempel .... Unterschrift und fertig.

Wirklich großen Respekt vor der Schweiz.
Die haben mit ihren Volkasabstimmungen echte Demokatie.
Und zudem halt Respekt vor dem Alter ... Veteranen eben.

Gruß aus dem Sauerland vom
Biersieder

steiramen
Selbstlenker
Beiträge: 183
Registriert: 2009-03-05 19:17:19

Re: Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz - wie genau?

#3 Beitrag von steiramen » 2018-01-29 21:55:37

servus surfer!

ja, genau so enthusiastisch wie du beschrieben hast, sollte das gehen!
das wichtigste ist, das im fahrzeugschein entweder historisch, oder oldtimer steht!!!

mein kumpel aus dem westallgäu hat seinen deutz auch als historisch, und das geht so!

ich habs mit meinem steyr auch probiert (bj. 75), aber leider im fahrzeugschein nur
spezialkraftfahrzeug stehn (bin ja ösi ;)), das hat leider nicht geklappt...

bei dir sehe ich kein prob...

LG, ronni.
`was ist dir lieber, das ich unter alten autos liege, oder auf jungen mädels?´
(ein oldtimerkollege zu seiner frau)

steiramen
Selbstlenker
Beiträge: 183
Registriert: 2009-03-05 19:17:19

Re: Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz - wie genau?

#4 Beitrag von steiramen » 2018-01-29 21:56:21

der bierbrauer war schneller...
`was ist dir lieber, das ich unter alten autos liege, oder auf jungen mädels?´
(ein oldtimerkollege zu seiner frau)

Benutzeravatar
benztreiber
abgefahren
Beiträge: 2006
Registriert: 2012-05-21 17:47:29
Wohnort: rendsburg

Re: Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz - wie genau?

#5 Beitrag von benztreiber » 2018-01-29 21:58:25

unser H haben sie leider nicht anerkannt...
von aussen feuerwehr,von innen womo...papiere auf feuerwehr..na ja
letztendlich mussten wir dann 26 euro bezahlen um uns 7 tage in der schweiz
aufhalten zu können.
finde ich als summe jetzt nicht soooo dramatisch wenn es nicht klappt mit der befreiung.
weiß jetzt aber nicht wieviel es mehr kostet wenn man über 7,5 t ist.



arne
Das wahre Chaos ist lautlos

Benutzeravatar
RandyHandy
abgefahren
Beiträge: 1715
Registriert: 2009-08-30 17:31:41
Wohnort: Überall
Kontaktdaten:

Re: Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz - wie genau?

#6 Beitrag von RandyHandy » 2018-01-29 22:13:38

benztreiber hat geschrieben:weiß jetzt aber nicht wieviel es mehr kostet wenn man über 7,5 t ist.
10Tage ca.35€ :D in 2017 und 1 Jahr gültig
Viele Grüße

Henry



Lieber 2 Laster mehr als 1 Laster zuviel!
__________________________________________________________________________

"Man muß die Dinge so einfach wie möglich machen. Aber nicht einfacher."
Zitat: Albert Einstein

JoSuPa
Kampfschrauber
Beiträge: 529
Registriert: 2013-10-02 9:12:52

Re: Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz - wie genau?

#7 Beitrag von JoSuPa » 2018-01-29 22:19:56

und dann voll auf die autobahn, auf keinen fall zwischen Altdorf und Erstfeld die bahn verlassen. Die beleuchtete tafel mit dem LKW-fahrverbot welche ein verlassen der autobahn anordnet ist nicht massgebend, betrifft also keine schwere wohnmotorwagen. Es handelt sich um die technische kontrolle aller LKWs vor dem tunnel, dort hat ein wohnmotorwagen nichts zu suchen, auch wenn es ein 40tonnen schwerer ist. Dasselbe gilt weiter oben unmittelbar vor dem tunnel eingang, die rechte fahrspur wird "dosiert" für die LKWs aber du darfst mit dem schweren wohnmotorwagen auf der linken spur, mit den PWs, vorbeidüsen.
In der CH sind schwere womos nicht mit LKWs gleichgestellt, nur bei einer gewichtsbeschraenkung sind beide betroffen.
Gruss John

Benutzeravatar
bambam 90-16
Schrauber
Beiträge: 327
Registriert: 2013-06-28 21:04:22
Wohnort: Ingelfingen

Re: Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz - wie genau?

#8 Beitrag von bambam 90-16 » 2018-01-29 23:09:15

Befreiung der Abgabe nur wenn Fahrzeug in Originalzustand. Unser 90-16 mit Container als Womo hat keine Befreiung bekommen, trotz H.
Die Gebühr ist trotzdem okay für die 10 Tage.

hugobaer
abgefahren
Beiträge: 1151
Registriert: 2017-12-12 23:20:29

Re: Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz - wie genau?

#9 Beitrag von hugobaer » 2018-01-29 23:12:47

Also besser woanders parken, nicht direkt vor dem Grenzhäuschen?
hugobaer
Glück kann man nur haben wenn man faul genug ist!

JoSuPa
Kampfschrauber
Beiträge: 529
Registriert: 2013-10-02 9:12:52

Re: Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz - wie genau?

#10 Beitrag von JoSuPa » 2018-01-29 23:34:10

@bantam 90-16
"dein" fall ist für uns in der CH eben ein nussknacker da wir bei einem LKW mit einem aufgesetzten wohncontainer auf keinen fall den veteranstatus anerkennen, diese fahrzeuge gibt es im prinzip bei uns gar nicht. Deine kombination ist für uns ein schwerer wohnmotorwagen mit diesem darfst du nachts/sonntags fahren aber unterliegst der pauschalen schwerverkehrsabgabe. In einzelnen fällen könnte es aber passieren das der beamte dein H eintrag akzeptiert , weil er z.b. dein fahrzeug nicht wirklich wahrgenommen hat. Dies hilft dir jedoch kaum: bei einer nord-süd querung der CH sind noch etliche andere "kollegen" von diesem kollege auf der lauer nach eventuellen bussgeld-einnahmen.
Gruss
John

DER Knut
LKW-Fotografierer
Beiträge: 135
Registriert: 2014-02-01 14:25:53

Re: Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz - wie genau?

#11 Beitrag von DER Knut » 2018-01-30 10:36:29

Hallo
Es war wesentlich einfacher bei Einreise am nördlichen Teil der Schweiz. Meine italienischen Sprachkenntnisse reichten nämlich am anderen Ende nicht aus, um dem Beamten mein Anliegen zu erklären.
Am besten, das Formblatt schon beim ersten Mal zwei mal ausdrucken lassen.
Unten links steht auch eine entsprechende Nummer, unter der das Formular im System zu finden ist.
Ansonsten gute Fahrt, sollte die Befreiung nicht klappen sind die 3,25 pro Tag auch keine wirkliche finanzielle Belastung.
Dieses Formular ist ebenso einfach auszufüllen.
:D
Grüße, Knut

Benutzeravatar
Cris
infiziert
Beiträge: 75
Registriert: 2015-01-12 21:11:10

Re: Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz - wie genau?

#12 Beitrag von Cris » 2018-01-30 10:36:29

...und darauf achten dass Du einen besetzten Grenzübergang erwischt. Im Netz gibt es eine Seite mit den Zeiten. Bei den meisten ist Nachts niemand da.

Gruß

Benutzeravatar
TobiasXY
Forumsgeist
Beiträge: 5524
Registriert: 2012-01-30 0:22:40
Wohnort: Bawü

Re: Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz - wie genau?

#13 Beitrag von TobiasXY » 2018-01-30 10:37:32

Basel Autobahn bisher immer klaglos...

Schwerlastbefreiung für veteranenfahrzeuge dann wissen die auch was du willst.

Hole ich mir mittlerweile 1-5x im Monat...daher...

Benutzeravatar
meggmann
Trucker-Urgestein
Beiträge: 8606
Registriert: 2014-08-29 23:03:04
Wohnort: Hückeswagen

Re: Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz - wie genau?

#14 Beitrag von meggmann » 2018-01-30 12:51:32

Ich füll den Zettel immer schon vorher aus, nehm die Busspur und geh ins Zollhäuschen. Hat immer geklappt (auch wenn ich LKW mit Ladung bin, hat bisher keinen interessiert).
Nur dürfte ich eigentlich ja Sonntags nicht fahren (Fahrverbot LKW über 3,5 t - hab ja kein Wohnmobil). Bisher noch nix passiert - wäre aber bestimmt teuer, so wie ich die Schweiz kenne.

Gruß, Marcel
Dateianhänge
7073ABD3-2156-4743-A918-5213B4B53A41.jpeg
1) THW 90-16 ist zu Hause (07.11.2014), 2) LAK 2 ist zu Hause (7.12.2014) 3) Fahrzeugart geändert (19.01.2015)
4) Eisenschwein ist zugelassen (17.03.2015) 5) Umbauten am "Trägerfahrzeug" beendet (12.04.2015) 6) H Gutachten erteilt (15.12.2015)

7) Diesellotte (120-25 AW, Bautrupp mit H) ist angekommen (26.02.2021)

Der Trend geht eindeutig zum Zweitlkw ;-)

Flammkuchenklaus
abgefahren
Beiträge: 3155
Registriert: 2006-10-04 10:25:36

Re: Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz - wie genau?

#15 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2018-01-30 13:02:12

Nur dürfte ich eigentlich ja Sonntags nicht fahren (Fahrverbot LKW über 3,5 t - hab ja kein Wohnmobil). Bisher noch nix passiert - wäre aber bestimmt teuer, so wie ich die Schweiz kenne.
Nicht nur teuer auch Zeitintensiv,die Herren in grau geleiten dich zum nächsten Parkplatz bis das Nacht/Wochenendfahrverbot beendet ist auch bleiben darfst.
Ich durfte schon rechts raus mit penibler Kontrolle der Papiere und besichtigung vom LaK ob es auch wirklich ein WoMo ist.

Benutzeravatar
meggmann
Trucker-Urgestein
Beiträge: 8606
Registriert: 2014-08-29 23:03:04
Wohnort: Hückeswagen

Re: Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz - wie genau?

#16 Beitrag von meggmann » 2018-01-30 14:06:58

Ich hab es nicht bewusst gemacht - hatte die deutsche Regelung im Kopf und habe im Nachgang mal die schweizer Version "ergooglet" und seit dem mach ich das auch nicht mehr (einmal Glück reicht aus).

Gruß, Marcel
1) THW 90-16 ist zu Hause (07.11.2014), 2) LAK 2 ist zu Hause (7.12.2014) 3) Fahrzeugart geändert (19.01.2015)
4) Eisenschwein ist zugelassen (17.03.2015) 5) Umbauten am "Trägerfahrzeug" beendet (12.04.2015) 6) H Gutachten erteilt (15.12.2015)

7) Diesellotte (120-25 AW, Bautrupp mit H) ist angekommen (26.02.2021)

Der Trend geht eindeutig zum Zweitlkw ;-)

Benutzeravatar
Dieselsurfer
abgefahren
Beiträge: 2247
Registriert: 2007-09-17 18:46:46
Wohnort: Leipzig

Re: Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz - wie genau?

#17 Beitrag von Dieselsurfer » 2018-01-30 15:06:18

ok, danke für die Infos. Dann druck ich doch hier schonmal den Wisch aus, das Entgegenkommen wird die Herren (und Damen) Zöllner doch sicherlich erfreuen. Und wir wollen schließlich schnell ans Meer:-)
"wer eine Regierung zu brauchen glaubt, sagte Stiggins, ist ohnehin eine unrettbar gescheiterte Lebensform "

Jasper Fforde "Thursday Next - Es ist etwas faul"

Benutzeravatar
Pirx
Säule des Forums
Beiträge: 16864
Registriert: 2006-10-04 20:03:38
Wohnort: Raum Stuttgart
Kontaktdaten:

Re: Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz - wie genau?

#18 Beitrag von Pirx » 2018-01-30 20:58:29

bambam 90-16 hat geschrieben:Befreiung der Abgabe nur wenn Fahrzeug in Originalzustand. Unser 90-16 mit Container als Womo hat keine Befreiung bekommen, trotz H.
Die Gebühr ist trotzdem okay für die 10 Tage.
Kann ich aus eigener Erfahrung so nicht bestätigen. Die Prozedur zur Ausstellung des Formulars hat bei uns an einem belebten Samstag Nachmittag etwa 1 Stunde gedauert. Dabei wurde die Gesetzeslage genauestens ermittelt, Kollegen und Vorgesetzte zu Rate gezogen. Ergebnis: Nur der Eintrag als "Veteranenfahrzeug" (CH) bzw. "Oldtimer mit H-Kennzeichen" (D) in den Fahrzeugpapieren ist maßgebend. Die Verwendung des Fahrzeugs (z.B. LKW mit aufgesetzter Wohnkabine) ist unerheblich.

Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
---
"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.

Benutzeravatar
meggmann
Trucker-Urgestein
Beiträge: 8606
Registriert: 2014-08-29 23:03:04
Wohnort: Hückeswagen

Re: Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz - wie genau?

#19 Beitrag von meggmann » 2018-01-30 21:19:55

Ich hab es erst 4 mal hinter mir. Drei mal wurde das mitgebrachte und von mir ausgefüllte Blatt einfach abgestempelt, einmal am PC ausgefüllt. Mein LKW mit aufgesetztem LAK als Ladung hat niemand interessiert.

Gruß, Marcel
1) THW 90-16 ist zu Hause (07.11.2014), 2) LAK 2 ist zu Hause (7.12.2014) 3) Fahrzeugart geändert (19.01.2015)
4) Eisenschwein ist zugelassen (17.03.2015) 5) Umbauten am "Trägerfahrzeug" beendet (12.04.2015) 6) H Gutachten erteilt (15.12.2015)

7) Diesellotte (120-25 AW, Bautrupp mit H) ist angekommen (26.02.2021)

Der Trend geht eindeutig zum Zweitlkw ;-)

JoSuPa
Kampfschrauber
Beiträge: 529
Registriert: 2013-10-02 9:12:52

Re: Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz - wie genau?

#20 Beitrag von JoSuPa » 2018-01-30 21:33:34

Hallo Pirx
Deshalb schrieb ich ja auch es sei ein "nussknaker" für unsere beamten. Ein veteranen-eintrag für ein LKW mit aufgesetztem wohnkontainer gibt es in der CH nicht, wie es auch keine unterschiede gibt mit einem LKW mit aufgesetztem wohncontainer, sowas heisst dann bei uns schwererwohnmotorwagen ob der container mit 2 spanngurten befestigt ist oder fest verbaut macht auch kein unterschied, es ist definitif kein LKW mehr für güterbeförderung also darf der schwere womo nachts und sonntags fahren und muss die pauschale schwerverkehrssteuer bezahlen. Mit ladung oder ohne ladung gibt es in der CH bei einem schweren wohnmotorwagen nicht, es ist ein womo und fertig. Aber der beamte möchte wahrscheinlich, um es einfacher zu machen, den D eintrag respektieren fals im D brief ein H eintrag ist, dies bringt ihn jedoch in eine fahrzeug-kategorie die es eben bei uns gar nicht gibt. Muss also auch verstaendnis haben für seine unklare situation.
Gruss John

ob meine erklaerung klar formuliert ist? sonst einfach nachfragen

steyermeier
abgefahren
Beiträge: 1176
Registriert: 2015-03-31 22:46:28
Wohnort: Lüchow niedersachsen

Re: Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz - wie genau?

#21 Beitrag von steyermeier » 2018-01-31 7:18:25

Hallo,
Bei.mir ging es bis jetzt jedes mal ....bis auf die Tatsache, dass die Zöllner erst mal nichts davon wussten...dann hatte doch schon mal einer davon gehört....und dann ging sie suche nach dem richtigen Formular los....jetzt weiß ich die Nummer wieder nicht....habe aber irgendwo noch das alte....sonst trotz fm2 auf 12m18 kein Problem. ..sehr nett , sehr freundlich....gerne wieder.
Gruß markus

Benutzeravatar
TobiasXY
Forumsgeist
Beiträge: 5524
Registriert: 2012-01-30 0:22:40
Wohnort: Bawü

Re: Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz - wie genau?

#22 Beitrag von TobiasXY » 2018-01-31 8:38:07

Ich glaub das die das erstmal nicht wissen ist völlig normal. Bisher konnte (bei mehreren duzent Ausstellungen des Dokumentes) vll zweimal jemand direkt was mit dem Antrag anfangen bzw mit meiner bitte

Aber wie man sieht, klappt...und heute hoffentlich auch wieder ;)
Dateianhänge
IMG_20180131_073737_154.jpg

steyermeier
abgefahren
Beiträge: 1176
Registriert: 2015-03-31 22:46:28
Wohnort: Lüchow niedersachsen

Re: Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz - wie genau?

#23 Beitrag von steyermeier » 2018-01-31 15:39:10

Ah ja...steht ganz klein links unten...
Formular 56.96
Dass hilft ungemein...
Ich Freu mich jedesmal wie nett das ist ,das die Schweizer das anerkennen. ..nicht wegen dem Geld , das ist ja sehr moderat , sondern an sich.ich halte da auch gerne an und anerkenne die Schweizer regeln...ich glaube, darüber freuen die sich.
Das Gefühlt ist in Österreich ganz anders...das einzige was da sicher ist , ist dass irgendwas nicht stimmt...mit der GO Box , der Einstellung derselben, dem Gewicht...und dann kostet das richtig.
Gruß markus

Antworten