Allgemeine Fragen zu Standheizungen (Diesel, Luft)

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electroniclas
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Allgemeine Fragen zu Standheizungen (Diesel, Luft)

#1 Beitrag von electroniclas » 2011-07-01 18:48:26

Das Thema ist zwar nicht aktuell, aber irgendwann unausweichlich, daher habe ich ein wenig über (Diesel-, Luft-)Standheizungen gelesen, und nun ein paar Fragen... :cool: :happy:

- Welche Leistung sollte sowas haben, und wie kann man das abschätzen? Ich habe von Leuten gehört, dass sie bei offenen Koffertüren in kurzer Hose dasaßen. Das muss irgendwie nicht sein. :blush: Die meisten scheinen mit etwa 5kW glücklich zu sein? (Kommt mir immer noch recht heftig vor, aber vielleicht bin ich da zu naiv... oder eben Kaltduscher. :D )

- Stimmt es, dass der Stromverbrauch sich nach dem Start in Grenzen hält und man die Heizung an den Starterbatterien betreiben kann?

- Die meisten Heizungen sind in Kästen verbaut. Gibt es dafür einen bestimmten Grund (Sicherheit...?), oder ist das nur Schutz vor Dreck und Diebstahl? Gibt es Anforderungen, wie Abgasrohr und Schalldämpfer verlegt werden müssen?

- Immer noch völlig unklar ist mir, ob Standheizungen nun eine ABE haben müssen, einzeln abgenommen werden, in die Papiere eingetragen werden, überhaupt vom TÜV begutachtet werden... etc. Gibt es welche, die nicht an einem Fahrzeug betrieben werden dürfen?

- Klar ist lediglich, dass (bei den älteren Modellen?) nach zehn Jahren die Brennkammer ausgetauscht werden muss/soll. Spricht sonst was dagegen, sich ein gebrauchtes Gerät zu besorgen und an den Koffer zu schrauben? Ist das... gefährlich? :ninja:

- Und überhaupt: Wie kann ich prüfen, dass mir das Ding nicht um die Ohren fliegt oder alles abbrennt? :cold:

e.
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#2 Beitrag von ud68 » 2011-07-01 20:40:14

Es gibt Einbauvorschriften bzgl. Zu/abluft/Ansaug/Heißluft

wenn ich meine HL3000 mit 3,8 kw auf Halbe Stufe stelle (=1,8 kw) dann macht die 15° über Außentemperatur - aber erst seitdem mein Koffer von innen mit Isomatte beklebt ist.
Dauerhaft auf Vollgas hab ich nie probiert

Stromverbrauch 24V 2A, beim Vorglühen natürlich mehr

Wenn während des Schlafens die Brennkammer durchglüht, stellt man beim Wachwerden fest, dass man tot ist
versus
Nach einer neuen Verordnung ist es nicht mehr Pflicht, alle 10 Jahre die Brennkammer zu wechseln
versus
Laut Bedienungsanleitung ist es bei korrektem Einbau so, dass der Druck in der Heizluftkammer über dem im Brennraum ist, weshalb keine Abgase in den Innenraum gelangen können


Udo

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#3 Beitrag von electroniclas » 2011-07-01 20:49:30

ud68 hat geschrieben:Wenn während des Schlafens die Brennkammer durchglüht, stellt man beim Wachwerden fest, dass man tot ist
Ähhh... viellicht wäre ein Holzofen doch eine Option... :dry:
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#4 Beitrag von electroniclas » 2011-07-01 21:07:53

ud68 hat geschrieben:Es gibt Einbauvorschriften bzgl. Zu/abluft/Ansaug/Heißluft
Wo bekommt man die?
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#5 Beitrag von Uwe » 2011-07-01 21:16:53

Hi Niclas,

die Einbauanweisungen stehen in der BA zur Standheizung. Oder freundlich bei Eberspächer oder Webasto nachfragen.

Eine Standheizung braucht eine BE oder eine e-Prüfnummer. Letztere müssen nicht von einer Prüforganisation begutachtet werden. Eine Verpflichtung, eine Standheizung in die Papiere eintragen zu lassen, besteht nicht. Es reicht, ein eventuell notwendiges Gutachten mitzuführen.

Die Heizung lässt sich auch über die Starterbatterie betreiben. Häufiger Einsatz lässt allerdings die Lebensdauer von Blau-Säure-Akkus deutlich schrumpfen.

Grüße
Sa construction rustique permet de le confier aux mains les plus inexpertes.
-------------------------------------------
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Filly

#6 Beitrag von Filly » 2011-07-01 21:17:32

electroniclas hat geschrieben:
ud68 hat geschrieben:Es gibt Einbauvorschriften bzgl. Zu/abluft/Ansaug/Heißluft
Wo bekommt man die?
Die stehen in der Einbauanleitung der jeweiligen Heizung.

5 kW reichen für einen etwas isolierten Koffer. Heizungen ab 5 kW können meist etwas besser geregelt werden als kleinere. Die haben oft nur 2 Stufen und Halblast einer kleinen Heizung ist dann wärmer als Kleinlast einer größeren Heizung. Damit tut man sich besonders in der Übergangszeit keinen gefallen.

Standheizungen sind sehr sicher. Daß der Kraftstoff nicht da verbrennt wo er soll kommt praktisch nicht vor. Man wird eher Probleme mit der Zuverlässigkeit haben, weil die Heizung bei jeder kleinen Ungereimtheit abschaltet. Bis man so ein Teil erst mal richtig am Laufen hat kann es ein leicht nerviges Unterfangen werden. Hat sie sich mit der Einbausituation angefreundet gibt es normal keine Probleme mehr.
Achja, der Auspuff wird verdammt heiß, da muß man sich überlegen wie man ihn verlegt.

Christoph

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#7 Beitrag von electroniclas » 2011-07-07 11:56:33

Ich hab mir jetzt nebenbei mal diverse Einbauanleitungen angeguckt. Das ist ja doch alles recht simpel.

Mir ist dann eine wenig gebrauchte Airtop 3500 ST angeboten worden. Erstinbetriebnahme 2007. Ist halt etwas kleiner als hier empfohlen, aber für 700,- Euronen mit allem...

http://www.webastoshowroom.com/pdf/New% ... T_spec.pdf

Für den Anbau würde ich einen alten Unimog-Staukasten verwenden, in den ich entsprechende Löcher schneide. Anbauort wäre entweder hinten links über dem Auspuffende, Puff dann mit Abstandslaschen am Rahmen, oder vorne rechts über dem Träger, auf dem mal Staukästen lagen. Bei letzerer Version wäre der Puff dann an eben diesem Träger anzubringen. Wäre aber Platzverschwendung, da könnte man irgendwann nochmal was anderes hinbauen.

Was meint Ihr dazu? Ich halte den Preis für ok, auch wenn es sicher immer mal bessere Schnäppchen gibt...
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#8 Beitrag von holgi4474 » 2011-07-07 14:02:45

Na das ist aber preiswert :D
Die version St ist eine Canbus version. Ich würde da die Finger vonlassen wenn du keine Ahnung hast. Man kann sie zwar umbauen aber das erfordert ein wenig erfahrung und wissen über Webasto-Heizungen.

Eine ST bekommst du bei Ebay für 100-200€ nachgeworfen. Und für Baujahr 2007 700€ :lol: Auch wenn die Pflicht zum Brennerkammertausch nicht mehr besteht.

Bild

Gruss Holger

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#9 Beitrag von electroniclas » 2011-07-07 14:25:50

Öhm... :mellow:

Also ich seh in der Elektrobucht keine Airtop für 200,- EUR. Genaugenommen sehe ich unter 300,- EUR nur Schrott. (Aus 'nem 10 Jahre alten T4 gerissen, Kabelstrang abgeflext etc.) Aber ich guck mich noch mal um...

Heizungen mit "Doppel-e1" gibt's allerdings ab 900,- neu. Sind dann halt kleine.

Nebenbei: Mir ist nicht ganz klar, was es bedeutet, wenn Eberspächer die Wechsel"pflicht" beibehält, obwohl der TÜV es nicht mehr verlangt. :huh:
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#10 Beitrag von electroniclas » 2011-07-07 14:28:29

Nachtrag: Danke für den Hinweis mit dem CAN-Bus.

Ich versteh nur das Problem nicht. Dann hat die Heizung halt 'ne Netzwerkdose... :blush:
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#11 Beitrag von holgi4474 » 2011-07-07 14:48:10

Der onkel vom Tüv kann es nicht mehr verlangen nach der gültigen EG-Richtlinie und nur die ist für den Tüv entscheidend.

Ne CANBUS Heizung bekommst du nur mit Schwierigkeiten zum laufen.

Momentan ist nicht die Zeit wo in Ebay mit Heizungen gehandelt wird. Aber wenn der Winter kommt stehen wieder 20-30 mit Canbus ständig drin für den Preis

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#12 Beitrag von holgi4474 » 2011-07-07 14:50:27

http://cgi.ebay.de/Standheizung-WEBASTO ... 2eb377ba9a

hier z.B. auch mit Canbus von 2007 Sofortkauf 275€

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#13 Beitrag von electroniclas » 2011-07-07 15:06:22

holgi4474 hat geschrieben:http://cgi.ebay.de/Standheizung-WEBASTO ... 2eb377ba9a

hier z.B. auch mit Canbus von 2007 Sofortkauf 275€
Das ist doch nur das Heizgerät... außerdem falsche Spannung. :bored: Bis zum Herbst ist zwar noch lange hin, aber ich ersteiger mir trotzdem nicht jedes Teil einzeln. ;) Das macht mehr Stress, als einfach mal hundert Euro mehr auf den Tisch zu legen.
Ne CANBUS Heizung bekommst du nur mit Schwierigkeiten zum laufen.
Achso, die nutzen den CAN-Bus nicht nur für Diagnosedaten, sondern um sich irgendwelche Infos vom Fahrzeug zu holen?

Die mir angebotene ist allerdings ohne CAN-Bus, mit programmierbarem Steuergerät (ok, Spielkram), 270 Betriebsstunden.
Zuletzt geändert von electroniclas am 2011-07-07 17:49:58, insgesamt 2-mal geändert.
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#14 Beitrag von electroniclas » 2011-07-07 20:13:15

holgi4474 hat geschrieben:Der onkel vom Tüv kann es nicht mehr verlangen nach der gültigen EG-Richtlinie und nur die ist für den Tüv entscheidend.
Nach erneuter Recherche: Das gilt anscheinend nur für die Heizungen mit Doppel-e1-Prüfzeichen. Für die alten gilt weiterhin die Wechselpflicht. Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis, wenn der Hersteller den Wechsel vorschreibt.
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#15 Beitrag von holgi4474 » 2011-07-08 8:20:21

electroniclas hat geschrieben:
holgi4474 hat geschrieben:Der onkel vom Tüv kann es nicht mehr verlangen nach der gültigen EG-Richtlinie und nur die ist für den Tüv entscheidend.
Nach erneuter Recherche: Das gilt anscheinend nur für die Heizungen mit Doppel-e1-Prüfzeichen. Für die alten gilt weiterhin die Wechselpflicht. Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis, wenn der Hersteller den Wechsel vorschreibt.
Steht ja auch oben nach EG Richtlinie...... aber wo steht das der Hersteller den Wechsel vorschreiben kann?
Ist genauso wie mit den Reifenbindungen bezogen auf den Hersteller - auch wenns in den Papieren steht muss man es nicht einhalten.

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#16 Beitrag von electroniclas » 2011-07-08 10:25:16

holgi4474 hat geschrieben:aber wo steht das der Hersteller den Wechsel vorschreiben kann?
Na, der Hersteller legt fest, unter welchen Bedingungen die Betriebserlaubnis besteht. Hältst Du Dich nicht an Einbauvorschriften, hast Du keine Betriebserlaubnis. Hältst Du Dich nicht an das Wechselintervall... - dito.
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#17 Beitrag von OliverM » 2011-07-08 10:46:02

electroniclas hat geschrieben:
holgi4474 hat geschrieben:aber wo steht das der Hersteller den Wechsel vorschreiben kann?
Na, der Hersteller legt fest, unter welchen Bedingungen die Betriebserlaubnis besteht. Hältst Du Dich nicht an Einbauvorschriften, hast Du keine Betriebserlaubnis. Hältst Du Dich nicht an das Wechselintervall... - dito.
...genau so sieht es aus . Was die Airtop 3500 ST anbetrifft . Die kannst du bedenkenlos kaufen . Ich pers. denke daß in einem vernünftig isoliertem und belüftetem Koffer selbst die 2 KW-Variant vollkommen ausreicht . In meinem Defender tut eine Airtop 2000 seit 1999 seinen Dienst völlig unspektakulär und trotz Klappdach und keinerlei Isolierung schafft sie es bis ca. -15 Grad Aussentemperatur auf muckelige 25 Grad innen .Man bedenke daß heute ganze Häuser mit 8 KW geheizt werden.

....und zu guter letzt ist das Zeugs von Webasto nicht so ein zusammengetüdelter Schrott wie Eberspächer.

Grüße

Oliver
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#18 Beitrag von electroniclas » 2011-07-08 11:09:35

Hier steht alles: http://www.vautec-nms.de/pdf/zusatzheizungen.pdf

Zunächst zu Gas und Trumas:
Wärmetauscher sowie Abgassysteme in Zusatzheizungen, die mit gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, müssen erst seit 19.03.2003 durch Originalersatzteile ersetzt werden, wenn
diese mindestens 10 Jahre alt sind. Dies gilt nicht für Wärmetauscher in Truma-Heizungen. Die Truma Gerätetechnik ... erwirkte beim KBA eine Erweiterung des Zeitraumes für die Verwendung der Wärmetauscher von Flüssiggasheizungen ... von 10 auf 30 Jahre.
Dieselheizungen der beiden großen Hersteller:
Die EG-Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG enthält gegenüber der bisher gültigen TA 27 (Rili. 1 zu §22a StVZO) generell keine Forderung des Wärmetauscherwechsels bei Luftheizgeräten nach 10 Jahren Betriebszeit.

... Sollkorrosionsstelle ...

Abweichend davon haben sich Webasto und Eberspächer entschieden, die Wechselpflicht des Wärmetauschers nach 10 Jahren beizubehalten und als Herstellervorschrift in die "Technische
Dokumentation" einzufügen.

Bei einem evtl. Wechsel des Wärmetauschers muss das Schild "Originalersatzteil" mit dem Einbaudatum nach wie vor neben dem Typenschild des Heizgerätes angebracht werden.
Die Abnahme nach §19 (3) StVZO entfällt für eine Zusatzheizung, wenn deren ABG bereits eine feste Fahrzeugzuordnung beinhaltet. ... Voraussetzung ist jedoch, dass sie so eingebaut ist wie in der zugehörigen Anleitung beschrieben und der Einbau nicht von einer Änderungsabnahme abhängig gemacht ist. Folglich muss bei einer solchen Heizung der Nachweis der ABG ständig im Fahrzeug mitgeführt werden.
Der Einbau von Zusatzheizungen mit EG-Typgenehmigung muss generell nicht abgenommen werden. Es müssen aber evtl. Auflagen und Hinweise eingehalten werden. Dies bedeutet, dass im Rahmen der HU der Nachweis darüber erbracht werden muss. Hier muss also die mitgelieferte Einbauanweisung auf Verlangen vorgelegt werden können.
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#19 Beitrag von electroniclas » 2011-07-08 11:22:47

Und aus einem Werkstatthandbuch von Webasto:
Die Nichtbeachtung der Einbauanweisung und der darin enthaltenen Hinweise führen zum Haftungsausschluss seitens Webasto. Gleiches gilt auch für nicht fachmännisch oder nicht unter Verwendung von Originalersatzteilen durchgeführte Reparaturen. Dieses hat das Erlöschen der Allgemeinen Bauartgenehmigung des Heizgerätes und damit der Allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeuges zur Folge.
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#20 Beitrag von harzer » 2011-07-08 13:18:54

Hallo

Ich würde von 10 Jahre alten Dieselluftheizungen die Finger lassen.
Es hat sicherlich seinen Grund wenn nach 10 Jahren die Brennkammer gewechselt werden soll. Die Gefahr, dass Verbrennungsabgase in den Koffer geblasen werden ist nicht von der Hand zu weisen und so ein CO-Tod ist zwar schmerzlos aber endgültig. Was mich aber bei diesen Dieselluft-Heizungen immer gestört hat war die Lautstärke mit denen die Dinger arbeiten.

Ich habe einen recht gut isolierten 4,80 Mtr. GFK – Koffer und heize meine Hütte mit einer
Truma E 2000 (Gasluftheizung) und bis – 10 Grad hat das immer gereicht. Die Heizung habe ich für kleines Geld (450 EUR) neu bei Ibää gesteigert, war 24 Volt, hat sich wohl einer vertan. Truma hat übrigens eine Befreiung von der Wechselpflicht der Brennkammer. Ist aber auch Gas. Das Gerät ist sehr leise und geht sehr sparsam mit dem Strom um. Das funst natürlich nur wenn Du schon Gas im Koffer hast.

Für die ganz große Kälte habe ich eine WEBASTO Thermo 90 (Warmwasser- Diesel- Heizung) meine Erfahrungen mit diesem Gerät sind zwiespältig. Es ist nicht ganz einfach die Heizung vernünftig in den Motor- Koffer- Heizkreislauf einzupassen. Theoretisch regelt die Heizung bis auf 2 KW runter aber... der Teufel liegt im Detail . Die Anlage hat soviel Power (9 KW Boosterstufe) dass sie bereits nach wenigen Minuten abregt weil die Wärme nicht abgenommen wird. Eine richtig gute Lösung habe ich noch nicht gefunden, suche weiter !

Mein Fazit : wenn Du Gas hast nimm Gasluftheizung. Wenn nicht kauf Dir eine neue oder neuwertige Dieselluftheizung mit stufenloser oder Mehrstufenreglung . Bei Luftheizungen kann es ruhig etwas mehr sein, je schneller ist die Bude warm und sie regelt in die kleine Stufe. Bei zu großen Dieselheizungen ist das Problem die Regelphasen wo das Gerät ganz abschaltet und dann wieder neu den Glühstift heizen muss. Das kostet richtig Strom. Also bei normaler Koffergröße 5 KW.

Oder Holzofen (kleiner Jagdofen) habe ich letztens auf einem Treffe gesehen das hat auch was.
Ganz ohne Technik !!!

Heiner

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#21 Beitrag von electroniclas » 2011-07-08 13:44:44

harzer hat geschrieben:Es hat sicherlich seinen Grund wenn nach 10 Jahren die Brennkammer gewechselt werden soll.
Das Problem ist, dass die Dinger keinen leicht zugänglichen Betriebsstundenzähler haben. Es ist zu vermuten, dass die zehn Jahre bei geringer Nutzung deutlich überschritten werden könnten. Aber da es nicht erlaubt ist, stellt sich die Frage eigentlich nicht bei den älteren Modellen.
Die Gefahr, dass Verbrennungsabgase in den Koffer geblasen werden ist nicht von der Hand zu weisen und so ein CO-Tod ist zwar schmerzlos aber endgültig.
Ich denke, einen CO-Warner sollte man schon installieren.
Was mich aber bei diesen Dieselluft-Heizungen immer gestört hat war die Lautstärke mit denen die Dinger arbeiten.
Das soll je nach Modell sehr unterschiedlich sein und hängt laut den Anleitungen, die ich gesehen habe, auch massiv von der Installation ab. Aufhängung und Schlauchführung sind entscheidend.
Truma hat übrigens eine Befreiung von der Wechselpflicht der Brennkammer.
Nicht ganz. Siehe oben.
Ist aber auch Gas. Das Gerät ist sehr leise und geht sehr sparsam mit dem Strom um. Das funst natürlich nur wenn Du schon Gas im Koffer hast.


Gas hat seinen Reiz, aber ich persönlich habe keine Lust drauf. Da ich keinen Kühlschrank und keine Kochplatte in meinen Oldtimer bauen werde, lohnt es sich nicht. (Und ich hab einen ziemlichen Respekt davor. Wenn sich im Koffer ein explosives Gemisch bildet, verwandelt sich das Auto in eine Bombe.)
Oder Holzofen (kleiner Jagdofen) habe ich letztens auf einem Treffe gesehen das hat auch was.
Ich hab gehört, die dürfen nicht im Fahrzeug betrieben werden. Heißt also, Du kannst den Ofen nicht fest installieren, sondern musst ihn bei Bedarf auf- und vor Fahrtantritt wieder abbauen. (Keine Ahnung, wie das bei einem heißen Ofen gehen soll.) Stimmt das?

Bei längeren Standzeiten tut's bestimmt auch ein Feldheizgerät. :happy:
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#22 Beitrag von OliverM » 2011-07-08 16:50:04

Das mit dem Holzofen ist so nicht richtig . Die Dinger können sogar eingetragen werden , nur beim Betrieb während der Fahrt scheiden sich die Geister .

Grüße

Oliver
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#23 Beitrag von electroniclas » 2011-07-12 12:44:06

So, ihr könnt mich jetzt für bekloppt erklären, aber ich habe die Heizung gekauft. Hab den Preis noch etwas drücken können und dem Verkäufer noch Kleinteile abgequatscht, die ihn zwar nicht viel Geld, mich aber viel Mühe kosten. Und Zeit ist bekanntlich Geld. :dry:

Das Ding ist gerade angekommen. Es hat zwei e1 Nummern. :D Ich habe bei Webasto angerufen - das war so ziemlich der freundlichste und bemühteste Kundenservice, den ich jemals erlebt habe! - und wegen des Brennerwechsels usw. gefragt.

Folgende Informationen hab ich da bekommen:

- Bei dieser Heizung, offenbar (aber nicht sicher) generell bei solchen mit zwei e1-Nummern, ist der Wechsel gesetzlich nicht vorgeschrieben.
- Er wird aber von Webasto empfohlen.
- Als ich nachbohrte hieß es dann, es stünde zwar in der Betriebsanweisung drin, dies sei aber nur als Empfehlung anzusehen. :cool:
- Da die Heizung zwei e1- Nummern hat, muss sie dem TÜV nicht mal gezeigt werden. Also, auf Verlangen natürlich schon, aber es ist keine Abnahme oder Eintragung notwendig. Sollte ein Prüfer mal Zweifel haben, soll er sich an Webasto wenden...

Außerdem wurde mir noch gesagt, dass es in der Tat Probleme mit Heizungen aus Fahrzeugen mit CAN-Bus gibt, z.B. wenn die Heizung zur Erstausstattung eines VW T5 gehörte.
Zuletzt geändert von electroniclas am 2011-07-12 12:45:26, insgesamt 1-mal geändert.
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#24 Beitrag von holgi4474 » 2011-07-12 13:24:43

electroniclas hat geschrieben:So, ihr könnt mich jetzt für bekloppt erklären, aber ich habe die Heizung gekauft. Hab den Preis noch etwas drücken können und dem Verkäufer noch Kleinteile abgequatscht, die ihn zwar nicht viel Geld, mich aber viel Mühe kosten. Und Zeit ist bekanntlich Geld. :dry:

Das Ding ist gerade angekommen. Es hat zwei e1 Nummern. :D Ich habe bei Webasto angerufen - das war so ziemlich der freundlichste und bemühteste Kundenservice, den ich jemals erlebt habe! - und wegen des Brennerwechsels usw. gefragt.

Folgende Informationen hab ich da bekommen:

- Bei dieser Heizung, offenbar (aber nicht sicher) generell bei solchen mit zwei e1-Nummern, ist der Wechsel gesetzlich nicht vorgeschrieben.
- Er wird aber von Webasto empfohlen.
- Als ich nachbohrte hieß es dann, es stünde zwar in der Betriebsanweisung drin, dies sei aber nur als Empfehlung anzusehen. :cool:
- Da die Heizung zwei e1- Nummern hat, muss sie dem TÜV nicht mal gezeigt werden. Also, auf Verlangen natürlich schon, aber es ist keine Abnahme oder Eintragung notwendig. Sollte ein Prüfer mal Zweifel haben, soll er sich an Webasto wenden...

Außerdem wurde mir noch gesagt, dass es in der Tat Probleme mit Heizungen aus Fahrzeugen mit CAN-Bus gibt, z.B. wenn die Heizung zur Erstausstattung eines VW T5 gehörte.

Mir hats ja keiner geglaubt. Probleme mit Canbus gibt es immer nicht nur beim T5 und Brennerkammerwechsel ist nicht mehr notwendig :D
Zuletzt geändert von holgi4474 am 2011-07-12 13:26:38, insgesamt 1-mal geändert.

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