Sonntagsfahrverbot / LSVA Schweiz

Reisen, Camping, Fernweh, Navigation, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Philippe
neues Mitglied
Beiträge: 4
Registriert: 2009-12-18 16:57:37
Wohnort: Muscat - Oman

Sonntagsfahrverbot / LSVA Schweiz

#1 Beitrag von Philippe » 2011-06-17 18:51:09

Hallo Kollegen

war am vergangenen Sonntag in der neuen alten Heimat (Schweiz) mit meinem "Schweren Motorwagen" (12 t Gesamtgewicht)mit "Wohnaufbau" auf der Autobahn von der Polizei gestoppt worden. Die "Anklage" lautete "Missachtung des Sonntagsfahrverbots" und "Fahren ohne LSVA Gerät".

Die Unterlagen der Polizisten waren leider ziemlich unklar und so konnte der Vorwurf nicht vor Ort und Stelle entkräftet werden. Das ganze hat mich somit einiges an Zeit gekostet.

Fakit ist:
1) "Schwere Motorwagen" (Fahrzeuge über 3.5t) unterliegen dem Sonntags- und Nachtfahrverbot. Davon ausgenommen sind Fahrzeuge zum Personentransport (Verkehrsregelverordnung (VRV) Art 91a Lit a). Wohnmobile mit Gesamtgewicht über 3.5t sind gemäss Verordnung über die Technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) Art Art 11 Abs 1 dem Personentransportwagen gleichgestellt und somit von Sonntags- und Nachtfahrverbot befreit.
2) LSVA: Bei Schweizer Zulassung wird ein jährlicher Pauschalbetrag entrichtet; bei Ausländern wird an der Grenze kassiert.

Hoffe das hilft euch im Falle eines Falles an Ort und Stelle Klarheit zu schaffen und etwas mehr Zeit für den wohlverdienten Urlaub zu gewinnen.

Wünsche euch eine schöne Fahrt in der Schweiz ....

Antworten