Aus blaulicht gelblicht machen... bosch

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saurer4dm
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Aus blaulicht gelblicht machen... bosch

#1 Beitrag von saurer4dm » 2018-01-25 20:54:16

Hallo kennt sich jemand mit bosch aus ?
Ich möchte aus meinem blaulicht ein gelblicht machen...
Die nummer für gelb steht praktischerweise schon drauf, finde sie aber nirgends...

Bosch k 8611
Ch 1 2007

Besten dank schon im voraus...

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Wilmaaa
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Aus blaulicht gelblicht machen... bosch

#2 Beitrag von Wilmaaa » 2018-01-25 21:18:59

Wen oder was findest du nicht? Eine gelbe Kappe?
Ich hab einen Virus: den H-A-N-O-M-A-G-I-R-U-S
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saurer4dm
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Re: Aus blaulicht gelblicht machen... bosch

#3 Beitrag von saurer4dm » 2018-01-25 22:47:32

Ja nur die gelbe kappe...

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ClausLa
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Re: Aus blaulicht gelblicht machen... bosch

#4 Beitrag von ClausLa » 2018-01-26 0:13:15

Moin,
auch gelbe Rundumkennleuchten sind nicht für jedermann zulässig; ist auch gut so, es reicht, was so unsinnig mit´m Kasperl rumfährt.
Bevor Du beim Boschdienst unsinnig Geld versenkst, frag erstmal nach, ob Du die führen darfst.

Ansonsten müsste das eine RKLE 150 sein, Sockeldurchmesser knapp 250mm, Haubendurchmesser ca. 190mm.

Haube Bosch 8 785 510 073

Gruß Claus

saurer4dm
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Re: Aus blaulicht gelblicht machen... bosch

#5 Beitrag von saurer4dm » 2018-01-26 0:55:14

Danke für die hilfe claus.

Soll kein Dauerzustand werden, ist nur dazu gedacht die löcher im dach abzudecken :p

CU478
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Re: Aus blaulicht gelblicht machen... bosch

#6 Beitrag von CU478 » 2018-01-26 10:14:17

dann wäre es einfacher die blaue Kappe mit mattschwarz anzublasen...

Gruß Jürgen

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MichaelW
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Re: Aus blaulicht gelblicht machen... bosch

#7 Beitrag von MichaelW » 2018-01-26 11:41:55

Hallo,

korrekterweise darf man sowieso bei den älteren Drehspiegelleuchten nicht einfach die Kappe von blau auf gelb tauschen. Der geforderte Abstrahlwinkel war damals bei gelb anders. Es muss entweder der Spiegel passend versetzt werden (manche Spiegel haben zwei Befestigungspositionen) oder es muss ein anderer Spiegel rein (je nach Lampentyp). Da normalerweise dann auf dem Sockel ein Aufkleber mit der Zulassungsnummer angebracht ist (früher auch mal ein Typenschild) müsste theoretisch auch das neu. Trotzdem sind natürlich die Lampen nicht an allen Fahrzeugen zulässig. Bei gelb sagt aber normal keiner was, im Gegensatz zu blau... :angel:

Gruß,
Michael
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Re: Aus blaulicht gelblicht machen... bosch

#8 Beitrag von amdigo » 2018-01-26 13:54:12

Hallo,

auf meinem LT 45 Doka Kipper ist die gelbe Rundumleuchte orginal drauf und in den Papieren erwähnt (demontage bei Plane/Spriegel).
Eigentlich nur angeschalten beim TÜV, und zur "Kinderbespassung" auf dem Hof.
Damit in der Landschaft herumfahren, geht die durch das Blinken "auf den Sack".

unihell
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Re: Aus blaulicht gelblicht machen... bosch

#9 Beitrag von unihell » 2018-01-27 15:07:50

Hallo
das Führen einer oder mehrerer Warnleuchten soll wohl äußerlich für jederman sichtbar die "Gefährlichkeit" des Fahrzeuges bekunden, und hilft genauso wie das Unterlegen der Schuhsohlen. :angel:
auf meinem LT 45 Doka Kipper ist die gelbe Rundumleuchte orginal drauf und in den Papieren erwähnt
dazumacht die StVZO klare Vorgaben, siehe StVZO, §52, Absatz 4
  • (4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:
  1. 1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
  1. 2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
  1. 3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
  1. 4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.
Stellt sich die Frage, wozu zählt dein Fahrzeug.
Gruß Helmut

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Re: Aus blaulicht gelblicht machen... bosch

#10 Beitrag von dream » 2018-01-27 16:34:20

Gut das hier drüber diskutiert wird... ...mir wollte mein Schwiegervater einreden das ich die blauen Kappen durch gelbe ersetze "man weiss ja nie blabla...". Bis ich sie dann lieber ganz ganz schnell runter geschmissen habe. :angel:
LG
Beni

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Pirx
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Re: Aus blaulicht gelblicht machen... bosch

#11 Beitrag von Pirx » 2018-01-28 11:22:50

Gelblicht kann durchaus auch im Ausland Ärger geben. Mir wurde mal die Einreise nach Andorra verweigert, solange die gelbe Rundumleuchte sichtbar montiert war. Glücklicherweise war es die abnehmbare Version. Nach Demontage durfte ich einreisen.

Später habe ich auch herausgefunden, warum: in Andorra und Spanien fährt die Feuerwehr nicht mit Blaulicht, sondern mit Gelblicht. Es hat dort also eine andere Bedeutung als bei uns und wird deshalb auch eher bemängelt.

Pirx
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