Vorschriften und Mitführpflichten im Ausland

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Transporter
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#31 Beitrag von Transporter » 2011-01-07 21:03:55

@Landei:

Da wo ich das Bier nicht führen darf, wär das kein Problem :lol: :lol: :cool:

Grüße,

Transporter.
Uebertragungswagen Filmarchiv:
http://www.youtube.de/user/uebertragungswagen

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Tola
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#32 Beitrag von Tola » 2011-01-07 21:07:55

Schade das interessante Thread immer im Sande verlaufen

Vielleicht kann man für Interessierte so eine Art Mailingliste machen,
die Jeder (aus der Liste ;-) ) nach neusten Erkenntnissen aktualisiert
und wieder in Umlauf bringt.
Zuletzt geändert von Tola am 2011-01-07 21:10:43, insgesamt 1-mal geändert.

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Landei
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#33 Beitrag von Landei » 2011-01-08 14:02:06

Lippischer Nörgelpott! :D :D (du fährst doch auch gerne dahin, wo man sich im Sande verlaufen kann...)


Was wird in verschiedenen Ländern gefordert und was muss beachtet werden:

Europa:

Island: (zügelloses) Offroad Fahren ist eine Legende und wird speziell in Naturschutzgebieten bereits beim Verlassen der Fahrspur um eine halbe Fahrzeugbreite zum Kaffeetrinken von engagierten und (über)eifrigen Rangern, die plötzlich aus dem Nichts auftauchen, mit scharfen Worten moniert!
Tagfahrlicht wie im Rest von Skandinavien

Itailen:
- Warnwesten für jeden Mitfahrer der bei Panne oder Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften aussteigt!
- Abblendlicht einschalten
- rot-weiss gestreifte Warntafel mit 5 roten Streifen für alles, was über die hintere Fahrzeugkontur hinausragt.

Schweiz:
- pauschale Schwerverkehrsabgabe für Wohnmobile > 3,5t
-H Kennzeichen sind Schwerlastabgaben frei, müssen aber trotzdem Formular ausfüllen
- das Ein- und Mitführen von Pfefferspray ist absolut verboten (die Einfuhr persönlicher Kriegswaffen z.B. zur Brauchtumspflege bei Reservistentreffen hingegen erlaubt, lt. GWK Schaffhausen)

Österreich:
- Go-Boxpflicht ab 3,5 t auf Autobahnen
- Warnwestenpflicht
- Zwischen dem 01.11. und 15.04. müssen grundsätzlich Winterreifen aufgezogen sein. Fahrzeuge über 3,5t müssen in dem Zeitraum zusätzlich Schneeketten für 2 Antriebsräder mitführen.
- Überfahren durchgezogener Linien (auch Seitenstreifen) verboten

Spanien:
- 2 Warndreiecke (Vor und hinter dem Fahrzeug aufzustellen!
- Gurtpflicht für Hunde
- Taschenmesser sind strengstens Verboten (Leatherman etc.!)
- rot-weiss gestreifte Warntafel mit 3 roten Streifen für alles, was über die hintere Fahrzeugkontur hinausragt. Die ital. Warntafel kann mit einem Bussgeld geahndet werden... Es gibt im Handel extra "Wendetafeln"...

Afrika:

Warntafeln nach ECE 70/ 70.01 in vielen Ländern >3,5 t vorgeschrieben!

Marokko
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- Zum Befahren von Westssahara ist ein FICHE sinnvoll

Tunesien
- Einfuhr von Funkgeräten offiziell verboten
- Permit fürs Sperrgebiet u.a. nur bei vorhandenem nachweislich funktionierenden Sat-Handy
- Kopien des Sperrgebiets-Permits zum Aushändigen an Kontrollposten verkürzen die Kontrollzeit erheblich
- kopierte/vorgedruckte Zettelchen mit Namen, Adresse und Passnr. der Mitfahrenden vereinfachen die Prozedur an Checkpoints
- grosse Messer mit feststehender Klinge verboten ("Zollkontrolle" mit Fzg.-Durchsuchung auch im Landesinneren)
- GPS Geräte anmeldepflichtig

Ägypten
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- Carnetpflicht

Asien:

Russland
- Strengstes Überholverbot bei durchgezogenen Linien
(sofortiger Führerscheinverlust!)
- Abblendlicht einschalten

Tadjikistan
- Abblendlich einschalten
- Straßennutzungsgebühr gilt nur 14 Tage!!!


Amerika Nord:

USA: jedes Bundesland hat einige Spezialitäten. In Nevada (oder doch Arizona?) muss man bspw. von der rechten auf die linke Spur wechseln, wenn auf dem Standstreifen gerade ein Sheriff eine Fahrzeugüberprüfung macht.
Gaaaanz wichtig: Bei Polizeikontrollen beide Hände auf das Lenkrad legen und ganz still sitzen bleiben, nicht aussteigen.

Führerscheine können auch selbstlaminierte Fantasiegebilde sein, Hauptsache es ist ein kleines Plastikkärtchen, wird alles akzeptiert.

(Geöffnete) Alkoholika in Indianerreservaten sind auch tabu,


Amerika Süd:
Zuletzt geändert von Landei am 2011-01-08 14:06:19, insgesamt 1-mal geändert.

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tauchteddy
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#34 Beitrag von tauchteddy » 2011-01-08 15:43:11

Es ist immer noch nicht klar, ob man in Fahrzeugen über 3,5t in Marokko und Ägypten 1 oder 2 feuerlöscher braucht ...
Zuckerbrot ist aus.

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Teko1911
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#35 Beitrag von Teko1911 » 2011-01-08 18:11:48

Was wird in verschiedenen Ländern gefordert und was muss beachtet werden:

Europa:

Island: (zügelloses) Offroad Fahren ist eine Legende und wird speziell in Naturschutzgebieten bereits beim Verlassen der Fahrspur um eine halbe Fahrzeugbreite zum Kaffeetrinken von engagierten und (über)eifrigen Rangern, die plötzlich aus dem Nichts auftauchen, mit scharfen Worten moniert!
Tagfahrlicht wie im Rest von Skandinavien

Itailen:
- Warnwesten für jeden Mitfahrer der bei Panne oder Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften aussteigt!
- Abblendlicht einschalten
- rot-weiss gestreifte Warntafel mit 5 roten Streifen für alles, was über die hintere Fahrzeugkontur hinausragt.

Schweiz:
- pauschale Schwerverkehrsabgabe für Wohnmobile > 3,5t
-H Kennzeichen sind Schwerlastabgaben frei, müssen aber trotzdem Formular ausfüllen
- das Ein- und Mitführen von Tränengas CS, CN, CA und CR ist ohne Bewilligung tabu, es ist als Waffe eingestuft! Pfefferspray CO ist jedoch keine Waffe und kann Ein- und Mitgeführt werden !!

Österreich:
- Go-Boxpflicht ab 3,5 t auf Autobahnen
- Warnwestenpflicht
- Zwischen dem 01.11. und 15.04. müssen grundsätzlich Winterreifen aufgezogen sein. Fahrzeuge über 3,5t müssen in dem Zeitraum zusätzlich Schneeketten für 2 Antriebsräder mitführen.
- Überfahren durchgezogener Linien (auch Seitenstreifen) verboten

Spanien:
- 2 Warndreiecke (Vor und hinter dem Fahrzeug aufzustellen!
- Gurtpflicht für Hunde
- Taschenmesser sind strengstens Verboten (Leatherman etc.!)
- rot-weiss gestreifte Warntafel mit 3 roten Streifen für alles, was über die hintere Fahrzeugkontur hinausragt. Die ital. Warntafel kann mit einem Bussgeld geahndet werden... Es gibt im Handel extra "Wendetafeln"...

Afrika:

Warntafeln nach ECE 70/ 70.01 in vielen Ländern >3,5 t vorgeschrieben!

Marokko
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- Zum Befahren von Westssahara ist ein FICHE sinnvoll

Tunesien
- Einfuhr von Funkgeräten offiziell verboten
- Permit fürs Sperrgebiet u.a. nur bei vorhandenem nachweislich funktionierenden Sat-Handy
- Kopien des Sperrgebiets-Permits zum Aushändigen an Kontrollposten verkürzen die Kontrollzeit erheblich
- kopierte/vorgedruckte Zettelchen mit Namen, Adresse und Passnr. der Mitfahrenden vereinfachen die Prozedur an Checkpoints
- grosse Messer mit feststehender Klinge verboten ("Zollkontrolle" mit Fzg.-Durchsuchung auch im Landesinneren)
- GPS Geräte anmeldepflichtig

Ägypten
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- Carnetpflicht

Asien:

Russland
- Strengstes Überholverbot bei durchgezogenen Linien
(sofortiger Führerscheinverlust!)
- Abblendlicht einschalten

Tadjikistan
- Abblendlich einschalten
- Straßennutzungsgebühr gilt nur 14 Tage!!!


Amerika Nord:

USA: jedes Bundesland hat einige Spezialitäten. In Nevada (oder doch Arizona?) muss man bspw. von der rechten auf die linke Spur wechseln, wenn auf dem Standstreifen gerade ein Sheriff eine Fahrzeugüberprüfung macht.
Gaaaanz wichtig: Bei Polizeikontrollen beide Hände auf das Lenkrad legen und ganz still sitzen bleiben, nicht aussteigen.

Führerscheine können auch selbstlaminierte Fantasiegebilde sein, Hauptsache es ist ein kleines Plastikkärtchen, wird alles akzeptiert.

(Geöffnete) Alkoholika in Indianerreservaten sind auch tabu,


Amerika Süd:
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mercury-nomade
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#36 Beitrag von mercury-nomade » 2011-01-12 14:23:26

Zitat (mercury-nomade):
Amerika Nord:
-USA, Kanada ... Alkohol (auch Bier) darf nicht im Fahrerhaus oder in der Fahrgastzelle transportiert werden.


Hallo,
meines Wissens gilt das nur für bereits geöffnete Flaschen.
Oder hat sich das inzwischen geändert?
Das würde ich ja noch halbwegs verstehen (auch wenn ich mich nicht dran halten würde), es galt aber zumindest dort wo wir waren, auch für geschlossene Flaschen / Dosen (und führe uns nicht in Versuchung, sondern erlöse uns von dem Bösen...)
Seamos realistas, hagamos lo imposible. Seien wir realistisch, tun wir das Unmögliche (yes we can).
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Garfield
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#37 Beitrag von Garfield » 2011-02-01 11:14:27

Es gibt bestimmt auch noch eine Vorschrift wie groß der / die Feuerlöscher sein müsssen für Marokko und sonst wo .Ich find nichts im Netz darüber , :frust:

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Flammkuchenklaus
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#38 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2011-02-01 12:56:56

als Feuerlöscher verwende ich 2x 6-Kg Pulver;mit den kleinen 2 Kg die als PKW-Ausstattung verkauft werden kann Mann allenfalls Streichhölzer ausblasen :D
Ist auch die Größe welche auf ADR-Fahrzeugen mitgeführt werden.

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#39 Beitrag von Wombi » 2011-02-01 14:41:04

Hallo Garfield,

bei einer Kontrolle wurde unser 9 L Schaumlöscher lobend als sehrgut beurteilt.

Mehr kann ich nicht sagen.


Gruß, Wombi
Es ist an der Zeit, die Reste der Welt zu entdecken........

15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))

Der Urlaub ohne Stress hat begonnen :-))) www.wombi-on-tour.de

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#40 Beitrag von wagenleben » 2011-02-01 15:46:31

da fahr ich nun seit jahrzehnten mit axt, buschmachete und armymessern rum......da hab ich aber viiiiel glück gehabt bei meinen reisen... :D .......geschweige denn mein baseballschläger...wo ich nihctmal baseball spiele.... :blush:

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Pirx
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#41 Beitrag von Pirx » 2011-02-01 18:34:07

So Leute,

ich habe eine Liste der vorgeschriebenen Feuerlöscher für alle Länder dieser Welt gefunden. Ist allerdings ein kostenpflichtiger Normentext, und ich habe keine Lust, alle 63 Seiten abzutippen. :ninja: Daher hier nur mal die interessantesten Länder. Wer es für ein bestimmtes, nicht genanntes Land wissen will, kann sich ja hier im Thread melden, dann reiche ich die Bestimmungen nach.

Marokko:
Gilt eigentlich nur für Autobusse (Fahrzeuge der Klasse M2 und M3)!
Bis 15 Sitzplätze: 1 Löscher mit 2 kg oder 2 Löscher mit je 1 kg (Löschpulver) oder 1x 2 Liter oder 2x 1 Liter Schaumlöscher.

Saudi Arabien:
Alle Fahrzeuge: 1 Löscher unbestimmter Größe. In Pilgerbussen (und nur dort! :eek: ) muß er vom Fahrer schnell erreichbar sein.

Golfstaaten:
Alle Fahrzeuge: 1 Pulverlöscher von 2 kg. Leicht erreichbar.

Ghana:
Alle Fahrzeuge: 1 Löscher von 1 kg. Pulver oder für Brandklasse BCF geeignet.

Pirx

P.S.: Nach meiner Erfahrung hat man (nach Ansicht des gerade kontrollierenden Gesetzeshüters) sowieso immer den falschen Feuerlöscher dabei. Im Zweifelsfall "hat sich gerade gestern das Gesetz geändert". Das ist mir sogar schon in Österreich passiert ... :angel:
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
---
"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.

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#42 Beitrag von Garfield » 2011-02-01 19:26:54

Ahn nu ist das geklärt vielen Dank

Garfield

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#43 Beitrag von AL28 » 2011-02-01 20:40:51

Hallo
Mir unsern Halonlöscher war der Polizist zufrieden .
Ein Feuerlöscher kostet in der Mariane ca.28,-Euro .
Gruß
Oli

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franz_appa
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Re: Vorschriften und Mitführpflichten im Ausland

#44 Beitrag von franz_appa » 2011-08-22 22:07:37

Hi Leutens

Ich muss das hier noch mal auffrischen - ist ein sehr interressanter fred.

Frage zu Österreich (da wollen wir nächste Woche durch):

was ist mit Warnwestenpflicht gemeint?
dabei haben? , angezogen haben?

In Italien ist es die Formulierung: Bei Panne muss jeder der aussteigt eine anhaben (ist doch hier in D auf der Autobahn auch so - oder?)

Oder ist vielleicht mit beidem dasselbe gemeint?

Gruß
natte
on stage:

25.05. '24 - Battersea Power Station - Pink Floyd Tribute, Oberzissen Stadthalle
30.05. '24 - Heart & Soul Blues Brothers Show, Gerolzhofen im Spitalgarten
19.07. '24 - Heart & Soul Blues Brothers Show, Bonn ParkrestaurantRheinaue
19.10. '24 - Battersea Power Station - Pink Floyd Tribute, Koblenz Cafe Hahn
26.10. '24 - Battersea Power Station - Pink Floyd Tribute, Herschbach

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Re: Vorschriften und Mitführpflichten im Ausland

#45 Beitrag von WOODSMAN » 2011-08-22 22:55:02

England - Scotland - Ireland - Wales.

Trucks:- EU/BS standard Hi-Vis coats for vehicle breakdowns. Warning triangle. 6KG Fire Extingusher. Spare bulbs. Vehicle documents. Stick on headlamp converters. (LHD to RHD) Two wheel chocks. Number plate must be visible at all times so be careful if taking bicycles on a rack.

Useful to have a Fresnel lens on the side window to avoid blind zone.

Knives 3"/8cm max blade unless work tool used in a legal business. Firewood camping axe and handsaw is OK.

EDIT:- Vehicles over 3 metres in height must have the exact total height fixed on the dashboard visible to the drivers and it must be in metric and imperial measurements. A spare wheel-tyre does not have to be carried but if it does must be road legal.
Zuletzt geändert von WOODSMAN am 2011-08-23 13:57:27, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Vorschriften und Mitführpflichten im Ausland

#46 Beitrag von kawahans » 2011-08-22 23:22:09

Warnwesten in A:
1 Weste für jeden, der im Falle eines Stillstandes auf der Autobahn aussteigt.
(wenn man drin bleibt nicht :angel: )
Auch auf Bundes- und Landesstrassen eigentlich nicht vorgeschrieben - wenn auch vielleicht anzuraten.
Wer Morgens zerknittert aufsteht hat tagsüber die besten Entfaltungsmöglichkeiten

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Re: Vorschriften und Mitführpflichten im Ausland

#47 Beitrag von franz_appa » 2011-08-22 23:52:48

Ok - thanxs kawahan

(das wär ja auch zu viel des "Guten" gewesen die Warnweste auch noch ständig anhaben zu müssen... :happy: )

Gute Nacht
natte
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25.05. '24 - Battersea Power Station - Pink Floyd Tribute, Oberzissen Stadthalle
30.05. '24 - Heart & Soul Blues Brothers Show, Gerolzhofen im Spitalgarten
19.07. '24 - Heart & Soul Blues Brothers Show, Bonn ParkrestaurantRheinaue
19.10. '24 - Battersea Power Station - Pink Floyd Tribute, Koblenz Cafe Hahn
26.10. '24 - Battersea Power Station - Pink Floyd Tribute, Herschbach

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Re: Vorschriften und Mitführpflichten im Ausland

#48 Beitrag von dare2go » 2011-08-23 1:25:43

Was wird in verschiedenen Ländern gefordert und was muss beachtet werden [letzter Update, einschl. Woodman's englische Regeln]:

Europa:

Island: (zügelloses) Offroad Fahren ist eine Legende und wird speziell in Naturschutzgebieten bereits beim Verlassen der Fahrspur um eine halbe Fahrzeugbreite zum Kaffeetrinken von engagierten und (über)eifrigen Rangern, die plötzlich aus dem Nichts auftauchen, mit scharfen Worten moniert!
Tagfahrlicht wie im Rest von Skandinavien

Italien:
- Warnwesten für jeden Mitfahrer der bei Panne oder Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften aussteigt!
- Abblendlicht einschalten
- rot-weiss gestreifte Warntafel mit 5 roten Streifen für alles, was über die hintere Fahrzeugkontur hinausragt.

Schweiz:
- pauschale Schwerverkehrsabgabe für Wohnmobile > 3,5t
-H Kennzeichen sind Schwerlastabgaben frei, müssen aber trotzdem Formular ausfüllen
- das Ein- und Mitführen von Tränengas CS, CN, CA und CR ist ohne Bewilligung tabu, es ist als Waffe eingestuft! Pfefferspray CO ist jedoch keine Waffe und kann Ein- und Mitgeführt werden !!

Österreich:
- Go-Boxpflicht ab 3,5 t auf Autobahnen
- Warnwestenpflicht
- Zwischen dem 01.11. und 15.04. müssen grundsätzlich Winterreifen aufgezogen sein. Fahrzeuge über 3,5t müssen in dem Zeitraum zusätzlich Schneeketten für 2 Antriebsräder mitführen.
- Überfahren durchgezogener Linien (auch Seitenstreifen) verboten

Spanien:
- 2 Warndreiecke (Vor und hinter dem Fahrzeug aufzustellen!
- Gurtpflicht für Hunde
- Taschenmesser sind strengstens Verboten (Leatherman etc.!)
- rot-weiss gestreifte Warntafel mit 3 roten Streifen für alles, was über die hintere Fahrzeugkontur hinausragt. Die ital. Warntafel kann mit einem Bussgeld geahndet werden... Es gibt im Handel extra "Wendetafeln"...

England, Schotland, Irland, Wales - gilt für alle LKWs:
Warnwestenpflicht bei Pannen;
Warndreieck;
6kg Feuerlöscher;
Reservebirnen;
Schwarze Abkleber auf Scheinwerfern (LHD to RHD);
2 Radkeile;
Nummernschilder müssen immer voll sichtbar belieben (Vorsicht bei Fahrradträgern);
Messer über 8cm nicht erlaubt, außer wenn Grund vorliegt (reicht da Angeln/Fischsäubern? was ist mit Küchenmessern in WoMo?);
Axt und/oder Säge zum Feuerholzmachen erlaubt.

Afrika:
Warntafeln nach ECE 70/ 70.01 in vielen Ländern >3,5 t vorgeschrieben!

Marokko
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- Zum Befahren von Westssahara ist ein FICHE sinnvoll

Tunesien
- Einfuhr von Funkgeräten offiziell verboten
- Permit fürs Sperrgebiet u.a. nur bei vorhandenem nachweislich funktionierenden Sat-Handy
- Kopien des Sperrgebiets-Permits zum Aushändigen an Kontrollposten verkürzen die Kontrollzeit erheblich
- kopierte/vorgedruckte Zettelchen mit Namen, Adresse und Passnr. der Mitfahrenden vereinfachen die Prozedur an Checkpoints
- grosse Messer mit feststehender Klinge verboten ("Zollkontrolle" mit Fzg.-Durchsuchung auch im Landesinneren)
- GPS Geräte anmeldepflichtig

Ägypten
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- Carnetpflicht

Asien:
Russland
- Strengstes Überholverbot bei durchgezogenen Linien
(sofortiger Führerscheinverlust!)
- Abblendlicht einschalten

Tadjikistan
- Abblendlich einschalten
- Straßennutzungsgebühr gilt nur 14 Tage!!!


Amerika Nord:

Kanada: Tagesfahrten immer mit Abblendlicht an (auch ziemlich verbreitet in Alaska).

USA: jedes Bundesland hat einige Spezialitäten. In Nevada (oder doch Arizona?) muss man bspw. von der rechten auf die linke Spur wechseln, wenn auf dem Standstreifen gerade ein Sheriff eine Fahrzeugüberprüfung macht.
Gaaaanz wichtig: Bei Polizeikontrollen beide Hände auf das Lenkrad legen und ganz still sitzen bleiben, nicht aussteigen.

Führerscheine können auch selbstlaminierte Fantasiegebilde sein, Hauptsache es ist ein kleines Plastikkärtchen, wird alles akzeptiert.

(Geöffnete) Alkoholika in Indianerreservaten sind auch tabu.
Alkohol darf nicht im Fahrerhaus transportiert werden (in vielen Staaten), allerdings sind die Sherrifs da manchmal einsichtig (und manchmal nicht), wenn eh Zugang zum Kofferraum oder Wohnraum existiert.
Nie, selbst in engen Kurven, über die durchgezogenene doppelte Mittellinie fahren.

Mittelamerika:
Fast alle Länder verlangen 2 Warndreiecke und einen Feuerlöscher.
In Polizeikontrollen werden an lastwagenähnlichen Fahrzeugen (also auch Wohnmobilen) reflektierende Warnstreifen verlangt (und deren Fehlen als Grund gesehen eine Strafe/Taschengeld zu kassieren); die Streifen in rot-weiss kann man aber in fast jedem Autozubehör kaufen.


Amerika Süd:
fast alle Länder verlangen 2 Warndreiecke und einen Feuerlöscher, der gut zugänglich ist
In Polizeikontrollen werden an lastwagenähnlichen Fahrzeugen (also auch Wohnmobilen) reflektierende Warnstreifen verlangt (und deren Fehlen als Grund gesehen eine Strafe/Taschengeld zu kassieren, vor allem in Peru); die Streifen in rot-weiss kann man aber in fast jedem Autozubehör kaufen.
In vielen Ländern (Kolumbien, Ecuador, Peru, Paraguay, Argentinien, u.a.) darf man auf einer Strasse ohne Abbiegespur nicht direkt nach links abbiegen, sondern muss an den rechten Seitenstreifen fahren und darf erst dann abbiegen wenn beide Fahrtrichtungen frei sind!!

Argentinien:
• Fahren immer mit Abblendlicht (wir haben nur vorne Zusatzscheinwerfer angehabt für Tagesfahrten, da sonst unser US-Camper wie ein Weihnachtsbaum beleuchtet war und die Lichtmaschine zu wenig Strom an die Camperbatterie lieferte = wurde akzeptiert).
• Alle kommerziell aussehenden Fahrzeuge (einschl. Wohnmobile!) müssen hinten ein 90/110 Schild haben und sich an diese Geschwindigkeitsbegrenzung halten - die Regeln sind etwas verschwommen, kleinere Fahrzeuge bis zu ca. 3.5 Tonnen kommen oft mit einem 110-Schild durch (soweit Aufbau nicht zu groß - wo immer diese Grenze wohl liegt). Diese Aufkleber sind sauteuer (um die $20-25). Es ist ratsam diese Schilder im Norden (Ecuador + Kolumbien) wieder zu entfernen oder abzudecken, da dort nur bei Spezialfahrzeugen, z.B. Tankern, gefordert.
Mit bestem Gruss

Jürgen

------------------------------
Wenn Ihr mehr über uns wissen wollt unsere alte "Vorstellung": http://bit.ly/Ai6EQR

2006-2009 von Alaska bis Ushaia/Südamerika, 2014-2018 nochmals mit MB1019AF.
Danach Europa, Marokko, Türkei mit MB Vario und demselben ausgebauten FM2.
Blog: http://dare2go.com/

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Re: Vorschriften und Mitführpflichten im Ausland

#49 Beitrag von Dietmar » 2011-08-23 7:22:44

Ups, da war ich ja neulich ganz schön "kriminell" unterwegs :eek:
Vielen Dank für diese Infos!
Ich kann auch anders

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Re: Vorschriften und Mitführpflichten im Ausland

#50 Beitrag von daily4x4 » 2011-08-23 10:33:49

Was wird in verschiedenen Ländern gefordert und was muss beachtet werden [letzter Update, einschl. Woodman's englische Regeln]:

Europa:

Island:
- (zügelloses) Offroad Fahren ist eine Legende und wird speziell in Naturschutzgebieten bereits beim Verlassen der Fahrspur um eine halbe Fahrzeugbreite zum Kaffeetrinken von engagierten und (über)eifrigen Rangern, die plötzlich aus dem Nichts auftauchen, mit scharfen Worten moniert!
- Tagfahrlicht wie im Rest von Skandinavien

Italien:
- Warnwesten für jeden Mitfahrer der bei Panne oder Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften aussteigt!
- Abblendlicht einschalten
- rot-weiss gestreifte Warntafel mit 5 roten Streifen für alles, was über die hintere Fahrzeugkontur hinausragt.

Schweiz:
- pauschale Schwerverkehrsabgabe für Wohnmobile > 3,5t
-H Kennzeichen sind Schwerlastabgaben frei, müssen aber trotzdem Formular ausfüllen
- das Ein- und Mitführen von Tränengas CS, CN, CA und CR ist ohne Bewilligung tabu, es ist als Waffe eingestuft! Pfefferspray CO ist jedoch keine Waffe und kann Ein- und Mitgeführt werden !!

Österreich:
- Go-Boxpflicht ab 3,5 t auf Autobahnen
- Warnwestenpflicht
- Zwischen dem 01.11. und 15.04. müssen grundsätzlich Winterreifen aufgezogen sein. Fahrzeuge über 3,5t müssen in dem Zeitraum zusätzlich Schneeketten für 2 Antriebsräder mitführen.
- Überfahren durchgezogener Linien (auch Seitenstreifen) verboten

Spanien:
- 2 Warndreiecke (Vor und hinter dem Fahrzeug aufzustellen!
- Gurtpflicht für Hunde
- Taschenmesser sind strengstens Verboten (Leatherman etc.!)
- rot-weiss gestreifte Warntafel mit 3 roten Streifen für alles, was über die hintere Fahrzeugkontur hinausragt. Die ital. Warntafel kann mit einem Bussgeld geahndet werden... Es gibt im Handel extra "Wendetafeln"...

England, Schotland, Irland, Wales - gilt für alle LKWs:
- Warnwestenpflicht bei Pannen;
- Warndreieck;
- 6kg Feuerlöscher;
- Reservebirnen;
- Schwarze Abkleber auf Scheinwerfern (LHD to RHD);
- 2 Radkeile;
- Nummernschilder müssen immer voll sichtbar belieben (Vorsicht bei Fahrradträgern);
- Messer über 8cm nicht erlaubt, außer wenn Grund vorliegt (reicht da Angeln/Fischsäubern? was ist mit Küchenmessern in WoMo?);
- Axt und/oder Säge zum Feuerholzmachen erlaubt.

Türkei:
- zwei Warndreiecke in jedem Fahrzeug

Afrika:
Warntafeln nach ECE 70/ 70.01 in vielen Ländern >3,5 t vorgeschrieben!

Marokko
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- Zum Befahren von Westssahara ist ein FICHE sinnvoll

Tunesien
- Einfuhr von Funkgeräten offiziell verboten
- Permit fürs Sperrgebiet u.a. nur bei vorhandenem nachweislich funktionierenden Sat-Handy
- Kopien des Sperrgebiets-Permits zum Aushändigen an Kontrollposten verkürzen die Kontrollzeit erheblich
- kopierte/vorgedruckte Zettelchen mit Namen, Adresse und Passnr. der Mitfahrenden vereinfachen die Prozedur an Checkpoints
- grosse Messer mit feststehender Klinge verboten ("Zollkontrolle" mit Fzg.-Durchsuchung auch im Landesinneren)
- GPS Geräte anmeldepflichtig

Ägypten
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- Carnetpflicht

Asien:
Russland
- Strengstes Überholverbot bei durchgezogenen Linien
(sofortiger Führerscheinverlust!)
- Abblendlicht einschalten

Tadjikistan
- Abblendlich einschalten
- Straßennutzungsgebühr gilt nur 14 Tage!!!


Amerika Nord:

Kanada: Tagesfahrten immer mit Abblendlicht an (auch ziemlich verbreitet in Alaska).

USA: jedes Bundesland hat einige Spezialitäten. In Nevada (oder doch Arizona?) muss man bspw. von der rechten auf die linke Spur wechseln, wenn auf dem Standstreifen gerade ein Sheriff eine Fahrzeugüberprüfung macht.
Gaaaanz wichtig: Bei Polizeikontrollen beide Hände auf das Lenkrad legen und ganz still sitzen bleiben, nicht aussteigen.

Führerscheine können auch selbstlaminierte Fantasiegebilde sein, Hauptsache es ist ein kleines Plastikkärtchen, wird alles akzeptiert.

(Geöffnete) Alkoholika in Indianerreservaten sind auch tabu.
Alkohol darf nicht im Fahrerhaus transportiert werden (in vielen Staaten), allerdings sind die Sherrifs da manchmal einsichtig (und manchmal nicht), wenn eh Zugang zum Kofferraum oder Wohnraum existiert.
Nie, selbst in engen Kurven, über die durchgezogenene doppelte Mittellinie fahren.

Mittelamerika:
Fast alle Länder verlangen 2 Warndreiecke und einen Feuerlöscher.
In Polizeikontrollen werden an lastwagenähnlichen Fahrzeugen (also auch Wohnmobilen) reflektierende Warnstreifen verlangt (und deren Fehlen als Grund gesehen eine Strafe/Taschengeld zu kassieren); die Streifen in rot-weiss kann man aber in fast jedem Autozubehör kaufen.


Amerika Süd:
fast alle Länder verlangen 2 Warndreiecke und einen Feuerlöscher, der gut zugänglich ist
In Polizeikontrollen werden an lastwagenähnlichen Fahrzeugen (also auch Wohnmobilen) reflektierende Warnstreifen verlangt (und deren Fehlen als Grund gesehen eine Strafe/Taschengeld zu kassieren, vor allem in Peru); die Streifen in rot-weiss kann man aber in fast jedem Autozubehör kaufen.
In vielen Ländern (Kolumbien, Ecuador, Peru, Paraguay, Argentinien, u.a.) darf man auf einer Strasse ohne Abbiegespur nicht direkt nach links abbiegen, sondern muss an den rechten Seitenstreifen fahren und darf erst dann abbiegen wenn beide Fahrtrichtungen frei sind!!

Argentinien:
• Fahren immer mit Abblendlicht (wir haben nur vorne Zusatzscheinwerfer angehabt für Tagesfahrten, da sonst unser US-Camper wie ein Weihnachtsbaum beleuchtet war und die Lichtmaschine zu wenig Strom an die Camperbatterie lieferte = wurde akzeptiert).
• Alle kommerziell aussehenden Fahrzeuge (einschl. Wohnmobile!) müssen hinten ein 90/110 Schild haben und sich an diese Geschwindigkeitsbegrenzung halten - die Regeln sind etwas verschwommen, kleinere Fahrzeuge bis zu ca. 3.5 Tonnen kommen oft mit einem 110-Schild durch (soweit Aufbau nicht zu groß - wo immer diese Grenze wohl liegt). Diese Aufkleber sind sauteuer (um die $20-25). Es ist ratsam diese Schilder im Norden (Ecuador + Kolumbien) wieder zu entfernen oder abzudecken, da dort nur bei Spezialfahrzeugen, z.B. Tankern, gefordert.




Anmerkung: hab Türkei mal bei Europa einsortiert, kann auch Asien sein.
Auflistung für Europa gibt's auch hier, allerdings mit Pkw-Ausrichtung: http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1098009%2C%2C
Grüße
-Bernhard-

== Dicht ist, wenn Wasser zwar einen Weg hinein, aber nicht wieder heraus findet ==
https://privat.albicker.org

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Re: Vorschriften und Mitführpflichten im Ausland

#51 Beitrag von MarkusG » 2015-07-04 22:29:40

Was wird in verschiedenen Ländern gefordert und was muss beachtet werden [letzter Update, einschl. Woodman's englische Regeln]:

Europa:
Island:
- (zügelloses) Offroad Fahren ist eine Legende und wird speziell in Naturschutzgebieten bereits beim Verlassen der Fahrspur um eine halbe Fahrzeugbreite zum Kaffeetrinken von engagierten und (über)eifrigen Rangern, die plötzlich aus dem Nichts auftauchen, mit scharfen Worten moniert!
- Tagfahrlicht wie im Rest von Skandinavien

Italien:
- Warnwesten für jeden Mitfahrer der bei Panne oder Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften aussteigt!
- Abblendlicht einschalten
- rot-weiss gestreifte Warntafel mit 5 roten Streifen für alles, was über die hintere Fahrzeugkontur hinausragt.

Norwegen:
- Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sind vom 15. November bis 31. März Winterreifen vorgeschrieben. Die Winterreifen müssen mit der Aufschrift „M+S“ oder mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet. In Nordland, Troms und Finnmark gilt diese Regelung ab 15. Oktober bis 30. April.

Schweiz:
- pauschale Schwerverkehrsabgabe für Wohnmobile > 3,5t
-H Kennzeichen sind Schwerlastabgaben frei, müssen aber trotzdem Formular ausfüllen
- das Ein- und Mitführen von Tränengas CS, CN, CA und CR ist ohne Bewilligung tabu, es ist als Waffe eingestuft! Pfefferspray CO ist jedoch keine Waffe und kann Ein- und Mitgeführt werden !!

Österreich:
- Go-Boxpflicht ab 3,5 t auf Autobahnen
- Warnwestenpflicht
- Zwischen dem 01.11. und 15.04. müssen grundsätzlich Winterreifen aufgezogen sein. Fahrzeuge über 3,5t müssen in dem Zeitraum zusätzlich Schneeketten für 2 Antriebsräder mitführen.
- Überfahren durchgezogener Linien (auch Seitenstreifen) verboten

Spanien:
- 2 Warndreiecke (Vor und hinter dem Fahrzeug aufzustellen!
- Gurtpflicht für Hunde
- Taschenmesser sind strengstens Verboten (Leatherman etc.!)
- rot-weiss gestreifte Warntafel mit 3 roten Streifen für alles, was über die hintere Fahrzeugkontur hinausragt. Die ital. Warntafel kann mit einem Bussgeld geahndet werden... Es gibt im Handel extra "Wendetafeln"...

England, Schotland, Irland, Wales - gilt für alle LKWs:
- Warnwestenpflicht bei Pannen;
- Warndreieck;
- 6kg Feuerlöscher;
- Reservebirnen;
- Schwarze Abkleber auf Scheinwerfern (LHD to RHD);
- 2 Radkeile;
- Nummernschilder müssen immer voll sichtbar belieben (Vorsicht bei Fahrradträgern);
- Messer über 8cm nicht erlaubt, außer wenn Grund vorliegt (reicht da Angeln/Fischsäubern? was ist mit Küchenmessern in WoMo?);
- Axt und/oder Säge zum Feuerholzmachen erlaubt.

Türkei:
- zwei Warndreiecke in jedem Fahrzeug

Afrika:
Warntafeln nach ECE 70/ 70.01 in vielen Ländern >3,5 t vorgeschrieben!

Marokko
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- Zum Befahren von Westssahara ist ein FICHE sinnvoll

Tunesien
- Einfuhr von Funkgeräten offiziell verboten
- Permit fürs Sperrgebiet u.a. nur bei vorhandenem nachweislich funktionierenden Sat-Handy
- Kopien des Sperrgebiets-Permits zum Aushändigen an Kontrollposten verkürzen die Kontrollzeit erheblich
- kopierte/vorgedruckte Zettelchen mit Namen, Adresse und Passnr. der Mitfahrenden vereinfachen die Prozedur an Checkpoints
- grosse Messer mit feststehender Klinge verboten ("Zollkontrolle" mit Fzg.-Durchsuchung auch im Landesinneren)
- GPS Geräte anmeldepflichtig

Ägypten
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- Carnetpflicht

Asien:
Russland
- Strengstes Überholverbot bei durchgezogenen Linien
(sofortiger Führerscheinverlust!)
- Abblendlicht einschalten

Tadjikistan
- Abblendlich einschalten
- Straßennutzungsgebühr gilt nur 14 Tage!!!


Amerika Nord:
Kanada: Tagesfahrten immer mit Abblendlicht an (auch ziemlich verbreitet in Alaska).

USA: jedes Bundesland hat einige Spezialitäten. In Nevada (oder doch Arizona?) muss man bspw. von der rechten auf die linke Spur wechseln, wenn auf dem Standstreifen gerade ein Sheriff eine Fahrzeugüberprüfung macht.
Gaaaanz wichtig: Bei Polizeikontrollen beide Hände auf das Lenkrad legen und ganz still sitzen bleiben, nicht aussteigen.

Führerscheine können auch selbstlaminierte Fantasiegebilde sein, Hauptsache es ist ein kleines Plastikkärtchen, wird alles akzeptiert.

(Geöffnete) Alkoholika in Indianerreservaten sind auch tabu.
Alkohol darf nicht im Fahrerhaus transportiert werden (in vielen Staaten), allerdings sind die Sherrifs da manchmal einsichtig (und manchmal nicht), wenn eh Zugang zum Kofferraum oder Wohnraum existiert.
Nie, selbst in engen Kurven, über die durchgezogenene doppelte Mittellinie fahren.

Mittelamerika:
Fast alle Länder verlangen 2 Warndreiecke und einen Feuerlöscher.
In Polizeikontrollen werden an lastwagenähnlichen Fahrzeugen (also auch Wohnmobilen) reflektierende Warnstreifen verlangt (und deren Fehlen als Grund gesehen eine Strafe/Taschengeld zu kassieren); die Streifen in rot-weiss kann man aber in fast jedem Autozubehör kaufen.


Amerika Süd:
fast alle Länder verlangen 2 Warndreiecke und einen Feuerlöscher, der gut zugänglich ist
In Polizeikontrollen werden an lastwagenähnlichen Fahrzeugen (also auch Wohnmobilen) reflektierende Warnstreifen verlangt (und deren Fehlen als Grund gesehen eine Strafe/Taschengeld zu kassieren, vor allem in Peru); die Streifen in rot-weiss kann man aber in fast jedem Autozubehör kaufen.
In vielen Ländern (Kolumbien, Ecuador, Peru, Paraguay, Argentinien, u.a.) darf man auf einer Strasse ohne Abbiegespur nicht direkt nach links abbiegen, sondern muss an den rechten Seitenstreifen fahren und darf erst dann abbiegen wenn beide Fahrtrichtungen frei sind!!

Argentinien:
• Fahren immer mit Abblendlicht (wir haben nur vorne Zusatzscheinwerfer angehabt für Tagesfahrten, da sonst unser US-Camper wie ein Weihnachtsbaum beleuchtet war und die Lichtmaschine zu wenig Strom an die Camperbatterie lieferte = wurde akzeptiert).
• Alle kommerziell aussehenden Fahrzeuge (einschl. Wohnmobile!) müssen hinten ein 90/110 Schild haben und sich an diese Geschwindigkeitsbegrenzung halten - die Regeln sind etwas verschwommen, kleinere Fahrzeuge bis zu ca. 3.5 Tonnen kommen oft mit einem 110-Schild durch (soweit Aufbau nicht zu groß - wo immer diese Grenze wohl liegt). Diese Aufkleber sind sauteuer (um die $20-25). Es ist ratsam diese Schilder im Norden (Ecuador + Kolumbien) wieder zu entfernen oder abzudecken, da dort nur bei Spezialfahrzeugen, z.B. Tankern, gefordert.
Gruß Markus
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Re: Vorschriften und Mitführpflichten im Ausland

#52 Beitrag von MarkusG » 2015-07-04 22:51:36

Was wird in verschiedenen Ländern gefordert und was muss beachtet werden [letzter Update, Norwegen und Schweden]:

Europa:
Island:
- (zügelloses) Offroad Fahren ist eine Legende und wird speziell in Naturschutzgebieten bereits beim Verlassen der Fahrspur um eine halbe Fahrzeugbreite zum Kaffeetrinken von engagierten und (über)eifrigen Rangern, die plötzlich aus dem Nichts auftauchen, mit scharfen Worten moniert!
- Tagfahrlicht wie im Rest von Skandinavien

Italien:
- Warnwesten für jeden Mitfahrer der bei Panne oder Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften aussteigt!
- Abblendlicht einschalten
- rot-weiss gestreifte Warntafel mit 5 roten Streifen für alles, was über die hintere Fahrzeugkontur hinausragt.

Österreich:
- Go-Boxpflicht ab 3,5 t auf Autobahnen
- Warnwestenpflicht
- Zwischen dem 01.11. und 15.04. müssen grundsätzlich Winterreifen aufgezogen sein. Fahrzeuge über 3,5t müssen in dem Zeitraum zusätzlich Schneeketten für 2 Antriebsräder mitführen.
- Überfahren durchgezogener Linien (auch Seitenstreifen) verboten

Norwegen:
- Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sind vom 15. November bis 31. März Winterreifen vorgeschrieben. Die Winterreifen müssen mit der Aufschrift „M+S“ oder mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet. In Nordland, Troms und Finnmark gilt diese Regelung ab 15. Oktober bis 30. April. Fahrzeuge über 3,5 t zGG müssen im Winter Schneeketten mitführen.

Schweiz:
- pauschale Schwerverkehrsabgabe für Wohnmobile > 3,5t
-H Kennzeichen sind Schwerlastabgaben frei, müssen aber trotzdem Formular ausfüllen
- das Ein- und Mitführen von Tränengas CS, CN, CA und CR ist ohne Bewilligung tabu, es ist als Waffe eingestuft! Pfefferspray CO ist jedoch keine Waffe und kann Ein- und Mitgeführt werden !!

Schweden:
- Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sind vom 1. Dezember bis 31. März auf der Antriebsachse Winterreifen vorgeschrieben.

Spanien:
- 2 Warndreiecke (Vor und hinter dem Fahrzeug aufzustellen!
- Gurtpflicht für Hunde
- Taschenmesser sind strengstens Verboten (Leatherman etc.!)
- rot-weiss gestreifte Warntafel mit 3 roten Streifen für alles, was über die hintere Fahrzeugkontur hinausragt. Die ital. Warntafel kann mit einem Bussgeld geahndet werden... Es gibt im Handel extra "Wendetafeln"...

England, Schotland, Irland, Wales - gilt für alle LKWs:
- Warnwestenpflicht bei Pannen;
- Warndreieck;
- 6kg Feuerlöscher;
- Reservebirnen;
- Schwarze Abkleber auf Scheinwerfern (LHD to RHD);
- 2 Radkeile;
- Nummernschilder müssen immer voll sichtbar belieben (Vorsicht bei Fahrradträgern);
- Messer über 8cm nicht erlaubt, außer wenn Grund vorliegt (reicht da Angeln/Fischsäubern? was ist mit Küchenmessern in WoMo?);
- Axt und/oder Säge zum Feuerholzmachen erlaubt.

Asien:
Russland
- Strengstes Überholverbot bei durchgezogenen Linien
(sofortiger Führerscheinverlust!)
- Abblendlicht einschalten

Tadjikistan
- Abblendlich einschalten
- Straßennutzungsgebühr gilt nur 14 Tage!!!

Türkei:
- zwei Warndreiecke in jedem Fahrzeug

Ägypten
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- Carnetpflicht

Afrika:
Warntafeln nach ECE 70/ 70.01 in vielen Ländern >3,5 t vorgeschrieben!

Marokko:
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- Zum Befahren von Westssahara ist ein FICHE sinnvoll

Tunesien:
- Einfuhr von Funkgeräten offiziell verboten
- Permit fürs Sperrgebiet u.a. nur bei vorhandenem nachweislich funktionierenden Sat-Handy
- Kopien des Sperrgebiets-Permits zum Aushändigen an Kontrollposten verkürzen die Kontrollzeit erheblich
- kopierte/vorgedruckte Zettelchen mit Namen, Adresse und Passnr. der Mitfahrenden vereinfachen die Prozedur an Checkpoints
- grosse Messer mit feststehender Klinge verboten ("Zollkontrolle" mit Fzg.-Durchsuchung auch im Landesinneren)
- GPS Geräte anmeldepflichtig

Amerika Nord:
Kanada: Tagesfahrten immer mit Abblendlicht an (auch ziemlich verbreitet in Alaska).

USA: jedes Bundesland hat einige Spezialitäten. In Nevada (oder doch Arizona?) muss man bspw. von der rechten auf die linke Spur wechseln, wenn auf dem Standstreifen gerade ein Sheriff eine Fahrzeugüberprüfung macht.
Gaaaanz wichtig: Bei Polizeikontrollen beide Hände auf das Lenkrad legen und ganz still sitzen bleiben, nicht aussteigen.

Führerscheine können auch selbstlaminierte Fantasiegebilde sein, Hauptsache es ist ein kleines Plastikkärtchen, wird alles akzeptiert.

(Geöffnete) Alkoholika in Indianerreservaten sind auch tabu.
Alkohol darf nicht im Fahrerhaus transportiert werden (in vielen Staaten), allerdings sind die Sherrifs da manchmal einsichtig (und manchmal nicht), wenn eh Zugang zum Kofferraum oder Wohnraum existiert.
Nie, selbst in engen Kurven, über die durchgezogenene doppelte Mittellinie fahren.

Mittelamerika:
Fast alle Länder verlangen 2 Warndreiecke und einen Feuerlöscher.
In Polizeikontrollen werden an lastwagenähnlichen Fahrzeugen (also auch Wohnmobilen) reflektierende Warnstreifen verlangt (und deren Fehlen als Grund gesehen eine Strafe/Taschengeld zu kassieren); die Streifen in rot-weiss kann man aber in fast jedem Autozubehör kaufen.


Amerika Süd:
fast alle Länder verlangen 2 Warndreiecke und einen Feuerlöscher, der gut zugänglich ist
In Polizeikontrollen werden an lastwagenähnlichen Fahrzeugen (also auch Wohnmobilen) reflektierende Warnstreifen verlangt (und deren Fehlen als Grund gesehen eine Strafe/Taschengeld zu kassieren, vor allem in Peru); die Streifen in rot-weiss kann man aber in fast jedem Autozubehör kaufen.
In vielen Ländern (Kolumbien, Ecuador, Peru, Paraguay, Argentinien, u.a.) darf man auf einer Strasse ohne Abbiegespur nicht direkt nach links abbiegen, sondern muss an den rechten Seitenstreifen fahren und darf erst dann abbiegen wenn beide Fahrtrichtungen frei sind!!

Argentinien:
• Fahren immer mit Abblendlicht (wir haben nur vorne Zusatzscheinwerfer angehabt für Tagesfahrten, da sonst unser US-Camper wie ein Weihnachtsbaum beleuchtet war und die Lichtmaschine zu wenig Strom an die Camperbatterie lieferte = wurde akzeptiert).
• Alle kommerziell aussehenden Fahrzeuge (einschl. Wohnmobile!) müssen hinten ein 90/110 Schild haben und sich an diese Geschwindigkeitsbegrenzung halten - die Regeln sind etwas verschwommen, kleinere Fahrzeuge bis zu ca. 3.5 Tonnen kommen oft mit einem 110-Schild durch (soweit Aufbau nicht zu groß - wo immer diese Grenze wohl liegt). Diese Aufkleber sind sauteuer (um die $20-25). Es ist ratsam diese Schilder im Norden (Ecuador + Kolumbien) wieder zu entfernen oder abzudecken, da dort nur bei Spezialfahrzeugen, z.B. Tankern, gefordert.
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Re: Vorschriften und Mitführpflichten im Ausland

#53 Beitrag von Wuiderer » 2018-01-11 0:40:15

Um den durchaus hilfreichen Thread mal wieder zu reaktivieren, auch wenn sich da bestimmt schon wieder einiges an Vorschriften geändert hat...

Was wird in verschiedenen Ländern gefordert und was muss beachtet werden [letzter Update, Marokko]:

Europa:
Island:
- (zügelloses) Offroad Fahren ist eine Legende und wird speziell in Naturschutzgebieten bereits beim Verlassen der Fahrspur um eine halbe Fahrzeugbreite zum Kaffeetrinken von engagierten und (über)eifrigen Rangern, die plötzlich aus dem Nichts auftauchen, mit scharfen Worten moniert!
- Tagfahrlicht wie im Rest von Skandinavien

Italien:
- Warnwesten für jeden Mitfahrer der bei Panne oder Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften aussteigt!
- Abblendlicht einschalten
- rot-weiss gestreifte Warntafel mit 5 roten Streifen für alles, was über die hintere Fahrzeugkontur hinausragt.

Österreich:
- Go-Boxpflicht ab 3,5 t auf Autobahnen
- Warnwestenpflicht
- Zwischen dem 01.11. und 15.04. müssen grundsätzlich Winterreifen aufgezogen sein. Fahrzeuge über 3,5t müssen in dem Zeitraum zusätzlich Schneeketten für 2 Antriebsräder mitführen.
- Überfahren durchgezogener Linien (auch Seitenstreifen) verboten

Norwegen:
- Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sind vom 15. November bis 31. März Winterreifen vorgeschrieben. Die Winterreifen müssen mit der Aufschrift „M+S“ oder mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet. In Nordland, Troms und Finnmark gilt diese Regelung ab 15. Oktober bis 30. April. Fahrzeuge über 3,5 t zGG müssen im Winter Schneeketten mitführen.

Schweiz:
- pauschale Schwerverkehrsabgabe für Wohnmobile > 3,5t
-H Kennzeichen sind Schwerlastabgaben frei, müssen aber trotzdem Formular ausfüllen
- das Ein- und Mitführen von Tränengas CS, CN, CA und CR ist ohne Bewilligung tabu, es ist als Waffe eingestuft! Pfefferspray CO ist jedoch keine Waffe und kann Ein- und Mitgeführt werden !!

Schweden:
- Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sind vom 1. Dezember bis 31. März auf der Antriebsachse Winterreifen vorgeschrieben.

Spanien:
- 2 Warndreiecke (Vor und hinter dem Fahrzeug aufzustellen!
- Gurtpflicht für Hunde
- Taschenmesser sind strengstens Verboten (Leatherman etc.!)
- rot-weiss gestreifte Warntafel mit 3 roten Streifen für alles, was über die hintere Fahrzeugkontur hinausragt. Die ital. Warntafel kann mit einem Bussgeld geahndet werden... Es gibt im Handel extra "Wendetafeln"...

England, Schotland, Irland, Wales - gilt für alle LKWs:
- Warnwestenpflicht bei Pannen;
- Warndreieck;
- 6kg Feuerlöscher;
- Reservebirnen;
- Schwarze Abkleber auf Scheinwerfern (LHD to RHD);
- 2 Radkeile;
- Nummernschilder müssen immer voll sichtbar belieben (Vorsicht bei Fahrradträgern);
- Messer über 8cm nicht erlaubt, außer wenn Grund vorliegt (reicht da Angeln/Fischsäubern? was ist mit Küchenmessern in WoMo?);
- Axt und/oder Säge zum Feuerholzmachen erlaubt.

Asien:
Russland
- Strengstes Überholverbot bei durchgezogenen Linien
(sofortiger Führerscheinverlust!)
- Abblendlicht einschalten

Tadjikistan
- Abblendlich einschalten
- Straßennutzungsgebühr gilt nur 14 Tage!!!

Türkei:
- zwei Warndreiecke in jedem Fahrzeug

Ägypten
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- Carnetpflicht

Afrika:
Warntafeln nach ECE 70/ 70.01 in vielen Ländern >3,5 t vorgeschrieben!

Marokko:
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- Zum Befahren von Westssahara ist ein FICHE sinnvoll
- Drohnen sind komplett verboten (Spionage)
- Funkgeräte aller Art sind verboten

Tunesien:
- Einfuhr von Funkgeräten offiziell verboten
- Permit fürs Sperrgebiet u.a. nur bei vorhandenem nachweislich funktionierenden Sat-Handy
- Kopien des Sperrgebiets-Permits zum Aushändigen an Kontrollposten verkürzen die Kontrollzeit erheblich
- kopierte/vorgedruckte Zettelchen mit Namen, Adresse und Passnr. der Mitfahrenden vereinfachen die Prozedur an Checkpoints
- grosse Messer mit feststehender Klinge verboten ("Zollkontrolle" mit Fzg.-Durchsuchung auch im Landesinneren)
- GPS Geräte anmeldepflichtig

Amerika Nord:
Kanada: Tagesfahrten immer mit Abblendlicht an (auch ziemlich verbreitet in Alaska).

USA: jedes Bundesland hat einige Spezialitäten. In Nevada (oder doch Arizona?) muss man bspw. von der rechten auf die linke Spur wechseln, wenn auf dem Standstreifen gerade ein Sheriff eine Fahrzeugüberprüfung macht.
Gaaaanz wichtig: Bei Polizeikontrollen beide Hände auf das Lenkrad legen und ganz still sitzen bleiben, nicht aussteigen.

Führerscheine können auch selbstlaminierte Fantasiegebilde sein, Hauptsache es ist ein kleines Plastikkärtchen, wird alles akzeptiert.

(Geöffnete) Alkoholika in Indianerreservaten sind auch tabu.
Alkohol darf nicht im Fahrerhaus transportiert werden (in vielen Staaten), allerdings sind die Sherrifs da manchmal einsichtig (und manchmal nicht), wenn eh Zugang zum Kofferraum oder Wohnraum existiert.
Nie, selbst in engen Kurven, über die durchgezogenene doppelte Mittellinie fahren.

Mittelamerika:
Fast alle Länder verlangen 2 Warndreiecke und einen Feuerlöscher.
In Polizeikontrollen werden an lastwagenähnlichen Fahrzeugen (also auch Wohnmobilen) reflektierende Warnstreifen verlangt (und deren Fehlen als Grund gesehen eine Strafe/Taschengeld zu kassieren); die Streifen in rot-weiss kann man aber in fast jedem Autozubehör kaufen.


Amerika Süd:
fast alle Länder verlangen 2 Warndreiecke und einen Feuerlöscher, der gut zugänglich ist
In Polizeikontrollen werden an lastwagenähnlichen Fahrzeugen (also auch Wohnmobilen) reflektierende Warnstreifen verlangt (und deren Fehlen als Grund gesehen eine Strafe/Taschengeld zu kassieren, vor allem in Peru); die Streifen in rot-weiss kann man aber in fast jedem Autozubehör kaufen.
In vielen Ländern (Kolumbien, Ecuador, Peru, Paraguay, Argentinien, u.a.) darf man auf einer Strasse ohne Abbiegespur nicht direkt nach links abbiegen, sondern muss an den rechten Seitenstreifen fahren und darf erst dann abbiegen wenn beide Fahrtrichtungen frei sind!!

Argentinien:
• Fahren immer mit Abblendlicht (wir haben nur vorne Zusatzscheinwerfer angehabt für Tagesfahrten, da sonst unser US-Camper wie ein Weihnachtsbaum beleuchtet war und die Lichtmaschine zu wenig Strom an die Camperbatterie lieferte = wurde akzeptiert).
• Alle kommerziell aussehenden Fahrzeuge (einschl. Wohnmobile!) müssen hinten ein 90/110 Schild haben und sich an diese Geschwindigkeitsbegrenzung halten - die Regeln sind etwas verschwommen, kleinere Fahrzeuge bis zu ca. 3.5 Tonnen kommen oft mit einem 110-Schild durch (soweit Aufbau nicht zu groß - wo immer diese Grenze wohl liegt). Diese Aufkleber sind sauteuer (um die $20-25). Es ist ratsam diese Schilder im Norden (Ecuador + Kolumbien) wieder zu entfernen oder abzudecken, da dort nur bei Spezialfahrzeugen, z.B. Tankern, gefordert.

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Re: Vorschriften und Mitführpflichten im Ausland

#54 Beitrag von Pirx » 2018-01-11 8:28:11

Wuiderer hat geschrieben: Ägypten
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer

Marokko:
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
Da soll doch in der ersten Zeile sicher "<3,5 t" stehen? Kannst Du das noch korrigieren?

Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
---
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Re: Vorschriften und Mitführpflichten im Ausland

#55 Beitrag von franz_appa » 2018-01-11 8:54:58

Hi

Und bei den infos von woodman für Britannien ist folgendes
-- EDIT:- Vehicles over 3 metres in height must have the exact total height fixed on the dashboard visible to the drivers and it must be in metric and imperial measurements --
verlustig gegangen - oder ist's doch nicht vorgeschrieben?

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natte
on stage:

25.05. '24 - Battersea Power Station - Pink Floyd Tribute, Oberzissen Stadthalle
30.05. '24 - Heart & Soul Blues Brothers Show, Gerolzhofen im Spitalgarten
19.07. '24 - Heart & Soul Blues Brothers Show, Bonn ParkrestaurantRheinaue
19.10. '24 - Battersea Power Station - Pink Floyd Tribute, Koblenz Cafe Hahn
26.10. '24 - Battersea Power Station - Pink Floyd Tribute, Herschbach

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Re: Vorschriften und Mitführpflichten im Ausland

#56 Beitrag von gunther11 » 2018-01-11 9:59:41

SCHADE!! der Thread fing sehr sinnvoll an als Sammlung von Vorschriften... und dann ist abgerutscht in vollkommen unnötige Beiträge wie z.B. ob ein Pilot einen Hühnerknochen.... SORRY, aber so kriegt man echt alles in die Bedeutungslosigkeit gedrängt.
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Re: Vorschriften und Mitführpflichten im Ausland

#57 Beitrag von mdoerr » 2018-01-11 10:02:44

franz_appa hat geschrieben:Hi

Und bei den infos von woodman für Britannien ist folgendes
-- EDIT:- Vehicles over 3 metres in height must have the exact total height fixed on the dashboard visible to the drivers and it must be in metric and imperial measurements --
verlustig gegangen - oder ist's doch nicht vorgeschrieben?
Das ist immer noch vorgeschrieben und auch bei den Modulen für die UK Berufskraftfahrerschulung ist das ein sehr gerne berittenes Thema.

Zum Nachlesen:
http://www.legislation.gov.uk/uksi/1986 ... 078_en.pdf

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Re: Vorschriften und Mitführpflichten im Ausland

#58 Beitrag von Tomduly » 2018-01-11 10:56:47

gunther11 hat geschrieben:der Thread fing sehr sinnvoll an als Sammlung von Vorschriften... und dann ist abgerutscht in vollkommen unnötige Beiträge wie z.B. ob ein Pilot einen Hühnerknochen.... SORRY, aber so kriegt man echt alles in die Bedeutungslosigkeit gedrängt.
Bitte??! Du regst Dich mit einer Verspätung von über 7 Jahren über den Hühnerknochenbeitrag (aus 2010) auf...seither ist der Thread durchgehend sachlich und informativ...wie auch zuvor. Locker bleiben!

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Wuiderer
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Re: Vorschriften und Mitführpflichten im Ausland

#59 Beitrag von Wuiderer » 2018-01-11 11:07:07

Pirx hat geschrieben:
Wuiderer hat geschrieben: Ägypten
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer

Marokko:
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
Da soll doch in der ersten Zeile sicher "<3,5 t" stehen? Kannst Du das noch korrigieren?

Pirx
Ich hab da ehrlich gesagt nur die alte Liste übernommen. Ich wollte das Thema wieder nach oben bringen da es in meinen Augen eigentlich eine ziemlich gute Idee ist. Ich bin tatsächlich über Google und einem Thread zu Feuerlöschern in Marokko auf diese Liste gekommen.
Ob und wie viele Feuerlöschen von Wohnmobilen in Marokko mitzuführen sind, ist eigenlich eh noch etwas ungeklärt. Im Internet findet man nicht allzuviel dazu und dein Beitrag vor einiger Zeit sagt auch was anderes aus als die Liste.
Pirx hat geschrieben: Marokko:

Gilt eigentlich nur für Autobusse (Fahrzeuge der Klasse M2 und M3)!

Bis 15 Sitzplätze: 1 Löscher mit 2 kg oder 2 Löscher mit je 1 kg (Löschpulver) oder 1x 2 Liter oder 2x 1 Liter Schaumlöscher.
Vielleicht kann ja jeder auf dem Gebiet, wo er mit Sicherheit weiß, dass man es benötigt das in der Liste einarbeiten, so dass wir durch das Schwarmwissen des Forums hier ein nahezu aktuelles Nachschlagewerk erhält.
gunther11 hat geschrieben:SCHADE!! der Thread fing sehr sinnvoll an als Sammlung von Vorschriften... und dann ist abgerutscht in vollkommen unnötige Beiträge wie z.B. ob ein Pilot einen Hühnerknochen.... SORRY, aber so kriegt man echt alles in die Bedeutungslosigkeit gedrängt.
Gunther ich denke, das ist normal dass jeder Thread irgendwie ein wenig zerredet wird, aber im Kern ist man ja immer wieder auf diese Liste zurück gekommen. Und wenn man beachtet dass der Thread jetzt schon 8 Jahre alt ist... Dann kann man auch mal drüber hinweg sehen. In meinem Augen ist die Idee hinter de Thread super und daher würde ich sie gern wiederbeleben!



Was wird in verschiedenen Ländern gefordert und was muss beachtet werden [letzter Update, Kroatien]:
Die eingefärbten Daten weisen ungereimtheiten auf und müssen überprüft werden.

Europa:

England, Schotland, Irland, Wales - gilt für alle LKWs:
- Warnwestenpflicht bei Pannen;
- Warndreieck;
- 6kg Feuerlöscher;
- Reservebirnen;
- Schwarze Abkleber auf Scheinwerfern (LHD to RHD);
- 2 Radkeile;
- Nummernschilder müssen immer voll sichtbar belieben (Vorsicht bei Fahrradträgern);
- Messer über 8cm nicht erlaubt, außer wenn Grund vorliegt (reicht da Angeln/Fischsäubern? was ist mit Küchenmessern in WoMo?);
- Axt und/oder Säge zum Feuerholzmachen erlaubt.

Island:
- (zügelloses) Offroad Fahren ist eine Legende und wird speziell in Naturschutzgebieten bereits beim Verlassen der Fahrspur um eine halbe Fahrzeugbreite zum Kaffeetrinken von engagierten und (über)eifrigen Rangern, die plötzlich aus dem Nichts auftauchen, mit scharfen Worten moniert!
- Tagfahrlicht wie im Rest von Skandinavien

Italien:
- Warnwesten für jeden Mitfahrer der bei Panne oder Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften aussteigt!
- Abblendlicht einschalten
- rot-weiss gestreifte Warntafel mit 5 roten Streifen für alles, was über die hintere Fahrzeugkontur hinausragt.

Kroatien:
- Für Gespanne sind 2 Warndreiecke mitzuführen
- Ein Ersatzlampenset ist mitzuführen
- Mitführpflicht einer Warnweste pro Mitfahrer

Norwegen:
- Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sind vom 15. November bis 31. März Winterreifen vorgeschrieben. Die Winterreifen müssen mit der Aufschrift „M+S“ oder mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet. In Nordland, Troms und Finnmark gilt diese Regelung ab 15. Oktober bis 30. April. Fahrzeuge über 3,5 t zGG müssen im Winter Schneeketten mitführen.

Österreich:
- Go-Boxpflicht ab 3,5 t auf Autobahnen
- Warnwestenpflicht
- Zwischen dem 01.11. und 15.04. müssen grundsätzlich Winterreifen aufgezogen sein. Fahrzeuge über 3,5t müssen in dem Zeitraum zusätzlich Schneeketten für 2 Antriebsräder mitführen.
- Überfahren durchgezogener Linien (auch Seitenstreifen) verboten

Schweden:
- Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sind vom 1. Dezember bis 31. März auf der Antriebsachse Winterreifen vorgeschrieben.

Schweiz:
- pauschale Schwerverkehrsabgabe für Wohnmobile > 3,5t
-H Kennzeichen sind Schwerlastabgaben frei, müssen aber trotzdem Formular ausfüllen
- das Ein- und Mitführen von Tränengas CS, CN, CA und CR ist ohne Bewilligung tabu, es ist als Waffe eingestuft! Pfefferspray CO ist jedoch keine Waffe und kann Ein- und Mitgeführt werden !!

Spanien:
- 2 Warndreiecke (Vor und hinter dem Fahrzeug aufzustellen!
- Gurtpflicht für Hunde
- Taschenmesser sind strengstens Verboten (Leatherman etc.!)
- rot-weiss gestreifte Warntafel mit 3 roten Streifen für alles, was über die hintere Fahrzeugkontur hinausragt. Die ital. Warntafel kann mit einem Bussgeld geahndet werden... Es gibt im Handel extra "Wendetafeln"...


Asien:

Russland:
- Strengstes Überholverbot bei durchgezogenen Linien
(sofortiger Führerscheinverlust!)
- Abblendlicht einschalten

Tadjikistan:
- Abblendlich einschalten
- Straßennutzungsgebühr gilt nur 14 Tage!!!

Türkei:
- zwei Warndreiecke in jedem Fahrzeug


Afrika:
Warntafeln nach ECE 70/ 70.01 in vielen Ländern >3,5 t vorgeschrieben!

Ägypten
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer

- Carnetpflicht

Marokko:
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t

- Zum Befahren von Westssahara ist ein FICHE sinnvoll
- Drohnen sind komplett verboten (Spionage)
- Funkgeräte aller Art sind verboten

Tunesien:
- Einfuhr von Funkgeräten offiziell verboten
- Permit fürs Sperrgebiet u.a. nur bei vorhandenem nachweislich funktionierenden Sat-Handy
- Kopien des Sperrgebiets-Permits zum Aushändigen an Kontrollposten verkürzen die Kontrollzeit erheblich
- kopierte/vorgedruckte Zettelchen mit Namen, Adresse und Passnr. der Mitfahrenden vereinfachen die Prozedur an Checkpoints
- grosse Messer mit feststehender Klinge verboten ("Zollkontrolle" mit Fzg.-Durchsuchung auch im Landesinneren)
- GPS Geräte anmeldepflichtig


Amerika Nord:

Kanada: Tagesfahrten immer mit Abblendlicht an (auch ziemlich verbreitet in Alaska).

USA: jedes Bundesland hat einige Spezialitäten. In Nevada (oder doch Arizona?) muss man bspw. von der rechten auf die linke Spur wechseln, wenn auf dem Standstreifen gerade ein Sheriff eine Fahrzeugüberprüfung macht.
Gaaaanz wichtig: Bei Polizeikontrollen beide Hände auf das Lenkrad legen und ganz still sitzen bleiben, nicht aussteigen.

Führerscheine können auch selbstlaminierte Fantasiegebilde sein, Hauptsache es ist ein kleines Plastikkärtchen, wird alles akzeptiert.

(Geöffnete) Alkoholika in Indianerreservaten sind auch tabu.
Alkohol darf nicht im Fahrerhaus transportiert werden (in vielen Staaten), allerdings sind die Sherrifs da manchmal einsichtig (und manchmal nicht), wenn eh Zugang zum Kofferraum oder Wohnraum existiert.
Nie, selbst in engen Kurven, über die durchgezogenene doppelte Mittellinie fahren.


Mittelamerika:
Fast alle Länder verlangen 2 Warndreiecke und einen Feuerlöscher.
In Polizeikontrollen werden an lastwagenähnlichen Fahrzeugen (also auch Wohnmobilen) reflektierende Warnstreifen verlangt (und deren Fehlen als Grund gesehen eine Strafe/Taschengeld zu kassieren); die Streifen in rot-weiss kann man aber in fast jedem Autozubehör kaufen.


Amerika Süd:
fast alle Länder verlangen 2 Warndreiecke und einen Feuerlöscher, der gut zugänglich ist
In Polizeikontrollen werden an lastwagenähnlichen Fahrzeugen (also auch Wohnmobilen) reflektierende Warnstreifen verlangt (und deren Fehlen als Grund gesehen eine Strafe/Taschengeld zu kassieren, vor allem in Peru); die Streifen in rot-weiss kann man aber in fast jedem Autozubehör kaufen.
In vielen Ländern (Kolumbien, Ecuador, Peru, Paraguay, Argentinien, u.a.) darf man auf einer Strasse ohne Abbiegespur nicht direkt nach links abbiegen, sondern muss an den rechten Seitenstreifen fahren und darf erst dann abbiegen wenn beide Fahrtrichtungen frei sind!!

Argentinien:
• Fahren immer mit Abblendlicht (wir haben nur vorne Zusatzscheinwerfer angehabt für Tagesfahrten, da sonst unser US-Camper wie ein Weihnachtsbaum beleuchtet war und die Lichtmaschine zu wenig Strom an die Camperbatterie lieferte = wurde akzeptiert).
• Alle kommerziell aussehenden Fahrzeuge (einschl. Wohnmobile!) müssen hinten ein 90/110 Schild haben und sich an diese Geschwindigkeitsbegrenzung halten - die Regeln sind etwas verschwommen, kleinere Fahrzeuge bis zu ca. 3.5 Tonnen kommen oft mit einem 110-Schild durch (soweit Aufbau nicht zu groß - wo immer diese Grenze wohl liegt). Diese Aufkleber sind sauteuer (um die $20-25). Es ist ratsam diese Schilder im Norden (Ecuador + Kolumbien) wieder zu entfernen oder abzudecken, da dort nur bei Spezialfahrzeugen, z.B. Tankern, gefordert.[/quote]

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Re: Vorschriften und Mitführpflichten im Ausland

#60 Beitrag von Pirx » 2018-01-11 13:18:40

Wuiderer hat geschrieben:
Pirx hat geschrieben:
Wuiderer hat geschrieben: Ägypten
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer

Marokko:
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
Da soll doch in der ersten Zeile sicher "<3,5 t" stehen? Kannst Du das noch korrigieren?

Pirx
Ich hab da ehrlich gesagt nur die alte Liste übernommen. Ich wollte das Thema wieder nach oben bringen da es in meinen Augen eigentlich eine ziemlich gute Idee ist. Ich bin tatsächlich über Google und einem Thread zu Feuerlöschern in Marokko auf diese Liste gekommen.
Ob und wie viele Feuerlöschen von Wohnmobilen in Marokko mitzuführen sind, ist eigenlich eh noch etwas ungeklärt. Im Internet findet man nicht allzuviel dazu und dein Beitrag vor einiger Zeit sagt auch was anderes aus als die Liste.
Pirx hat geschrieben: Marokko:

Gilt eigentlich nur für Autobusse (Fahrzeuge der Klasse M2 und M3)!

Bis 15 Sitzplätze: 1 Löscher mit 2 kg oder 2 Löscher mit je 1 kg (Löschpulver) oder 1x 2 Liter oder 2x 1 Liter Schaumlöscher.
Vielleicht kann ja jeder auf dem Gebiet, wo er mit Sicherheit weiß, dass man es benötigt das in der Liste einarbeiten, so dass wir durch das Schwarmwissen des Forums hier ein nahezu aktuelles Nachschlagewerk erhält.
Danke für den Wink mit dem Zaunpfahl! :angel:

Ich wußte gar nicht mehr, daß die Marokko-Info von mir stammt.

Aufgrund Deines Hinweises habe ich mal nachgeschaut. Ich habe hier ein Dokument von 10-2017 (darf ich nicht veröffentlichen oder sonstwie zugänglich machen), in dem die Ausrüstungsvorschriften für Kraftfahrzeuge mit Feuerlöschern weltweit dargestellt sind.

Ägypten ist nicht enthalten. Zu Marokko steht da:
Feuerloescher_Marokko.jpg
Erklärungen und ein Kurz-Überblick:
Feuerloescher_Allgemein.jpg
Pirx

Edit: Zweites Bild hinzu
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
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"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.

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