Steuerbefreiung für Allradfahrzeuge über 3,5t mit Wohnaufbau
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Steuerbefreiung für Allradfahrzeuge über 3,5t mit Wohnaufbau
Hallo Allradfreunde!
Endlich haben die da oben mal was Vernünftiges für unseren Freundeskreis beschlossen.
Hab alle Informationen, die hierüber bereits zu erhalten waren, kurz zusammengefasst.
Begründung für die steuerliche Freistellung sind nach Angaben des Verteidigungsministerium:
Die Erweiterung des bereits bestehenden § 14/A, der die Inanspruchnahme von Baufahrzeugen, Bussen sowie jegliche Art von Transportfahrzeugen im Verteidigungsfall durch die Bundeswehr regelt. Nun sollen auch allradangetriebene Wohnmobilfahrzeuge, die den Vorgaben entsprechen, im Verteidigungsfall eingezogen werden können, wenn die Eigentümer dem vorab zustimmen. Die Aufnahme der G-Womo-Fahrzeuge wird im Zusatz §14 A/01 geregelt. Das Besondere ist, wer zustimmt, erhält als Gegenleistung eine Steuerbefreiung für sein Gelände-Wohnmobil. Im Gesetz als G-Womo bezeichnet.
Hiermit sollen den einberufenen Soldatinnen oder alleinerziehenden Soldaten mit Kindern im Verteidigungsfall die Möglichkeit geschaffen werden, dass durch den Einsatz der G-Womos den Soldaten/inen mit ihren Kindern ein Zusammenleben ermöglicht wird und sie ihren Dienst antreten können.
Nach Aussagen der Frau Ministerin von der Leyen wird hierdurch möglich, dass rund 44% der weiblichen Streitkräfte in rückwärtigen Versorgungseinheiten ihren Dienst ausüben könnten ohne von ihren Kindern getrennt zu sein.
Wie auf Nachfrage unseres Reporters Karl Heinz lirpA zu erfahren war, sollen bei je 10 G-Womos dann noch eine GG-Womo (Groß G-Womo) mit Kita-Einrichtung eingesetzt werden.
Die TAZ schreibt hierzu:
Frau von der Leyen bezweckt damit einmal, dass sie auf einfachste Art und Weise dem US-PräsidentenTrump nachweisen kann, dass sie den Wehretat wie von ihm zu recht gefordert, erhöht hat.
Bei den erwarteten 10.000 G-Womo Registrationen, die sie zu einem pauschalen Neuwert von 100.000 Euro je Fahrzeug berechnen will, kommt bereits eine Summe von 1 Milliarde zusammen, die sie als Ausgabensteigerung des Wehretats verbuchen könnte.
Ausgeben wird sie aber durch die Steuerermäßigung nur einen Bruchteil.
Auch der Verkehrsminister Dobring war sofort einverstanden, was keiner im Kabinett verstand, da er sonst doch nur für jeden Unsinn zu haben ist.
Die WELT schreibt hierzu:
Es handelt sich doch hier nur um ein wahlorientiertes Gesetz, dass die naturverbundenen Wähler mit ihren Geländefahrzeugen ansprechen soll, denen hiermit eine nicht bestehende Wichtigkeit für die Verteidigung zugestanden wird.
Sicher ist es lobenswert, das Wohl der Soldatinnen und ihrer Kinder in einem Verteidigungsfall durch die zur Verfügung - Stellung eines mobilen Heims zu fördern und hierdurch die Wehrbereitschaft zu erhöhen. Aber ist hierfür ein Steuererlass für diese ökologisch nicht sinnvollen G-Fahrzeuge nötig?
Im Verteidigungsfall lässt das Gestellungs- und Requirierungs-Gesetz von 1961 eine Beschlagnahme dieser Fahrzeuge zu.
Da kommt nun wirklich der Gedanke auf, dass hier rein rechnerisch ein erhöhte Wehrbereitschaft und eine Erhöhung des Etas schön gerechnet werden.
Dass der Bundesrat dieses Gesetz einstimmig durchwinkte, war umso erstaunlicher.
Auf eine Frage unseres Reporters Kalle Gabelmist an den Grünen Ministerpräsidenten Kretchmar, wieso das sinnvoll und nötig sei und er dem Gesetz zugestimmt habe, antwortet dieser:
" Ein Kat 8x8 Kita G-Womo ist die einzige Möglichkeit, um die Kleinen immer sicher in die Nähe ihrer Mütter zu bringen. Wir Grünen konnten uns deshalb nicht aus der Verantwortung schleichen, Kinderwohl geht einfach vor. Leider wurde jedoch unser Vorschlag nicht angenommen, dass im Verteidigungsfall eine Kriegsführung in den ausgeschilderten Grünen Umweltzonen der Städte nicht stattfinden dürfe."
Auch der Berliner Grüne Erdo Zicklebük im Fachrat für Verkehrstechnik begrüßte das neue Gesetz:
Hier würden fortschrittliche Fahrzeuge gefördert, die bereits seit Jahrzehnten mit Gender-Toiletten ausgerüstet wären und deren Feinstaub-Emission gegen Null ging. Seines Wissens wäre hier bereits bei den meisten G-Womos seit Jahren die Flockenemission die vorherrschende Technik. Und nachweislich wären die Flocken wegen ihrer Größe nun mal nicht mit dem schädlichen Feinstaub zu vergleichen, der die Atemwege belasten würde.
Der Sprecher der Linken Fraktion Roy Wendehals fand die Äußerungen der Grünen populistisch, da diese doch die meisten Verbotsschilder in Wald und Feld aufgestellt haben und in der Vergangenheit besonders diesen Fahrzeughaltern das Leben erschwerten. Es handele sich nur um eine wahltaktische Zustimmung.
Er selbst habe sich oft bei seinen Wanderungen über neue Wege gefreut, die von diesen Fahrzeugen angelegt wurden. Besonders die von schweren Fahrzeugen geschaffene Doppelspur entwickelte sich oft zu wunderbaren Radwegen für das immer beliebtere Mountainbike. Durch die Doppelspur wird eine zweigleisige Rad Bahn geschaffen, die die Gefahr von Zusammenstößen minimiere. Wir begrüßen dieses Gesetz.
Voraussetzungen zur Steuerbefreiung
Die vollkommene Steuerbefreiung für Gelände-Wohnmobilen (G-Womo) kann nach §14 A/01 BW-Eingliederungsgesetz zur Nutzung von mobilen Wohneinheiten für den erweiterten Verteidigungsfall zur Sicherstellung emotionaler Bindung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.
(Abgekürzt: BW-Eg/NmWER-VeK) zu ihren eigengeborenen Kindern erlangt werden wenn:
1. Das Fahrzeug Allradantrieb, über 3,5 t Gesamtgewicht und Einzelbereifung auf allen Achsen besitzt.
2. Wenn das G-Womo einen Diesel betriebenen Motor mit einer Leistung von mindestens 12 KW je Tonne des Gesamtgewichts hat.
1. Der Wohnaufbau mehr als zwei Schlafplätze hat und mit einem Babyphone ausgestattet ist.
2. Eine Kücheneinrichtung vorhanden ist, bestehend aus einem Kocher mit mindesten zwei Feuerstellen sowie einem Spülbecken.
3. Eine Dieselheizung für das Beheizen der Kabine auf mindestens 22 °C, die bei einer Außentemperatur von Minus 25°C und einer
Windgeschwindigkeit von 12 Km/h diese Temperatur über 24 h hält.
4. Eine Toiletteneinrichtung mit kindgerechter Brille sowie luftdicht verschließbarem 8 Liter Windelkasten.
5. Einen Tarnanstrich in einen der beiden in Anlage 1.4 vorgegebenen Ausführungen besitzt.
6. Dauerhaft das Taktische Zeichen der Verwendung dieses Fahrzeuges für den Truppengebrauch in der Mindestgröße von 248x324mm vorn und hinten nach Vorschrift 1.4-17 aufgebracht hat.
Hier ein Beispiel unten
7. Die G-Womos dürfen nur im Verteidigungsfall einberufen werden. Bei Zerstörung oder Beschädigung erfolgt eine Entschädigung nach dem Zeitwert.
Die Abnahme beim TÜV reicht aus, um das Fahrzeug amtlich als G-Womo beim StVA einzutragen.
Als pauschaler Kostenersatz für die Lackierung in Reinweiß-Matt-Matt oder Schattengrau Matt-Matt wird die für das vorrausgehende Jahr gezahlt Steuer vom Finanzamt erstattet.
Anträge können aber nur bis zum Ersten April des folgenden Jahrs eingereicht werden.
Die beiden für das Erlangen der Steuerbefreiung möglichen Tarnanstriche, hier 1.4-17-1 der Wintertarnanstrich, einschließlich der Weißwandreifen werden durch eine einmalige Steuerrückzahlung gefördert.
Siehe Beispielfoto unten:
Da Fahrzeuge der Luftwaffe zumeist unter Tarnnetzen stehen und somit im Schatten ist der Tarnanstrich - hier 1.4-17-2 der sogenannte Schattentarnanstrich - in Schattengrau ebenfalls möglich.
Siehe Beispielfoto unten:
Wie auf den Beispielfotos gut zu erkennen ist, ist der geforderte Tarnanstrich von hoher Qualität und lässt somit durch Nichterkennen der Fahrzeuge höchste Sicherheit zu.
Interessenten können die gesamten BW-Anforderungsunterlagen nach §14 A/01 BW-Eingliederungsgesetz hier einsehen.
KLICK hier für das Antragsformular BW-1-4
Also ich denke die Steuerbefreiung ist eine gute Idee.
Habe bereits einen Termin beim TÜV beantragt.
Oder gibt es hier von mir nicht erkannte Nachteile für unsere Fahrzeuge?
Endlich haben die da oben mal was Vernünftiges für unseren Freundeskreis beschlossen.
Hab alle Informationen, die hierüber bereits zu erhalten waren, kurz zusammengefasst.
Begründung für die steuerliche Freistellung sind nach Angaben des Verteidigungsministerium:
Die Erweiterung des bereits bestehenden § 14/A, der die Inanspruchnahme von Baufahrzeugen, Bussen sowie jegliche Art von Transportfahrzeugen im Verteidigungsfall durch die Bundeswehr regelt. Nun sollen auch allradangetriebene Wohnmobilfahrzeuge, die den Vorgaben entsprechen, im Verteidigungsfall eingezogen werden können, wenn die Eigentümer dem vorab zustimmen. Die Aufnahme der G-Womo-Fahrzeuge wird im Zusatz §14 A/01 geregelt. Das Besondere ist, wer zustimmt, erhält als Gegenleistung eine Steuerbefreiung für sein Gelände-Wohnmobil. Im Gesetz als G-Womo bezeichnet.
Hiermit sollen den einberufenen Soldatinnen oder alleinerziehenden Soldaten mit Kindern im Verteidigungsfall die Möglichkeit geschaffen werden, dass durch den Einsatz der G-Womos den Soldaten/inen mit ihren Kindern ein Zusammenleben ermöglicht wird und sie ihren Dienst antreten können.
Nach Aussagen der Frau Ministerin von der Leyen wird hierdurch möglich, dass rund 44% der weiblichen Streitkräfte in rückwärtigen Versorgungseinheiten ihren Dienst ausüben könnten ohne von ihren Kindern getrennt zu sein.
Wie auf Nachfrage unseres Reporters Karl Heinz lirpA zu erfahren war, sollen bei je 10 G-Womos dann noch eine GG-Womo (Groß G-Womo) mit Kita-Einrichtung eingesetzt werden.
Die TAZ schreibt hierzu:
Frau von der Leyen bezweckt damit einmal, dass sie auf einfachste Art und Weise dem US-PräsidentenTrump nachweisen kann, dass sie den Wehretat wie von ihm zu recht gefordert, erhöht hat.
Bei den erwarteten 10.000 G-Womo Registrationen, die sie zu einem pauschalen Neuwert von 100.000 Euro je Fahrzeug berechnen will, kommt bereits eine Summe von 1 Milliarde zusammen, die sie als Ausgabensteigerung des Wehretats verbuchen könnte.
Ausgeben wird sie aber durch die Steuerermäßigung nur einen Bruchteil.
Auch der Verkehrsminister Dobring war sofort einverstanden, was keiner im Kabinett verstand, da er sonst doch nur für jeden Unsinn zu haben ist.
Die WELT schreibt hierzu:
Es handelt sich doch hier nur um ein wahlorientiertes Gesetz, dass die naturverbundenen Wähler mit ihren Geländefahrzeugen ansprechen soll, denen hiermit eine nicht bestehende Wichtigkeit für die Verteidigung zugestanden wird.
Sicher ist es lobenswert, das Wohl der Soldatinnen und ihrer Kinder in einem Verteidigungsfall durch die zur Verfügung - Stellung eines mobilen Heims zu fördern und hierdurch die Wehrbereitschaft zu erhöhen. Aber ist hierfür ein Steuererlass für diese ökologisch nicht sinnvollen G-Fahrzeuge nötig?
Im Verteidigungsfall lässt das Gestellungs- und Requirierungs-Gesetz von 1961 eine Beschlagnahme dieser Fahrzeuge zu.
Da kommt nun wirklich der Gedanke auf, dass hier rein rechnerisch ein erhöhte Wehrbereitschaft und eine Erhöhung des Etas schön gerechnet werden.
Dass der Bundesrat dieses Gesetz einstimmig durchwinkte, war umso erstaunlicher.
Auf eine Frage unseres Reporters Kalle Gabelmist an den Grünen Ministerpräsidenten Kretchmar, wieso das sinnvoll und nötig sei und er dem Gesetz zugestimmt habe, antwortet dieser:
" Ein Kat 8x8 Kita G-Womo ist die einzige Möglichkeit, um die Kleinen immer sicher in die Nähe ihrer Mütter zu bringen. Wir Grünen konnten uns deshalb nicht aus der Verantwortung schleichen, Kinderwohl geht einfach vor. Leider wurde jedoch unser Vorschlag nicht angenommen, dass im Verteidigungsfall eine Kriegsführung in den ausgeschilderten Grünen Umweltzonen der Städte nicht stattfinden dürfe."
Auch der Berliner Grüne Erdo Zicklebük im Fachrat für Verkehrstechnik begrüßte das neue Gesetz:
Hier würden fortschrittliche Fahrzeuge gefördert, die bereits seit Jahrzehnten mit Gender-Toiletten ausgerüstet wären und deren Feinstaub-Emission gegen Null ging. Seines Wissens wäre hier bereits bei den meisten G-Womos seit Jahren die Flockenemission die vorherrschende Technik. Und nachweislich wären die Flocken wegen ihrer Größe nun mal nicht mit dem schädlichen Feinstaub zu vergleichen, der die Atemwege belasten würde.
Der Sprecher der Linken Fraktion Roy Wendehals fand die Äußerungen der Grünen populistisch, da diese doch die meisten Verbotsschilder in Wald und Feld aufgestellt haben und in der Vergangenheit besonders diesen Fahrzeughaltern das Leben erschwerten. Es handele sich nur um eine wahltaktische Zustimmung.
Er selbst habe sich oft bei seinen Wanderungen über neue Wege gefreut, die von diesen Fahrzeugen angelegt wurden. Besonders die von schweren Fahrzeugen geschaffene Doppelspur entwickelte sich oft zu wunderbaren Radwegen für das immer beliebtere Mountainbike. Durch die Doppelspur wird eine zweigleisige Rad Bahn geschaffen, die die Gefahr von Zusammenstößen minimiere. Wir begrüßen dieses Gesetz.
Voraussetzungen zur Steuerbefreiung
Die vollkommene Steuerbefreiung für Gelände-Wohnmobilen (G-Womo) kann nach §14 A/01 BW-Eingliederungsgesetz zur Nutzung von mobilen Wohneinheiten für den erweiterten Verteidigungsfall zur Sicherstellung emotionaler Bindung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.
(Abgekürzt: BW-Eg/NmWER-VeK) zu ihren eigengeborenen Kindern erlangt werden wenn:
1. Das Fahrzeug Allradantrieb, über 3,5 t Gesamtgewicht und Einzelbereifung auf allen Achsen besitzt.
2. Wenn das G-Womo einen Diesel betriebenen Motor mit einer Leistung von mindestens 12 KW je Tonne des Gesamtgewichts hat.
1. Der Wohnaufbau mehr als zwei Schlafplätze hat und mit einem Babyphone ausgestattet ist.
2. Eine Kücheneinrichtung vorhanden ist, bestehend aus einem Kocher mit mindesten zwei Feuerstellen sowie einem Spülbecken.
3. Eine Dieselheizung für das Beheizen der Kabine auf mindestens 22 °C, die bei einer Außentemperatur von Minus 25°C und einer
Windgeschwindigkeit von 12 Km/h diese Temperatur über 24 h hält.
4. Eine Toiletteneinrichtung mit kindgerechter Brille sowie luftdicht verschließbarem 8 Liter Windelkasten.
5. Einen Tarnanstrich in einen der beiden in Anlage 1.4 vorgegebenen Ausführungen besitzt.
6. Dauerhaft das Taktische Zeichen der Verwendung dieses Fahrzeuges für den Truppengebrauch in der Mindestgröße von 248x324mm vorn und hinten nach Vorschrift 1.4-17 aufgebracht hat.
Hier ein Beispiel unten
7. Die G-Womos dürfen nur im Verteidigungsfall einberufen werden. Bei Zerstörung oder Beschädigung erfolgt eine Entschädigung nach dem Zeitwert.
Die Abnahme beim TÜV reicht aus, um das Fahrzeug amtlich als G-Womo beim StVA einzutragen.
Als pauschaler Kostenersatz für die Lackierung in Reinweiß-Matt-Matt oder Schattengrau Matt-Matt wird die für das vorrausgehende Jahr gezahlt Steuer vom Finanzamt erstattet.
Anträge können aber nur bis zum Ersten April des folgenden Jahrs eingereicht werden.
Die beiden für das Erlangen der Steuerbefreiung möglichen Tarnanstriche, hier 1.4-17-1 der Wintertarnanstrich, einschließlich der Weißwandreifen werden durch eine einmalige Steuerrückzahlung gefördert.
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Viele Grüsse
Peter + Conny
Motto: Lieber mit dem Unimog in die Wüste als mit dem Porsche zum Golfplatz.
http://www.Ubelix.de
Peter + Conny
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Re: Steuerbefreiung für Allradfahrzeuge über 3,5t mit Wohnau
....gute Sache, wird gleich Montag erledigt !
Gruß
Peter Lirpa,
..der Heute 40 wird und deshalb sensibilisiert ist....
10.AllradBlütenspannerTreffen im Alten Land: 3.5. bis 5.5.24
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Re: Steuerbefreiung für Allradfahrzeuge über 3,5t mit Wohnau
Hallo Peter,
sehr schöne Geschichte zum 1. April. Mensch was hast Du dir 'ne Arbeit gemacht.
Danke fürs schmunzeln
Guido
sehr schöne Geschichte zum 1. April. Mensch was hast Du dir 'ne Arbeit gemacht.
Danke fürs schmunzeln
Guido
Meine Vermutung wurde bestätigt, dass ein Auto mit zwei angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist. Walter Röhrl
Re: Steuerbefreiung für Allradfahrzeuge über 3,5t mit Wohnau
Sau gut und witzig,
Witzig daran ist das ich das durchaus für möglich halten würde, was wiederum dann seltsam ist.
Liest sich wie das was man jeden Tag so hört
LG Markus
Witzig daran ist das ich das durchaus für möglich halten würde, was wiederum dann seltsam ist.
Liest sich wie das was man jeden Tag so hört
LG Markus
- Holter Burggeist
- Schlammschipper
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Re: Steuerbefreiung für Allradfahrzeuge über 3,5t mit Wohnau
Dann plane ich bei meinem Ausbau schon mal einen ausziehbaren Wickeltisch mit ein
Irgendwann mal... ist irgendwann mal zu spät !
(Ich)
Das T244 Forum !
https://www.t244-forum.de
Dieser Text wurde auf einer 100% geschlechtsneutralen Tastatur geschrieben !
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- Bos Mutus
- LKW-Fotografierer
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Re: Steuerbefreiung für Allradfahrzeuge über 3,5t mit Wohnau
Die Windelschleuder nicht vergessen.Holter Burggeist hat geschrieben:Dann plane ich bei meinem Ausbau schon mal einen ausziehbaren Wickeltisch mit ein
Angriffsfahrzeuge sind auch von der Kraftstoffsteuer befreit.
Sehr schön Peter !
Bis zu den "alleinerziehenden Soldaten" hattest du mich glatt auf dem Eis.
Re: Steuerbefreiung für Allradfahrzeuge über 3,5t mit Wohnau
Meinen Respekt, tolle Arbeit zum 1.4..
fuxel
Allefänzig isch, wenn oner it so welle hot, wie en andre gmonnd hot daß er hett wellen sotten« (Paul Fischer, Narrenmutter von Überlingen 1966-83, +)
[b]Zugegeben, ich bin schon etwas verrückt .
Aber ich bin nicht immer so!
Es gibt auch Zeiten da dreh ich völlig durch...... :D
[/b]
Allefänzig isch, wenn oner it so welle hot, wie en andre gmonnd hot daß er hett wellen sotten« (Paul Fischer, Narrenmutter von Überlingen 1966-83, +)
[b]Zugegeben, ich bin schon etwas verrückt .
Aber ich bin nicht immer so!
Es gibt auch Zeiten da dreh ich völlig durch...... :D
[/b]
Re: Steuerbefreiung für Allradfahrzeuge über 3,5t mit Wohnau
Dem ist echt nix mehr hinzu zu fügen
spitzen Beitrag *DANKESCHÖN*
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Ich geh meine eigenen Wege, ein Ende ist nicht abzusehn. Eigene Wege sind schwer zu beschreiben, sie entstehen ja erst beim Gehn.
Heinz Rudolf Kunze
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Re: Steuerbefreiung für Allradfahrzeuge über 3,5t mit Wohnau
Pitmaster hat geschrieben:Hallo Peter,
sehr schöne Geschichte zum 1. April. Mensch was hast Du dir 'ne Arbeit gemacht.
Danke fürs schmunzeln
Guido
Wenn man in der Einsamkeit dieses Bahnhofes in Garbot auf den Zug wartet, der bereits vor 2 Jahren fahren sollte und von einer Einheimischen im besten Deutsch daran erinnert wird, dass der BER Flughafen auch nicht termingerecht fertig wird, dann kommt man ins grübeln.
War da nicht der 1. April.
Ist der mancherorts vielleicht immer?
Viele Grüsse
Peter + Conny
Motto: Lieber mit dem Unimog in die Wüste als mit dem Porsche zum Golfplatz.
http://www.Ubelix.de
Peter + Conny
Motto: Lieber mit dem Unimog in die Wüste als mit dem Porsche zum Golfplatz.
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Re: Steuerbefreiung für Allradfahrzeuge über 3,5t mit Wohnau
Nette Geschichte, da hast Du bestimmt ne Weile dran gesessen.
Gruß
Bernd
Gewinne Zeit durch Langsamkeit
Bernd
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Re: Steuerbefreiung für Allradfahrzeuge über 3,5t mit Wohnau
Ja, so 2 Stunden. Mußte ja alles genau recherchiert werden.lura hat geschrieben:Nette Geschichte, da hast Du bestimmt ne Weile dran gesessen.
Viele Grüsse
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Re: Steuerbefreiung für Allradfahrzeuge über 3,5t mit Wohnau
"Niemand hat die Absicht einen Flughafen zu bauen" - passt zu Berlin.....Ubelix hat geschrieben:Pitmaster hat geschrieben:Hallo Peter,
sehr schöne Geschichte zum 1. April. Mensch was hast Du dir 'ne Arbeit gemacht.
Danke fürs schmunzeln
Guido
Wenn man in der Einsamkeit dieses Bahnhofes in Garbot auf den Zug wartet, der bereits vor 2 Jahren fahren sollte und von einer Einheimischen im besten Deutsch daran erinnert wird, dass der BER Flughafen auch nicht termingerecht fertig wird, dann kommt man ins grübeln.
War da nicht der 1. April.
Ist der mancherorts vielleicht immer?
Gruß, Marcel
1) THW 90-16 ist zu Hause (07.11.2014), 2) LAK 2 ist zu Hause (7.12.2014) 3) Fahrzeugart geändert (19.01.2015)
4) Eisenschwein ist zugelassen (17.03.2015) 5) Umbauten am "Trägerfahrzeug" beendet (12.04.2015) 6) H Gutachten erteilt (15.12.2015)
7) Diesellotte (120-25 AW, Bautrupp mit H) ist angekommen (26.02.2021)
Der Trend geht eindeutig zum Zweitlkw ;-)
4) Eisenschwein ist zugelassen (17.03.2015) 5) Umbauten am "Trägerfahrzeug" beendet (12.04.2015) 6) H Gutachten erteilt (15.12.2015)
7) Diesellotte (120-25 AW, Bautrupp mit H) ist angekommen (26.02.2021)
Der Trend geht eindeutig zum Zweitlkw ;-)
- micha der kontrabass
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Re: Steuerbefreiung für Allradfahrzeuge über 3,5t mit Wohnau
Wenn der Spruch irgendwann käme, würde der Flughafen ja tatsächlich fertig werden, so über Nacht...meggmann hat geschrieben:...
"Niemand hat die Absicht einen Flughafen zu bauen" - passt zu Berlin.....
Gruß, Marcel
Gruß
Micha d.k.
mit dem am nördlichsten stationierten Magirus Mercur!
Es ist nie zu spät um aufzugeben!
schwedisches Sprichwort
Es ist nie zu spät um aufzugeben!
schwedisches Sprichwort
-
- Allrad-Philosoph
- Beiträge: 3844
- Registriert: 2007-06-06 10:39:15
- Wohnort: Berlin-Biesdorf
Re: Steuerbefreiung für Allradfahrzeuge über 3,5t mit Wohnau
Nu Mal sachte, Leute...
Der Kölner Dom hat 600 Jahre gebraucht,
Das Ulmer (?) Münster 500...
Da liegt BER doch noch gut in der Zeit...
Gruß Härry
Der Kölner Dom hat 600 Jahre gebraucht,
Das Ulmer (?) Münster 500...
Da liegt BER doch noch gut in der Zeit...
Gruß Härry
If you want to leave footprints in the sand of times, wear Work shoes.
(Tom Zupancic)
(Tom Zupancic)
Re: Steuerbefreiung für Allradfahrzeuge über 3,5t mit Wohnau
DäddyHärry hat geschrieben:Nu Mal sachte, Leute...
Der Kölner Dom hat 600 Jahre gebraucht,
Das Ulmer (?) Münster 500...
Da liegt BER doch noch gut in der Zeit...
Gruß Härry
Nix da , Chuck Norris hat heute die Bauleitung des BER übernommen. Morgen um 6.30 Uhr ist Eröffnung .
Gruß
Oliver
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....