Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

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Mathias-Peter
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Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#1 Beitrag von Mathias-Peter » 2018-02-21 17:24:36

Frage an euch Sachkundige.

Wenn man bei einem Wohnmobil nachträglich z.B. Ein Fenster und zwei Solarpanels einbaut, wird dann ein neues Leergewicht eingetragen? Mal angenommen die Höhe des Fahrzeuges ändert sich nicht, weil schon ein baugleiches Panel auf dem Dach ist.

Liebe Grüße
Mathias

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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#2 Beitrag von Mathias-Peter » 2018-02-21 17:25:58

Soll heissen: "Änderungsabnahme"

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Philena
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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#3 Beitrag von Philena » 2018-02-21 18:55:56

Wenn du hinfährst und drum bittest, macht der das bestimmt. Ansonsten... Hat ja bestimmt niemand notiert, wie viele Solarpanele und Fenster du so im Auto hast und zählt die dann nachher nach...

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Linksfahrer
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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#4 Beitrag von Linksfahrer » 2018-02-21 19:52:36

Die meisten TÜV-Stationen haben noch nicht mal ne Waage wo du mit dem Mobil draufkannst, da musst du das Wiegeprotokoll extra mitbringen.
MB 914 mit OM366 LA und FM2 Shelter

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wayko
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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#5 Beitrag von wayko » 2018-02-22 8:32:34

Wozu ein neues Leergewicht eintragen lassen? Was versprichst du dir davon?

Viele Grüße
Clemens
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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#6 Beitrag von meggmann » 2018-02-22 8:54:19

Ich glaube eher die Frage war, ob man das muss - theoretisch vielleicht. Hab aber noch nie eine Kontrolle erlebt in der das Leergewicht relevant wäre - da ging es immer um die zGM bzw. ob diese überschritten war oder Achslasten überschritten oder die Stützlast falsch.

Gruß, Marcel
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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#7 Beitrag von Mathias-Peter » 2018-02-22 9:07:04

Hintergrund der Frage ist:

Ich will eine möglichst hohe Zuladung haben. Also kleines Leergewicht. Grund ist, dass in Schweden Gewichtüberschreitungen an der Zuladung gemessen werden. In D bekomme ich wegen 100 KG Überladung immer die gleiche Strafe. In Schweden ändert sich das wohl nach der Zuladung.

Liebe Grüße
Mathias

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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#8 Beitrag von meggmann » 2018-02-22 9:19:43

Wird in Deutschland nicht die Überladung in Relation zur zulässigen Gesamtmasse bestraft? 100 kg bei einem 40-tonner gibt ganz sicher ne andere Strafe (nämlich gar keine) wie bei einem 800 kg Kleinstwagen.

Wenn das wichtig ist fahr die Kiste ganz abgerödelt auf eine Waage (Tank leer, alles unnötige raus, alles was man leicht entfernen kann auch und natürlich auch keine Passagiere) und lass dir mit dem Wiegeschein das Leergewicht eintragen (Tanks waren natürlich voll und Fahrer saß auch drin).... ist eigentlich natürlich nicht ganz legal. Da für Steuer und Versicherung dies aber irrelevant ist .... den Rest spare ich mir.

Gruß, Marcel
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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#9 Beitrag von Mathias-Peter » 2018-02-22 9:39:26

Klar Marcel, ich meinte 100 KG bei einem 7,5 tonner. Das sind weniger wie 2% Überladung. Wenn ich aber z.B. nur 400 KG Zuladung habe, sind das in Schweden über 20% Überladung. Und danke für Deinen Tip.

Liebe Grüße
Mathias

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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#10 Beitrag von Ulf H » 2018-02-22 9:45:33

... sorry, bevor ich Klimmzüge mache um möglichst strafarm überladen fahren zu dürfen, sorge ich dafür, dass alles in gesetzeskonformen Zustand kommt ... also Fahrzeug nicht zu schwer beladen oder auflasten ...

Gruss Ulf
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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#11 Beitrag von Mathias-Peter » 2018-02-22 9:59:57

Ich finde 100 Kg Überladung bei einem 7,5 tonner nicht sooo schlimm. Soll ja nicht der Dauerzustand sein...

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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#12 Beitrag von meggmann » 2018-02-22 20:32:34

Die schwedische Ermittlung der Überladung in Relation zur Zuladung ist schon streng - aber wenn Du grundsätzlich so dicht an der zGM rumkratzt ist das schon doof - abfahrbereit liege ich so um die 6,6 t - dann kommen noch zwei Leute und ein Hund dazu, immer auf der letzten Rille ist nicht so meins. Zur Not könnte ich ja noch auf 9,2 t auflasten - hätte für mich aber zu viele Nachteile (Führerschein hab ich, daran liegt's nicht....)
Vielleicht doch mal die Kiste etwas abspecken?

Gruß, Marcel
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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#13 Beitrag von Mathias-Peter » 2018-02-22 20:47:00

Hallo Marcel,

mir geht es nicht darum "am Leergewicht runzukratzen". Nach meiner Berechnung liegt das Fahrzeug ausgebaut bei 5,8t. Inkl. meiner Rechenfehler vielleicht bei 6-6,2t. Ist auch nur ein 4x2 ohne Zwischenrahmen und co. Ich denke mal um die 6t leer inkl. Ausbau ist ein guter Wert. Natürlich ohne Frischwasser voll gerechnet. Das Frischwasser zählt nach Aussage vom TÜV´ler mittlerweile als Zuladung (war früher anderst). Hier gehts einfach darum, wenn ich mal versehentlich 70 Kg zuviel habe (hübsche Tramperin?), dann ist das in den meisten Ländern wurscht bezogen auf das Fahrzeuggewicht. Ich will aber auch öfter mal in Schweden unterwegs sein.

Liebe Grüße
Mathias

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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#14 Beitrag von Leopard » 2018-02-23 7:28:40

Hä ich steh aufm Schlauch,


Was bringt fir ein geringeres Leergewicht, wenn fu am Ende die zgm überschreitest?
Das wird doch gemessen und nicht wieviel du geladen hast.

Gruß

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meggmann
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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#15 Beitrag von meggmann » 2018-02-23 7:33:51

In Deutschland schon - in Schweden wohl als Prozentsatz der Zuladung und die wird ja höher je niedriger das Leergewicht und somit die Strafe niedriger. Daher die Klimmzüge.

Gruß, Marcel
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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#16 Beitrag von wayko » 2018-02-23 8:24:44

Ok, bei diese schwedischen Besonderheit ergibt es schon Sinn, ein möglichst niedriges Leergewicht eingetragen zu bekommen.
Rede mit deinem TÜV darüber, was er alles braucht, um ein anderen Leergewicht einzutragen. Das dürfte das Einfachste sein.
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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#17 Beitrag von Mathias-Peter » 2018-02-23 8:34:54

@ wayko

ich werde es wohl so machen, dass ich zur Umschreibung als Wohnmobil nur das nötigste an Inneneinrichtung reinmache und nur ein Solarpanel auf´s Dach (wegen Eintragung "Höhe"). Innen kann ich ja nachträglich umbauen wie ich will. Und ob am Schluss 1 oder 4 Panels auf dem Dach sind wird hoffentlich niemand interressieren.

Liebe Grüße
Mathias

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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#18 Beitrag von MarkusG » 2018-02-25 14:01:28

Das fällt wohl unter die Rubrik "Falsches Fahrzeug - falscher Führerschein" :(
Denn sonst käme eine solche Frage erst gar nicht auf.
Gruß Markus
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Mathias-Peter
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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#19 Beitrag von Mathias-Peter » 2018-02-25 20:47:35

Bilden Sie einen Satz, in dem folgenede Worte drin vorkommen: "euch-von-Sünde-ist-Stein-werfe-den-ersten-wer-ohne"...

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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#20 Beitrag von msp » 2018-02-25 21:04:46

Mathias-Peter hat geschrieben:Bilden Sie einen Satz, in dem folgenede Worte drin vorkommen: "euch-von-Sünde-ist-Stein-werfe-den-ersten-wer-ohne"...
Steine, bringt mir Steine :joke:

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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#21 Beitrag von Mathias-Peter » 2018-02-25 21:13:17

Lieber msp,

Steine findest Du momentan genügend auf der Schweinewiese Tarifa :D

Liebe Grüße
Mathias

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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#22 Beitrag von Mathias-Peter » 2018-02-25 21:15:21

Achja, nimm nicht zuviel mit. Nicht, dass dadurch das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird :joke:

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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#23 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2018-02-25 21:34:16

um wie viele kg ändert sich eigentlich das Gewicht?
2 Panele ca 20 Kg bei 7500 kg Gesamtgewicht ist das weniger als 1 %

Nächste Frage: Eine Fahrzeugwaage ist ja kein Präzisionsinstrument wie bei einem Apotheker :joke:
Ist auf einer Fz Waage die Differenz feststellbar?

Mathias-Peter
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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#24 Beitrag von Mathias-Peter » 2018-02-25 22:13:00

Hallo Flammkuchenklaus,
zwei 7,5 Tonner stehen in D. Beide Haben 7,6 Tonnen Gesamtgewicht. Beide bekommen keine Strafe. Die gleichen Fahrzeuge -mit allem gleich - stehen in Schweden. Der eine zahlt garnichts, der andere ist um mehr als 10% überladen. Ganze Fred lesen....
Liebe Grüße
Mathias

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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#25 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2018-02-25 22:26:09

Der Kern ist die Apothekerwaage/Fahrzeugwaage und die äusserst geringe Gewichtsänderung :ninja:
im Bezug zum Leergewicht wie in deinem Fall oder auch zum Gesamtgewicht.
oder anderst gefragt. merkt denn die Waage überhaupt ob die Panele dazugekommen sind und das Fenster gegen die Wandfläche getauscht wurde?
Fahre auf 3 verschiedene Waagen nimm den Mittelwert teile den bitte mit natürlich auch die Einzelwerte


und immer Helium in den Reifen in Schweden :lol:

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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#26 Beitrag von Ulf H » 2018-02-25 22:32:36

... um wieviel kann denn die Zuladung maximal verschieden sein? ...

... wieviel % machen die 100 kg Überladung dann bei minimalem und wieviel bei maximalem Leergewicht aus ...

... einfach vor der Tour auf die Waage und eben nicht überladen fahren ...

... es gibt in Schweden ein dichtes Tankstellennetz und auch sonst alles zu kaufen ...

Gruss Ulf
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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#27 Beitrag von MarkusG » 2018-02-26 20:58:10

Mathias-Peter hat geschrieben:Bilden Sie einen Satz, in dem folgenede Worte drin vorkommen: "euch-von-Sünde-ist-Stein-werfe-den-ersten-wer-ohne"...
Ich bin sicher nicht frei von Sünde und werfe auch keinen Stein :p
Es wird immer Leute geben die Regeln aufstellen und Leute geben die diese Regeln umgehen wollen. So ist die Menschheit :wack:
Dann mach was du für richtig hältst.
Gruß Markus
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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#28 Beitrag von Ulf H » 2018-11-06 15:20:51

... leider wurden meine letzten Fragen nicht beantwortet, sondern im „wie Foren funktionieren“ Thread rumgemault, dass hier kein Ergebnis rüber kommt ...

... sorry Mathias-Peter, aber wenn der Threadstarter nicht mehr antwortet, so stirbt der beste technische Frage Thread ab, bevor ein brauchbares Ergebnis erreicht ist ...

... also, was wurde aus der Geschichte ...

... Tramper, zumal in hübsch und weiblich sind in Schweden sehr selten ... in Russland ist da die Auswahl ungleich grösser, man muss nur aufpassen, dort nicht die zahlungspflichtige Variante zu erwischen ...

Gruss Ulf
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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#29 Beitrag von brummiwomo » 2018-11-07 7:40:06

Ulf H hat geschrieben:
2018-11-06 15:20:51

... Tramper, zumal in hübsch und weiblich sind in Schweden sehr selten ... in Russland ist da die Auswahl ungleich grösser, man muss nur aufpassen, dort nicht die zahlungspflichtige Variante zu erwischen ...

Gruss Ulf

:totlach: :totlach: :totlach: :totlach: :totlach:
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Re: Neues Leergewicht nach Aäderungsabnahle eintragen?

#30 Beitrag von Mathias-Peter » 2018-11-07 10:17:04

Hallo Ulf,

ich wollte den LKW eigentlich dieses Jahr fertig bauen. Wegen beruflicher Mehrarbeit bin ich aber nicht weiter gekommen. Jetzt soll der LKW bis Sommer nächsten Jahres fertig werden. Ich werde wohl erst nach TÜV Eintragung zum Wohnmobil einen grösseren FW-Tank einbauen und Solarpanels und "Kleinkram".

Liebe Grüße
Mathias

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