Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

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Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#1 Beitrag von Donnerlaster » 2018-01-16 17:15:09

Mit der Suchfunktion habe ich nichts passendes gefunden, bzw. das, was ich wissen möchte, hat das Gefundene noch
nicht beantwortet. Deshalb stell ich hier mal die Frage ein.

Wir haben uns (fast) entschieden, im April doch nach Kanada, USA und Mexiko zu reisen. Das Reise soll ca. 2 Jahre dauern.

Das Problem, das ich im Moment sehe, ist: Wie bekomm ich auf der Rückreise das Auto wieder aus dem Hafen nach Hause?
Ist es abgemeldet, bekomm ich, da TÜV abgelaufen, keine KKZ, Rote Nr. habe ich nicht.

OK, da ich in Niedersachsen dicht zur Grenze nach Hamburg wohne, könnte ich mir ja eine eVb Nr. von meiner Versicherung holen
und mit dem abgemeldeten Fahrzeug gleich zum nächsten TÜV (eigentlich in HH, aber ich würde es riskieren, ein paar wenige Kilometer
mehr zu fahren und dann zu meiner Werkstatt und dort tüven lassen).

Eine andere Alternative wäre ein Saisonkennzeichen für 2 oder 3 Monate (Abfahrt und Rückkehr liegen in etwas den gleichen Monaten).
Dann müsste ich zwar auch zum TÜV, aber der Wagen wäre zumindest angemeldet.

Meine Frage: Wie haltet ihr, die anderen Langzeitreisenden Richtung Süd- oder Nordamerika, es mit der deutschen Zulassung? Gibt es
noch weitere Möglichkeiten, die ich im Moment nur nicht sehe?

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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#2 Beitrag von Donnerlaster » 2018-01-16 18:13:35

Ich glaube, die Frage hat sich schon erledigt.

Gerade habe ich erfahren, dass ich eine deutsche Zulassung für die amerikanische Versicherung brauche. Allerdings sollte ein
Saisonkennzeichen reichen, da die Amerikaner so etwas nicht kennen.
Und mit dem Saisonkennzeichen ist die Abholung aus dem Hafen auch schon kein Problem mehr.

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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#3 Beitrag von pshtw » 2018-01-16 19:43:34

Sonst sag Bescheid wenn Ihr 2020 wieder in HH seid, komm ich mit Trecker und Stange und zieh Euch zurück nach Hase und Igel.....
Gruß
Peter
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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#4 Beitrag von FrankS » 2018-01-16 20:01:32

hallo,
ich denke auch das Saisonkennzeichen die beste Lösung ist. Dein Kennzeichen bleibt dir zugeordnet und wird keinem anderen Fahrzeuge zugewiesen und vor allem hast du einen gültigen Fahrzeug schein. wenn du kein zu langes Kennzeichen hast und du hinten einfach die Gültigkeit anhängen kannst, lass die neuen SKZ dsheim und schraub die alten kennzeichnen ohne Saisonzusatz ans Fahrzeug - erspart dir dumme Fragen...Grüßle Frank

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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#5 Beitrag von Donnerlaster » 2018-01-16 20:08:05

pshtw hat geschrieben:Sonst sag Bescheid wenn Ihr 2020 wieder in HH seid, komm ich mit Trecker und Stange und zieh Euch zurück nach Hase und Igel.....
Gruß
Peter
ich weiss schon, weshalb ich dich sooooo lieb hab!!!!!!

Aber mir reichte es schon, dass mich mal ein Unimog auf einer Schlammwiese zum Stellplatz gezogen hat (da gab es den ganzen Abend Höchststrafe).
Und jetzt noch ein Trecker vorweg - das geht gar nicht. Wenn du mir zumindest den Kat angeboten hättest!!!!

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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#6 Beitrag von Donnerlaster » 2018-01-16 20:10:40

[quote="FSausS" Dein Kennzeichen bleibt dir zugeordnet und wird keinem anderen Fahrzeuge zugewiesen u[/quote]


Das wäre nicht das Problem. Auf unserer 1,5 Jahre langen Reise hatte ich auch immer alle paar Monate das Verkehrsamt angeschrieben, sie möchten alle
Kennzeichen der abgemeldeten Fahrzeuge (PKW und Motorräder) weiterhin für mich reservieren - war nie ein Problem und als wir nach Hause kamen, konnte
ich alle Fahrzeuge wieder mit den alten Nummern anmelden.

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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#7 Beitrag von Bahnhof » 2018-01-16 21:03:08

Es gibt doch mittlerweile diese Rubbelfelder auf dem Fahrzeugschein.
Dieses Feld aufrubbeln und das Wappen vom Kennzeichen abkratzen, dann kann man sein Auto online abmelden.
Den Fahrzeugschein hat man ja noch und im Ausland wird sich ja keiner an dem Rubbelfeld stören


gruß

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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#8 Beitrag von Donnerlaster » 2018-01-16 21:05:04

Bahnhof hat geschrieben:Es gibt doch mittlerweile diese Rubbelfelder auf dem Fahrzeugschein.
Dieses Feld aufrubbeln und das Wappen vom Kennzeichen abkratzen, dann kann man sein Auto online abmelden.
Den Fahrzeugschein hat man ja noch und im Ausland wird sich ja keiner an dem Rubbelfeld stören


gruß
Das beantwortet aber nicht meine Frage, wie ich das Auto in 2 Jahren aus dem Hafen nach Hause bekomme.

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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#9 Beitrag von jelte » 2018-01-16 21:07:47

FSausS hat geschrieben:hallo,
ich denke auch das Saisonkennzeichen die beste Lösung ist. Dein Kennzeichen bleibt dir zugeordnet und wird keinem anderen Fahrzeuge zugewiesen und vor allem hast du einen gültigen Fahrzeug schein. wenn du kein zu langes Kennzeichen hast und du hinten einfach die Gültigkeit anhängen kannst, lass die neuen SKZ dsheim und schraub die alten kennzeichnen ohne Saisonzusatz ans Fahrzeug - erspart dir dumme Fragen...Grüßle Frank
Moin!

Dieser Tipp ist ja mal so richtig gar nicht schlau.
Du hast keine Zulassungsbescheinigung Teil I für das normale Kennzeichen, die ist "ungültig"-gestempelt.Das alte Kennzeichen ist entstempelt, was man ja auch gar nicht sieht.
Das Saisonkennzeichen bekommt eine neue Zulassungsbescheinigung, da steht auch das Zeitfenster der Gültigkeit drin.
Das alte Kennzeichen ist nicht mehr gültig, das Fahrzeug damit nicht mehr zugelassen.

Die Amis futtern zwar zuviel Burger und haben Donald zm Häuptling gewählt, aber so ganz doof sind die auch nicht, einige können sogar lesen...

Dass man auch für das Saisonkennzeichen TÜV braucht, fällt dann ja gar nicht auf....


grüßle
jelte :D :D

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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#10 Beitrag von jelte » 2018-01-16 21:19:52

Das beantwortet aber nicht meine Frage, wie ich das Auto in 2 Jahren aus dem Hafen nach Hause bekomme.
Legal: angemeldet lassen, ab zur HU bei Rückkehr und gut.

Einzige halbwegs legale Chance: angemeldet lassen, HU überziehen gem. Urlaubsdauer, bei Rückkehr Mut zum Risiko und Rückfahrt zur Werkstatt des Vertrauens; im Pechfall kostet die Ordnungswidrigkeit eben einige Teuronen und gibt nen Punkt.

Der Rest der Vorschläge hier ist strafbar (also Straftat) und teurer; ob es sinnig ist, so etwas öffentlich zu posten, sollten/müssen die Mods be-/verantworten.... :wack: :wack:

grüßle
jelte

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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#11 Beitrag von pshtw » 2018-01-16 22:01:04

Der Vorschlag mit dem Trecker War nicht illegal, zumindest nicht nicht allzu doll !
Mit dem Kat davor schon eher, aber bei einem Schlepper guckt meist keiner so genau, zweitens sieht es noch am ehesten nach improvisiertem Schleppen infolge Panne aus, und drittens ist die erreichbare Geschwindigkeit beschränkt. Da sieht man schon von weitem das das weder gewerblich noch auf 100te km angelegt ist.
Wir reden wir hier von 30 km Distanz, da würde ich nichtmal Achselschweiss entwickeln.
Ich persönlich würde die Kiste auf eigener Achse über Kattwyk, durch Moorburg und Rübke fahren, mit Mut zur Lücke.....
Etwas Dreck aufs Kennzeichen und ab dafür :joke:
Gruß
Peter
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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#12 Beitrag von jelte » 2018-01-16 22:22:13

Erguugel mal den Unterschied zwischen "Schleppen" und "Abschleppen" - der ist schon größer....und Abschleppen ist es hier nicht... :huh:
ob Trecker oder Kat ist dabei egal! der Weg klingt gar nicht schlecht...oder wie gesagt mit ohne TÜV vom Hafen nach Hause über Autobahn + Bundesstraße....da passiert am allerwenigsten

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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#13 Beitrag von Bahnhof » 2018-01-16 22:26:36

Donnerlaster hat geschrieben:
Bahnhof hat geschrieben:Es gibt doch mittlerweile diese Rubbelfelder auf dem Fahrzeugschein.
Dieses Feld aufrubbeln und das Wappen vom Kennzeichen abkratzen, dann kann man sein Auto online abmelden.
Den Fahrzeugschein hat man ja noch und im Ausland wird sich ja keiner an dem Rubbelfeld stören


gruß
Das beantwortet aber nicht meine Frage, wie ich das Auto in 2 Jahren aus dem Hafen nach Hause bekomme.
Bei deiner kurzen Distanz, evtl den lkw von einer Werkstatt mit roter Nummer abholen lassen und dort TÜV machen lassen

Straftat ist schon ein harter Vorwurf


Gruß

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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#14 Beitrag von Donnerlaster » 2018-01-16 22:29:40

pshtw hat geschrieben:Der Vorschlag mit dem Trecker War nicht illegal, zumindest nicht nicht allzu doll !
Mit dem Kat davor schon eher, aber bei einem Schlepper guckt meist keiner so genau, zweitens sieht es noch am ehesten nach improvisiertem Schleppen infolge Panne aus, und drittens ist die erreichbare Geschwindigkeit beschränkt. Da sieht man schon von weitem das das weder gewerblich noch auf 100te km angelegt ist.
Wir reden wir hier von 30 km Distanz, da würde ich nichtmal Achselschweiss entwickeln.
Ich persönlich würde die Kiste auf eigener Achse über Kattwyk, durch Moorburg und Rübke fahren, mit Mut zur Lücke.....
Etwas Dreck aufs Kennzeichen und ab dafür :joke:
Gruß
Peter

Peter, du zauberst ein Grinsen in mein Gesicht......

PS: Über Rübke direkt nach Hause geht nicht, dazu ist mein MAN zu schwer. Also noch den Umweg über Neu Wulmstorf

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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#15 Beitrag von jelte » 2018-01-16 22:38:41

Bahnhof hat geschrieben:
Donnerlaster hat geschrieben:
Bahnhof hat geschrieben:Es gibt doch mittlerweile diese Rubbelfelder auf dem Fahrzeugschein.
Dieses Feld aufrubbeln und das Wappen vom Kennzeichen abkratzen, dann kann man sein Auto online abmelden.
Den Fahrzeugschein hat man ja noch und im Ausland wird sich ja keiner an dem Rubbelfeld stören


gruß
Das beantwortet aber nicht meine Frage, wie ich das Auto in 2 Jahren aus dem Hafen nach Hause bekomme.
Bei deiner kurzen Distanz, evtl den lkw von einer Werkstatt mit roter Nummer abholen lassen und dort TÜV machen lassen

Straftat ist schon ein harter Vorwurf


Gruß
Sehr guter Vorschlag mit dem roten Kennzeichen.....evtl. ausleihen und selbst zur werkstatt fahren und von denen die hu machen lassen....könnte billiger sein als Owi, billiger als Straftat nach dem Rubbellosquatsch allemal...
der Vorwurf der straftat klingt hart, ist aber hier ein fall des § 274 stgb....+ straftat nach kstg, ao, evtl. pflversg + 267 stgb, wenn falsches kennzeichen dran...
ganz doof ist § 69 stgb...evtl. ist auch das patent weg...die gerichte werden da neuerdings immer kreativer...

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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#16 Beitrag von LutzB » 2018-01-16 23:09:12

Donnerlaster hat geschrieben:Das Problem, das ich im Moment sehe, ist: Wie bekomm ich auf der Rückreise das Auto wieder aus dem Hafen nach Hause?
Ist es abgemeldet, bekomm ich, da TÜV abgelaufen, keine KKZ, Rote Nr. habe ich nicht.
Mal ganz abgesehen davon, dass es mich wundert, dass jemand 1,5 Jahre durch Nordamerika reisen will und nicht das Geld übrig hat, sein Fahrzeug in diesem Zeitraum zugelassen zu lassen - was ist denn mit der Zollabfertigung bei der Wiedereinfuhr zu erwarten?
Da kommt ein in D nicht zugelassenes Fahrzeug im Hamburger Hafen an und soll ohne Zollanmeldung durchgewinkt werden? Das kann ich mir nicht vorstellen. Genausowenig kann ich mir vorstellen, dass bei der Zollkontrolle bei der Ausfahrt aus dem Freihafen, falls man überhaupt bis dahin kommt, der/die Zollbeamte/in eine Weiterfahrt auf der Straße zulassen wird.

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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#17 Beitrag von Donnerlaster » 2018-01-16 23:23:53

LutzB hat geschrieben: Mal ganz abgesehen davon, dass es mich wundert, dass jemand 1,5 Jahre durch Nordamerika reisen will und nicht das Geld übrig hat, sein Fahrzeug in diesem Zeitraum zugelassen zu lassen
Keine Ahnung, woraus du diese Schlüsse ziehst, ich hab davon nichts geschrieben. Und es sollte auch nicht Gegenstand der Frage sein.

LutzB hat geschrieben: ....bei der Ausfahrt aus dem Freihafen, ...
Lutz
Den Freihafen hat Hamburg schon seit ein paar Jahre nicht mehr.

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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#18 Beitrag von Sternwanderer » 2018-01-17 2:04:07

Donnerlaster hat geschrieben:
LutzB hat geschrieben: Mal ganz abgesehen davon, dass es mich wundert, dass jemand 1,5 Jahre durch Nordamerika reisen will und nicht das Geld übrig hat, sein Fahrzeug in diesem Zeitraum zugelassen zu lassen
Keine Ahnung, woraus du diese Schlüsse ziehst, ich hab davon nichts geschrieben. Und es sollte auch nicht Gegenstand der Frage sein.

LutzB hat geschrieben: ....bei der Ausfahrt aus dem Freihafen, ...
Lutz
Den Freihafen hat Hamburg schon seit ein paar Jahre nicht mehr.
Stimmt, aber die Zollabfertigung schon, die wird heute direkt an den Schiffen gemacht. Ich glaube das die Möglichkeit da “durchzuflutschen“ nicht besser geworden sind. Wenn ich das richtig erinnere,dann ist Frieder deshalb extra über Bremerhaven eingereist.
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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#19 Beitrag von muecken_manni » 2018-01-17 3:30:14

Hallo....
wir sind zwei Jahre in Nord-Mittel-Südamerika unterwegs gewesen. Rückkehr Juni 2017. Gestartet in Halifax.
Diese Diskussion ist ewig die selbe.....muss jeder für sich entscheiden, mit einem nicht mehr zugelassenen Fahrzeug dort unterwegs zu sein.
Fakt ist : Die Pflichtversicherungen die du abschliesst, für USA, CAN, Mexico.....deren GRUNDLAGE ist ein im Ursprungsland zugelassenes Fahrzeug,
Und: die sind auch in Mexico nicht mehr hinterwäldlerisch......und können den Computer bedienen.....
Solltest du also einen Unfall haben...........nützt dir ggbenenfalls die brav abgeschlossene Versicherung des jeweiligen Landes gar nix....ein totes Huhn....kannst du selbst bezahlen....und ich wünsche dir, das nix schlimmeres passiert.
Wir sind von Hamburg aus völlig problemlos und ohne schlechtes Gewissen mit dem Versicherten und Zugelassenen Fahrzeug und einem Zettel des TÜV mit Terminbestätigung am nächsten Tag für HU.....entspannt nach Hause gefahren.
Manne

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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#20 Beitrag von visual » 2018-01-17 12:17:40

Aber Achtung:

Die Terminbestätigung hilft dir im Zweifel garnichts.
Da kommt es dann auf die Kontrollbehörde an ob sie dir das durchgehen lassen oder nicht :happy:

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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#21 Beitrag von meggmann » 2018-01-17 15:04:57

HU überziehen ist aber bei der Strafe doch sehr übersichtlich (1 Punkt 60 €, mehr als 8 Monate) - zudem ist die Kiste angemeldet und auch versichert wenn in Deutschland nicht abgemeldet.
Wäre für mich die beste Option (und mit knapp 400 €/Jahr auch nicht zu teuer).

Gruß, Marcel
1) THW 90-16 ist zu Hause (07.11.2014), 2) LAK 2 ist zu Hause (7.12.2014) 3) Fahrzeugart geändert (19.01.2015)
4) Eisenschwein ist zugelassen (17.03.2015) 5) Umbauten am "Trägerfahrzeug" beendet (12.04.2015) 6) H Gutachten erteilt (15.12.2015)

7) Diesellotte (120-25 AW, Bautrupp mit H) ist angekommen (26.02.2021)

Der Trend geht eindeutig zum Zweitlkw ;-)

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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#22 Beitrag von Sternwanderer » 2018-01-17 15:32:58

meggmann hat geschrieben:HU überziehen ist aber bei der Strafe doch sehr übersichtlich (1 Punkt 60 €, mehr als 8 Monate) - zudem ist die Kiste angemeldet und auch versichert wenn in Deutschland nicht abgemeldet.
Wäre für mich die beste Option (und mit knapp 400 €/Jahr auch nicht zu teuer).

Gruß, Marcel
Aber nur Wenn Du ein “H“ Kennzeichen hast. Wir zahlen ja schon knapp 1300,- Steuer per Anno.
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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#23 Beitrag von meggmann » 2018-01-17 15:38:13

.... na klar hab ich .....
Gruß, Marcel
1) THW 90-16 ist zu Hause (07.11.2014), 2) LAK 2 ist zu Hause (7.12.2014) 3) Fahrzeugart geändert (19.01.2015)
4) Eisenschwein ist zugelassen (17.03.2015) 5) Umbauten am "Trägerfahrzeug" beendet (12.04.2015) 6) H Gutachten erteilt (15.12.2015)

7) Diesellotte (120-25 AW, Bautrupp mit H) ist angekommen (26.02.2021)

Der Trend geht eindeutig zum Zweitlkw ;-)

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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#24 Beitrag von muecken_manni » 2018-01-17 15:54:48

einfach mal hier lesen

https://www.adac.de/der-adac/rechtsbera ... hu-und-au/

Natürlich den Punkt HU im Ausland.
Ist immer noch der sauberste Weg....
1300.- Kontra defacto ohne Versicherung
in America......
Schwer zu verstehen....

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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#25 Beitrag von PEMA2017 » 2018-01-18 10:06:40

Hallo zusammen,
wir planen auch Mitte Mai nach USA/Kanada zu verschiffen. Wir haben uns entschieden legal unterwegs zu sein, vorallem als Basis für die amerikanische Versicherung ein in Deutschland angemeldetes Fahrzeug zu bewegen. Also kein günstiges Saisonkennzeichen.
Jetzt zu meiner Frage: Habe heute morgen nochmal mit der KFZ-Stelle des Landratsamts telefoniert und der freundliche Kollege hat erläutert, daß nur eine deutsche Versicherung für ihn gültig ist, dh. die Versicherungspolice aus USA hilft nicht für die fortlaufende Anmeldung, damit wir uns die deutsche Versicherung sparen könnten. Bei der Auslandskrankenversicherung hat das problemlos geklappt.
Jetzt hatte ich mal in einem Beitrag gelesen, daß es Versicherungen gibt, die akzeptieren, daß wenn das Auto ausserhalb EU sich befindet und daher keine Schadensforderung kommen kann, die Beiträge in diese Zeit reduziert werden bzw. mit 0€ belegt sind. Ich finde leider diesen Info nicht mehr, vorallem um welche Versicherung es sich gehandelt hat.
Meine Versicherung (DEVK) hat mir gerade mitgeteilt, daß Sie sowas nicht macht.
Weiss einer von euch solch eine Versicherung, dann würde ich schnurstracks wechseln, um nicht 2x Versicherung bezahlen zu müssen.
Danke im Voraus für eure Unterstützung.
LG Peter

Bernhard_h
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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#26 Beitrag von Bernhard_h » 2018-01-18 11:16:51

Hallo Peter,

ein "ruhen" der deutschen Versicherung für Aufenthalte ausserhalb ihres Deckungsbereiches ist zumindest kein Standardverfahren, liegt wohl im ermessen der Versicherung. Ich habe heute morgen auch eine Anfrage gestellt und warte noch auf eine Antwort.

Bernhard

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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#27 Beitrag von Bernhard_h » 2018-01-18 11:23:39

nochmal zum Thema US- Versicherung,

hier haben ja überwiegend Leute ohne praktische Erfahrung geschrieben und es wird überwiegend die Meinung vertreten das eine Saisonkennzeichen als Grundlage für die US-Versicherung illegal ist ?, ich wäre mal an einem Beitrag von jemanden interessiert der den US-Verischerungsvertrag gelesen hat oder so wie einige hier schon mehrere Jahre auf dem Amerikanischen Kontinent unterwegs ist (Wombi, DerGrosseWagen ..... ). Es fällt mir schwer vorzustellen das Leute die >2Jahre in amerika unterwegs sind in Deutschland weiter Versicherungsbeiträge zahlen ?

Bernhard

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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#28 Beitrag von muecken_manni » 2018-01-18 11:25:17

Hallo Gemeinde...
...kann ich so bestätigen, liegt im Ermessen der Versicherung.
Bei uns, AXA, keine Chanche, trotz ausführlichster Diskussionen.....
Etliche Reisende berichteten über "Rückerstattungen" nach der Wiedereinreise und den Verschiffungsnachweisen ausserhalb der EU.
Öfters genannt wurde die "Nürnberger".
Gezaht muss also in jedem Fall werden....aber einen Teil der Beiträge gab es hinterher zurück ...
Frage ev. nochmals im Panamericana Forum stellen.
Manne

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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#29 Beitrag von sico » 2018-01-18 12:07:10

Der Wombi kann dazu sicher was sagen.
Vielleicht meldet er sich noch.
Ansonsten halt die Frage direkt per PN an ihn stellen.
mfg
Sico

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Re: Abmelden des Fahrzeuges während einer Langzeitreise

#30 Beitrag von Fritz1 » 2018-01-18 16:32:43

PEMA2017 hat geschrieben:Hallo zusammen,
wir planen auch Mitte Mai nach USA/Kanada zu verschiffen. Wir haben uns entschieden legal unterwegs zu sein, vorallem als Basis für die amerikanische Versicherung ein in Deutschland angemeldetes Fahrzeug zu bewegen. Also kein günstiges Saisonkennzeichen.
Jetzt zu meiner Frage: Habe heute morgen nochmal mit der KFZ-Stelle des Landratsamts telefoniert und der freundliche Kollege hat erläutert, daß nur eine deutsche Versicherung für ihn gültig ist, dh. die Versicherungspolice aus USA hilft nicht für die fortlaufende Anmeldung, damit wir uns die deutsche Versicherung sparen könnten. Bei der Auslandskrankenversicherung hat das problemlos geklappt.
Jetzt hatte ich mal in einem Beitrag gelesen, daß es Versicherungen gibt, die akzeptieren, daß wenn das Auto ausserhalb EU sich befindet und daher keine Schadensforderung kommen kann, die Beiträge in diese Zeit reduziert werden bzw. mit 0€ belegt sind. Ich finde leider diesen Info nicht mehr, vorallem um welche Versicherung es sich gehandelt hat.
Meine Versicherung (DEVK) hat mir gerade mitgeteilt, daß Sie sowas nicht macht.
Weiss einer von euch solch eine Versicherung, dann würde ich schnurstracks wechseln, um nicht 2x Versicherung bezahlen zu müssen.
Danke im Voraus für eure Unterstützung.
LG Peter

Ich habe das mit der HUK-Coburg 3x gemacht und mit der Kravag über RMV 1x, aber nicht Saisonkennzeichen sondern normales Kennzeichen und damit legale Zulassung fürs Ausland und somit auch Steuer weitergezahlt, Versicherung ruhte jeweils beitragsfrei und wurde reaktiviert bei Wiedereinfuhr in Deutschland.

Gruß

Fritz

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