Ein Traum in RAL 3024...nur was sagt die Zulassungsstelle?

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Mark86
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Re: Ein Traum in RAL 3024...nur was sagt die Zulassungsstell

#31 Beitrag von Mark86 » 2016-11-23 15:52:03

Da hört man, der ist ja klasse, super zustand, schade dass ich da nichts machen kann... wie überall, keiner will Verantwortung übernehmen.
Das hat doch mit "Verantwortung übernehmen" nix zu tun.
Es gibt eben Spielregeln und die sagen nun einmal "keine Tagesleuchtfarbe" und "kein Blaulicht".

Wenn da einer nen Stempel drauf macht, dann muss er damit rechnen, dass irgendwer fragt "wieso hat der die falsche Farbe" und derjenige ist vieleicht grade angepisst, weil er seinen umstreichen muss, seine Frau ihm nicht erlaubt hat sich auch n Feuerwehrauto zu kaufen oder weil du grade im Weg parkst, etc. und dann geht das Spielchen los und am Ende kommt die Frage, warum der Prüfer das unterfackelt hat...
Wenn er Pech hat, läuft dann die ganze Scheisse mit Zulassungsstelle, Zwangsstillegung, womöglich kriegt er noch Fragen von der Staatsanwaltschaft ob er dafür Geld genommen hat, um die Augen zu zu machen, das Regierungspräsidium könnte sich da noch einschalten und ganz unten an der Basis landet der festeste Fußtritt im Arsch von dem armen Schwein der dass unterfackelt hat.

Darauf nen Stempel zu machen hat nichts mit "Verantwortung übernehmen" zu tun, sondern so blöde kann keiner sein.
Mit n paar abgedeckten blauen Lampen, hin und her kann man ja noch diskutieren, aber nicht mit leuchtend roter Farbe.

Also entweder kriegst du ne Ausnahmegenehmigung, oder findest nen blinden Prüfer, alles andere dürfte unwahrscheinlich sein.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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Re: Ein Traum in RAL 3024...nur was sagt die Zulassungsstell

#32 Beitrag von Pingu » 2016-11-23 16:18:11

BjoernNG80 hat geschrieben:Aschaffenburg hat den Vogel abgeschossen..."mit Blaulicht würde ich auch gerne rumfahren, MG´s sind ja auch nicht erlaubt, also muss alles weg was ansatzweise mit Feuerwehr zu tun hat quasi entmilitarisiert werden"...ich hab dann erstmal eine Runde im Firmeneigenen MAN FX gebraucht.
Die Ausnahmegenehmigung für die Signaleinrichtung ist in Bayern kein Problem. Habe da auch schon einmal mit dem Beamten in der Oberpfalz gesprochen. Es gelten halt die Regel: TÜV muss bestätigen, dass sie technisch außer Betrieb gesetzt wurde und im öffentlichen Bereich muss sie abgedeckt sein (blaue Socke geht).

Zur Farbe kann ich nichts sagen. Aber wenn Du eh schon mit dem Beamten telefonierst, dann wird er es Dir sagen. Es ist nämlich nicht nur eine Dienststelle für Bayern zuständig. Es ist sogar nur ein einzelner Beamter.

Gruß
Thilo

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Re: Ein Traum in RAL 3024...nur was sagt die Zulassungsstell

#33 Beitrag von FrankS » 2017-03-17 19:38:14

Hallo, ----GILT FÜR NRW----

ich hab ja auch einen RW2 in RAL 3024...
Heute morgen hat mich der Sachverständige vom TÜV Nord auf den Boden geholt...
WENN ich die Feuerwehr als historisches Feuerwehrfahrzeug erhalten wöllte, könnte es die Farbe behalten. Das wäre zulässig, auch in Privathand!
Dann dürfte auch LalüLala eingebaut bleiben samt Blaulicht - einzig ein Mützchen müssten sie tragen.

Da ich aber anderes vorhabe mit meinem Laster darf er die Farbe NICHT behalten... :wack:

Sprühfolieren hab ich mir angeguckt - eine Option! Der Busch wird den Lack wieder freilegen :D

Grüßle
Frank

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