Vorschrift Montage Rückleuchten (ganz hinten?)

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mangusta
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Vorschrift Montage Rückleuchten (ganz hinten?)

#1 Beitrag von mangusta » 2014-03-01 18:03:06

Hallo,

nach Montage eines Wohnkoffers sind meine am original Halter unverändert montierten Rückleuchten nicht mehr ganz hinten:

Bild

Muß ich das ändern?

In den Vorschriften:

http://www.hella.com/hella-com/assets/m ... riften.pdf

habe ich nichts passendes gefunden.


Gruß

Rolf
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RandyHandy
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Re: Vorschrift Montage Rückleuchten (ganz hinten?)

#2 Beitrag von RandyHandy » 2014-03-01 18:07:48

Hallo,

erst ab mehr als 1m überstand nach hinten :angel:
:rock: :rock: :rock:
Viele Grüße

Henry



Lieber 2 Laster mehr als 1 Laster zuviel!
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"Man muß die Dinge so einfach wie möglich machen. Aber nicht einfacher."
Zitat: Albert Einstein

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mangusta
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Re: Vorschrift Montage Rückleuchten (ganz hinten?)

#3 Beitrag von mangusta » 2014-03-01 18:17:13

Hallo Henry,


das mit dem 1 Meter Überstand kenne ich eigentlich von der Ladung - und ich glaube (hoffe) auch, daß Du völlig recht hast - nur wo steht das?


Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Rolf
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Flammkuchenklaus
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Re: Vorschrift Montage Rückleuchten (ganz hinten?)

#4 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2014-03-01 18:40:55

http://www.fahrzeug-elektrik.de/Egh.htm




Was zu lesen,so einfach ist es nun auch nicht.

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katzenfoot
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Re: Vorschrift Montage Rückleuchten (ganz hinten?)

#5 Beitrag von katzenfoot » 2014-03-01 18:54:52

Der Abstand muss kleiner 40 cm von der Fahrzeugkante sein.

Gruß Rainer

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makabrios
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Re: Vorschrift Montage Rückleuchten (ganz hinten?)

#6 Beitrag von makabrios » 2014-03-01 19:00:33

Hallo,

ich möchte mich mal hier dranhängen mit einer ähnlichen Frage:

http://suchen.mobile.de/lkw-inserat/and ... rigin=PARK

Da an dem Anbaudingens die Leuchten in Ordnung zu sein scheinen, darf dieses Fahrzeug so weiter als 100 bzw. 200 km weit weg fahren? Gilt das nicht mehr als überstehende Ladung?

Um den eventuellen Einwand hinsichtlich der Bauart und, ganz besonders, der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit im Keim zu ersticken : Normal reisen kann jeder! :ninja:


Gruß
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mangusta
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Re: Vorschrift Montage Rückleuchten (ganz hinten?)

#7 Beitrag von mangusta » 2014-03-01 19:44:15

Hallo Rainer,

die 40 cm / 400 mm finde ich nur zur Seite / Fahrzeugaussenkante, aber eben leider nicht nach hinten.

Gruß

Rolf
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Re: Vorschrift Montage Rückleuchten (ganz hinten?)

#8 Beitrag von magmog » 2014-03-01 21:32:42

guude,

nach meiner Erfahrung gefällt Prüfern ein Abstand von mehr als 1.000 mm zur Hinterkante nicht.
Von den Vorschriften her kenne ich nur die Einschränkung des Winkels in der Vertikalen in dem
die Rückleuchten bzw. Rückstrahler noch sichtbar sein müssen. Dadurch ergibt sich auch ein maximaler
Überstand.
Rückleuchten +- 15°
Rückstrahler +-10°

Tschö! Justus.

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Re: Vorschrift Montage Rückleuchten (ganz hinten?)

#9 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2014-03-01 21:38:02

STVZO 53
Auszug;

Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlussleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1000 mm, so muss je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein.
Einfach nur lesen :lol:

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Re: Vorschrift Montage Rückleuchten (ganz hinten?)

#10 Beitrag von Sternwanderer » 2014-03-01 21:41:49

Moin,

wir haben unseren Koffer um 800mm nach hinten raus verlängert. Der Gutachter hatte uns bis zu einem Meter gestattet, einzige Bedingung war, die Begrenzungsleuchten oben auf die neuen Ecken zu setzen!
http://www.die-sternwanderer.de


Beste Grüße, Maik

Nur wer seine Träume lebt,
kann seine Sehnsucht stillen.
(Sergio Bambaren)

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Re: Vorschrift Montage Rückleuchten (ganz hinten?)

#11 Beitrag von mangusta » 2014-03-02 18:50:32

Hallo,

vielen Dank. Der Unimog hat die serienmässigen Begrenzungsleuchten nach vorne und hinten seitlich vorne hinter den Kabinentüren.

Sind dazu noch zusätzliche Begrenzungsleuchten hinten oben an den Kofferecken (2,30 m breit) vorgeschrieben?

Gruß

Rolf
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Re: Vorschrift Montage Rückleuchten (ganz hinten?)

#12 Beitrag von katzenfoot » 2014-03-02 19:03:11

Hallo Rolf

Hatte das gleiche Problem, war bei der Dekra, die hatten mir den Abstand von 40 cm gesagt.

Viele Grüße aus dem Erzgebirge
Rainer

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Re: Vorschrift Montage Rückleuchten (ganz hinten?)

#13 Beitrag von Kami » 2014-03-02 19:08:56

oben nicht erforderlich, jedoch Schlussleuchten max.40cm von den aussenkanten. Wie lang ist das Auto und welche EZ hat es?
Gruss
Kami
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Re: Vorschrift Montage Rückleuchten (ganz hinten?)

#14 Beitrag von katzenfoot » 2014-03-02 19:11:37

Ergänzung

Der Prüfer hat sicher diesen Teil gemeint § 53 StVZO


(4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit zwei dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muss mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind zwei zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muss in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Absatz 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.

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