Erlaubt? Straßenfahrt mit bloßem Fahrgestell
Moderator: Moderatoren
Erlaubt? Straßenfahrt mit bloßem Fahrgestell
Guten Abend zusammen!
Ich habe vor meinen 911er mit demontierter Pritsche auf der Straße zu bewegen zwecks Standortwechsel zum schrauben.
Nun bin ich mir nicht ganz sicher ob das legal ist da dann Kotflügel und seitlicher Unterfahrschutz nicht am FZ sind.
Alles andere wie Nummer und Beleuchtung ist am Rahmen befestigt, fährt also mit.
Wenn sich jemand über die Gesetzeslage sicher ist freue ich mich über Antworten :-)
Danke im Vorfeld, Jacob
Ich habe vor meinen 911er mit demontierter Pritsche auf der Straße zu bewegen zwecks Standortwechsel zum schrauben.
Nun bin ich mir nicht ganz sicher ob das legal ist da dann Kotflügel und seitlicher Unterfahrschutz nicht am FZ sind.
Alles andere wie Nummer und Beleuchtung ist am Rahmen befestigt, fährt also mit.
Wenn sich jemand über die Gesetzeslage sicher ist freue ich mich über Antworten :-)
Danke im Vorfeld, Jacob
Re: Erlaubt? Straßenfahrt mit bloßem Fahrgestell
Moin,
seitlicher UFS muss bei Überführungsfahrten nicht montiert sein, Kotflügel schon.
Gruß Claus
seitlicher UFS muss bei Überführungsfahrten nicht montiert sein, Kotflügel schon.
Gruß Claus
Re: Erlaubt? Straßenfahrt mit bloßem Fahrgestell
Kotflügel sind ein muss, seitl. Unterfahrschutz weiß ich nicht.
Ich hab noch ein paar original MB Überführungskotflügel liegen, die gabs um kleines Geld, müssten aber abgeholt werden.
MfG Jens
Ich hab noch ein paar original MB Überführungskotflügel liegen, die gabs um kleines Geld, müssten aber abgeholt werden.
MfG Jens
In der Arbeit bin ich lütt und wenig
Aber aufm Asphalt bin ich König!
Aber aufm Asphalt bin ich König!
Re: Erlaubt? Straßenfahrt mit bloßem Fahrgestell
Hallo,
ich würde sagen: Nein.
Denn §19 (2) StVZO sagt: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird
Du hast ja deinen Wagen derzeit als "Fahrgestell" oder so "umgerüstet", die vorherige Betriebserlaubnis (LKW geschl. Kasten oder SoKFZ Löschfahrzeug oder oder oder) trifft ja nun nicht mehr zu.
Legaler wäre es (vielleicht), wenn du das Fahrzeug nicht zugelassen hättest und mit Kurzzeitkennz. bzw roter Nummer fährst. Wie gesagt, "vielleicht".
Aber, das Auto fährt ja auch als Fahrgestell. Ich habe meinen 200km als Fahrgestell überführt, aber mit sämtlichen UFS und Kotflügel und Licht.
Gruß, Fabian
ich würde sagen: Nein.
Denn §19 (2) StVZO sagt: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird
Du hast ja deinen Wagen derzeit als "Fahrgestell" oder so "umgerüstet", die vorherige Betriebserlaubnis (LKW geschl. Kasten oder SoKFZ Löschfahrzeug oder oder oder) trifft ja nun nicht mehr zu.
Legaler wäre es (vielleicht), wenn du das Fahrzeug nicht zugelassen hättest und mit Kurzzeitkennz. bzw roter Nummer fährst. Wie gesagt, "vielleicht".
Aber, das Auto fährt ja auch als Fahrgestell. Ich habe meinen 200km als Fahrgestell überführt, aber mit sämtlichen UFS und Kotflügel und Licht.
Gruß, Fabian
Re: Erlaubt? Straßenfahrt mit bloßem Fahrgestell
Wo steht das? Ausnahmen, die für Überführungsfahrten gelten, stehen in der StVZO.ClausLa hat geschrieben:Moin,
seitlicher UFS muss bei Überführungsfahrten nicht montiert sein, Kotflügel schon.
Gruß Claus
Für die Seitliche Kenntlichmachung (§ 51a) steht z.B.:
(2) Die nach Absatz 1 anzubringenden Rückstrahler dürfen abnehmbar sein
.
3. an Fahrgestellen, die zur Vervollständigung überführt werden.
Beim seitlichen und hinteren Unterfahrschutz kann ich so eine Ausnahmebestimmung bei Überführungsfahrten in der StVZO nicht entdecken. Im Umkehrschluss gehe ich davon aus, das es hierfür keine Ausnahmeregel für Überführungsfahrten gibt und es daher ordnungsgemäß sein muss.
Gruß
Burkhard
Re: Erlaubt? Straßenfahrt mit bloßem Fahrgestell
Wow, vielen Dank für die promten und hilfreichen Antworten, auch Danke für das Angebot der Überführungskotflügel!
In dem Falle werde ich denk eine Aufnahme für die Kotflügel bauen um sie doch am Fahrgestell zu montieren und die UFS lasse ich weg.
einen schönen Abend euch allen!
In dem Falle werde ich denk eine Aufnahme für die Kotflügel bauen um sie doch am Fahrgestell zu montieren und die UFS lasse ich weg.
einen schönen Abend euch allen!
Erlaubt? Straßenfahrt mit bloßem Fahrgestell
Mir wurde bei der Überführung meines neuen Fahrgestells klargemacht, dass man mich ohne seitlichen UFS nicht vom Hof lassen dürfte.
--md
--md
Erlaubt? Straßenfahrt mit bloßem Fahrgestell
400 kmvisual hat geschrieben:Wie weit musst du denn fahren?